Ich bitte zunächst die Berichterstatterin, die Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses, Frau Astrid Schmitt, die Berichterstattung vorzunehmen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses liegen Ihnen in schriftlicher Form als Drucksachen vor. Gestatten Sie mir deshalb, dass ich mich auf einige wenige Bemerkungen zum Verfahren und zum Inhalt der Ausschussberatungen beschränke.
Nach Artikel 116 der Verfassung für Rheinland-Pfalz ist für jedes Haushaltsjahr ein Haushaltsplan aufzustellen, der durch das Haushaltsgesetz festzustellen ist. Mit der Vorlage des Entwurfs eines Landeshaushaltsgesetzes 2007/2008 und den Entwürfen der entsprechenden Haushaltspläne für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 hat die Landesregierung den haushaltsrechtlichen Vorgaben entsprochen.
Ich möchte dies deswegen noch einmal besonders betonen und an den Anfang stellen, weil dies der erste Doppelhaushalt ist, den der Landtag, der am 26. März neu gewählt wurde, in dieser Wahlperiode zu beraten hat. Sämtliche Einzelplanberatungen fanden auch diesmal im Haushalts- und Finanzausschuss unter Einbeziehung der Fachausschüsse statt. Im Unterschied zu den Beratungen des letzten Doppelhaushalts für die Jahre 2005 und 2006 aber haben sich inzwischen nicht nur die politischen Rahmenbedingungen im Land verändert.
Ausgehend von der vorgelegten Finanzplanung für die Jahre 2006 bis 2011 lässt sich feststellen, dass sich auch die konjunkturelle Situation insgesamt erheblich verbessert hat. Inzwischen ist ein als stabil und kräftig zu bezeichnender Aufschwung vorhanden, mit dem die konjunkturelle Schwächephase, die gesamtwirtschaftlich in der Bundesrepublik seit 2001 andauerte, weitgehend überwunden zu sein scheint. Dies ermöglicht eine nachhaltige Gesundung der immer noch angeschlagenen öffentlichen Haushalte, nicht zuletzt auch im Hinblick auf das mittelfristig zu erwartende Steuereinnahmenniveau, das sich auch infolge der vom Deutschen Bundestag für 2007 beschlossenen Umsatzsteuererhöhung zusätzlich günstig entwickeln wird.
In den Beratungen der Regierungsvorlage betonte die Fraktion der SPD, dass der Haushaltsentwurf für sie
einen wohlaustarierten Einklang von Investieren, Konsolidieren und Vorsorgen darstelle. Aus Sicht der Oppositionsfraktion hingegen mangele es dem Entwurf insbesondere an ernsthaften Sparanstrengungen und Konsolidierungsbemühungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein wichtiger Schwerpunkt in den Haushaltsberatungen war das Thema „Pensionsfonds“. Bei ihm geht es um die demografische Entwicklung und die hohen Versorgungslasten, die von den Ländern zu schultern sind. Um diese Last auch in Zukunft tragen zu können, hatte Rheinland-Pfalz – und zwar als erstes Bundesland – bereits im Jahr 1996 einen Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung errichtet.
Dem Vorbild von Rheinland-Pfalz sind – allerdings mit zeitlicher Verzögerung – inzwischen fünf weitere Bundesländer gefolgt. Der Haushalts- und Finanzausschuss hatte im Zuge der Haushaltsberatungen den Gesetzentwurf zur Änderung beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften mit zu beraten, den der Landtag in seiner 10. Sitzung am 15. November dieses Jahres verabschiedet hat. Damit sollte die rechtliche Qualifizierung der Zuführung an diesen Fonds geändert werden.
Die bisher als interne Rücklagen qualifizierten Zuflüsse sollten dem Entwurf zufolge jetzt als Darlehen einzuordnen sein. Zur Begründung hatte der Regierungsentwurf vor allem auf die wirtschaftliche Bedeutung der zugeführten Mittel und auf deren Vorsorgefunktion für künftige Versorgungsausgaben abgestellt.
Der Rechnungshof Rheinland-Rheinland-Pfalz hatte in seiner Stellungnahme zusätzlich darauf hingewiesen, dass aus der Qualifizierung als Darlehen eine Erhöhung der verfassungsrechtlichen Kreditobergrenze folge. Auch im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit hat der Rechnungshof weiteren Prüfungsbedarf gesehen.
Daran anknüpfend hat die Fraktion der CDU nicht nur die Richtigkeit der Qualifizierung als Darlehen, sondern auch die Wirtschaftlichkeit der Zuführungen an den Finanzierungsfonds insgesamt in Frage gestellt und ferner bezweifelt, ob der Haushalt insoweit noch die verfassungsrechtliche Obergrenze einhalten könne.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diesen Standpunkt teilten im Ergebnis allerdings weder die Fraktion der SPD noch die der FDP.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in den Beratungen der Einzelpläne ist vonseiten der CDU-Fraktion Kritik geübt worden, dass die für einseitig oder gegenseitig deckungsfähig erklärten Ausgaben in einem Umfang zugenommen hätten, der die Kontrollmöglichkeit des Gesetzgebers erschwere.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Übertragbarkeit und Deckungsfähigkeit von Ausgaben ist ein gesetzlich zugelassenes und auch ausdrücklich erwünschtes Instrument, das übrigens seinerzeit im Kontext der Haushaltsreform 2000 mit den Stimmen aller Parteien verabschiedet wurde. Es gewährleistet nicht nur höhere Flexibilität, sondern auch bessere Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Haushaltsführung. Natürlich
darf das parlamentarische Budgetrecht dadurch nicht ausgehöhlt werden. Das ist aber auch nicht der Fall; denn der Verwendung dieser Instrumentarien sind durch die entsprechenden Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung Grenzen gesetzt.
Hinzu kommen weitere haushaltsrechtliche Instrumente. Insbesondere die gesetzlich vorgesehenen Budgetberichte der Landesregierung geben dem Parlament und dem Haushalts- und Finanzausschuss einen zeitnahen und detaillierten Überblick über den Vollzug dieser flexibilisierten Haushalte. Der aktuelle Budgetbericht der Landesregierung ist im Zuge der Haushaltsberatungen von den Ausschussmitgliedern mitbehandelt und auch zustimmend zur Kenntnis genommen worden.
Auch das erfolgreich eingesetzte Instrument des Leistungsauftrags kommt im vorliegenden Haushaltsentwurf zum Tragen. Inzwischen hat die Landesregierung insgesamt elf Leistungsaufträge ausgebracht. Auch Leistungsaufträge sind – das möchte ich ausdrücklich festhalten – Instrumente parlamentarischer Steuerung, weil sie die ganz konkret zu erreichenden Ziele vorgeben, die dann mit einem ganz konkret zu veranschlagenden Budget zu erreichen sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Gegenstand der Beratungen des Ausschusses war nicht zuletzt auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 2006 zur Haushaltssituation des Stadtstaates Berlin, die Ihnen aus der von der Fraktion der CDU beantragten Aktuellen Stunde der vergangenen Plenarsitzung sicher noch in Erinnerung ist und hier sehr kontrovers diskutiert wurde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der abschließenden Beratung lagen dem Haushalts- und Finanzausschuss insgesamt über 200 Änderungsanträge zur Abstimmung vor. Aus der Vielzahl der Änderungsanträge möchte ich an dieser Stelle lediglich folgende nennen:
Die hier einstimmig angenommenen Anträge dienen vor allem der Umsetzung geplanter Organisationsänderungen, von denen die künftig hauptamtliche Ausgestaltung des Amts des Landesbeauftragten für den Datenschutz besonders hervorzuheben ist.
Einvernehmlich erhöht wurden auch die Mittel für die Kommission für die Geschichte des Landes aus Anlass eines Handbuchs, das zur rheinland-pfälzischen Geschichte entstehen soll.
Ein weiterer Änderungsantrag wurde von den Fraktionen der SPD und FDP gemeinsam eingereicht. Mit diesem soll eine Aufstockung des Personals für die Arbeit in den Gedenkstätten Osthofen und Hinzert erreicht werden. Der Antrag ist – auch das möchte ich ausdrücklich betonen – von allen Fraktionen angenommen worden.
Darüber hinaus hat jede Fraktion natürlich weitere Änderungsanträge eingebracht, von denen ich hier nur die wesentlichen nennen kann.
So betreffen die angenommenen Änderungsanträge der Fraktion der SPD beispielsweise das Netzwerk für Demokratie und Courage, das zusätzliche Fördermittel erhalten soll. Das Netzwerk für Demokratie und Courage ist ein Bildungsprojekt mit dem Ziel der Bekämpfung des Rechtsextremismus, der Diskriminierung sowie der Gewalt; es tritt für Respekt, Zivilcourage und Demokratie ein.
Vor dem Hintergrund des streitig diskutierten Entwurfs zur Änderung beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften zielte der weit überwiegende Teil der Änderungsanträge der Fraktion der CDU darauf ab, die Zuführungen an den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung komplett zu streichen. Nach dem Willen der CDUFraktion sollten die Zuführungen stattdessen durch Übertragung von Landesvermögen ersetzt werden.
Einsparungen sollten zudem vor allem durch die Erhöhung globaler Minderausgaben in den verschiedenen Ressorts sowie durch Kürzungen der Ansätze für Öffentlichkeitsarbeit oder beispielsweise durch den vollständigen Verzicht auf eine vorgesehene Standortkampagne für Rheinland-Pfalz erzielt werden.
Die Änderungsanträge der Fraktion der FDP betrafen ebenfalls Einsparungen, etwa im Bereich der Kindertagesstätten, für die die Beitragsfreiheit über das letzte Kindergartenjahr hinaus ausgesetzt werden sollte. Dort erzielte Einsparungen sollten nach dem Willen der FDPFraktion der Qualitätssicherung im Bereich der Sprachförderung und Schulvorbereitung zugute kommen. Mehrausgaben hat die FDP-Fraktion beispielsweise für die Einrichtung von insgesamt 80 zusätzlichen Arbeitsweltklassen an Grund- und Hauptschulen beantragt.
Im Bereich Hochschulen und Forschung zielten die Änderungsanträge vor allem darauf ab, Förderprogramme aufzulegen und ein Netzwerk zwischen Hochschuleinrichtungen, Technologiezentren und Unternehmen zu entwickeln.
Im Ausschuss fanden diese von den Oppositionsfraktionen eingereichten Änderungsanträge jedoch keine Mehrheit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die konkret beschlossenen Änderungen der Haushaltsansätze sind in der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 15/500 – ausführlich dargestellt. Einige will ich kurz nennen.
Mit einer ganzen Reihe angenommener Änderungen hat der Haushalts- und Finanzausschuss der zwischenzeitlich vorgenommenen Umbildung des Kabinetts Rechnung getragen. Die vorgesehene Übertragung der Zuständigkeit für die Bereiche Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur auf die Ministerin für Bildung, Frauen und Jugend, Frau Doris Ahnen, ist mit den angenommenen Änderungsanträgen im Haushaltsentwurf ebenso vollzogen wie die Anbindung des Frauenressorts an den Geschäftsbereich der Ministerin für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit, Frau Malu Dreyer. Durch die Zusammenlegung der Geschäftsbereiche können erhebliche Einsparungen im Haushalt verwirklicht werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Einzelplan 03 – Ministerium des Innern und für Sport – hat der Ausschuss zusätzliche Stellen vorgesehen, die wegen der Aufstockung von Polizei- und Kriminalbeamten aus Anlass der Antiterrordatei erforderlich sind.
Vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren stark gestiegenen Zahl der Studierenden an rheinlandpfälzischen Hochschulen bewilligte der Ausschuss im Kontext des Hochschulprogramms „Wissen schafft Zukunft“ zahlreiche Stellenzuwächse. Diese werden für zusätzliche Universitätsprofessoren sowie Assistenten und Verwaltungspersonal zur Verfügung stehen. Damit soll die Attraktivität rheinland-pfälzischer Hochschulen auch in Zukunft erhalten bleiben.
Ferner wurden die Mittel für Zuschüsse an Volkshochschulen und andere Organisationen der Weiterbildung erhöht, um der zunehmenden Zahl von Menschen ohne Schulabschluss entgegenzuwirken.
Auch für die Förderung von Jugendkunstschulen hat der Ausschuss auf Antrag der SPD-Fraktion Zuweisungen bewilligt. Ebenfalls auf Antrag der SPD-Fraktion hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, dass die Zuschusszahlungen an die Theologische Hochschule Vallendar auch zukünftig erhalten bleiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor jetzt anschließend die zweite Lesung beginnt, möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich an dieser Stelle bei allen Kolleginnen und Kollegen des Haushalts- und Finanzausschusses ganz herzlich zu bedanken. Natürlich waren unsere Beratungen nicht immer nur von Konsens geprägt. Da ist auch gut so. Als Vorsitzende des Ausschusses habe ich sie aber überwiegend als konstruktiv und sachlich empfunden. Das gilt ausdrücklich auch für die Mitglieder der Fachausschüsse, die unsere Beratung als Haushälter mit ihren Fachbeiträgen bereichert haben.
Auch spreche ich sicherlich im Namen des gesamten Ausschusses, wenn ich mich bei jenen bedanke, die uns in unserer Arbeit unterstützt haben. Ich darf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Ministerien, aber auch der Fraktionen und der Landtagsverwaltung nennen. Besonders hervorheben möchte ich auch in diesem Jahr den Stenographischen Dienst, dem es wieder einmal gelungen ist, uns die Protokolle rechtzeitig zur weiteren Beratung zur Verfügung zu stellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung und der Einzelpläne unter Berücksichtigung der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden Änderungen. – Für Ihre Aufmerksamkeit bedanke ich mich.
Landesgesetz zu dem Neunten Rundfunk änderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache15/432 – Zweite Beratung