Protokoll der Sitzung vom 15.03.2007

(Zurufe der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU, und des Abg. Hartloff, SPD)

Herr Staatssekretär, Sie haben das Recht zu antworten.

Ich kann beide Fragen mit einem eindeutigen Ja beantworten.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Bracht.

Herr Staatssekretär, Sie hatten die zweite Frage beantwortet, der Kredit sei um vier Basispunkte günstiger als auf dem Kreditmarkt. Können Sie das auch in konkreten Zahlen ausdrücken, wie groß der Vorteil pro Jahr oder über den Zeitraum der Kreditaufnahme ausfällt?

Ja. Die Darlehen laufen insgesamt über acht Jahre. Wenn man die Zinsersparnis über diese acht Jahre aufaddiert, ergibt sich ein Gesamtbetrag für beide Darlehen von 1,1 Millionen Euro, die das Land im Vergleich zu einer normalen Kreditaufnahme am Markt spart.

Ich sehe keine weiteren Zusatzfragen, die Mündliche Anfrage ist beantwortet.

(Beifall der SPD)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hannelore Klamm und Margit Mohr (SPD), Arbeitsbedingungen auf dem Briefmarkt – Nummer 5 der Drucksache 15/878 – betreffend, auf.

Frau Abgeordnete Mohr, Sie haben das Wort.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die Annahme, dass im privaten Briefmarkt bis zu zwei Drittel der Beschäftigten geringfügig Beschäftigte sind?

2. Wie beurteilt die Landesregierung die Ankündigung, dass die Bundesnetzagentur jetzt die Arbeitsbedingungen auf dem Briefmarkt untersuchen will?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass nicht selten Postzusteller und Postzustellerinnen privater Dienste auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen sind?

4. Welche Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen und das Lohnniveau erwartet die Landesregierung zum Ende des deutschen Briefmonopols, wenn gleichzeitig eine europäische Öffnung des Postmarktes verschoben wird?

Auf der Zuschauertribüne begrüße ich Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen des Veldenz-Gymnasiums

Lauterecken sowie Ehrentitelträger des MKV Ludwigshafen (Förderverein 2001 e.V./Munnemer Göckel e.V.). Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Hering.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ein neuer Markt entsteht oder ein bereits etablierter Markt für den Wettbewerb geöffnet wird, entstehen in der Regel neue Produkte, Dienstleistungen und, hierdurch bedingt, auch neue Arbeitsplätze. Ebenso kommt es zur Umverteilung der Marktanteile auf diesen Märkten.

Dies war vor mehr als zehn Jahren auf dem Telekommunikationsmarkt so. Heute erleben wir im Vorfeld der Vollendung des Binnenmarktes für Postdienste bereits eine ähnliche Entwicklung auf den Postmärkten.

Meine Damen und Herren, nur darf diese Entwicklung nicht zu einem Wettbewerb um die niedrigsten Löhne und Gehälter werden. Was wir stattdessen auf den Postmärkten brauchen, ist ein Qualitätswettbewerb, der neue differenzierte Dienstleistungen zulässt und Wachstum sowie zusätzliche Arbeitsplätze entstehen lässt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Nach Angaben der Bundesnetzagentur müssen private Postdienstleister bereits bei der Antragstellung für eine Lizenz die im lizenzierten Bereich vorgesehenen wesentlichen Arbeitsbedingungen darstellen. Dies erfolgt aufgeschlüsselt nach Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten.

Werden mehr als 20 % der Arbeitszeit in nicht sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen erbracht, so ist dies zu begründen. Den Lizenznehmern wird dann eine Übergangsfrist von zwei Jahren bei Neugründung des Unternehmens bzw. von einem Jahr bei Fortführung eines bestehenden Unternehmens gewährt, um die Vorgaben des Postgesetzes zu erfüllen.

Nach der Lizenzerteilung erfolgt eine jährliche Abfrage durch das für Marktuntersuchungen zuständige Referat der Bundesnetzagentur. Ferner werden regelmäßig Überprüfungen vor Ort von der jeweils zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur durchgeführt, wobei hinsichtlich der Einhaltung der Lizenzbedingungen auch die wesentlichen Arbeitsverhältnisse überprüft werden.

Die aktuell relativ hohe Zahl geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse bei den Wettbewerbsunternehmen der Deutschen Post erklärt sich nach Angaben der Bundesnetzagentur aus einem häufig wechselnden und noch nicht gefestigten Kundenstamm sowie teilweise sehr geringen Sendungsmengen.

In Anbetracht der hohen Zahl geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse von knapp 60 % der Gesamtbeschäftigtenzahlen begrüßt die Landesregierung die von der Bundesnetzagentur angekündigte Untersuchung der Arbeitsbedingungen auf dem Briefmarkt.

Der Vertreter der Landesregierung im Beirat der Bundesnetzagentur hat das Vorhaben insbesondere auch vor dem Hintergrund der ebenfalls vorzunehmenden Überprüfung des zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumentariums im Hinblick auf Lizenzerteilung oder entzug aktiv unterstützt.

Zu den Fragen 3 und 4: Nach Auffassung der Landesregierung muss eine Vollzeitarbeitsstelle – gleichgültig in welchem Bereich – für ein geregeltes auskömmliches Einkommen der Arbeitnehmerinnen und -nehmer sorgen.

Sofern im Bereich der Postmärkte, hier insbesondere bei den Postzustellerinnen und -zustellern, zum Teil so niedrige Löhne gezahlt werden, dass selbst bei Vollzeitarbeitsstellen noch staatliche Hilfen in Anspruch genommen werden müssen, ist dies für die Landesregierung nicht akzeptabel.

(Beifall der SPD)

Was mit der Wettbewerbsfreigabe auf den Postmärkten erreicht werden soll, ist ein Qualitätswettbewerb auf der Basis neuer und differenzierter Angebote für die Wirtschaft und für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Was aber auf keinen Fall akzeptiert werden kann, ist die Etablierung eines Wettbewerbs auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und -nehmer.

(Beifall der SPD)

Das wäre auch nicht in Einklang mit den Absichten der geplanten neuen Postrichtlinie der Europäischen Kommission zu bringen; denn durch Lohndumping werden weder neue postalische Angebote entstehen noch die Erbringung von Postuniversaldienstleistungen garantiert.

Aus diesem Grund begrüßt die Landesregierung die Bemühungen um die flankierende soziale Abfederung der geplanten Freigabe der Postmärkte, die derzeit in Deutschland und im Europäischen Parlament diskutiert wird.

So weit zur Beantwortung.

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Mohr.

Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass Jugendliche solche Austragdienste machen sollen, es ihnen angetragen wurde? Wenn ja, sehen Sie Möglichkeiten, dies zu verhindern?

Wir beobachten sehr genau, wie neue Dienstleister auf dem Markt agieren. Wir haben ausdrücklich ausgeführt, dass auch der Vertreter der Landesregierung im Beirat es aktiv unterstützt, dass die Dinge intensiv kontrolliert werden und die Vorgaben, die im Postgesetz festgeschrieben sind, im Detail von der Bundesnetzagentur überprüft werden.

Diese schreiben genau vor, in welchem Umfang Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte – hierbei ist die Möglichkeit gegeben, Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten in diesem Bereich einzusetzen, aber nur in einem beschränkten Umfang, was kontrolliert wird – eingesetzt werden können. Die verschärften Bedingungen bestehen insbesondere zwei Jahre nach Gründung oder ein Jahr nach Übernahme eines entsprechenden Unternehmens.

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Pepper.

Herr Minister, Sie haben in der Beantwortung der Fragen 3 und 4 sehr deutlich gemacht, wie sich die Liberalisierung des Postmarktes auf Arbeitnehmer und -nehmerin- nen auswirken könnte. Sind Sie mit mir der Meinung, dass man sich für diese Branche, die erst am Beginn des Wettbewerbs steht, Mindestlöhne vorstellen könnte?

Aus den Ausführungen haben Sie gemerkt, dass wir es nicht akzeptieren. Wir sehen leider die Tendenz in einigen Bereichen, dass trotz eines Vollzeitarbeitsplatzes das Einkommen nicht ausreichend ist, um ohne staatliche Transferleistungen auszukommen.

Deswegen sehe ich darin eine Branche, bei der intensiv überlegt werden muss, für diesen Bereich Mindestlöhne einzuführen, weil dies hier auch im Interesse eines qualitativen Wettbewerbs ermöglicht werden soll.

Sie müssen sehen, dieser Bereich ist bisher dem Wettbewerb entzogen gewesen, weil im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge die Entscheidung getroffen worden ist, es handele sich um wichtige Dienstleistungen, die für das Funktionieren eines Wirtschaftsstandortes von zentraler Bedeutung seien. Deswegen ist es wichtig und notwendig, dass die Dienstleister, die diese Aufgaben künftig wahrnehmen, dies mit einem hohen Qualitätsbewusstsein versehen.

Ein hohes Qualitätsbewusstsein verlangt natürlich von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, dass sie hoch qualitative Leistungen erbringen, und hoch qualitative Leistungen verdienen auch den entsprechenden Lohn. Daher treten wir nachhaltig dafür ein, dass in

diesem Bereich auch anständige Löhne und Gehälter für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezahlt werden.

(Beifall der SPD)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Pörksen.