Renate Pepper
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Frau Ministerin, die DAK hat zum Ende des Jahres die Hamburg-Münchner Krankenkasse geschluckt und war dann eine der ersten Krankenkassen, die diese Zusatzprämie erheben wird. Kann es sein, dass der Konzentrationswettbewerb der Krankenkassen auf Kosten der Versicherten ausgetragen wird?
Liebe Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz ist innerhalb von etwas mehr als zwei Monaten eingebracht worden und soll heute verabschiedet werden. Man könnte denken, es ist ein einfaches Gesetz. Wenn man dahinter schaut, weiß der Teufel, ist es genau das Gegenteil.
Liebe Frau Kohnle-Gros, bei der ersten Lesung fand ich es eigentlich ganz schön, dass Sie von dem Herantasten an die Institution Ehe gesprochen und es thematisiert haben. Heute ist von Herantasten an die Problematik keinerlei Rede mehr gewesen, sondern Sie sind eigentlich einen Schritt zurückgegangen.
Die gesamte bundesweite Diskussion, die wir zu diesem Thema haben, die übrigens auch in Ihrer Partei sehr kontrovers geführt wird, spielt heute kein Thema mehr und der Rollback ist wieder vollbracht worden.
Ich will nur noch einmal daran erinnern, dass es sich bei diesem Gesetz, das so einfach erscheint, um einen Entwicklungsprozess handelt, der seit vielen Jahren gesellschaftspolitisch stattfindet. Vor zehn Jahren wäre es in keinem Landesparlament selbstverständlich gewesen, dass es zu solchen parlamentarischen Initiativen gekommen wäre. Aber bei unserer ersten Lesung ist in einigen Beiträgen klar geworden, dass die Lebenswirklichkeit die Politik eingeholt hat und die Verantwortung für Menschen miteinander in guten wie in schlechten Zeiten, unabhängig von ihrer geschlechtlichen Identität – – – Diese Bereitschaft ist da, Verantwortung zu übernehmen. Das hat eben auch rechtliche Konsequenzen.
Ja, natürlich muss es aus Ihrer Sicht – – – Sie haben da eine Meinung, und ich bin eigentlich ganz froh, nicht, dass Sie diese Meinung haben, sondern ich bin froh, dass wir in den letzten Jahren diesen Diskussionsprozess gehabt haben.
In der Beziehung möchte ich ausdrücklich meiner Fraktion danken, dass sie diesen Diskussionsprozess mitgegangen ist. Das war auch nicht so einfach. Natürlich gibt es zu diesem Thema sehr unterschiedliche Meinungen. Je näher man an diesem Thema ist, sei es, dass man in der Verwandtschaft oder auch sonst irgendwie davon
berührt wird, umso unterschiedlicher wird die Meinung dazu sein, und umso unterschiedlicher ändert sich das.
Die Veränderung in der Gesellschaft hat aber eigentlich nicht die Politik gebracht, sondern ein Stück Prominenz auf unterschiedlichen Ebenen. Da gab es zum Beispiel einen Regierungspräsidenten in Köln, der den ersten Christopher Street Day genehmigt hat. Sehr zum Erstaunen vieler politisch Aktiver. Da gab es auch einen Bürgermeister einer Weltstadt, der sich mit sehr viel Charme geoutet hat, und keiner fand das besonders schlimm oder dramatisch, sondern es wurde einfach akzeptiert.
Doch. Liebe Kollegin von der CDU, ich wäre froh, wenn Sie sich auf diesen Diskussions- und Gedankenprozess einlassen würden, dass der Mensch im Vordergrund steht und nicht seine sexuelle Orientierung.
Ich glaube, es ist ein Meilenstein der Politik, dass Politik irgendwann gesagt hat, ja, wir wollen diese Veränderung in gesetzliche Normen gießen, wir wollen diese Normen ein Stück verändern.
Dieser eingeschlagene Weg, egal, wie Sie sich bemühen, wird sich nicht mehr aufhalten lassen. Ich möchte das an dem Beispiel unter dem Stichwort „Kinder in Regenbogenfamilien“ noch einmal verdeutlichen.
Da gibt es mittlerweile eine Studie über die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Diese Studie wurde durch zwei bayerische Institute erstellt, die nicht in dem Geruch standen, zu irgendeiner farblichen politischen Orientierung zu gehören. In der repräsentativen Studie wird sehr wissenschaftlich dargestellt, dass das Kindeswohl in sogenannten Regenbogenfamilien genauso gewahrt ist wie in allen anderen Familien auch.
Gleichgeschlechtliche Eltern sind ebenso gute Eltern wie andere Paare mit Kindern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, durch diese wissenschaftliche Arbeit wurde ein weiteres Stammtischvorurteil einfach vom Tisch weggefegt, nicht mehr und nicht weniger. Im Mittelpunkt einer möglichen Adoption steht das Kindeswohl und nicht die sexuelle Identität der Eltern.
Die Schlussfolgerung daraus kann nicht heißen, wir schauen dem als Politik zu, sondern die Schlussfolgerung daraus muss heißen, wir müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen so verändern, dass diese Untersuchung eben auch Rechtsformen findet.
Dabei finde ich das Herantasten an solche Themen nicht schlecht. Man muss wirklich nicht von heute auf morgen seine eigene Position ändern, aber den Diskussionspro
zess zulassen. Liebe Frau Kohnle-Gros, den Hinweis, die Gerichte sind dieser gesellschaftspolitischen Änderung gefolgt, negieren Sie vollkommen. Das ist für mich unverständlich.
Es ist umso unverständlicher, als ich dann Ihren Antrag vor einer Stunde gelesen habe, den Sie zu diesem Gesetzentwurf noch eingebracht haben. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, dieser Antrag bestätigt eigentlich ein Diskriminierungsvorurteil, das wir durch dieses Gesetz abbauen wollen. Da wird nämlich zum Beispiel von einer vermeintlichen Diskriminierung von Lebenspartnerschaften gesprochen, sachlich nicht gerechtfertigter Gleichstellung von Lebenspartnerschaften, etc.
Meine Damen und Herren, sowohl gerichtlich, politisch, gesellschaftspolitisch und im Interesse der Betroffenen finde ich es eine Form von Diskriminierung, wenn dies in einem Antrag der CDU so formuliert wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion in Rheinland-Pfalz, wenn die CSU in Bayern, die klammheimlich eine Normenkontrollklage gegen dieses Gesetz zurückgezogen hat, dies kann, dann frage ich mich, warum Sie diesen Prozess in Rheinland-Pfalz nicht zulassen können.
Meine Damen und Herren, ich appelliere noch einmal an alle Fraktionen, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, weil ich glaube, dass die Schwulen und Lesben in unserem Land stolz und dankbar auf ihre Volksvertreter wären, wenn wir diesen Weg der Antidiskriminierung gehen könnten. Den Antrag der CDU muss ich aus den Gründen, die ich beispielhaft erwähnt habe, ablehnen.
Danke schön.
Sprache ist nun einmal etwas sehr Verführerisches.
Liebe Kollegin! Geld ausschütten: Worüber reden wir eigentlich? Ich finde in Ihrem Antrag den ersten Satz, eine Evaluation durchzuführen, um zu schauen, wie wirkt sich das künftig auf die Anzahl von Lebenspartnerschaften aus, in wie vielen Bereichen erhöht sich die Altersvorsorge, einen Gedanken, der gar nicht so schlecht ist. Aber von Geld ausschütten bei Lebenspartnerschaften zu reden, die es im Augenblick unter 1.000 in Rheinland-Pfalz gibt, von denen nicht alle, nicht im Ansatz alle, einen Anspruch auf all das haben, was wir gesetzlich formulieren, das ist die Sprache der CDULandtagsfraktion. Sie wird damit nicht glaubwürdiger. Es tut mir leid.
Dann unternehme ich noch einmal den Versuch darzustellen, dass das, was wir hier gesetzlich nachvollziehen, ein langer gesellschaftspolitischer Prozess ist. Sie formulieren vorhin mit dürren Worten einen Familienbegriff, den es heute in der Art und Weise schon lange nicht mehr gibt, den wir übrigens im Land – der Familienbegriff, ich rede nicht von der Ehe – in einer EnqueteKommission 1992, wie auch immer, noch einmal gemeinsam neu definiert und an dem wir gearbeitet haben.
Ich verstehe einfach nicht, warum man einen Entwicklungsprozess bei gesellschaftspolitischen Kräften nicht zulassen darf. Das tut doch nicht weh. Es ist die Aufgabe unserer Politik, die Lebenswirklichkeit von Menschen zu akzeptieren, zu fördern und auch die Lebenswirklichkeit von Menschen in gesetzlich gute Rahmenbedingungen zu gießen.
Herr Minister, ich habe mit Interesse vernommen, dass die Firma Google einen Link auf Ihre Internetseite stellen will. Meine Frage ist, heißt das, dass man dagegen sozusagen präventiv Widerspruch einlegen kann, weil es ja wohl nicht sein kann, dass der Verbraucher erst einmal groß recherchieren muss, ob Google gerade in seiner eigenen Gemeinde unterwegs ist? Es müsste ja wohl die Möglichkeit geben, dies von vornherein abzulehnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Kohnle-Gros, wir haben des Öfteren zu diesem Thema in diesem Hause schon gesprochen. Ich finde es eigentlich schade, dass es vonseiten der CDU-Fraktion keine Weiterentwicklung zu einem Thema gibt, das sich in der realen Welt tatsächlich massiv verändert hat.
Ich zitiere noch einmal die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die man nicht ohne Weiteres igno
rieren kann. Das Bundesverfassungsgericht spricht in keiner Weise von Ehe, sondern „der besondere Schutz der Ehe in Artikel 6 Abs. 1“, den Sie erwähnt haben, „hindert den Gesetzgeber nicht, für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich- oder nahekommen.“
Meine Damen und Herren, wir Sozialdemokraten haben in den letzten Jahren Schritt für Schritt versucht, eine mögliche Diskriminierung von Schwulen und Lesben in Rheinland-Pfalz durch gesetzliche Rahmenbedingungen abzubauen. – So auch heute.
Frau Ministerin Dreyer hat daran erinnert, dass wir im Februar 2001 die Voraussetzungen für Personen gleichen Geschlechts geschaffen haben, eine Lebenspartnerschaft zu begründen. Wir haben darüber hinaus versucht, im Jahr 2008 zu ermöglichen, dass die Begründung der Lebenspartnerschaft auf dem Standesamt erfolgt. Dies war ein wichtiger Baustein auf dem Weg gegen eine mögliche Diskriminierung.
Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf soll eine umfassende Einbeziehung der Lebenspartnerschaften in das Landesrecht erfolgen. Es geht vor allen Dingen um die Einbeziehung der Lebenspartnerschaften in das finanzielle öffentliche Dienstrecht und die Hinterbliebenenversorgung. Wie umfassend der Gesetzentwurf ist, zeigt, dass das Beihilferecht, die Beamtenbesoldung, die Beamtenversorgung sowie Reise- und Umzugskostenregelungen betroffen sind. Meine Damen und Herren, dies ist eine wahrhaft trockene Materie, die eigentlich ein wenig den Blick von der Frage ablenkt, worum es im Kern geht.
Ich würde Ihnen gern von einem Fall erzählen, der mir sehr vertraut ist. Ein altes Paar – ich nenne sie Gunter und Fritz – leben seit Jahrzehnten zusammen. 2003 haben sie ihre Lebenspartnerschaft auf der Kreisverwaltung ihrer Heimatgemeinde vollzogen, bis heute im Übrigen laut der Statistik von 2007 zusammen mit 838 Paaren, von denen mittlerweile einige auch schon wieder geschieden sind.
Das Paar hat ein gemeinsames Haus. Fritz ist noch selbstständig, und Gunter bezieht bereits Pension. In guten wie in schlechten Zeiten leben sie zusammen. Auf eine „Regenbogenfamilie“ haben sie verzichtet.
Liebe Frau Kohnle-Gros, Sie haben das Thema „Kinder“ angesprochen. Wir haben in der Enquete-Kommission des rheinland-pfälzischen Landtags irgendwann einmal formuliert: Familie ist da, wo Kinder sind. – Mittlerweile gibt es in vielen Lebenspartnerschaften Kinder, die dort aufwachsen und die dort eine genauso gute Zukunft haben wie Kinder in den klassischen Familien, wie wir sie in der Vergangenheit erlebt haben.
Wie gesagt, das Paar, das ich im Hinterkopf hatte, hat in jungen Elternjahren, als sie sich noch dafür hätten ent
scheiden können, auf Kinder verzichtet, weil die Vorstellung, dass gleichgeschlechtliche Paare Kinder haben oder adoptieren, vor vielen Jahren einfach undenkbar war. Heute ist dies ein Weg, den viele gleichgeschlechtliche Paare mit Erfolg suchen.
Die beiden, Fritz und Gunter, denken heute: Schade eigentlich, dass wir dies nicht machen konnten; denn sie fühlen sich ihrem Partner gegenüber verpflichtet, sie sorgen füreinander, sie helfen sich gegenseitig und machen sich natürlich auch Gedanken über ihre Zukunft: Was passiert eigentlich mit meinem Partner, wenn ich krank werde oder sogar sterbe? Ist er versorgt, oder müssen wir mehr dafür tun?
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dies ist ein ganz gewöhnliches Paar mit ganz gewöhnlichen Alltagssorgen. Der vorliegende Gesetzentwurf hilft ihnen nicht mehr und nicht weniger, und zwar so wie auch bei anderen Paaren, die sich durch das Institut der Ehe verpflichtet haben, füreinander zu sorgen. Auch dies ist bei meinem Beispiel-Paar der Fall.
Ich freue mich, dass wir in Rheinland-Pfalz diesen Weg nicht allein gehen. Frau Ministerin Dreyer hat darauf hingewiesen, dass in vielen Bundesländern dieser Weg schon eine Zeitlang gegangen worden ist. Ich würde mich freuen, wenn wir irgendwann einmal in dem bunten, föderalistischen Teppich des Landes Deutschland sagen könnten, dass diese Möglichkeit in ganz Deutschland gesetzlich geregelt werden kann;
denn nach vielen Jahrhunderten der Ächtung und der Diskriminierung fordern wir Sozialdemokraten politisch eine Kultur der Anerkennung und Toleranz. Diskriminierung hat keinen Platz in unseren Reihen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wundert mich schon ein bisschen, dass man eben einmal die Rechtsprechung offensichtlich ganz außen vorlässt. Das Bundesverfassungsgericht – ich habe es bereits erwähnt – hat im Jahr 2008 ein Urteil auch auf europäischer Ebene gefällt, in dem klargemacht wurde, dass die Diskriminierung der eingetragenen Partnerschaften gegenüber der Ehe gegen europäisches Recht verstoßen würde. Dies bedeutet also, wir haben zum einen bundesgesetzlich eine Klarstellung, und wir haben europäisch eine Klarstellung, die wir heute nachvollziehen.
Meine Damen und Herren, ich könnte verstehen, wenn nun viele von Ihnen sagen würden: Na ja, alles gut und schön, jetzt haben wir das Thema Gleichberechtigung gesetzlich umgesetzt, und nun kann das Thema endlich wieder aus der öffentlichen Diskussion verschwinden. – Es tut mir leid, wenn ich Sie enttäuschen muss. Ich glaube, dass die nächsten Schritte des Landes nicht unbedingt rechtliche Schritte sein müssen, aber Politik bedeutet auch noch etwas anderes.
Nehmen wir das Beispiel der Homophobie an Schulen oder an Stammtischen. Dabei liegt, ähnlich wie bei der Ausländerdiskriminierung, noch ein weiter Weg vor uns.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, solange Menschen andere Menschen mit dem Hinweis auf ihre sexuelle Neigung verunglimpfen, ächten oder beleidigen, dürfen wir nicht wegsehen. Solange das Coming-Out von Jugendlichen in ihren Lebensräumen wie Schulen nicht als eine von vielen Lebensformen akzeptiert wird, solange ist unsere Gesellschaft nicht tolerant genug. Wenn Schimpfwörter wie „Du schwule …“ – Herr Präsident, keine Angst! Ich werde das Schimpfwort nicht aussprechen, aber jeder weiß, was danach folgt – immer noch in der Gegenwart von Betroffenen auf Schulhöfen gebraucht werden, müssen wir auch weiterhin etwas tun; denn die Diskriminierung hat nicht nur rechtlich ihre Bedeutung, sondern die Lebensform der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft muss auch in unserer Gesellschaft eine andere Akzeptanz finden.
Meine Damen und Herren, ich glaube, wir sind in Rheinland-Pfalz auf einem guten Weg. Ich bedanke mich bei den Kollegen von QueerNet,
die in der Vergangenheit immer wieder versucht haben, Unterstützung auch im politischen Bereich zu geben.
Ich komme zum Schluss.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, schwul/lesbische Lebensformen gehören zur Vielfalt von Lebensformen in Rheinland-Pfalz, und ich würde mich freuen, wenn wir im Ausschuss eine sehr konstruktive und sachliche Diskussion mit dem Ziel führen würden, Gleichberechtigung und Antidiskriminierung zu verwirklichen.
Danke.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Student Abraham Biggs wollte nicht mehr leben. Im November 2008 kündigt er im Internet einen Selbstmord an. Auf der ganzen Welt sahen ihm die Menschen beim Sterben zu.
Die letzten Bilder von Abraham Biggs, die eine Kamera um die Welt schickt, kommen aus seinem Schlafzimmer. Sie zeigen einen jungen Mann in weißen Boxershorts und grauem T-Shirt, der auf seinem Bett liegt. Er hat sich für diesen letzten Auftritt nicht herausgeputzt.
Zehn Stunden lang liegt er so vor der Kamera, und die Welt schaut zu. Ausgerechnet ein junger indischer Mann hat dann mit dem Handy seines Vaters versucht, amerikanische Polizeibehörden zu informieren. Dann ist es dazu gekommen, dass man diese Wohnung aufgesucht und diesen jungen Mann tot gefunden hat.
Szenenwechsel.
Ein junger Mann schießt in Winnenden gezielt auf Schülerinnen und Lehrer. Bei einer abenteuerlichen Flucht kommt er selbst ums Leben.
Der Amoklauf von Winnenden veranlasst die Innenminister der Bundesländer, ein Gewaltspielverbot zu fordern.
Noch einmal Szenenwechsel.
Ein neues Format im Fernsehen „Eltern auf Probe“. Kinder werden ausgesucht und jungen Paaren überlassen, damit sie ausprobieren können, ob sie bereits die Qualifikation als Eltern haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was haben diese drei schrecklichen Geschichten gemeinsam? – Zum einen ging es vordergründig um das Thema „Aggression“.
Bei dem jungen Mann aus Amerika richtete sich die Aggression gegen sich selbst.
Bei dem jungen Mann aus Winnenden: Er tötete unschuldige Menschen, die ihm über den Weg liefen. –
Im dritten Fall wurde Aggression gegenüber Babys und Kindern zugelassen, wenn auch kontrolliert.
In allen Fällen aber ging es um die Frage, inwieweit Medien und Medienkonsum Menschen beeinflussen. Sind „Digital Natives“, Jugendliche, die ins digitale Zeitalter hineingeboren sind, gefährdeter als ältere Generationen, und vergisst genau diese ältere Generation die Programmverantwortung in den Medien?
Fragen über Fragen. Es wird mittlerweile in dem Bereich der Medienbranche sehr heftig über das Thema „Menschenwürde“ und die Frage, ob Menschenwürde und das Argument der Freiwilligkeit als Rechtfertigung für eine uneingeschränkte Benutzung von Menschen im Programm zugelassen werden, diskutiert. Diese Frage wird diskutiert. Ich könnte jetzt das eine oder andere Format nennen, bei dem genau aufgrund dieser Grundstruktur Menschen als Opfer, als schwache Menschen in der Gesellschaft missbraucht werden.
Jetzt wären wir eigentlich schon mittendrin in der Diskussion, warum eine solche Enquete-Kommission notwendig ist. Kann eine Enquete-Kommission überhaupt diese vielen Fragen beantworten? – Ich glaube kaum, dass sie das kann. Aber eine Enquete-Kommission des Landtags kann der Öffentlichkeit verdeutlichen, dass wir den notwendigen Gesprächsfaden aufnehmen und nicht vor einer Gesellschaft kapitulieren, deren neue Strukturen auf der allgegenwärtigen Präsenz von Medien beruhen, bei der die ständige Erreichbarkeit von Menschen zur Selbstverständlichkeit geworden ist, bei der die Hierarchie von Wissenskompetenz erstmals in der Geschichte von Menschen zumindest theoretisch aufgelöst werden soll.
All dies – es wäre vielleicht ganz bequem – wird nicht von irgendwo gesteuert. Da ist nicht „Big Brother is watching you“, sondern es sind überall Menschen, die bewusst oder unbewusst dabei sind, diese neuen Strukturen zu schaffen, zu verändern und neue Strukturen aufzubauen. Jeder, der sich mit diesen neuen Medien einlässt, ist Mitgestalter dieser neuen Medienwelt. Deswegen geht eine solche Kommission eine Menge von Menschen an, die sich damit auseinandersetzen sollte.
Die Enquete-Kommission hat sich eine komplexe Aufgabenstellung gestellt. Sie soll einen Überblick über den aktuellen wissenschaftlichen Forschungsstand zum Themenkomplex „Medienverantwortung und Medienforschung“ geben, einen Überblick von Medienkompetenz und Medienverantwortung speziell auf Rheinland-Pfalz bezogen darstellen sowie sich der Konvergenz der Medien und damit dem veränderten Nutzungsverhalten annehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es findet sich Platz für die Diskussion zum Thema „Gewalt in Medien, Jugendmedienschutz, Suchtproblematik, Wirkungsweise von Medien auf die Lebenswirklichkeiten in unterschiedlichen Gruppen“, aber auch ziemlich aktuell das Thema „Wer trägt die Medienverantwortung bei Communities, Computern und Videospielen, Internet und anderen autovisuellen Medien?“ Schließlich stehlen wir uns nicht aus der Verantwortung für diese neue Zeit. Ich glaube, als Politiker haben wir kein Recht, dies zu tun.
Die Verantwortung von Politik und des Gesetzgebers werden auf dem Prüfstand stehen, aber auch die Verantwortung und die Aufgaben von Eltern, schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen der Medienwirtschaft und anderen Veranstaltern. Auch die Verantwortung und die Aufgaben im Bereich der Medienethik werden auf den Prüfstand gestellt werden.
Meine Damen und Herren, wenn Sie in der letzten Zeit die Presse etwas verfolgt haben, werden Sie gemerkt haben, dass seit der Thematisierung dieser Fragestellungen sich wieder unglaublich viel ereignet hat. Wir haben heute Morgen über „Google Street View“ diskutiert. Das ist ein klassisches Beispiel, wie die Mediennutzung das Verhalten verändert und wie das Thema „Datenschutz“ eine besondere Bedeutung bekommt.
Ich bin den Fraktionen der CDU und der FDP außerordentlich dankbar, dass sie beide den Ergänzungsantrag mit formuliert und unterschrieben haben, dass wir uns auch mit dem Thema „Datenschutz“ in besonderer Art und Weise beschäftigen, weil wir darunter zum Beispiel Themen finden wie „Internetmobbing“ und andere Themen.
Ganz aktuell müsste man sicherlich noch auf die größte Online-Petition im Netz eingehen. Ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin aus der „ZEIT“ vom 28. Mai: Im Internet tobt ein Proteststurm gegen „Zensur-Ursula von der Leyen“, weil sie Pornoseiten sperren lassen und damit vermeintlich die Freiheit des Internets einschränken will. – Ende des Zitats.
Meine Damen und Herren, jetzt schon meine persönliche Position dazu. Ich glaube, das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
Auch hier muss rechtswidriges Verhalten strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt werden.
Andererseits habe ich Verständnis dafür, dass viele Bürgerinnen und Bürger Angst haben, dass mit dem Sperrlistengesetz ein Zensurmechanismus errichtet werden kann, der ohne Schwierigkeiten ausgeweitet wird. Die Forderungen nach Ausdehnung von Netzsperren im Netz sind mittlerweile schon in vielen Bereichen vorhanden.
Diesmal würde ich gerne die „Süddeutsche Zeitung“ zitieren: „Beim Kampf gegen die Internetsperren stellen Blogger, Twitter-Benutzer und Forenbetreiber ihr Können als Gegenöffentlichkeit erstmals … erfolgreich unter Beweis.“
Ich erwähne nur, bei dieser Online-Petition gab es über 148.000 Männer und Frauen, die Widerspruch erhoben, sich beteiligt haben.
Meine Damen und Herren, das heißt, wir stehen vor einer vollkommen neuen Veränderung des Gebrauchs von neuen Medien.
Plötzlich schier aus dem Nichts ist in Zeitungsartikeln, in Diskussionsforen und Postings im Web eine Debatte entbrannt, die notwendig und überfällig ist, eine Debatte über die Freiheit im Netz und ihre Grenzen.
Wir hier in Rheinland-Pfalz wollen unseren Beitrag dazu leisten. Wir setzen unseren Schwerpunkt allerdings auf die Frage der Mitverantwortung. Wir halten eine Auseinandersetzung zwischen Jung und Alt, neuen und alten Kommunikationsformen, neuen Medien gegen alte nicht für so relevant wie die Fragen des verantwortlichen Tuns – deswegen die Enquete-Kommission. Ich freue mich auf die Arbeit in dieser Kommission.
Danke.
Sehr geehrte Frau Ministerin, können Sie bestätigen, dass die Deutsche Staatsphilharmonie in der letzten Saison mit dem vorhandenen Musikerpool eine äußerst erfolgreiche Saison gehabt hat und dies offensichtlich keine negativen Auswirkungen auf die Spielfreude und Spielqualität des Ensembles hat?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Um die Lebenspartnerschaften ist es eigentlich in den letzten Jahren relativ ruhig geworden. Nach dem Landesausführungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz aus dem Jahre 2001, bei dem ich tatsächlich mit Frau Kohnle-Gros hier vorne gerungen habe und es diesmal wieder tue, weil unsere Positionen auch diesmal unterschiedlich sind, wurden die Lebenspartnerschaften in den Kreisverwaltungen und in den Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte begründet. Damals gab es große Ängste, aber es kam weder zu einer „Massenverpartnerschaftung“ noch erregten diese Kundgebungen von zwei Menschen, die sich zugetan waren, irgendein öffentliches Aufsehen.
Mittlerweile ist es für die so genannten Yellow-PressPromis fast ein „must have“, sich besonders öffentlichkeitswirksam zusammenzutun. Herr Walz tut es, Herr Westerwelle tut es, Herr Wowereit tut es, und – meine Damen und Herren – warum sollen nicht Herr Meier und Herr Schulze von nebenan dies auch tun?
In Rheinland-Pfalz gibt es zurzeit nach einer Gemeindestatistik von August dieses Jahres 508 männliche Lebenspartnerschaften und 340 weibliche Lebenspartnerschaften. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, interessanterweise sind bereits 17 männliche und zehn weibliche Lebenspartnerschaften inzwischen wieder aufgehoben – fast wie im wahren Leben.
Schon sind wir wieder beim Gesetzentwurf angelangt. Eine immer wieder vertretene Forderung von Schwulenorganisationen war die Begründung der Lebenspartnerschaft bei den Standesbeamten, keine Sonderregelung für Schwule und Lesben, sondern dort, wo Ehe auf staatlicher Ebene vollzogen wird, nämlich auf den Standesämtern, sollte auch die Lebenspartnerschaft begründet werden. Ich freue mich darüber, dass in RheinlandPfalz entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, wie Herr Minister Bruch dies dargestellt hat, das Landesausführungsgesetz von 2008 nicht mehr erforderlich ist. Meine Damen und Herren, d. h., ab dem 1. Januar 2009 können auch gleichgeschlechtliche Paare in einem entsprechenden Rahmen – nämlich auf dem Standesamt – ihre Bindung eingehen.
Aber eine Frage hat sich mir bei dieser Vorbereitung doch gestellt. Warum liegt den Homosexuellen eigentlich so viel an der herkömmlichen Lebensform? – Ich habe da einen wunderbaren Artikel in der „FAZ“ vom Sonntag, den 13. Juli dieses Jahres, gefunden. Den Inhalt dieses Artikels möchte ich Ihnen gern einmal ein Stück präsentieren. Wenn in der Vergangenheit die Ehe von manchen – ich übertreibe jetzt sehr stark, und es gibt andere Aussagen darüber – als Ort der Unfreiheit, der sexuellen
Unterwerfung, der Verhinderung der Entwicklung der eigenen Persönlichkeit gesehen wurde – ich erinnere alle 68er oder Nach-68er daran, dass die Ehe damals am liebsten ganz abgeschafft werden sollte –, erlebt die Ehe im Augenblick eine Renaissance. Wir sind mittlerweile Einiges gewöhnt, weil wir die Ehe auf der einen Seite haben, auf der anderen Seite aber die Realität der Familien in unserer Gesellschaft.
Ich zitiere aus diesem „FAZ“-Artikel. Dort heißt es: Die Einelternfamilie, die Familie mit homosexuellen Eltern, die immer wieder neu zusammengesetzte PatchworkFamilie, die auseinandergerissene, geklonte, künstlich erzeugte Familie, von innen heraus attackiert durch Menschen, die, wie man annahm, den Geschlechtsunterschied leugnen, diese Familie wäre also nicht mehr zur Weitergabe ihrer spezifischen Werte in der Lage, und als Konsequenz würde das jüdisch-christliche Abendland, das Staatswesen und die Demokratie insgesamt auseinander fallen. –
Meine Damen und Herren, es gab viele Befürchtungen, und die traditionelle Familie hat sich trotzdem verändert. Manchmal kommt mir der Gedanke, dass wir heute schon mehr von einem Netzwerk reden können, in dem sich Menschen ihrer Verpflichtung und Verantwortung gegenüber bewusst sind, in einer besonderen emotionalen Beziehung stehen. Man könnte auch von Zuneigung oder Liebe sprechen. Auch der Kinderwunsch ist laut der letzten Ausgabe von „Cicero“ wieder stärker geworden. Ich erwähne noch einmal die „FAZ“ als Zitat mit Erlaubnis des Präsidenten: Die Familie wird geliebt, erträumt und begehrt, und das von Männern, Frauen und Kindern unabhängig von ihrer jeweiligen sexuellen Orientierung oder Lebenssituation. –
Meine Damen und Herren, deshalb ist die Einbringung dieses Gesetzentwurfs ein wichtiger Schritt, um gleichgeschlechtlichen Beziehungen diesen Schritt staatlich nicht zu verwehren. Sexuelle Orientierung darf kein Diskriminierungsgrund sein. Das sagen nicht nur die Sozialdemokraten in Rheinland-Pfalz, dies formuliert auch sehr deutlich die Antidiskriminierungsrichtlinie der EU. Mein Wunsch wäre es an dieser Stelle, nachdem wir diesen ersten Schritt im Land Rheinland-Pfalz vollzogen haben, dass wir analog anderer Bundesländer eine Stärkung der Rechte von gleichgeschlechtlichen Paaren in eingetragenen Lebenspartnerschaften in den nächsten Monaten auf den Weg bringen könnten. Ich weiß, dass die Ministerien daran arbeiten. Ich bin sicher, dass die Schwulen und Lesben in diesem Land wissen, dass wir auf gutem Weg sind.
Meine Damen und Herren, das sage ich als Katholikin.
Danke.
Sehr geehrte Frau Ministerin, die geplante Schulstrukturreform wird vor einem zeitlichen Hintergrund von mehreren Jahren umgesetzt werden. Können Sie mir bestätigen, dass bis dahin alle Schülerinnen und Schüler, die in den bisherigen Schularten unterrichtet werden, weiter optimal versorgt werden?
Sehr geehrter Herr Minister, können Sie bestätigen, dass mit der Förderung der unterschiedlichen technologischen Vielfalt der Anreiz für einen Wettbewerb unter den Anbietern verstärkt wird und dies letztlich der DSLVersorgung im Land zugute kommt?
Guten Morgen! Meine Frage bezieht sich auf die EUMedienkonferenz Leipzig.
Ich frage die Landesregierung:
1. Inwiefern kann die europäische Medienpolitik Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass Kinder und Jugendliche die Angebote des Internets möglichst ohne Risiko nutzen können?
2. Welche Schlussfolgerungen lassen sich diesbezüglich aus den Beratungen der Konferenz ziehen?
3. In welcher Weise leistet die Landesregierung einen Beitrag zur Verbesserung entsprechender Rahmenbedingungen im Internet?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist nicht so ganz einfach, den Bogen von den Niederungen rheinland-pfälzischer Weinverköstigungen hin zu dem modernsten Kommunikationsmittel unserer Welt, nämlich dem Internet, zu spannen.
Meine Damen und Herren, das Internet kann die große Freiheit, die Verlockung der Themen, den Abbau der Wissenshierarchie, die Möglichkeiten der angeblichen Anonymität etc. bedeuten, und zwar grenzüberschreitend, themenüberschreitend und altersübergreifend. Allerdings gibt es auch die andere Seite, nämlich Gewaltdarstellung, Pornografie, Verletzung der Menschenwürde, rechtsradikale Inhalte und die Gefährdung junger Menschen.
Wie sieht der Schutz im Internet aus? Brauchen wir mehr als gesetzliche Regelungen, und diese nicht nur landesweit, sondern regulierend, europa- und weltweit für ein weltweites Netz? Geht das überhaupt, oder brauchen wir eine Zensur des Internets? Was geht überhaupt? Was ist mit Kindern und Jugendlichen? Können wir sie vor den Gefahren des Netzes schützen?
Kinder leben heute in einer sehr differenzierten Medienwelt. Die Vielzahl der Medienerfahrungen verlangt neue pädagogische Ansätze.
Wenn man weiß, dass das Hans-Bredow-Institut 2006 festgestellt hat, dass in Deutschland 58 % der Sechs- bis Dreizehnjährigen zum Kreis der Internetnutzer gehören, wissen wir, dass wir ein Thema haben, nämlich den Schutz der Kinder unter 14 Jahren beim Surfen im Internet; denn nicht jede Internetnutzung von Kindern hat positive Auswirkungen. Entscheidend ist die Art der Nutzung.
Meine Damen und Herren, hier kommt die Medienkompetenz ins Spiel. Ich will es mit den Worten einer KinderHomepage sagen: „Um cool zu sein, muss man ja nicht gleich blöd sein“. – Danach folgen Anleitungen, wie man mit dem Internet umgehen kann.
Gerade hat der Ministerrat ein Zehn-Punkte-Programm „Medienkompetenz“ in Schulen beschlossen, um die Medienkompetenzförderung in Schulen umfassend voranzubringen. Dafür wird viel Geld in die Hand genommen. Viel wichtiger ist, dass dort neben Schülerinnen und Schülern und Pädagogen und Pädagoginnen auch insbesondere die Eltern und andere Kooperationspartner in diesem Geschäft mit ins Boot genommen werden.
Die Konferenz in Leipzig addiert einen weiteren Baustein dazu. Neben der Medienkompetenz, der individuellen Kompetenz von Kindern und Jugendlichen, gibt es andere Verantwortliche im Netz, nämlich die, die Inhalte anbieten, Plattformen bereitstellen und Suchmaschinen vorhalten. Diese Medienkompetenz hat einen sehr interessanten neuen Ansatz gebracht, nämlich Vertrauen in das Internet zu bringen, das heißt, die am Internet Beteiligten mit ins Boot zu nehmen, und zwar mit einem Stück Selbstverantwortung und Eigeninitiative.
Dann werfen sich Fragen auf. Was sind denn eigentlich kindergerechte Inhalte, und wie können diese Angebote für Kinder geschaffen werden? Kindernetseiten im Netz sind immer noch schwer zu finden und leiten oft – Sie werden es nicht glauben – zum Beispiel auf Angebotsseiten für Pädophile weiter. Dies muss in Zukunft verhindert werden.
Wir brauchen vertrauenswürdige Anbieter. Wer bietet verlässliche und vielfältige Informationen in der digitalen Welt, und wie finden die Nutzer den Zugang zu diesen Informationen? Hier gibt es Instrumente, zum Beispiel die Einführung von Gütesiegeln bei Computerspielen, technische Schutzmaßnahmen wie Filtersysteme, aber auch Kooperationen mit Initiativen wie „jugendschutz.net“ in Rheinland-Pfalz. „jugendschutz.net“ ist die erste bundesweite systematische Forschung des Internets bei gefährdenden Inhalten und arbeitet in Rheinland-Pfalz seit Jahren mit großem Erfolg.
Auf der Medienkonferenz in Leipzig wurde auch die Initiative „Ein Netz für Kinder“ vorgestellt. Diese ist mit
einer Positivliste verbunden. Das heißt, die, die sich dafür interessieren, nämlich die Eltern und die Pädagogen, können positiv zu Angeboten hingeleitet werden, die sinnvoll sind und vielleicht zum ersten Mal in der Geschichte des Internets einen sicheren Surfraum anbieten, in dem sich Kinder ohne Kontrolle von Erwachsenen bewegen können.
So gibt es zum Beispiel heute schon eine Kindersuchmaschine www.hanisauland.de, die ganz interessant ist, wie so etwas in Zukunft auszusehen hat. Dazu kommt eine Verlinkung von kommerziellen und nicht kommerziellen Anbietern, die eine Auffindbarkeit dieser Angebote erleichtern würde.
Wenn wir dies ernst nehmen, müssen wir auch darüber nachdenken, ob dies mit finanziellen Mitteln gefördert wird.
Ich komme zum Schluss. Auf der Messe in Leipzig ist der Versuch unternommen worden, einen weiteren Baustein zu installieren, um den Jugendschutz für Kinder im Netz sicherzustellen, indem weitere Anbieter hinzugezogen werden, um damit einen neuen Schritt in eine sichere Zukunft für Kinder im Internet zu entwickeln.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Bauckhage, ja, Sie haben recht, die technische Entwicklung geht in einem rasanten Maße weiter. Das heißt aber nicht, dass Politik ohnmächtig ist, sondern Politik die sehr schwierige Aufgabe hat, diese rasante Entwicklung mit neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen einzudämmen und zu konstruieren.
Ich will es noch einmal zusammenfassen. Der Schutz der Kinder im Internet und die gleichzeitige Ermöglichung des Internetnutzens für Kinder müssen auf drei Beinen stehen. Das ist für mich erstens die Stützung der Medienkompetenz für Kinder, insbesondere auch der Eltern – das ist in allen Wortbeiträgen dankenswerterweise gekommen – und aller anderen Pädagogen im Tagesstättenbereich und im Schulbereich.
Der zweite Punkt ist die Durchsetzung der rechtlichen Maßnahmen. Ich weise noch einmal darauf hin, dass wir mit dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag ein unglaublich gutes Instrument haben, das europaweit Beachtung findet und bezüglich dessen wir darum kämpfen, dass dem Standard dieses Gesetzes europaweit nachgefolgt und dies umgesetzt wird. Die Frage der Durchsetzung der Kontrolle dieses Gesetzes ist sicherlich auch eine wichtige Aufgabe.
Als Letztes die Frage der Selbstregulierung, der Selbstverpflichtung der Medienwirtschaft, die ein Interesse daran haben müsste, dass alle Kinder und Jugendlichen einen diskriminierungsfreien Zugang zu diesem Kommunikationsmittel bekommen, nicht nur, weil es die Kunden von morgen sind, sondern weil wir ohne Internet keine Wirtschaftswelt in Zukunft mehr haben werden.
Danke schön.
Frau Ministerin, sind Sie mit mir der Meinung, dass die Kindertagesstätten in den letzten Jahren insofern ein Höchstmaß an Flexibilisierung bewiesen haben, dass sie sehr unterschiedlich auf die regionalisierte Situation eingegangen sind und ihre Öffnungszeiten insgesamt und hinsichtlich der Betreuung über Mittag auch den Bedürfnissen der Eltern angepasst haben?
Herr Minister, Sie haben in der Beantwortung der Fragen 3 und 4 sehr deutlich gemacht, wie sich die Liberalisierung des Postmarktes auf Arbeitnehmer und -nehmerin- nen auswirken könnte. Sind Sie mit mir der Meinung, dass man sich für diese Branche, die erst am Beginn des Wettbewerbs steht, Mindestlöhne vorstellen könnte?