Protokoll der Sitzung vom 26.04.2007

Meine Damen und Herren, wenn wir Zukunftsfragen auch bezüglich moderner önologischer Verfahren zu beantworten haben, muss man sich im Weinbau von zwei Grundgedanken leiten lassen, dass Wein ein Produkt der Natur ist und wir Marktgegebenheiten haben, die wir zu beachten haben. Natürliche Gegebenheiten können wir nicht verändern. Manche in der Politik haben über einige Jahrzehnte geglaubt, man könnte Marktbedingungen im Bereich der Landwirtschaft und auch im Bereich des Weinbaus beeinflussen. Das hat zu hohen Steuersubventionen geführt und war im Ergebnis nicht erfolgreich gewesen. Deswegen muss bei jeder Zukunftsfrage hinterfragt werden, ob man diese beiden Grundvoraussetzungen akzeptiert, dass natürliche Gegebenheiten und Marktgesetze respektiert werden müssen.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Das gilt auch für die neuen önologischen Verfahren. Das gilt auch für die Frage, wie wir uns bezüglich der Weinmarktordnung in Europa positionieren. Dass wir fordern, dass der Einsatz von Saccharose weiter zulässig sein muss, ist auch ein Ergebnis dieser Grundauffassung. Natürlich haben Weinbauregionen in Südeuropa andere klimatische Voraussetzungen als im Bereich unserer Weinbaugebiete, in Luxemburg, in anderen deutschen Anbaugebieten. Das muss bei den regionalen Besonderheiten beachtet werden. Deswegen gehört Saccharose zu den traditionellen Verfahren. Deswegen auch die klare Aussage: Das muss zukünftig möglich sein.

Dann haben wir im Weinbau erfreulicherweise auch eine große Vielfalt der Betriebe. Herr Hüttner hat ausgeführt, wir haben erfolgreiche Großkellereien, denen es gelungen ist, sich auf internationalen Märkten zu positionieren, die sich herausragende Stellungen in der Vermarktung im Lebensmitteleinzelhandel erkämpft haben, und wir haben kleine Winzer, die sich sehr erfolgreich in der Direktvermarktung positioniert haben. Diese Spannbreite in Rheinland-Pfalz wollen wir erhalten. Dann müssen wir auch darauf reagieren, wie wir uns bezüglich der Zulassung moderner önologischer Verfahren verhalten.

Wir wollen unsere Winzerschaft in dieser Bandbreite, die sie hat, nicht einschränken, ihr keine Wettbewerbsnachteile zufügen, sondern genau hinschauen, was die besonderen Voraussetzungen sind, die jeder braucht, um sich in Rheinland-Pfalz unter guten Standortbedingungen weiterzuentwickeln. Dazu gehört, dass nachdem – das halte ich für zwingend – ein Grundverständnis bei önologischen Verfahren in nationalen Organisationen herbeigeführt wurde, diese Verfahren auf europäischer Ebene zugelassen sind. Dann muss auch die klare Aussage erfolgen, insbesondere bei Kellereien, bei Betrieben, die diese Verfahren für Basisweine einsetzen wollen, dass dies auch ermöglicht werden muss. Wir dürfen diesen Betrieben keine Wettbewerbsnachteile zufügen.

Dann ist dieser Ansatz, den Frau Baumann mit der Qualitätspyramide angesprochen hat, genau der richtige. Wir müssen auch die Betriebe schützen, die sagen: Wir wollen uns darin positionieren, Spitzenweine von besonderen Qualitäten zu produzieren. – Das muss dem Verbraucher gegenüber auch deutlich gemacht werden. Deswegen die klare Aussage von mir, es gibt Weine, insbesondere Qualitätsweine mit Prädikat, bei denen klar ist, dort dürfen manche modernen önologischen Verfahren nicht zugelassen werden. Dazu gab es auch eine klare Positionierung auf Bundesebene, dass zum Beispiel Holzchips natürlich bei Prädikatsweinen nichts verloren haben. Wer den Anspruch hat, einen Prädikatswein zu produzieren, der muss in der Lage sein, das mit traditionellen Verfahren zu ermöglichen.

Meine Damen und Herren, in der Richtung werden wir uns weiter positionieren. Ich glaube auch, dass dann das erreicht wird, was wir brauchen. Wir brauchen weniger Regelungen, und die klar. Ich glaube, dass wir im Interesse des Verbrauchers und dessen, der Spitzenprodukte produziert, mehr Klarheit brauchen. Deswegen brauchen wir keinen Beipackzettel zur Weinflasche, in dem önologische Verfahren erklärt und erläutert werden, sondern mit den klaren Bezeichnungen des Qualitätsweins und der Prädikatsweine muss in der Öffentlichkeit bei Weinkennern klar verbunden sein, welche Verfahren zugelassen sind und welche nicht.

Das ist auch die Interessenlage, die in Weinbauversammlungen deutlich wird. Diese Klarheit wollen die Winzerinnen und Winzer von uns haben. Die werden wir ihnen als Land Rheinland-Pfalz auch geben, indem wir uns in dieser Frage so positionieren. Da wir in vielen Fragen die Meinungsführerschaft in Deutschland aufgrund unserer starken Stellung haben, bin ich guter Dinge, dass wir diese Position auch auf Bundesebene durchsetzen werden.

Zu einer Weiterentwicklung des Weinbaus gehört auch das dazu, was viele angesprochen haben. Wir müssen einen Vorteil stärken, den wir haben. Das ist die gute Ausbildung, die wir Winzerinnen und Winzern in Rheinland-Pfalz geben. Deswegen werden wir das bewährte System, das wir in Rheinland-Pfalz mit der guten Ausbildung – auch der Technikerausbildung – haben, stärken. Wir haben den Ehrgeiz, dass wir uns im Land Rheinland-Pfalz, in dem zwei Drittel aller Weine in Deutschland produziert werden, auch weiterentwickeln müssen, indem wir eine akademische Ausbildung, eine Fachhochschulausbildung in Rheinland-Pfalz anbieten. Ich sehe diese Notwendigkeit, weil die Anzahl der Betriebsinhaber, die mittlerweile einen Fachhochschulabschluss haben, ständig steigt. Es ist ein höheres Bedürfnis nach solchen Ausbildungen vorhanden.

Das führt auch dazu, dass die Beratung noch kompetenter von uns gestaltet wird, weil wir in Rheinland-Pfalz klugerweise Ausbildung, Beratung und Landwirtschaftsverwaltung in einem integrierten System betreiben. Wenn hier die Möglichkeit besteht, das durch Lehre und Forschung zu ergänzen und zu verstärken, bin ich der festen Überzeugung, dass das, was in Geisenheim ist, was wir in Fachhochschulen schon an Kompetenzen haben – in Bingen und anderswo –, mit den Dienstleistungszentren für den Ländlichen Raum, die auch bereits

Forschungen machen, durch einen sinnvollen Dialog so ergänzt und erweitert werden kann, dass eine Fachhochschulausbildung in Rheinland-Pfalz in einem überschaubaren Umfang – nur den benötigen wir – zukünftig möglich sein wird.

Ich kann summa summarum festhalten, dass wir mit diesen Ansätzen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die sehr gute Entwicklung der Weinwirtschaft in Rheinland-Pfalz gestärkt wird, die wir weiter mit guten Rahmenbedingungen begleiten. Da kann es nur ein großer Vorteil sein, wenn das, was in dem SPD-Antrag gefordert wird – gefolgt von anderen – in großem Konsens in diesem Hause geschieht. Das wird dazu führen, dass unsere Stellung auch in Deutschland und international gestärkt wird.

In diesem Sinne vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Punkte 11 und 12 der Tagesordnung sind damit behandelt. Es wird Ausschussüberweisung signalisiert. Gibt es dagegen Bedenken? – Dann werden die beiden Anträge – Drucksachen 15/862/885 – an den Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau überwiesen.

Ich rufe die Punkte 13 bis 16 der Tagesordnung auf, die gemeinsam aufgerufen und beraten werden sollen:

Entlastung der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2005 Antrag der Landesregierung – Drucksache 15/624 –

Entlastung des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2005 Antrag des Rechnungshofs – Drucksache 15/669 –

Jahresbericht 2006 Unterrichtung durch den Rechnungshof – Drucksache 15/630 –

Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2006 des Rechnungshofs (Drucksache 15/630) Unterrichtung durch die Landesregierung – Drucksache 15/1018 –

Im Ältestenrat ist abgesprochen worden, diese Punkte ohne Aussprache zu behandeln. Der Überweisungsvorschlag lautet, die Tagesordnungspunkte an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Beratung in der Rechnungsprüfungskommission zu überweisen.

Ich schlage Ihnen noch vor, dass wir den Kommunalbericht 2006 zur Haushaltslage der Gemeinden und Gemeindeverbände, der dem Landtag am 27. April 2007 zugeleitet wird, ebenfalls an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Beratung in der Rechnungsprüfungs

kommission überweisen. Können wir so verfahren? – Dann bedanke ich mich.

Ich rufe zur gemeinsamen Beratung die Punkte 17 und 18 der Tagesordnung auf:

Nichtraucherschutz in Rheinland-Pfalz zügig und praktikabel umsetzen Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/966 –

Nichtraucherschutz in Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/1009 –

Es ist eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart worden. Wer wünscht das Wort? – Bitte schön, Herr Dr. Schmitz.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im letzten Moment ist mir eingefallen, dass ich keine Angst haben muss, einen Antrag der SPD zu begründen, weil es den noch nicht gibt. Ich konzentriere mich also auf unseren eigenen Antrag der FDP-Fraktion zum Nichtraucherschutz in Rheinland-Pfalz, den wir zügig und praktikabel umsetzen wollen.

Meine Damen und Herren, um was geht es uns? Es geht uns um das große Thema der Zeitung mit den roten Buchstaben, die das im letzten Quartal des vergangenen Jahres und im ersten Quartal dieses Jahres immer wieder bearbeitet hat und die Deutschland in die Guten und die Bösen geteilt hat. Wir meinen, das ist ein wenig undifferenziert; denn das, was wir erfahren haben, ist eine breite Unterstützung für ein Maximum an Nichtraucherschutz.

Ein Maximum an Nichtraucherschutz heißt für uns, die Landesregierung aufzufordern, die landesrechtliche Umsetzung des Nichtraucherschutzes durch einen entsprechenden Gesetzentwurf bis zum 1. Juli 2007 einzuleiten. Anders ausgedrückt: Es wird langsam Zeit; denn der Beschluss der Ministerpräsidenten hat schon ein wenig Staub angesetzt. Irgendwann muss man sagen, wo man steht bzw. wohin man will.

Wir sind uns sicher, dass die Zeit reif ist, den Nichtraucherschutz in allen öffentlichen Einrichtungen des Landes und der Kommunen durchzuführen und das Rauchen zu verbieten. Das gilt beispielsweise für Behörden, für Schulen, für Kindertagesstätten und auch für Krankenhäuser.

(Beifall des Abg. Eymael, FDP)

Herr Kollege Auler ist auch aufgefordert zu klatschen.

(Harald Schweitzer, SPD: Der hat deutlich Unmut gezeigt!)

Lieber Herr Kollege Auler, wir wollen auch Ausnahmen von diesem Verbot, und zwar möchten wir, dass Ausnahmen dann zulässig sind, wenn therapeutische Kon

zepte dies zwingend rechtfertigen oder wenn wir die Privatsphäre wahren wollen. Zwingende konzeptionelle oder therapeutische Gründe können zum Beispiel in einer Situation gegeben sein, in der Patienten, die sich im Drogen- oder Alkoholentzug befinden, nicht zusätzlich dadurch belastet werden sollen, dass man ihnen sagt: Wenn Du jetzt schon entziehst, lass auch die Hände von der Zigarette. – Das würde den Therapieerfolg in den anderen wichtigen Bereichen gegebenenfalls gefährden. Deshalb wissen wir, dass in solchen Fällen oder auch in anderen psychiatrischen Behandlungsfällen ein striktes Rauchverbot kontraproduktiv wäre.

Meine Damen und Herren, jetzt komme ich zu einem Punkt, zu dem wir große Zustimmung bei denen erwarten, die solche Themen, die hochgekocht werden, mit entsprechendem Augenmaß sehen, die mit Vernunft herangehen und die sich sagen, wir wollen den maximalen Nichtraucherschutz durchsetzen ohne zu überziehen und ohne Kollateralschäden zu produzieren, die nicht im Sinne des Gesetzgebers sein können. Es geht um die berühmten Eckkneipen.

(Pörksen, SPD: Ach ja!)

Herr Pörksen, Ihnen als AOK-Versicherter sollte das bei den Beitragssätzen besonders wichtig sein.

(Pörksen, SPD: Das scheint Ihnen schwer zu schaffen zu machen!)

Herr Pörksen, ich vermute, das macht Ihnen mehr zu schaffen als mir.

(Pörksen, SPD: Mich stört das nicht! Sie sagen das dauernd!)

Mich stört das auch nicht, aber ich habe mir das nur gemerkt.

Wenn wir jetzt von diesen berühmten Eckkneipen sprechen, stelle ich mir in allem Ernst vor, dass da Menschen sind, die ihre berufliche Basis in dieser Gaststätte haben. Sie führen 20, 30 Jahre diese Kneipe und haben eine Bedienung mit einem Stammpublikum, die wir jetzt vor sich selbst schützen wollen. So sieht nämlich die Realität aus. Sie kennen alle die Bedienung oder den Kneipier, der, bevor er das Bier auf den Tisch stellt, schnell noch die Zigarette im Aschenbecher ablegt. Die Vorstellung der zu schützenden Kneipiers und Bedienungen in Kneipen vor den bösen Rauchern ist nach meiner Lebenserfahrung ein wenig unrealistisch.

Wir bieten in unserem Antrag die Gelegenheit, beiden Seiten gerecht zu werden – dem Raucher, dem Nichtraucher und den Gewerbebetreibenden –; denn wenn man in diesen Bereichen überzieht und meint, dass man in einer Art Prohibition in diesen Lokalen das durchsetzen muss, was nicht durchsetzbar ist, bringt man diese Menschen um ihre Existenz.

(Beifall der FDP)

Glauben Sie mir, Sie werden niemanden von diesen Rauchern durch diese Maßnahmen davon überzeugen

können, dass sie die Finger von ihrer – ich nenne es beim Namen – gefährlichen Sucht lassen.

(Glocke des Präsidenten)

Meine Damen und Herren, daher darf ich zum Ende kommen und nicht unerwähnt lassen, dass wir den ähnlichen Antrag der CDU-Fraktion von unserer Seite aus auch unterstützen. Selbstverständlich sind alle Vernünftigen in allen Fraktionen aufgefordert, das Gleiche zu tun.

Ich danke Ihnen.