Sie wissen, dass mit plakativen Forderungen ein effektiver Opferschutz nicht zu leisten ist. Eine absolute Sicherheit lässt sich auch durch noch so viele Gesetze niemals gewährleisten.
Deshalb ist es wichtig, einen konkreten und konstruktiven Beitrag zum Opferschutz zu leisten. Hier stellt eben ein solcher Opferschutzbericht eine erhebliche Hilfe dar.
Herr Kollege Schneiders, er wird sich nicht nur im IstZustand bewegen, sondern wir werden auch Daten aktueller Kriminalfälle erheben.
Wir werden Täter-Opfer-Beziehungen analysieren. Es ist also insofern etwas mehr als das, was wir bisher analysieren, und es wird uns helfen, konkretere Hilfestellungen für Opfer zu geben und endlich auch Beziehungsdaten an der Hand zu haben, die wir bislang nicht hatten.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Somit ist der Antrag mit den Stimmen aller drei Fraktionen angenommen.
Mittelständische Unternehmen spürbar entlasten – Unternehmenssteuerreform mittelstands- freundlich ausgestalten – Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/1111 –
Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Das Wort hat Herr Kollege Creutzmann.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Plenarsitzung am 16. März 2007 habe ich im Rahmen der Beratungen der Regierungserklärung des 8. Mittelstandsberichts der Landesregierung Ausführungen zu dem Thema „Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform auf den rheinland-pfälzischen Mittelstand“ gemacht. Die damals von mir geäußerten negativen Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform auf die rheinland-pfälzischen mittelständischen Unternehmen haben sich leider bewahrheitet. Anstatt eine umfassende Vereinfachung und Entbürokratisierung im Unternehmensrecht herbeizuführen, entstehen zusätzliche Bürokratiekosten für die Wirtschaft, die vom Bundesfinanzministerium auf 72 Millionen Euro geschätzt werden. Wahrscheinlich dürften sie noch höher ausfallen. Das belastet den rheinland-pfälzischen Mittelstand zusätzlich, und das ist nicht gut.
So ist die Thesaurierungsrücklage für Personenunternehmen zu kompliziert. Für die neu eingeführte sogenannte Zinsschranke werden hohe Dokumentationserfordernisse gestellt.
Die Abschaffung der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter von bisher 410 Euro erhöht den Bürokratieaufwand.
Die neu ins Steuerrecht eingeführte Zinsschranke werden die internationalen Konzerne zu umgehen wissen. Allein der rheinland-pfälzische Mittelstand, der sehr stark fremdkapitalisiert ist, wird darunter leiden.
Der Präsident des Wirtschaftsrats der CDU nennt das Reformpaket ein Rumpfgesetz, das unbedingt nachgebessert werden muss. Der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Hanns-Eberhard Schleyer, fordert Korrekturen insbesondere bei der Thesaurierungsrücklage.
Nachteilig für den rheinland-pfälzischen Mittelstand ist auch die unterschiedliche Besteuerung von einbehaltenen und ausgeschütteten Gewinnen bei Personengesellschaften. In diesem Bereich zeigt sich wieder einmal deutlich die von Ideologie geprägte Befrachtung der Unternehmenssteuerreform. Weite Teile der Großen Koalition kennen offenbar nur „gute“ und „schlechte“ Gewinne. Die „guten“ Gewinne sind diejenigen, die im Unternehmen verbleiben und reinvestiert werden. Deshalb werden sie in Zukunft mit einer Unternehmenssteu
er von rund 30 % belastet. Die „schlechten“ Gewinne sind diejenigen, die dem Unternehmen entnommen werden. Diese Gewinnentnahmen werden bestraft. Bei Personengesellschaften steigt dann der Einkommenssteuersatz wegen der Reichensteuer und des Solis auf maximal 47,5 %. Bei Kapitalgesellschaften muss der Eigentümer insgesamt 48,33 % des bei der Gesellschaft angefallenen Gewinns versteuern, nämlich 29,83 % Gewerbe- und Körperschaftssteuer sowie 18,5 % Abgeltungssteuer und den Solidaritätszuschlag auf den ausgeschütteten Gewinn.
Diese unterschiedliche Besteuerung wird dazu führen, dass die Mobilität des Kapitals sinken wird, was gerade für die mittelständisch geprägte Wirtschaft in RheinlandPfalz von erheblichem Nachteil ist. Während große internationale Konzerne ihr Kapital – jedenfalls teilweise – durch Aktienrückkäufe vermindern und ihre Fremdkapitalfinanzierung in jenen Ländern durchführen, in denen sie die geringste steuerliche Belastung haben, muss der rheinland-pfälzische Mittelstand die Zeche bezahlen.
Die Möglichkeit der degressiven Abschreibung ist für die Zukunft entfallen. Damit werden vor allem kleine und mittlere Unternehmen Liquiditätsnachteile erleiden.
Dies gilt umso mehr für die Verminderung der Abschreibungshilfe für geringwertige Wirtschaftsgüter von bisher 410 Euro auf zukünftig 100 Euro. Ich habe gestern in der ddp-Meldung gelesen, es seien nun 150 Euro. Dies hat sich noch geändert, aber das ändert natürlich nichts an der Tatsache, dass es eine gravierende Verschlechterung ist.
Ein weiterer Nachteil der Unternehmenssteuerreform besteht darin, dass vielen Freiberuflern, die wir in Rheinland-Pfalz haben, der Aufbau von Investitionsrücklagen erschwert wird. Die vorgesehene Neuregelung der Investitionsrücklagen und Sonderabschreibungen nach § 7 EStG in dem Gesetzentwurf zur Unternehmenssteuerreform wird von vielen Freiberuflern, auch wenn sie zu den kleinen und mittleren Unternehmen gehören, nicht mehr in Anspruch genommen werden können.
Die Steuerbegünstigung für Investitionen soll in Zukunft bilanzierenden Unternehmen mit einem Betriebsvermögen von bis zu 210.000 Euro – ich habe vor kurzem gelesen, es seien jetzt 235.000 Euro – möglich sein. Der Betrag hat sich zwar leicht erhöht, ändert aber nichts an der Tatsache, dass es schlechter geworden ist.
Für Unternehmen, die nicht bilanzieren, soll eine Betriebsgrößengrenze von 100.000 Euro Gewinn eingeführt werden. Dies wird hauptsächlich die Freiberufler treffen. Fazit: Viele Freiberufler haben zwar ein Betriebsvermögen von unter 235.000 Euro, werden aber in Zukunft aufgrund der Art ihrer Gewinnermittlung keine Investitionsrücklagen mehr bilden können.
Die Unternehmenssteuerreform wird auch zu Strukturveränderungen innerhalb der Unternehmen führen. Wenn zukünftig die Wertzuwächse bei Wertpapieren zusätzlich mit 26,37 % besteuert werden, wird dies dazu führen,
dass sich ein Investor überlegt, ob er seine Fremdmittel durch den Ankauf von Anteilen als Eigenkapital oder als Fremdmittel finanziert.
Die Bürokratie habe ich bereits angesprochen. Meine Damen und Herren, die Große Koalition hat eine große Chance vertan, eine umfassende Unternehmenssteuerreform auf den Weg zu bringen.
Dies bedauern wir. Gerade die rheinland-pfälzische Wirtschaft und die mittelständischen Betriebe müssen wieder das bezahlen, was man den großen Konzernen Gutes angetan hat. Dies halten wir für den falschen Weg.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Unternehmenssteuerreform gibt es gute Gründe. Ziel ist es, die Attraktivität Deutschlands als Standort für Investitionen zu erhöhen und gerade dadurch mittel- und langfristig Arbeitsplätze zu schaffen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Investitionsstandorts Deutschland. Von daher ist es zu begrüßen, dass gestern der Finanzausschuss des Bundestages dem entsprechenden Entwurf mit Änderungen zugestimmt hat. Am morgigen Freitag wird die Beratung und Beschlussfassung im Bundestag erfolgen.
Es geht grundsätzlich darum, den wettbewerbsfähigen Standort Deutschland zu stärken. Wenn wir bisher einen Unternehmenssteuersatz von 38,7 % hatten und zukünftig durch die entsprechenden Maßnahmen bei einem Steuersatz von 29,8 % liegen werden, so hat dies schon etwas mit der entsprechenden Perspektive zu tun. Es geht nicht darum, einen Steuerwettlauf zu veranstalten, sondern wettbewerbsfähige Steuersätze zu schaffen, damit wir bei Investitionen und der Schaffung von Arbeitsplätzen attraktiv bleiben und noch stärker werden.
In vielen Gesprächen wird von Vertretern mittelständischer Betriebe, die im Land Rheinland-Pfalz angesiedelt sind, beklagt, dass jährlich über 100 Milliarden Euro in Deutschland erzielte Unternehmensgewinne ins Ausland transferiert werden und nicht in Deutschland versteuert werden, wie dies insbesondere die kleinen und mittelständischen Betriebe vor Ort tun. Deswegen wollen wir, dass Gewinne, die in Deutschland erzielt werden, auch in Deutschland versteuert werden; denn wir brauchen die Steuern für Familien, für Bildung, für Investitionen und für Infrastrukturmaßnahmen.
In der Unternehmenssteuerreform ist auch der Baustein zur Stabilisierung und Erhaltung der Gewerbesteuer eingebaut. Das ist wichtig für die Kommunen und stärkt ihre Finanzkraft gerade für Investitionen in den Straßenbau und im schulischen Bereich. Dies ist doch die entscheidende Voraussetzung für Aufträge an mittelständische Betriebe.
Gehen Sie doch einmal in den kommunalen Bereich hinein und unterhalten sich mit den Betrieben, wie wichtig dies gerade im Tiefbau ist, wo 80 % oder 90 % der Aufträge an Tiefbauunternehmen, die sich in mittelständischen Familienstrukturen befinden, aus dem öffentlichen Bereich kommen. Dafür brauchen wir sinnvolle und vernünftige Grundlagen.
Die Reform selbst ist schon eine Investition. Schon heute erfolgt eine Entlastung in einem Volumen von ca. 5 Milliarden Euro, aber durch die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage wird die Basis für zukünftige Steuereinnahmen geschaffen. Gerade der Wunsch aus den Reihen der mittelständischen Betriebe, dass in Deutschland erzielte Gewinne auch in Deutschland versteuert werden sollen, um dort Arbeitsplätze zu erhalten, wird mit der Reform erfüllt.
Betrachten wir uns insbesondere den Mittelstand. Sie haben in Ihrem Antrag das Stichwort „Zinsschranke“ genannt.
Das ist gerade das entscheidende Instrument, um dazu zu kommen, dass Beträge hier versteuert werden. Für den Mittelstand gibt es eine Freigrenze, die mit 1 Million Euro nicht zu niedrig angesetzt ist, die weitgehend schützt.
Es gibt die Thematik, dass auch noch die Abschreibungen im Finanzausschuss als Abzugsmöglichkeit mit hineingenommen wurden. In der Regel sind davon nur konzerngebundene Unternehmen betroffen. Ich glaube, da ist schon eine Mittelstandskomponente im Gesetzentwurf enthalten.
Herr Creutzmann, den Investitionsabzugsbetrag haben Sie selbst angesprochen. Ich glaube, da lässt sich einiges im Gesetzentwurf wiederfinden, was mittelständischen Betrieben wichtig ist und sie interessiert.