Protokoll der Sitzung vom 29.08.2007

Wenn wir das auf der Basis eines Gehaltsempfängers in A 13 zusammenrechnen, dann kommen wir dazu, dass Rheinland-Pfalz seine Beamtinnen und Beamten über alle Stufen hinweg besser stellt, als dies für BadenWürttemberg, noch mehr für Hessen, noch mehr für Bayern und noch mehr für Niedersachsen gilt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei einer solchen Gesamtbetrachtung – einbeziehend auch andere Vorbelastungen, über die wir entschieden haben, beispielsweise die längere Lebensarbeitszeit für die Polizeibeamtinnen und -beamten, denen auf der anderen Seite mit der zweigeteilten Laufbahn auch ganz andere Laufbahnmöglichkeiten gegenüberstehen –, wenn man dies alles einigermaßen in eine Relation zueinander setzt, kommt man zu einem anderen Ergebnis, nämlich dem, dass wir in einer fairen Weise mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umgehen.

Herr Präsident, diese Vorbemerkung wollte ich machen, um dem Herrn Finanzminister die Gelegenheit zu geben, jetzt die Gesetzesbegründung vorzunehmen. Ich bitte noch einmal um Entschuldigung, aber mir sind zwischenzeitlich immer wieder vier oder fünf Termine für die Ruanda-Debatte genannt worden, was von unseren Gästen aus Ruanda abhängt. Deshalb kein Vorwurf an irgendjemanden, aber das war die Begründung dafür, dass wir jetzt mit Stabübergabe arbeiten. Wenn Sie erlauben, Herr Präsident, sollte jetzt der Herr Finanzminister zu Wort kommen.

(Beifall der SPD)

Das Wort hat jetzt Herr Finanzminister Professor Dr. Deubel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als vor einiger Zeit der Kollege Hering auch, weil sich die Zeit völlig verschoben hat, zu seinem Punkt nicht angetreten ist, bin ich angetreten und habe gesagt, in der Landesregierung ist das ganz einfach, da steht einer für den anderen ein, Sie werden keine Lücke finden. Diesmal hat der Herr Ministerpräsident das für mich gebracht.

(Bracht, CDU: Wer wird das das nächste Mal sein?)

Ich hatte eben auch erst in einer Viertelstunde mit meinem Auftritt gerechnet. Von daher bitte ich ausdrücklich um Entschuldigung. Das ist selbstverständlich keine Missachtung des Hohen Hauses.

Zur Sache selbst: Wir legen Ihnen den Gesetzentwurf über die Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2007 und 2008 vor. Wesentlicher Bestandteil dieser Regierungsvorlage sind die Besoldungserhöhung mit 1,7 % im einfachen Dienst bis A 6,

mit 1,1 % im mittleren Dienst, also A 7 bis A 9, und mit 0,5 % ab A 10 in diesem Jahr zum 1. Juli und das Gleiche noch einmal im nächsten Jahr.

Wenn man davon ausgeht, dass die Inflationsrate 1,7 % auch in diesem Jahr beträgt – möglicherweise ist sie sogar höher –, dann heißt das, im einfachen Dienst muss man 3,4 % mit dem vergleichen, was in anderen Ländern in einem einstufigen Verfahren gemacht wird, 2,2 % im mittleren Dienst bis zur Eingangsbesoldung gehobener Dienst mit anderen Ländern und 1 % ab A 10 mit anderen Ländern.

Zusätzlich wird am 1. Januar für Beamtinnen und Beamte mit drei und mehr Kindern der Kinderzuschlag um 50 Euro pro Monat erhöht. Damit wird ein familienpolitischer Akzent gesetzt. Bei den Versorgungsempfängern kommt es hier in Rheinland-Pfalz selbstverständlich zur gleich hohen Erhöhung. Allerdings muss man dazu sagen, bei den Versorgungsempfängern haben wir achtstufig eine Absenkung der Versorgungsbezüge von früher einmal 75 % auf nur noch gut 71 %. Das sollte in acht Stufen à 0,54 Prozentpunkte geschehen. Da wir nun eine Erhöhung von 0,5 % haben, ist diese Stufe selbstverständlich verkleinert worden. Wir haben dafür eine eigene Tabelle entwickelt, damit Versorgungsempfänger jedenfalls keine Verschlechterung ihrer Besoldung hinnehmen müssen.

Dazu kommen im Entwurf die weitgehende Abschaffung kommunaler Stellenobergrenzen, eine Verschiebung bei der Neuverleihung von Ämtern ab B 2 oder R 3 der endgültigen Einstufung um zwei Jahre um eine Besoldungsgruppe. Wir schaffen eine gesetzliche Möglichkeit für verbeamtete Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie deren Stellvertreter in den Landesbetrieben, um sie, was die Prämie angeht, ähnlich zu behandeln wie angestellte Geschäftsführer; denn hier und da sind es Beamtinnen und Beamte. Wir schlagen Ihnen die Einführung einer formalgesetzlichen Grundlage für die Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht vor, höchst vorsichtig, weil ein Verwaltungsgericht dies etwas anders gesehen hat, und es gibt bei der Einstufung nach dem Landesbesoldungsgesetz einige Veränderungen.

Der Herr Ministerpräsident ist schon darauf eingegangen, ob die Erhöhung, die wir vorschlagen, denn angemessen ist vor dem Hintergrund stärkerer Lohnerhöhungen in der Privatwirtschaft aktuell – das ist eindeutig so – und vor dem Hintergrund, dass in anderen Ländern Erhöhungen stattfinden – übrigens nur einmal, meistens in 2008 –, die höher liegen als die 1 % bei uns. Zumindest gilt das dann für den gehobenen und höheren Dienst.

Nun könnte man für die Forderung Verständnis haben, wenn tatsächlich unsere Beamtinnen und Beamten schlechter behandelt würden als in anderen Bundesländern. Das ist aber nicht der Fall. Wir haben genau gerechnet. Wenn unsere Beamtinnen und Beamten genau das bekommen würden und das bezogen auf die A 13, die der Herr Ministerpräsident schon angesprochen hatte, was sie beispielsweise im Nachbarland Hessen bekommen, dann würden wir 108 Millionen Euro im Jahr einsparen, weil unsere Beamtinnen und Beamten dann schlechter bezahlt würden, wenn wie im Nachbarland

bezahlt würde. Wie gesagt, das ist in allen anderen Flächenländern ringsherum so einschließlich Niedersachsen. Überall wird unter dem Strich schlechter bezahlt, weil entweder länger gearbeitet werden muss oder das 13. Gehalt abgesenkt oder ganz gestrichen ist.

Das, was ich Ihnen sage, gilt für A 13 höherer Dienst. A 13 höherer Dienst ist aber nach den Veränderungen der letzten Jahre und auch gerade der Veränderung, die wir jetzt vorschlagen, die Einstufung, die relativ noch am schlechtesten dasteht, weil die Erhöhung eben nur zweimal 0,5 % beträgt.

Wenn wir Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes nehmen und wenn wir die Versorgungsempfänger nehmen, dann sieht die Rechnung völlig anders aus; denn bei Beamtinnen und Beamten des mittleren Dienstes haben wir eben die höhere Besoldungserhöhung vorgeschlagen, und bei Versorgungsempfängern ist es in der Tat so, dass in anderen Ländern nicht nur das sogenannte 13. Gehalt abgesenkt ist, teilweise deutlich stärker als beim Land Rheinland-Pfalz, sondern zusätzlich für Versorgungsempfänger noch weiter abgesenkt wird, etwa Baden-Württemberg für Versorgungsempfänger 30 % anstatt 64 % für Aktive, Nordrhein-Westfalen 22 % anstatt 30 % für Aktive, Nachbarland Saarland 400 Euro Festbetrag für Versorgungsempfänger anstatt 800 Euro Festbetrag für Aktive.

Nur in Niedersachsen gibt es keine Unterschiede zwischen Aktiven und Versorgungsempfängern, weil es in Niedersachsen schlicht und ergreifend keine Sonderzuwendung mehr gibt, dagegen immerhin 50 % eines Monatsgehalts in Rheinland-Pfalz für Aktive und Versorgungsempfänger.

Vor dem Hintergrund der günstigen Situation für unsere Beamtinnen und Beamten dann zu fordern, dass obendrauf gelegt werden soll 2,9 % anstatt 1,0 % auch im höheren Dienst – die Forderung kann sich wohl nicht auf den mittleren beziehen; denn das würde heißen 2,9 % anstatt 3,4 % –, ich weiß nicht, wie die CDU das im mittleren Dienst sieht, denn da ist von einer höheren Erhöhung keine Rede, sondern 2,9 % für alle habe ich verstanden.

(Hartloff, SPD: Überraschender Einsparvorschlag!)

Ja, ja.

Also über 300 Millionen Euro in fünf Jahren, dazu einmal locker die Forderung, möglichst viele neue Stellen bei jeder sich bietenden Gelegenheit. Deckungsvorschlag: Null. – Dafür wird dann gefordert „weniger Schulen“ – Entschuldigung, das war die erste Mail von Ihnen. Darin stand „weniger Schulen“. Das haben Sie dann in „weniger Schulden“ korrigiert.

(Hartloff, SPD: Das war doch letzte Woche schon!)

Das fiel dann eben doch auf. Also gestatten Sie mir den etwas platten Ausdruck, für mich ist das blanker Opportunismus oder Bauernfängerei, wenn solche Forderungen aufgestellt werden.

(Beifall der SPD)

Gleichzeitig werden weniger Schulden verlangt. Mit verantwortlicher Politik und mit Regierungsfähigkeit hat das überhaupt nichts zu tun.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Ich darf zunächst Gäste bei uns begrüßen, und zwar die St. Sebastianus-Schützen aus Bad Breisig. Herzlich willkommen im Parlament in Mainz!

(Beifall im Hause)

Als Nächster hat Herr Kollege Henter das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz enthält verschiedene Regelungen im Hinblick auf das Recht der Beamtinnen und Beamten. Zum einen werden die Anpassungen der Bezüge der Beamtinnen und Beamten geregelt. Da schlägt die Landesregierung vor, ab der Besoldungsstufe A 10 0,5 % Mitte diesen Jahres und nächsten Jahres, 1,1 % für den mittleren Dienst und 1,7 % für den einfachen Dienst vorzusehen.

Weiterhin gibt es abweichende Bestimmungen von Grundgehaltssätzen innerhalb der Besoldungsgruppen B und R.

Wir stehen am Anfang der Beratungen. Darüber wird man sicher diskutieren können. Es soll eine Regelung für eine erfolgsabhängige Prämie für Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer dreier Landesbetriebe geben. Man wird hier nach den Kriterien fragen müssen.

Es sollen Änderungen bei dem Recht der Professorenbesoldung erfolgen, außerdem eine Anpassung der Schulleiterbesoldung an Regionalen Schulen. Eine Neuregelung der Obergrenze für Beförderungsämter im kommunalen Bereich ist vorgesehen. Dort wird, was ich ausdrücklich befürworte, bei den Kreisverwaltungen den Juristen die Möglichkeit eingeräumt, eine A-16-Stelle auszuweisen und ihnen damit in dieser Hinsicht eine Perspektive zu bieten.

Wir werden all diese Regelungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens begleiten, beraten und unsere Meinung dazu bilden.

Im Zentrum des Gesetzgebungsvorschlags steht allerdings der Vorschlag, wie die Bezüge der Beamtinnen und Beamten angepasst werden sollen. Nun haben wir in Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz eine Pflicht des Gesetzgebers, also des Dienstherren, zur Gewährung einer angemessenen Besoldung und Versorgung. Es gibt die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, das Alimentationsprinzip. Das Bundesverfassungsgericht, so

steht es auch in Ihrer Begründung des Gesetzes, gesteht dem Gesetzgeber durchaus einen weiten Gestaltungsspielraum im Hinblick auf den Umfang der Bezüge der Beamtinnen und Beamten zu.

Vonseiten der CDU will ich betonen, es geht uns nicht darum, was als rechtlicher Mindeststandpunkt eingeführt werden kann. Es geht darum, wie eine Beamtenbesoldung angemessen und gerecht erfolgen soll. Da gibt es verschiedene Gesichtspunkte zu berücksichtigen.

Das ist unter anderem die Finanzlage der öffentlichen Haushalte. Es ist aber auch das Tarifergebnis für Angestellte, das auch vom Land Rheinland-Pfalz abgeschlossen worden ist. Für das Jahr 2007 sind drei verschiedene Stufen von Einmalzahlungen vorgesehen und eine Erhöhung von 2,9 % für das Jahr 2008.

Ein weiterer Gesichtspunkt ist auch die Teilhabe der Beamtinnen und Beamten an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes. Da müssen wir den Vergleich mit den Beschäftigten der Privatwirtschaft heranziehen. Die Entwicklung der Verbraucherpreise spielt auch eine Rolle. Dazu gehören die ökonomischen Rahmenbedingungen in unserem Lande.

All diese Gesichtspunkte müssen bei der gesetzlichen Festlegung der Beamtenbesoldung berücksichtigt werden. Man muss auch schauen, was außerhalb des öffentlichen Dienstes an Tarifabschlüssen stattgefunden hat. Dort haben wir Abschlüsse zwischen 2,5 % und 5 %. Die Eisenbahner haben mit 4,5 % abgeschlossen. Die Lokführer verhandeln immer noch.

Ich möchte darauf hinweisen, dass die Beamtinnen und Beamten in der Vergangenheit bereits erhebliche Vorleistungen erbracht haben. Ich erinnere nur an zeitversetzte Anpassungen der Besoldungserhöhungen, an niedrigere Erhöhungen. Wenn man das alles zusammenzählt, kommt man vom Jahr 1997 bis zum Jahr 2007 auf ca. 40 bis 50 Sparmaßnahmen, die die Gehälter der Beamtinnen und Beamten eingeschränkt haben.

Ich möchte darauf hinweisen, dass die Beamtinnen und Beamten zwei Nullrunden hinter sich haben. In den Jahren 2004 und 2005 hat keine Besoldungserhöhung stattgefunden. Wir erwarten trotzdem leistungsbereite und motivierte Beamtinnen und Beamte.

Ein weiterer Gesichtspunkt ist es, wie es in den anderen Bundesländern in den Jahren 2007 und 2008 gehandhabt wird. Wir haben das Land Baden-Württemberg, das für das Jahr 2008 gesplittet 2,9 % mehr anbietet. Eine Einmalzahlung in 2007 ist vorgesehen.

Wir haben das Land Bayern, das 3 % Besoldungserhöhung ab dem 1. Oktober 2007 anbietet und eine Einmalzahlung von 250 Euro in 2007.

Wir haben das Land Hessen in unserer unmittelbaren Nachbarschaft, das immerhin 2,4 % Erhöhung im Jahr 2008 anbietet. Wir haben in unmittelbarer Nachbarschaft das Saarland, das 2,9 % im Jahr 2008 und einen Festbetrag von 250 Euro im Jahr 2007 vorsieht.

(Zuruf des Abg. Harald Schweitzer, SPD)

Scheinbar ist der Fürsorgegesichtspunkt beim Dienstherren im Saarland etwas stärker ausgeprägt als bei der amtierenden Landesregierung in Rheinland-Pfalz.

(Beifall der CDU – Zuruf der Abg. Frau Fink, SPD)