Protokoll der Sitzung vom 30.08.2007

Vielen Dank, Herr Berichterstatter.

Das Wort hat Herr Abgeordneter Schmitt. Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sowohl die Debatte im Plenum als auch die Beratungen im Ausschuss haben nicht dazu beigetragen, die Forderung der CDU-Fraktion nach Flexibilisierung der Norm zur Straßenbeleuchtung zu entkräften. Bereits in der Plenardebatte hat der Herr Minister zu Recht auf die Aufgaben verwiesen, die die Straßenbeleuchung im öffentlichen Raum zu erfüllen hat. Das ist unbestritten. Das stellt der Antrag der CDU-Fraktion auch nicht infrage. Die Sicherung des Straßenverkehrs, die Unterstützung der öffentlichen Sicherheit und auch die gestalterische Aufgabe, die vorgebracht wurde, will niemand bestreiten.

Fraglich ist in diesem Zusammenhang jedoch, wer entscheiden sollte, wo welche Maßnahmen ausreichend sind. Brauchen wir eine enge DIN-Norm, die dem Bürgermeister einer 500-Einwohner-Gemeinde vorschreibt, seine Gehwege und Straßen genauso auszuleuchten wie in einer 100.000-Einwohner-Stadt?

Die CDU-Fraktion möchte mit ihrem Antrag bewirken, die kommunalen Gremien diese Entscheidungen fällen zu lassen. Die Wichtigkeit der kommunalen Selbstverwaltung wird in diesem Haus im Übrigen immer wieder herausgestellt. De facto wird sie aber mit dieser Regelungswut jedoch immer weiter eingeschränkt. Die kommunalen Gremien vor Ort wissen, wie wo welche Maßnahmen sinnvoll sind. Die Kommunen müssen sie schließlich auch zusammen mit den Anliegern bezahlen.

Ich als Ortsbürgermeister kenne meine Straßen in der Gemeinde. Die Damen und Herren der Normenkommissionen auch? Herr Minister, Ihre Antwort, dass diese

DIN-Norm für die Kommunen nicht bindend sei, hilft den Verantwortlichen vor Ort wenig. Im Sinne der Verkehrssicherung ist es unabdingbar, den Stand der Technik anzuwenden und damit in gewisser Weise auch diese stringente Norm. Außerdem wird es spätestens bei der Frage von Haftungsansprüchen immer wieder auf die Beurteilung nach der Handhabung der DIN-Norm ankommen.

In Rheinland-Pfalz mit Städten wie Ludwigshafen, Mainz oder Trier, aber auch stark ländlich geprägten Regionen wie Hunsrück oder Eifel muss eine flexible Handhabung bei solchen Fragen möglich sein. Strenge Standards, die für alle gelten, sind hierbei nicht zielführend.

Es stimmt, dass die neue Regelung Besserungen für Fußgänger und Radfahrer gebracht hat. Die Frage ist aber, ob weniger strenge Regelungen nicht den gleichen Effekt gehabt hätten. Herr Minister Hering hat im Ausschuss gefordert, im Detail darzulegen, welche Regelungen zu stringent seien. Genau dieses Detaildenken ist aber der Fehler der Regelung. Mehr Flexibilität bedeutet, nicht alles im Detail zu regeln, sondern den Kommunen den notwendigen Spielraum zu lassen.

(Beifall bei der CDU)

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie im Sinne der Subsidiarität: Stimmen Sie für den Antrag der CDUFraktion. Nur flexiblere Regelungen helfen sowohl den betroffenen Fußgängern und Radfahrern als auch den Kommunen, die für deren Sicherheit sorgen müssen.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Guth.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will auf den Sachverhalt gar nicht mehr im Detail eingehen; denn wir haben dieses Thema im vorletzten Plenum und auch im Wirtschaftsausschuss ausgiebig diskutiert.

(Beifall bei der SPD)

Ich darf nur noch einmal die wesentlichen Argumente nennen. Wir sehen in der neuen EU-Norm durchaus eine große Berechtigung, weil sie den Radfahrern und Fußgängern entgegenkommt und ihnen eine größere Bedeutung im Straßenverkehr beimisst. Es geht auch um das persönliche Sicherheitsempfinden, insbesondere um die Angst vor Kriminalität und die Angst bei Dunkelheit. Wir nehmen die Ängste und Bedenken der Menschen ernst. Wir wollen, dass daraufhin auch gehandelt wird.

Im Übrigen freuen wir uns auch, dass ältere Menschen und Schulkinder in Zukunft sicherer ihr Ziel erreichen werden. Herr Schmitt, wenn Sie in der entsprechenden Sitzung des Wirtschaftsausschusses anwesend gewe

sen wären, dann hätten Sie mitbekommen, dass die neue EU-Norm sechs verschiedene Beleuchtungsklassen ausweist, die bei den Kommunen Anwendung finden können, wenn sie dies möchten. Die Norm gibt also die Flexibilität her, die Sie fordern.

Vielleicht sollten wir aber auch noch einmal an das Verfahren erinnern. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass im Wirtschaftsausschuss nichts mehr zur Unterstützung Ihres Antrags kam. Damit haben Sie durchaus recht. Ich darf daran erinnern, dass wir beim vorletzten Plenum Ihren parlamentarischen Geschäftsführer gefragt haben: Herr Bracht, ist es Ihnen wert, dass wir dieses Thema im Wirtschaftsausschuss noch einmal beraten? – Diese Frage haben Sie bejaht. Als es dann zur Abstimmung kam, gingen in der zweiten und dritten Reihe ein paar Hände hoch. In der ersten Reihe blieben die Hände jedoch unten. Daraufhin musste der Präsident die Abstimmung erneut aufrufen. Dann hat die CDU-Fraktion gegen ihren eigenen Antrag gestimmt. Das war unglaublich.

Wir haben ihn mitgetragen. Wir haben den Antrag an den Wirtschaftsausschuss überwiesen, weil uns das Thema wichtig ist, da es eventuell ein Informationsdefizit gibt. Wenn es um die Kommunen geht, ist uns das wichtig. Deshalb wollten wir darüber gern noch einmal beraten.

(Bracht, CDU: Sagen Sie doch einmal etwas zur Sache!)

Dann folgt die Beratung im Wirtschaftsausschuss. In dieser Sitzung liest Herr Kollege Licht – übrigens sehr passend bei diesem Antrag – den Antrag einfach noch einmal vor. Herr Kollege Schmitt, wir haben erwartet, dass noch etwas kommt und Änderungsvorschläge vorgelegt werden, was Ihnen an der EU-Norm nicht passt. Leider kam aber nichts. Wir hätten gern ernsthaft darüber diskutiert. Offensichtlich haben Sie aber im Zuge der Beratung und der Debatte gemerkt, dass es doch nicht der richtige Weg war, den Antrag einzubringen und haben ihn entsprechend vorher im Plenum abgelehnt.

(Bracht, CDU: Unsinn!)

Vielleicht wollten Sie damit eine schnelle Pressemeldung erzielen. Das haben Sie damit sicher erreicht. Mit ernsthafter Politik für unser Land hat das aber sicher überhaupt nichts zu tun.

(Beifall der SPD)

Wir lehnen den Antrag deshalb heute ab und begraben das Thema. Wir sind mit der neuen EU-Norm für unser Klientel auf einem guten Weg.

Danke schön.

(Beifall der SPD)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Eymael.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieses Thema hat den Wirtschaftsausschuss in der Tat beschäftigt. Ich kann nur feststellen, dass für die Entwicklung und Fortschreibung von DIN-Normen Experten zuständig sind, die auf Bundesebene über das Deutsche Institut für Normung legitimiert sind.

Die in dem Antrag angesprochene DIN-Norm hat drei europäisch genormte Teile und einen national genormten Teil. In dem nicht europäisch genormten Teil 1 der DIN 13201 – Auswahl der Beleuchtungsklassen – sind vom DIN-Normenausschuss „Außenbeleuchtung“ die neuesten Forschungsergebnisse der vergangenen Jahre berücksichtigt worden. Die anderen EU-genormten Teile gelten mittlerweile in 28 Mitgliedstaaten der Union. Dieser Teil 1 befasst sich mit der Auswahl der Beleuchtungsklassen. Dabei gilt der Grundsatz: Je höher das Sicherheitsrisiko für die Verkehrsteilnehmer, umso höher die Qualität der Beleuchtung, also die Beleuchtungsstärke.

Grundsätzlich sind in Gemeindestraßen, Anliegerstraßen und auf Plätzen, auf denen regelmäßig zwischen Schrittgeschwindigkeit und 50 km/h gefahren werden darf, Beleuchtungsgüten in sechs abgestuften Klassen möglich. Das bedeutet, dass ein gewisses Maß an Flexibilität möglich ist. Nichtsdestotrotz wird von einigen Bürgermeistern und Landräten dieser neuen Norm mit Skepsis begegnet, weil die konsequente Anwendung dieser Norm doch zu erheblich höheren Kosten führen kann. Politisch Verantwortliche sind nun aufgerufen, diese ihnen sich bietende Flexibilität entsprechend der sich bietenden Möglichkeiten zu nutzen.

Ich will mich dem anschließen, was hier schon geäußert worden ist. Neue Leuchten bieten natürlich mehr Sicherheit für Fußgänger, ältere Menschen, Radfahrer und auch gegen Kriminalität. Die Haftungsfrage spielt immer wieder eine Rolle. Deswegen sind die Bürgermeister in einem gewissen Zwang.

Ich kenne Bürgermeister, die abends um 24:00 Uhr die Beleuchtung ausstellen, weil sie Geld sparen wollen. Ich frage mich, ob das aus Haftungsgründen legitim und legal ist. Ich stelle das einmal dahin. Wir müssen diesem Thema eine gewisse Aufmerksamkeit schenken.

Wir haben nichts gegen eine weitere Vereinfachung bei der Umsetzung und gegen noch mehr Flexibilität. Die Haftungsfragen müssen klar geklärt sein. Sie scheinen geklärt zu sein.

Allein durch die sechs verschiedenen Güteklassen ist die Flexibilität vorhanden. Meines Erachtens muss man die DIN-Norm entsprechend anwenden.

Zum CDU-Antrag sage ich, dass die Stoßrichtung in die richtige Richtung geht. Derzeit haben wir die Lage so, wie sie ist. Der Antrag ist vom Detail her nicht ausreichend für uns, dass wir dem sozusagen in voller Gänze zustimmen könnten.

(Beifall der FDP)

Das Wort hat Herr Staatsminister Hering.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Über den Antrag der CDU haben wir im Mai im Plenum, im Juni im Ausschuss und heute erneut gesprochen. Ich glaube, wir haben uns intensiv mit dem Sachverhalt beschäftigt. Herr Eymael hat dazu einiges im Detail ausgeführt.

Eines ist klar: Diese Landesregierung und das Landesparlament sind nicht für DIN-Normen zuständig. Bei DINNormen wird der Stand der Technik festgestellt. Bewusst hat man es Expertengremien überlassen, was Stand der Technik ist. Das kann nicht Gegenstand einer politischen Willensbildung sein, sondern hier wird von Experten festgestellt, was Stand der Technik ist. Dafür sind die Gremien der Wirtschaft zuständig, sich auf DIN-Normen zu verständigen. Das ist geschehen.

Selbstverständlich werden dort auch die Experten der kommunalen Spitzenverbände mit eingebunden, um das im Detail zu beurteilen.

Herr Schmitt, es ist nicht richtig, dass diese Norm nicht die Möglichkeit der Flexibilität hat. Sie können unter sechs Klassifizierungen unterscheiden. Deswegen ist es nicht notwendig, eine kleine Dorfstraße genauso auszustatten wie eine Hauptverkehrsstraße in Mainz oder Ludwigshafen. Dort wird genau differenziert, welche Anforderungen bestehen. Danach kann die entsprechende Klassifizierung vorgenommen werden.

Es ist auch unser Ziel, dass neue Leuchten mehr Sicherheit bieten. Gerade im Zeitalter des demografischen Wandels wollen wir, dass sich Fußgänger auch in kleinen Gemeinden sicher in Abendstunden bewegen können. Das gilt besonders auch für ältere Menschen. Mehr Sicherheit für Radfahrer ist aufgrund neuer technischer Möglichkeiten gestaltbar. Das ist häufig mittelfristig durch finanzielle Einsparungen gestaltbar, weil moderne Leuchten erheblich weniger Energie verbrauchen und trotzdem eine höhere Effizienz haben.

Wir haben die CDU mehrfach aufgefordert, sie möge uns sagen, was an der DIN-Norm im Detail geändert werden solle. Sie sagen, es besteht ein Änderungsbedarf. Wir haben Sie im Mai aufgefordert. Wir haben Sie im Juni aufgefordert, uns darzulegen, welcher Punkt der DIN-Norm geändert werden soll. Es hat keine Reaktion gegeben. Deswegen glaube ich auch, dass man das zusammenfassend feststellen kann, was Herr Guth und Herr Eymael auch festgestellt haben, dass es hier keinen aktuellen Änderungsbedarf gibt. Konsequenterweise kann man deswegen diesen Antrag nur ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.

(Harald Schweitzer, SPD: Herr Innenminister möchte vielleicht!)

Herr Kollege Schweitzer, der Innenminister entscheidet selbst, ob er redet oder nicht.

Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Antrag, da die Beschlussempfehlung die Ablehnung empfiehlt. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? –