Protokoll der Sitzung vom 27.09.2007

Jetzt ist der Herr Innenminister nicht da, aber ich denke, der Herr Staatssekretär wird es freundlicherweise mitnehmen. Der Herr Innenminister ist selbst Jahrgang 1946, wäre also von dieser Regelung, wenn er noch im Dienst wäre, aktiv betroffen. Vielleicht kann er sich deswegen entsprechend einfühlen und könnte vielleicht den Beamtinnen und Beamten den Rücken stärken.

Es wäre schön, wenn Sie im Ausschuss an uns heranrücken würden und wir eine Regelung, die wirklich ohne

Probleme wäre, einbringen könnten. Herr Kollege Puchtler hat schon angedeutet, dass offensichtlich Diskussionsbereitschaft besteht.

Das Bundesland Bayern beispielsweise hat es wieder einmal vorgemacht.

(Pörksen, SPD: Das „wieder einmal“ streichen wir!)

Herr Pörksen, hören Sie zu.

Hier gibt bereits eine Vereinbarung zwischen Innen- und Finanzministerium. Die Ruhegehaltsfähigkeit bleibt erhalten, also eine kurzfristige Regelung. Ich weiß, dass viele andere Bundesländer ebenfalls über diese Dinge nachdenken.

Noch einmal also auch von unserer Seite die Aufforderung, diese Gesetzesinitiative zu unterstützen und kurzfristig und ohne großen bürokratischen Aufwand Abhilfe zu schaffen.

Die CDU-Fraktion wird in jedem Fall diesem Gesetzentwurf zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Kuhn, FDP)

Ich begrüße auf der Zuschauertribüne sehr gerne Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen des WesterwaldGymnasiums Altenkirchen. Aus diesem Landkreis komme ich auch. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Für die Landesregierung spricht Herr Staatssekretär Dr. Messal.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP-Fraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage punktuell geändert werden soll. Punktuell heißt: nur für den gehobenen Dienst und nur für die Jahrgänge 1946 und 1947.

Hierzu kann ich vonseiten der Landesregierung signalisieren, dass wir diesem Vorschlag sehr aufgeschlossen gegenüberstehen. Was wir allerdings nicht wollen, ist eine generelle Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage.

Ich betone das deshalb, weil diese Forderung im Zusammenhang mit der Anhörung vonseiten der Verbände zum Besoldungsanpassungsgesetz erhoben wurde. Eine solche Ausweitung würden wir nicht mittragen wollen. Es ist auch nicht Gegenstand dieses Antrags.

(Zurufe von der FDP)

Ich sage es nur deshalb, weil dieses Thema bei der Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss am 23. Oktober zum Besoldungsanpassungsgesetz sicherlich wieder eine Rolle spielen wird. Ich denke, das ist dann aber der richtige Ort, das Thema zu beraten. Dann können wir sicherlich auch über den einen oder anderen Punkt sprechen, was diesen Gesetzentwurf der FDPFraktion betrifft.

Zum einen haben wir noch einmal Klärungsbedarf, was die Zahl der Fälle betrifft. Im Gesetzentwurf ist die Rede von 120 Fällen. Nach unseren Recherchen liegt die Zahl der Betroffenen 50 % höher. Die Kosten wären entsprechend höher, aber ich denke, sie bewegen sich in einem Rahmen, in dem man diesem Vorschlag aufgeschlossen gegenübertreten kann.

(Beifall bei der FDP)

Es gibt allerdings einen Widerspruch zwischen dem Anliegen und der Gesetzesformulierung im FDP-Antrag.

(Pörksen, SPD: Aha!)

Gewollt ist, dass nur der gehobene Dienst der Jahrgänge 1946 und 1947 betroffen ist, nach der Gesetzesformulierung wird aber auch der höhere Dienst erfasst. Ich denke, über diesen Punkt sollten wir in der Ausschussberatung reden, damit wir das trennscharf klären und nur den betroffenen Kreis entsprechend begünstigen können.

Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall der SPD und bei der FDP)

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP – Drucksache 15/1508 – an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechts- und Innenausschuss zu überweisen. Kann ich Einverständnis feststellen? – Das ist der Fall, vielen Dank.

Wir kommen zu Punkt 16 der Tagesordnung:

Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in Rheinland-Pfalz – Qualifikationen und Kompetenzen in Engagement und Ehrenamt anerkennen Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/1544 –

Das Wort hat Frau Abgeordnete Leppla.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Wir beraten heute den gemeinsamen Antrag „Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in Rheinland-Pfalz – Qualifikationen und Kompetenzen in Engagement und Ehrenamt anerkennen“.

Am kommenden Samstag findet erneut der landesweite Ehrenamtstag auf dem Gelände des SWR hier in Mainz statt. Unter dem Motto „Rheinland-Pfalz feiert seine Ehrenamtlichen – feiern Sie mit“ sind wir alle eingeladen, eine Vielzahl der unterschiedlichsten Projekte und Initiativen kennenzulernen.

Auf dem „Markt der Möglichkeiten“ wird uns aufgezeigt, welche vielfältigen Beteiligungsformen es gibt. Man kann auch erkennen, wie schnell und unbürokratisch ein gesellschaftliches Engagement dann aufgegriffen werden kann, wenn man will.

Die Krönung dieses Festtages ist dann am Abend die Aufzeichnung der großen Fernsehgala. Hier werden insbesondere besondere Projekte und engagierte Bürgerinnen und Bürger ausgezeichnet.

Eine solche Form der ausgeprägten Kultur der Anerkennung des Ehrenamtes finden wir nur in unserem Land. In Rheinland-Pfalz bedeutet das Ehrenamt etwas. Etwa 40 % der Bevölkerung engagieren sich in den verschiedenen Bereichen.

Wir sprechen zwar oftmals und nicht immer ganz positiv von der „Vereinsmeierei“, doch wenn wir uns vorstellen, wie unser Land ohne all diese ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer aussehen würde, wäre ein soziales Leben eigentlich nicht denkbar; denn das Engagement mit all seinen Facetten hat entscheidende Bedeutung für das soziale und kulturelle Leben sowie auch für den Zusammenhalt der Gesellschaft.

Es ist deshalb unsere Aufgabe hier im Parlament, diese Aktivitäten nicht nur anzuerkennen und zu würdigen, sondern sie auch nach allen Kräften zu unterstützen und bürokratische Hemmnisse abzubauen.

(Beifall der SPD)

Wie vielfältig das Betätigungsfeld unserer ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürger ist, können wir in der Großen Anfrage zum Ehrenamt der SPD vom Januar 2006 in der Drucksache 14/4692 oder unter der Internetseite www.wir-tun-was.de. nachlesen. Die Zeit erlaubt mir nicht, im Einzelnen auf die Engagements einzugehen.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Ein Ziel der Landesregierung ist die weitere Entwicklung dieser Bürgergesellschaft. Eine aktive Bürgergesellschaft kann man aber nicht verordnen, sie ist gekennzeichnet durch das freie, selbstorganisierte ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern.

Wir müssen dabei aber aufpassen, dass dieses bürgerschaftliche Engagement nicht zum billigen Lückenbüßer für gesellschaftliche Aufgaben wird. Wir müssen die Frage beantworten, wo und wie wir Bürgerinnen und Bürgern Mitgestaltungsmöglichkeiten geben können.

Die Einrichtung der „Leitstelle Bürgergesellschaft und Ehrenamt“ in der Staatskanzlei zur Koordinierung politischer, ressortübergreifender Maßnahmen ist eine Antwort auf diese Maßnahmen, eine weitere ist, dass wir

auch bei künftigen Reformvorhaben – ich nenne ganz bewusst die kommunale Verwaltungsreform – wieder großen Wert auf die Mitarbeit und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger legen.

(Beifall der SPD)

Dass das Land auch fürsorglich mit seinen Ehrenamtlichen umgeht, sehen wir in der geschaffenen Sammelhaft- und Unfallversicherung für Ehrenamtliche, die seit Beginn des Jahres 2004 existiert. Das bringt Sicherheit besonders für diejenigen, die sich in kleinen Initiativen, Gruppen und Projekten engagieren.

Da sich fast alle Projekte im kommunalen Bereich abspielen, gibt es auch noch einen Ehrenamtspreis des Landes für herausragende kommunale Projekte. Ich möchte darauf hinweisen, dass bis zum 20. Oktober dieses Jahres noch die Bewerbungsfrist läuft.

Es gibt auch noch die finanzielle Seite des Ehrenamtes. Der Bundesrat hat in der letzten Sitzung das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements verbessert.

Mit diesem Gesetz werden zahlreiche Verbesserungen, Vereinfachungen und Vereinheitlichungen für ehrenamtlich Engagierte sowie zivilgesellschaftliche Organisationen vorgenommen: die Einführung eines allgemeinen Freibetrages, die Erhöhung des Übungsleiterfreibetrages und Änderung im Spendenrecht. – Es ist wirklich ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche.

Rheinland-Pfalz hat diesem Gesetzentwurf zugestimmt. Wir bedauern jedoch, dass die vom Bundesrat am 30. März geforderte Schaffung einer Steuerbefreiung von Aufwandsentschädigungen ehrenamtlich tätiger Betreuer in Höhe der Übungsleiterpauschale von 2.100 Euro jährlich nicht aufgegriffen wurde; denn wir müssen wissen, das ehrenamtliche Betreuungswesen gewinnt nicht zuletzt aufgrund der demografischen Entwicklung zunehmend gesellschaftliche Bedeutung.

So ist es eigentlich eine Ungerechtigkeit, und es wird durch diese steuerliche Entwicklung, die in Berlin auf den Weg gebracht wurde, gestärkt. Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, den Kurs zu einer zeitgemäßen Ausstattung und Förderung des Ehrenamtes konsequent weiter zu fördern, insbesondere dass dann die Ehrenamtlichen im Betreuungswesen den Übungsleitern im Sport gleichgestellt werden.