Dann ist dem Bemühen des Bundesverfassungsgerichts, nach dem einstweiligen Rechtschutzverfahren auch noch einen ausreichenden verfassungsrechtlichen Schutz zu gewährleisten, meines Erachtens Rechnung getragen, ohne dass in allen Fällen das Risiko besteht, dass wir über Jahre hinweg die Ämterstabilität infrage gestellt haben. Ich meine, das wäre ein Weg, mit dem man diesem Risiko begegnen könnte.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Ministerpräsident, es ist bezeichnend, wie Sie
heute darauf reagiert haben. Zu dem, was ich im Einzelnen von Ihnen gefordert habe und von Ihnen wissen wollte, haben Sie überhaupt nichts gesagt. Sie haben weder etwas dazu gesagt, welche weiteren Aufträge vergeben wurden
machen Sie nicht pfff; passen Sie lieber auf, dass es nicht noch welche gibt –, noch, wie Sie jeweils das Verhalten einschätzen. Das Einzige, worüber man nachdenken und es nachvollziehen kann, ist: Beck deckt seine Minister.
Herr Ministerpräsident, ein Unrechtsbewusstsein habe ich in Ihrer Rede an keiner Stelle festgestellt.
Wir bekommen eine Entschuldigung des Ministers in einer Sondersitzung präsentiert, obwohl er sich vorher in ganz anderer Art und Weise ausgelassen hat.
Ich habe einmal nachgeschaut, wie viele Rücktrittsforderungen vonseiten der SPD-Opposition unter Beteiligung des Abgeordneten Beck – ich lege Wert darauf, dass das auch hier einmal gesagt wird – gegen CDU-Minister wegen wesentlich größerer „Bagatellen“ erhoben wurden, als wir noch an der Regierung waren. Die „Bagatellen“ waren wesentlich größer als diejenigen, die Sie als „Bagatellen“ bezeichnen. Sie können mir nicht erzählen, dass Sie das heute alles vergessen haben.
Damals haben Sie unsere Minister wegen Nichtigkeiten nicht geschont. Sie können heute nicht so tun, als ob für Sie die 180.000 Euro – das ist für einen kleinen Mann viel Geld – völlig egal sind.
Herr Bamberger, bei der Aushändigung hätte man nur wenige Tage warten müssen. Das wäre überhaupt kein Problem gewesen. Die politische Verantwortung trägt
der Ministerpräsident so, dass er sagt, es ist rechtlich alles in Ordnung, was im Übrigen nicht stimmt, weil nach der Landeshaushaltsordnung sogar bei der freihändigen Vergabe mehrere Angebote einzuholen sind.
Herr Ministerpräsident, diese Frage ist heute gar nicht zu stellen. Im Übrigen bedanke ich mich, dass Sie zuhören. Das zeigt wieder, wie wichtig Ihnen das ist. Es ist noch arroganter, als ich es mir überhaupt vorgestellt habe. Sie sollten Stellung dazu nehmen, was wir gefordert haben, und nicht meinen, es sei alles lächerlich zu machen. Bagatellen sind das weiß Gott nicht.
Ich sage Ihnen eines: Wir werden Sie aus dieser politischen Verantwortung nicht herauslassen. – Heute haben Sie gekniffen. Anders kann ich das nicht sagen. Sie haben Ihre Minister sich für Dinge entschuldigen lassen, die man in dieser Form nicht entschuldigen kann.
Herr Bruch, Ihre Entschuldigung in Ehren. Es ist nicht die erste. Es ist nicht das erste Fehlverhalten, das man Ihnen vorwerfen kann. Dann ist es auch konsequent, dass man sich nicht immer nur entschuldigt, sondern irgendwann auch die Konsequenz zieht, ganz zu schweigen von dem, was Herr Bamberger als Verfassungsbrecher in diesem Raum ausführt.
(Beifall der CDU – Zuruf des Ministerpräsidenten Beck – Harald Schweitzer, SPD: Herr Präsident, das kann doch nicht so stehen bleiben! Er kann doch nicht „Verfassungsbrecher“ sagen!)
Herr Kollege Baldauf, ich glaube, das, was Sie in ganz konkreter Form gesagt haben, nämlich „Verfassungsbrecher“, sollten Sie zurücknehmen.
Sie haben noch einmal das aufgekocht, was Sie schon vorhin gesagt haben, ohne dass Sie etwas Neues hinzugefügt hätten und ohne dass Sie zur Kenntnis nehmen wollen, was Herr Minister Bruch, Herr Minister Dr. Bamberger und Herr Ministerpräsident Beck gesagt haben.
Nicht die Zusammenfassung ist richtig, die Sie gegeben haben, sondern das Publikum hat es gehört, Herr Minister Bruch hat sein Verhalten bedauert, und dies muss nicht wiederholt werden. Wir haben gesagt, welche Konsequenzen sich daraus ergeben können, und haben auch deutlich gemacht, dass Ihre Forderung nach einem Rücktritt überzogen ist. Herr Ministerpräsident Beck hatte schon gesagt, dies ist Ihre Strategie, und es bleibt Ihnen unbenommen, aufzutrumpfen und alles zu überziehen. Das können Sie machen, aber Sie müssen es noch mehr mit Fakten unterlegen, als Sie dies heute getan haben. Es ist Ihnen nicht gelungen, das zu untermauern, was Sie als Forderung erheben.
Herr Kollege Mertin, Sie regen an, ob man nicht zukünftig eine Monatsfrist abwarten solle, um den Ausgang einer Verfassungsbeschwerde abzuwarten. Dies ist sicherlich überlegenswert, aber ich sage Ihnen einmal völlig unabhängig von diesem Fall, wir wissen, dass eine Verfassungsbeschwerde eigentlich keine aufschiebende Wirkung hat. Wir würden aber genau diese Wirkung entsprechend dogmatisch einführen, wenn wir dies gesetzlich festlegten. Man muss auch bedenken, wie dies in anderen Bereichen aussieht, in denen Verfassungsbeschwerde eingereicht werden kann.
Wir sagen, eine Verfassungsbeschwerde gibt es im Grunde genommen nur dann, wenn wirklich ein Interesse an der Fortbildung der Rechtsprechung und an der Verfassung besteht – ich beschränke dies einmal auf diese Fälle – und wenn das Verfassungsgericht dies weiterentwickeln will. Ansonsten reichen die bei uns wahrlich sehr breit ausgebildeten Rechtsgänge mit mehreren Instanzen, mit Eilverfahren, Hauptsacheverfahren und anderen Rechtsmitteln aus. Unserem Rechtssystem wird manchmal – so gut es auch ist – Schwerfälligkeit vorgeworfen, da diese langen Instanzenwege vorhanden sind. Ich glaube, dies muss in die Abwägung mit einfließen, wenn man solche Überlegungen anstellt. Aber über solche Überlegungen lässt sich in der Tat ernsthaft sprechen, auch im Lichte dessen, was das Verfassungsgericht neuerdings entscheidet und welche weiteren Entscheidungen noch hinzukommen, die uns Interpretationen dazu liefern.
Herr Baldauf und Herr Schneiders, – Herrn Schneiders sehe ich jetzt nicht mehr, aber Herr Baldauf ist da –, den Schluss, den Sie allerdings aus der Diskussion ziehen, sehe ich nicht. In diesem Fall ging es nicht um eine Diskussion um Tatsachenfragen, sondern um ein Besetzungsverfahren, das schwierig ist, aber das dennoch einen ordentlichen Gang ohne Fehl und Tadel genommen hat.
(Frau Kohnle-Gros, CDU: Das bezweifle ich aber! – Licht, CDU: Sie dürfen dieser Ansicht sein, dagegen habe ich nichts! Wir haben eine andere Ansicht!)
Daran gibt es überhaupt keinen Zweifel. Wir werden sehen, wie die Fragen in der Hauptsache entschieden werden. Gemach, Gemach! – Ich darf noch erwähnen, Sie sagten vorhin, es sei eine Stilfrage, ob der Amtsinhaber auch förmlich in sein Amt eingeführt wird. Sie wissen, dies ist keine Rechtsfrage. Ich möchte für die
Öffentlichkeit noch einmal festhalten, dies ist eine Diskussion, die um Nuancen und um Interpretationen geht.
Daher ist die Frage bei Weitem nicht so zu stellen, wie dies Herr Baldauf soeben getan hat. Ich glaube, dies ist in der Diskussion heute Morgen ausgiebig besprochen worden. Früher haben Kolleginnen und Kollegen dieses Parlaments – nicht meiner Fraktion – Fehler anderer Qualität begangen, die nicht für Rücktritte hinreichend waren oder die man ausgesessen hat. Wenn ich über den Rhein nach Hessen schaue und Herrn Koch betrachte,
Also, lassen wir doch die Kirche im Dorf und schauen, dass wir auch weiterhin vernünftig Politik betreiben, wie dies die Landesregierung und die SPD-Fraktion machen.