Protokoll der Sitzung vom 14.11.2007

(Heiterkeit im Hause)

Es war schwer, mich da loszureißen. „Heißsporn“ ist in dieser Debatte durchaus ein Etikett, das ich auch gerne nehme. Ich scheine mithin der Einzige zu sein, der noch mit einer gewissen Leidenschaft für die Rechte der jungen Gefangenen kämpft, um die es hier geht.

(Beifall bei der SPD – Eymael, FDP: Das passt! – Bracht, CDU: Peinlich! – Weitere Zurufe von der CDU)

Die Vorredner haben es aber deutlich gemacht: Wir haben uns alle gewünscht, dass wir einen gemeinsamen Änderungsantrag dazu hinbekommen. Das hat trotz aller Gemeinsamkeiten nicht geklappt. Wenn Sie die Änderungsanträge übereinanderlegen, werden Sie sehen, dass sich das zum Teil nur im Wortlaut unterscheidet. Der Minister hat gerade zutreffend dargestellt, dass selbst dort, wo es sich nicht im Wortlaut unterscheidet, alle Forderungen von CDU und FDP längst im Gesetz aufgenommen sind, wie zum Beispiel in § 4: „Die Gefangenen sind verpflichtet, an der Erreichung des Vollzugsziels mitzuwirken.“ Das ist ganz klassisch Fordern und Fördern. Das ist auch so umgesetzt.

Auch die Wertevermittlung ist umgesetzt, wenn es in § 3 heißt, es soll die eigenverantwortliche und gemeinschaftliche Lebensführung unter Beachtung der Rechte anderer vermittelt werden.

In unserem Änderungsantrag werden ausdrücklich die Grund- und Menschenrechte aufgenommen.

Es stimmt, es gibt zwei Punkte, bei denen es keine Einigung gab. Bei den Verhandlungen gab es Bedingungen, bei denen ich von vornherein signalisiert habe, dass wir

wahrscheinlich keine Einigkeit hinbekommen werden. Obwohl es noch Gespräche auf Referentenebene gab bzw. für Montag anberaumt waren, gab es schon freitags die Ankündigung einer Pressekonferenz der CDUFraktion. Die FDP-Fraktion fragte dann bei uns an, ob es noch Sinn macht, dass der Termin montags stehen bleibt. Montags kam die Pressemitteilung der FDP, dass es einen eigenen Änderungsantrag gibt. Es war nicht so, dass es nur von einer Seite verkorkst war.

Es stimmt, es gab zwei Punkte, bei denen wir uns nicht einigen konnten. Bei dem Rest haben wir überall gesagt, wenn wir uns im Wortlaut einigen können, dann stehen wir inhaltlich dahinter.

Es gab nur die zwei Punkte. Das war als Erstes die Festschreibung des geschlossenen Vollzugs als Regelvollzugsform. Wir haben gesagt, wir wollen das nicht mitmachen, das ist ein Rückschritt zur geltenden Rechtslage. In § 10 des Strafvollzugsgesetzes heißt es zuerst: „Ein Gefangener soll mit seiner Zustimmung in einer Anstalt oder Abteilung des offenen Vollzugs untergebracht werden …“ Später heißt es erst: „Im Übrigen sind Gefangene im geschlossenen Vollzug unterzubringen.“ Wieso sollen wir hinter die bisherige Rechtslage zurückgehen und bei den Jugendlichen härter sein als bei den Erwachsenen?

(Beifall der SPD – Pörksen, SPD: Das müssen Sie der FDP erklären!)

Bei dem zweiten Punkt, dem Überbrückungsgeld, habe ich gesagt, da wird es keine Einigkeit geben. Der Minister hat es dargestellt. Das widerspricht der gesamten Intention des Gesetzes. Überbrückungsgeld würde das Übergangsmanagement unter Einbeziehung der Arbeitsgemeinschaften und Hartz IV mit einer Krankenversicherung für Gefangene, die entlassen werden, damit sie ein gewisses soziales Netz haben, kaputt machen. Wir haben gesagt, wir können nicht den ganzen Sinn des Gesetzes ad absurdum führen.

Wir haben gesagt, es gibt vier Schwerpunkte, die wir umsetzen. Zum Teil haben Sie diese in dem jetzigen Änderungsantrag zu dem zunächst von der CDU vorgelegten Änderungsantrag aufgenommen. Das betrifft zum Beispiel Kultur und Musik.

Unsere Schwerpunkte sind folgende: Es soll mehr Sozialtherapie geben. Da haben wir den gleichen Wortlaut. Insofern gibt es dort absoluten Konsens. Es soll ein verbessertes Übergangsmanagement geben. Auch bei Ihnen ist eine Frist enthalten. Sie können uns nicht vorwerfen, dass der Bereich zwischen vier und sechs Monaten ein Punkt ist, über den wir uns nicht hätten einigen können.

(Zuruf der Abg. Frau Dr. Lejeune, FDP)

Sogenannte freie Vollzugsformen werden ermöglicht. Ich freue mich sehr, dass das Frau Dr. Lejeune vehement vertreten hat. Sie war mit uns bei der Delegationsreise in Baden-Württemberg und in der Schweiz. Wir haben festgestellt, dass freie Vollzugsformen das Wort „frei“ zwar im Namen tragen, aber die Einwirkungsmöglichkeit und der Erziehungsgedanke können dort wesentlich

besser verwirklicht werden als im geschlossenen Vollzug. Herr Dr. Wilke, ich hätte mir gewünscht, dass Sie mit dabei gewesen wären, dann würde es nicht heißen, in freien Vollzugsformen gibt es die lange Leine, und nur im geschlossenen Vollzug ist die Einwirkungsmöglichkeit am größten.

Zuallerletzt sagen wir, dass wir die Sicherheit in den Anstalten verbessern müssen. Herr Kollege Burgard hat es ausgeführt. Häufig sind die Gefangenen in den Jugendstrafanstalten selbst Opfer gewesen, die in einem Gewaltmilieu groß geworden sind. Wir müssen von Anfang an darauf hinwirken, dass das nicht so weitergeht. Es geht um die Grund- und Menschenrechte in der Anstalt und vor allem um Gewaltfreiheit untereinander. Überlegen Sie sich bitte, ob Sie auf die Schlagzeile, einen sicheren, härteren oder schärferen Strafvollzug mit dem geschlossenen Strafvollzug festschreiben, verzichten und unserem Antrag zustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD)

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Wir können in das Abstimmungsverfahren eintreten.

(Pörksen, SPD: Das war vielleicht ein Heißsporn eben!)

Zunächst werde ich über die Änderungsanträge in der Reihenfolge des Eingangs abstimmen lassen. Auf Bitten der CDU und FDP stimmen wir zunächst über Nummer 6 des Änderungsantrages der SPD – Drucksache 15/1660 – ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Nummer 6 des Änderungsantrages der Fraktion der SPD ist einstimmig angenommen.

Wir stimmen jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/1660 – im Übrigen ab. Danach folgt die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP – Drucksache 15/1662 –.

(Zuruf des Abg. Eymael, FDP)

Ja, das ist klar. Trotzdem werde ich weiter die Reihenfolge vorlesen, damit man weiß, wie es weitergeht.

(Harald Schweitzer, SPD: Die Heißsporne da drüben!)

Ja, es kommt mir so vor.

Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/1660 – im Übrigen ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP – Drucksache 15/1662 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP abgelehnt.

In der zweiten Beratung kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/1190 – unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drucksache 15/1205 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Sozial- politischen Ausschusses – Drucksache 15/1647 –

Der Berichterstatter, Herr Dr. Rosenbauer, ist entschuldigt. Es wird vorgeschlagen, auf die Berichterstattung zu verzichten. Kann ich davon ausgehen, dass Sie damit einverstanden sind? – Das ist der Fall. Ich bitte um Wortmeldungen! – Das Wort hat Frau Kollegin Grosse.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir besprechen heute zum zweiten Mal den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und gleichzeitig den von uns vorgelegten Änderungsantrag.

Meine Damen und Herren, in diesem Gesetzentwurf geht es darum, dass durch einen neuen Finanzausgleich tatsächlich alle Kommunen entlastet werden.

(Vizepräsidentin Frau Klamm übernimmt den Vorsitz)

Wie allgemein bekannt beteiligt sich der Bund an den Kosten für die Unterkunft bei den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende erheblich. Diese Beteiligung wurde für die Jahre 2005 und 2006 festgelegt, und zwar auf einen Prozentsatz von 29,1 %. Revisionsrechnungen haben ergeben, dass der Prozentsatz der Beteiligung des Bundes nicht nur nicht ausreicht, sondern dass insbesondere die Länder Rheinland-Pfalz und BadenWürttemberg dadurch ganz erheblich belastet werden. Lassen Sie mich Folgendes betonen: Durch außeror

dentlich geschickte und hervorragende Verhandlungen vonseiten des Landes Rheinland-Pfalz ist die Bundesbeteiligung von 29,1 % auf 41,2 % gestiegen. Das ist im Wesentlichen unserem Ministerpräsidenten Kurt Beck und unserem Finanzminister Ingolf Deubel zu verdanken, meine Damen und Herren. Herzlichen Dank an dieser Stelle!

(Beifall bei der SPD)

Wenn ich mir die Diskussion im Ausschuss und im letzten Plenum vor Augen führe, ist vollkommen unstrittig, dass diese Leistung von allen gewürdigt wird. Das geht auch aus der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände hervor.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der FDP)

Ich finde schon, man kann noch einmal klatschen, das ist in Ordnung.

Diese bereitgestellten Bundesmittel in Höhe von 41,2 % werden voraussichtlich auch nicht ausreichen, um die Mehrbelastungen der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sicherzustellen. Mit dem Landesausführungsgesetz zum Zweiten Sozialgesetzbuch vom Dezember 2004 ist beschlossen worden, dass diese finanziellen Aufwendungen der Kommunen durch Landesmittel ausgeglichen werden sollen. Im Übrigen darf ich anmerken, dass das Land Rheinland-Pfalz dieses Wohngeld direkt weitergegeben hat, und zwar jeden Cent an die Kommunen.

Das haben nicht alle Bundesländer getan. Wir haben damit von vornherein eine außerordentlich positive Position besetzt. Meine Damen und Herren, auch das bedarf noch einmal der Erwähnung.

(Beifall der SPD und des Abg. Dr. Schmitz, FDP)

Nun bedarf es einer anderen Verteilung dieser Landesgelder, weil festgestellt worden ist, dass es keine zielführende Praxis gab. Es wurden weiterhin Landkreise und kreisfreie Städte durch die Verteilungspraxis erheblich benachteiligt. Bei dieser veränderten Verteilung, bei diesem veränderten Finanzausgleich, ist § 4 Abs. 3 von besonderer Bedeutung. Er besagt Folgendes: Die Höhe der monatlichen Ausgleichszahlung wird aus den Ergebnissen der kommunalen Datenerhebung, also der KDE, des Vorjahres berechnet. – Im Übrigen ist das eine Idee und eine Forderung der Länderminister.

Die Vertreter der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende – das geht auch aus der Anhörung bzw. den schriftlichen Stellungnahmen hervor – begrüßten den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion ausdrücklich und baten um eine schnelle Umsetzung, damit jetzt auch dieser Finanzausgleich so auf die Reise gebracht werden kann, wie er in unserem Gesetzentwurf vorliegt.