Wir haben noch zwei Änderungspunkte eingebracht, die Ihnen auch vorliegen. Dabei geht es im Wesentlichen darum, noch einmal zu unterstreichen, dass bei der Ermittlung des Belastungssaldos auf der Grundlage der KDE die Beteiligung des Bundes an der Leistung für Kosten der Unterkunft anzurechnen ist.
Erlauben Sie mir vielleicht noch ein paar Worte zu der Kritik des Gemeinde- und Städtebundes und der 25 %igen Kostenbeteiligung an den Kosten der Unterkunft. Diese Praxis ist nicht neu und auch nicht neu gewesen bei der Verabschiedung unseres Landesgesetzes im Jahr 2005
Man muss auch betonen, dass die Bundesmittel, die nun, wie ich eben schon erläutert hatte, auf 41,2 % angestiegen sind, auch an die kreisangehörigen Gebietskörperschaften weitergeleitet werden, und zwar von jedem Landkreis. Städte sind natürlich nicht betroffen. Das heißt, auch die kreisangehörigen Gebietskörperschaften profitieren natürlich von dieser Steigerung der Bundesbeteiligung. Die Landesmittel stellen einen Mehrbelastungsausgleich dar, der sich nicht nur an den Kosten der Unterkunft orientiert. Das ist außerordentlich wichtig, wenn wir diesen Finanzausgleich betrachten.
Ich halte noch zwei Punkte für wichtig. Wir reden auf der einen Seite von der kommunalen Selbstverwaltung und wie wichtig diese ist, und wir reden auf der anderen Seite davon, dass natürlich auch Gemeinde- und Städtebund ganz vorneweg sagen – die anstehende Verwaltungsreform immer vor Augen habend –, sie möchten gern mehr Rechte haben, also nicht von oben herunter.
Da halte ich es für schwierig, dann, wenn es gerade passt zu sagen: Wir bitten um eine Landesregelung. –
Wir würden damit in das sehr schwierige Umlageverfahren der Kommunen eingreifen. Wir haben schon damals, als wir das erste Landesausführungsgesetz – das war auch ein Gesetzentwurf der SPD-Fraktion – auf die Reise gebracht haben, bei dieser 25 %igen Beteiligung der Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gebietskörperschaften gesagt, das Land ist da interessensfrei. Wenn sich die kommunale Familie einigt, ist uns das recht.
Aber die Einigung muss dann stattfinden. Es läuft jetzt ein Musterprozess. Das Ergebnis dieses Musterprozesses gilt es abzuwarten. Der Landkreistag hat ganz unmissverständlich geäußert, dass er sich dann natürlich diesem Votum beugen würde.
Meine Damen und Herren, dieses Gesetz wird zu erheblich mehr Gerechtigkeit bei der Verteilung der Mittel an die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende führen. Ich freue mich sehr über den Zuspruch des Landkreistages und des Städtetages. Ich bin auch froh darüber, dass dieses parlamentarische Verfahren dem Wunsch der Träger entsprechend schnell und zügig abgewickelt wird. Ich bitte Sie um eine breite Zustim
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will hier keine große Spannung aufkommen lassen. Wir werden dem Landesänderungsgesetz zustimmen, weil wir es auch zumindest in der jetzigen Situation für angemessen halten, mit dieser Regelung die Weitergabe der Bundesmittel an die kommunalen Träger der Grundsicherung zu gewährleisten. Deshalb muss ich mich mit den technischen Fragen auch nicht mehr groß auseinandersetzen. Frau Kollegin Grosse hat es dargestellt. Wir haben auch schon bei der letzten Plenarsitzung durchaus aus unserer Sicht lobend festgestellt, dass ein gutes Ergebnis für Rheinland-Pfalz ausgehandelt worden ist, ein Ausgleich, der natürlich auch dem entspricht, was bei uns im Land tatsächlich an Mehraufwendungen durch die Einführung von Hartz IV entstanden ist.
Es geht jetzt mehr um einen Streit zwischen den Kommunen über die richtigen Geldflüsse. Da haben wir natürlich schon aus der Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes, die wir bekommen haben, erfahren müssen, dass der Gemeinde- und Städtebund mit der jetzigen Regelung so glücklich nicht ist. Das ist aus unserer Sicht durchaus ein Stück weit nachvollziehbar. Worum geht es? Wir haben in der Bundesrepublik Deutschland in 14 Bundesländern die Regelung, dass die Träger der Grundsicherung zu 100 % die Aufwendungen tragen, und eben dann auch in vollem Umfang die Erstattungen des Bundes bekommen und die Erstattungen, die insgesamt für diese Aufgabe gelten.
Es gibt zwei Bundesländer – nämlich Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz –, in denen wir – ich denke, durchaus aus nachvollziehbaren Gründen – die Möglichkeit eingeräumt haben, dass die Träger der Grundsicherung – in dem Fall eigentlich nur ausschließlich die Landkreise, für die kreisfreien Städte spielt es keine Rolle – die ihnen nachgeordneten Kommunen – die Verbandsgemeinden, die verbandsfreien Gemeinden, die großen kreisangehörigen Städte – an ihren Aufwendungen zu 25 % beteiligen können. Natürlich ist es jetzt Anliegen dieser Kommunen, nur an den tatsächlichen Nettoaufwendungen der Träger der Grundsicherung beteiligt zu werden. Das heißt, von den Aufwendungen soll bitte schön vorher alles, was für den gleichen Zweck an Erstattung gewährt wird, abgezogen werden, und erst an der Differenz soll man zu 25 % beteiligt werden.
Ich habe eben gesagt, diese Problematik stellt sich in Schleswig-Holstein und in Rheinland-Pfalz. Frau Grosse, jetzt kann man sich nicht hier hinstellen und sagen: Also bitte, sonst seid ihr immer froh, wenn wir nichts regeln, dann könnt ihr das untereinander regeln. –
So einfach ist das nicht. Es gibt Standards, die man braucht, damit man Dinge rechtmäßig tun kann. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, das wissen Sie auch. Weil Sie das wissen, haben Sie selbst sogar empfohlen – zumindest einmal das Ministerium in einem Rundschreiben –, dass doch bitte die Träger der Grundsicherung bei der Berechnung der Heranziehung der Kommunen auch die Landeszuwendung für das Wohngeld mindernd berücksichtigen sollen. Ich kann Ihnen das Rundschreiben gern noch einmal zur Kenntnis geben.
Die Problemlage war erkannt. Auch das Land Schleswig-Holstein hat das Problem erkannt. Die Argumentation der Träger der Grundsicherung, der Landkreise, ist wie folgt: Es gibt keine rechtliche Grundlage für die Gegenrechnung der Landesaufwendungen Wohngeld, also wären es quasi freiwillige Leistungen. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen alle, bei defizitären Haushalten gibt es für freiwillige Leistungen keinen Raum. Also sagen die Landkreise, das dürften wir nur dann tun, wenn es eine Rechtsgrundlage gäbe, die das ausdrücklich erlaubt. Eine solche Regelung hat deshalb auch Schleswig-Holstein mit seinem § 5 im Ausführungsgesetz aufgenommen, also ausdrücklich geregelt, dass auch diese Landesaufwendungen aufwendungsmindernd berücksichtigt werden, bevor die Verbandsgemeinden beteiligt werden.
Heute werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen, wie er vorgesehen ist. Wir werden allerdings auch diesen Musterprozess sehr genau beobachten und behalten uns vor, je nach Ausgang dieses Verfahrens das Thema hier im Plenum noch einmal auf die Tagesordnung zu bringen, weil durchaus aus unserer Sicht die Argumente nicht ganz von der Hand zu weisen sind.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe bei Frau Grosse ebenso wie bei Frau Thelen Beifall gespendet, nicht, weil wir nicht wissen, was wir zum
Thema von unserer Seite aus sagen sollen, sondern weil vom Grundsatz her beide recht haben. Deshalb ist auch ein Verfahren anhängig, dass diese ganze Sache juristisch zu klären hat.
Herr Schweitzer, manchmal hat man das Gefühl, es dauert bei dem einen oder anderen etwas länger. Man kann es nicht oft genug sagen.
Insbesondere wenn ich die Landesregierung lobe, sollte es Ihr Interesse sein, dass Sie mir die Zeit einräumt, es zu tun. Das Lob von dieser Stelle aus noch einmal. Von 29,1 % auf 40,2 % hoch verhandelt zu haben, war eine stramme Leistung. Damit liegen wir, was die Bundesbezuschussung angeht, an der Spitze der Bundesländer. Das muss man lobend herausstellen. Opposition hat die Regierung zu kontrollieren, nicht immer nur zu kritisieren.
Meine Damen und Herren, dazu zählt auch das Lob der Landesregierung, die Wohngeldentlastungen so, wie wir es gemeinsam in der letzten Legislaturperiode versprochen hatten, auf Heller und Pfennig abzurechnen und bis auf den letzen Cent durchzureichen. Auch das ist lobenswert.
Zur Fragestellung in aller Kürze: Hinsichtlich der Problematik innerhalb der kommunalen Familie liegen die Dinge etwas komplexer.
Frau Kollegin Thelen, Sie haben jetzt einen Teil der Probleme beschrieben. Die eigentliche Problematik geht sogar noch darüber hinaus, weil es sehr schwierig ist, Festlegungen zu treffen, die einerseits die Vergleichbarkeit zur alten Sozialhilferegelung darstellen, andererseits die Entlastungsversprechungen von 2,5 Milliarden Euro, die es einmal gab, mit einbeziehen – das ist noch nicht erwähnt worden –, darüber hinaus die kommunale Selbstverantwortung und Selbstverwaltung respektieren und – last but not least – zu keiner Übervorteilung derer führen, die besonders große Probleme haben.
Man kann durchaus argumentieren, Landkreise und Gemeinden mit niedrigen sozialen Problemen dürfen diesen Vorteil quasi für sich in Anspruch nehmen. Das hieße aber, die Last überproportional auf alle die abzuwälzen oder Entlastungen unterproportional für die vorzunehmen, die sowieso große soziale Probleme haben.
Ich bin davon überzeugt, wir müssen zum einen das Ergebnis des Prozesses abwarten. Ein Ergebnis dieser Diskussion ist auch, wer sich den Änderungsantrag in der Formulierung durchliest, der weiß, ohne ein paar Semester Verwaltungsjuristerei kann man das überhaupt nicht mehr nachvollziehen. Also eine Vereinfachung dieser Dinge ist dringend geboten. Ich weiß nur auch noch nicht, wie.
Meine Damen und Herren, vor allem ist es wichtig, auf Dauer ein System zu finden, das die Betrachtung, die ich eben angestellt habe, hintanstellt – was war früher? – und sagt, wir werden ein System einrichten, das die Kommunen bevorzugt, die sich zum Status quo relativ am besten weiterentwickeln. Das wäre eine Wettbewerbskomponente, die wir gut fänden. Aber das auch noch per Gesetz hineinzubringen, macht die Sache nicht einfacher.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Es scheint eine allgemeine Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zu geben. Auch die Hintergründe, wie es zu der Veränderung auf der Bundesebene kam, was die quotale Beteiligung des Landes Rheinland-Pfalz betrifft, sind ausführlich dargestellt worden, sowohl in erster Lesung als auch heute. Deswegen muss ich das nicht noch einmal erwähnen.
Gestatten Sie mir aber den Hinweis, dass diese erhöhte Beteiligung für Rheinland-Pfalz im Jahr 2007 erhebliche Folgen hat, auch was das absolute Finanzvolumen betrifft.