Hedi Thelen
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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, Sie haben hier berichtet, Sie haben schon so manches einfach gemacht. Sie sollten es sich aber mit so manchen Zahlen nicht zu einfach machen. Wir haben den Eindruck, dass bei Ihnen ein Stück weit Methode darin besteht, bestimmte Zahlen zu nutzen, um ein positives Bild und eine positive Entwicklung dieses Landes zu zeichnen, die so einfach nicht gegeben ist. Diese Art, mit Zahlen umzugehen, stellt eine Täuschung der Mitbürgerinnen und Mitbürger hier in Rheinland-Pfalz dar. Deshalb ist es uns wichtig, dies zu korrigieren.
Der Ministerpräsident hat eben noch einmal dargelegt, wie gut die Entwicklung von Rheinland-Pfalz ist, und hat das mit einer Steigerungsrate beim Bruttoinlandsprodukt belegt. Ich habe nicht ohne Grund nach den Fakten, nach den absoluten Zahlen, gefragt, weil es meiner Meinung nach jedem leicht einsichtig ist, jemand, der wenig hat und wenig dazubekommt, kann trotzdem eine hohe Steigerungsrate haben, und die, die schon viel haben und auch nicht mehr dazubekommen, haben eine niedrige Steigerungsrate. Zum Glück habe ich immer mein Heft vom Statistischen Landesamt dabei.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, da bin ich gespannt, wie Sie Ihre 4 %-Steigerung des Bruttoinlandsprodukts hier in Rheinland-Pfalz erklären. Nach Ausweisung dieser Zahlen, und zwar berechnet auf Erwerbstätige am Arbeitsort, weil ich nur durch diese Umrechnung Bundesländer miteinander vergleichen kann, ich die Entwicklung eines Landes mit der Entwicklung im Bund vergleichen kann, liegt Rheinland-Pfalz überhaupt nicht gut da. Es liegt permanent unter dem Schnitt von Deutschland.
Es liegt deutlicher noch unter dem Schnitt der alten Bundesländer. Ich will nur einmal einen Jahrgang mit den absoluten Zahlen benennen. Fangen wir mit 2005 an. Da hatte Rheinland-Pfalz ein Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen am Arbeitsort von 54.322 Euro vorzuweisen. Der bundesweite Schnitt lag bei 57.737 Euro, und der Schnitt der alten Bundesländer ohne Berlin lag bei über 60.000 Euro.
Wenn man sich dann noch die Veränderungen der Jahre anschaut – auch das wird hier freundlicherweise ausgewiesen –, kann man sich anschauen, was sich bundesweit und was sich in Rheinland-Pfalz getan hat. Da hat das Land 2005 schlechter abgeschnitten als der Bund, auch 2006, 2007, 2008. Das einzige Mal, als der Absturz genauso schlecht war wie bundesweit, war im Jahr
2009. Wie Sie allen Ernstes die Situation von RheinlandPfalz bei dem Bruttoinlandsprodukt positiv rechnen können, ist schon eine Zahlenakrobatik, mit der Sie bewusst die Menschen hier in Rheinland-Pfalz täuschen.
Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister Hering, es hat mich jetzt schon überrascht, dass Sie sich hier echauffieren, wenn man als sozialpolitische Sprecherin auf die eher unterdurchschnittliche Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Rheinland-Pfalz hinweist.
Nein, nein. Es war absolut richtig. Es waren die Zahlen des Statistischen Landesamtes aus Rheinland-Pfalz. Offensichtlich tun Ihnen die Fakten weh. Das kann ich ja verstehen, Herr Pörksen. Ich schicke sie Ihnen aber gern auch noch einmal schriftlich.
Herr Minister, ich habe nicht den Eindruck, dass man hier Sozialpolitik mit Scheuklappen betreiben darf.
Für uns von der CDU ist nach wie vor die beste Sozial- und Arbeitsmarktpolitik, möglichst viele Arbeitsplätze für die Menschen in Rheinland-Pfalz zu schaffen und sie in Arbeit zu bringen. Das ist das Beste, was wir sozialpolitisch für die Menschen hier tun können.
Auch bei anderen haben die Arbeitsplätze zugenommen, Herr Ramsauer.
Sie haben nach wie vor das Problem, dass RheinlandPfalz mit anderen Bundesländern wie Brandenburg und Schleswig-Holstein am Ende der Skala steht, wenn es um die Arbeitsplätze pro Einwohner geht, sodass Rheinland-Pfalz um die letzten Plätze kämpft. Ich sage Ihnen, wir brauchen dringend mehr Arbeitsplätze in RheinlandPfalz. Dann wird sich auch die Situation im Bereich der Sozialpolitik sicherlich positiv entwickeln.
Ich will an der Stelle auch auf die Ausbildungssituation eingehen, weil das alles sehr eng miteinander zusammenhängt. Sie wissen, wir haben über 130.000 Menschen mehr, die jeden Tag auspendeln, um außerhalb des Landes ihrer Arbeit nachzugehen, als die, die einpendeln. Es mag für einen erwachsenen Menschen, der mobilisiert ist, gehen, wenn er – ich sage jetzt einmal – von Plaidt aus 40 Kilometer nach Norden fährt, um in Bonn zu arbeiten. Für junge Menschen, die einen Ausbildungsplatz suchen, ist das sehr viel schwieriger. Gerade für den Ausbildungsmarkt ist es wesentlich wichtiger, die Arbeitsplätze im Land Rheinland-Pfalz zu schaffen.
Es kommt ein weiterer Punkt hinzu. Das ist die langfristige oder auch mittelfristige Entwicklung. Sie wissen alle, dass wir im vergangenen Jahr zum ersten Mal einen negativen Zuwanderungssaldo hatten. Das heißt, es sind mehr Rheinland-Pfälzer aus Rheinland-Pfalz weggezogen, als Menschen von außerhalb zu uns kamen. Herr Hering, deshalb hinkt auch immer Ihre Erklärung, dass das an den vielen Zuwanderern liegt, die Rheinland-Pfalz so schön finden. Wir hatten aber diese negative Zuwanderungsbilanz.
Wir haben auch eine Alterung der Gesellschaft. Mit diesem Spannungsbogen und den Kosten der Mobilität erhöhen wir den Druck auf Menschen wegzuziehen. Je mehr ich für den Sprit bezahlen muss, den ich benötige, um in Bonn, Köln, Karlsruhe oder sonst wo zu arbeiten, umso eher müssen sich unsere Mitmenschen überlegen, ob sie nicht zu diesem Arbeitsplatz ziehen. Das wird die Situation von Rheinland-Pfalz weiter belasten.
Deshalb sage ich, der erste Appell der Sozialpolitiker muss in Richtung Wirtschaftspolitik erfolgen, da wir unser Land im Konkurrenzkampf mit den Bundesländern um Arbeitskräfte gut aufstellen müssen, um nicht nachher als Verlierer dazustehen.
Deshalb vorweg einige grundsätzliche Ausführungen. Woher kommen wir? Wir haben das heute Morgen in der Generaldebatte schon gehört. Wir haben Ende 2008 eine fürchterliche Rezession gehabt, die 2009 andauerte. Das Konjunkturpaket II hat uns ein Stück herausgeholt. Wir haben 2010 deutlich bessere Zahlen, als wir alle zu hoffen gewagt hatten. Wir haben außerordentlich gute Perspektiven für 2011. Trotzdem schlägt sich dies nicht entsprechend positiv im Sozialetat der Landesregierung nieder.
Man kann sagen, okay, daran kann man sehen, wie schwierig die Situation ist, die wir eben beschrieben haben, weshalb man weiter mit steigenden Mitteln rechnet. Diese Mittel sind erheblich. Im Jahr 2008 hatten wir 1,512 Milliarden Euro Bruttoausgaben, und wir haben in diesem Jahr Bruttoausgaben von 1,688 Milliarden Euro veranschlagt. Wir haben also erhebliche Steigerungen bei den Ausgaben von 176 Millionen Euro seit 2008. Auch bei den Nettoausgaben haben wir fast 100 Millionen Euro mehr, die wir ausgeben müssen. Das spricht dafür, dass sich die Situation eher verschlechtert.
Ich frage mich, wie das werden wird, wenn wir eher wieder mit einem wirtschaftlichen Abschwung und einer Rezession zu rechnen haben.
Wir brauchen eine Sozialpolitik, die sowohl das Wohl der Betroffenen im Blick hat als auch eine dauerhafte Tragfähigkeit und Akzeptanz des sozialen Sicherungssystems mit sich bringt. Da haben wir den Eindruck, dass Sie diese Verantwortung in unserem Land nicht so wahrnehmen, wie wir das für erforderlich halten.
Schauen wir uns die Seniorenpolitik an. Alle Experten sind sich einig, dass wir aufgrund der demografischen Entwicklung sehr flexible Wohnmodelle in der Zukunft brauchen, um den Menschen auf dem Weg der Einschränkungen eine möglichst lange, möglichst umfangreiche Selbstständigkeit zu erhalten. Zwischen dem ganz normalen Leben zu Hause und dem späteren vielleicht in einer voll stationären und voll betreuten Einrichtung muss es also ganz viele lebensnahe und an den individuellen Bedürfnissen der alten Menschen orientierten Lösungen und Angebote geben. Wir wollen natürlich so lange wie möglich die Selbstständigkeit der Menschen und ihren Verbleib zu Hause erhalten, aber wir wollen vor allen Dingen nicht Entwicklungen solcher Wohnmodelle behindern.
Da haben wir den Eindruck, dass mit dem Landeswohnformen- und Teilhabegesetz, wodurch das alte Heimaufsichtsrecht abgelöst wurde, eher Erschwernisse zu befürchten sind. Wir haben erste Hinweise von Organisationen, die betreute Wohnformen anbieten, dass sie sich großen Anforderungen der Heimaufsicht gegenübersehen. Es sind für diese Wohnform jetzt Genehmigungsverfahren notwendig, die in der Vergangenheit nicht notwendig waren. Deshalb sehen wir uns in unserer Skepsis, in unseren Befürchtungen bestätigt und sehen auch aus diesen Gründen die Entwicklung in der Seniorenpolitik in Rheinland-Pfalz eher kritisch.
Als Trost für die Menschen haben Sie einen unglaublich umfangreichen Aktionsplan für Senioren vorgelegt. Ich sage, das ist eine Sammlung von sehr wunderbaren Wünschen, zu der wir uns fragen, wo eigentlich die Mannschaft im Ministerium ist, die das alles umsetzen soll. Das ist aber nicht das, was wir uns unter verantwortlicher Seniorenpolitik und auch nicht unter verantwortlicher Sozialpolitik vorstellen.
Wir bleiben nach wie vor bei unserer Forderung nach einem Seniorenbericht und fordern nicht einen Aktionsplan. Ein Seniorenbericht muss zunächst einmal die
Situation in Rheinland-Pfalz unter die Lupe nehmen und muss erkennen, wie die Lebenswirklichkeit der Menschen ist, wo ihre Bedürfnisse sind, wo die Defizite sind und sehr konkret an den festgestellten Situationen sehr konkrete Maßnahmen vereinbaren, zeitlich planen und finanzieren. Dann werden wir meiner Meinung nach die Lebenswirklichkeit für unsere Seniorinnen und Senioren in Rheinland-Pfalz wirklich auf zukunftsfeste Füße stellen können.
Schauen wir uns Ihre Politik für behinderte Menschen an. Hier streben Sie mit Macht und auch mit Druck auf viele Einrichtungen eine Dezentralisierung an. Das klingt zunächst noch recht harmlos und eigentlich ganz modern, aber in der Praxis heißt das, Sie lassen keine weiteren Plätze in Einrichtungen zur Betreuung behinderter Menschen mehr zu, auch wenn schwerst mehrfach behinderte Menschen dringend Plätze in RheinlandPfalz suchen.
Ich kann Ihnen die Einrichtung nennen, die vergeblich darum gebeten hat. Das ist nicht nur eine in RheinlandPfalz.
Sie fordern eine Auflösung der sogenannten großen Einrichtungen in Minieinrichtungen, wobei Sie dem schwedischen Modell mit maximal sechs Plätzen nachhängen.
Angehörige finden unverhofft ihre schwer behinderten erwachsenen Kinder nicht mehr in ihrer vertrauten Wohngruppe in der Einrichtung wieder – Beispielsfälle haben wir selbst von Betroffenen vorgetragen bekommen –, sondern in einer betreuten Wohnung im Ort, wo die Erwachsenen, die Angehörigen dieser Menschen, die auch Betreuer sind, erfahren müssen, dass es eben nur noch stundenweise eine Betreuung für diese Menschen im Ort gibt und sie auch nur noch mit erheblichem Aufwand die zentralen Angebote der Einrichtung wahrnehmen können. Da haben wir auch den Eindruck, dass nicht zwingend das Wohl der Betroffenen im Mittelpunkt Ihrer Arbeit steht. Gerade dieses Wohl der Betroffenen fordert ganz ausdrücklich die UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen.
Natürlich ist die Inklusion ein wichtiges Ziel, aber sie darf nicht an den Interessen der Menschen vorbei oder sogar zum Teil gegen die Interessen der Betroffenen gerichtet werden.
Unseres Erachtens überziehen Sie mit der Art Ihrer Umsetzung die Erwartungen und auch die Zielsetzungen dieser UN-Konvention. Wir sind auch der Auffassung, dass Sie diese Einrichtungen, die viele Menschen mit Behinderungen nicht nur versorgen, ihnen Wohnung geben und sie betreuen, sondern ihnen auch ein Stück Familie und Heimat geben, in unseren Augen mit der finanziellen Entwicklung ziemlich allein lassen.
Sie ist vage, weil seit 17 Jahren vergeblich versucht wird, eine neue Rahmenvereinbarung zu verhandeln. Das kann nicht im Sinne der Einrichtungsträger und der betroffenen und zu betreuenden Menschen sein. Sie brauchen auch hier Planungssicherheit. Nur dann kann man dauerhaft eine gute Hilfestruktur aufbauen.
Um zu klären, wie es gehen könnte, hat man einige Modelleinrichtungen ausgesucht und getestet. Man war über die kostenmäßigen Entwicklungen sehr überrascht, weshalb auch dies nicht dazu gedient hat, bei der Verhandlung weiterzukommen.
In einer Kreistagssitzung am letzten Montag hat der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Kreistag MayenKoblenz vor dem Hintergrund der enormen Kostenentwicklungen im Bereich der Jugendhilfe und der Hilfen für behinderte Menschen festgestellt, dass die Dezentralisierung der Heimplätze in Zukunft Kosten spare. Ich habe jetzt doch den Eindruck, dass vielleicht eher die Kosten als das Wohl der Menschen im Mittelpunkt stehen. Ich hoffe sehr, dass Sie das heute noch einmal klarstellen.
Allen Beteiligten ist bewusst, dass der Weg, den Sie zum Teil mit Gewalt gehen wollen, zu erheblichen Mehrkosten führt.
Herr Ministerpräsident, auch wenn Sie sagen, dass es Bundesgesetze sind, führt dieser Paradigmenwechsel in der Umsetzung der Bundeshilfen zu einer extremen Mehrbelastung auch der an den Kosten mitbeteiligten Kommunen. Jeder, der in den Räten der Landkreise und kreisfreien Städte sitzt, kann dies an seinen Haushaltsplänen ablesen.
Das ist eine Entwicklung, bei der ich mich frage, wohin sie führen soll und welche Antwort Sie den Kommunen geben. Hier ist ein Grad erreicht, der meines Erachtens schon ganz vehement, was die Konnexität angeht, relevant ist und dringend diskutiert werden muss.
Ich will zum Schluss noch ganz kurz auf ein Thema zu sprechen kommen, das mich umtreibt, weil ich bei einem Träger engagiert bin, der versucht, Hilfen zu organisieren und anzubieten. Wir haben eine Unmenge an Projekten und Modellen, und zwar befristete, regionale und örtliche. Es werden hier und da immer wieder einmal durchaus gute Dinge gemacht, aber punktuell und in der Regel vorübergehend. Oft müssen wir hinterher enttäuschte Menschen zurücklassen, weil die Dinge nicht auf Dauer fortgeführt werden
und sich keine Teilnehmer finden, die die Finanzierung weiter tragen. Die Träger sind aufgrund dieser immer wieder vorgenommenen Befristungen der Modellprojekte überhaupt nicht in der Lage, ihre Mitarbeiter in nennenswertem Umfang auf Dauer zu beschäftigen. Das heißt, Sie sind ein Stück weit dafür mitverantwortlich,
dass viele in den sozialpolitischen Arbeitsfeldern nur mit befristeten Arbeitsverhältnissen arbeiten können. Das ist nicht die Art von Nachhaltigkeit, wie wir uns die Sozialpolitik vorstellen.
Wir brauchen für Probleme, die erkannt werden, durchaus hier und da ein Modell, um zu klären, ob der eine oder der andere Lösungsweg besser ist, um das Problem zu lösen. Eines muss aber vorher klar sein. Wenn wir erkennen, dass das Modell A besser ist, müssen wir bereit, gewillt und in der Lage sein, dieses Modell landesweit umzusetzen. Ansonsten müssen wir die Finger davon lassen. Es ist zu schade, für Strohfeuer Geld zu verbrennen.
Dafür brauchen die Kommunen das Geld. Ganz genauso ist das.
Ich will zum Abschluss gerade auch an diesem Punkt noch einmal auf den Antrag der FDP eingehen, der sehr deutlich den Finger in die Wunde und darauf Wert legt, dass die Maßnahmen auch auf ihre Effizienz und Wirkungsweise hin untersucht werden.
Es reicht wirklich nicht, wenn wir in dem dicken Subventionsbericht eine Unzahl von Maßnahmen vorgelegt bekommen, und in dem als Beleg dafür, dass es sinnvolle Maßnahmen waren, nur darauf hingewiesen wird, wie viele Teilnehmer und Teilnehmerinnen in den Maßnahmen gesessen haben.
Ob diese Teilnehmer mit der Maßnahme das erreicht haben, was sie erreichen sollten, ist völlig offen. Das ist nicht die Art von nachhaltiger und effizienter Sozialpolitik, wie wir sie uns vorstellen.
Wir brauchen für eine gute bürgernahe Sozialpolitik gute engagierte Aufgabenträger vor Ort. Dazu zählen die Kommunen. Die Kommunen brauchen hierfür eine vernünftige Finanzausstattung. Die haben sie nicht. Das führt auch zu einem Kostendruck, beispielsweise – Sie haben es auch vorgetragen bekommen – auf die Kräfte, die wir in der Umsetzung des Kinderschutzgesetzes dringend brauchen und die als sozialpädagogische Familienhelferinnen in die Familien gehen. Die Aufgabenträger vor Ort drücken auf die Preise, sodass uns die Träger sagen, dass sie unter den Bedingungen diese Aufgaben kaum noch wahrnehmen können.
Das ist eine Entwicklung, die uns nicht zufriedenstellen kann, die kontraproduktiv ist und die die gute Sozialpolitik und die gute Arbeit mit den Menschen eher verhindert.
Zum Schluss noch ein Satz zum Thema „Integration“, weil ich meiner Kollegin noch ein paar Minuten Zeit lassen möchte. Wir sind der Auffassung, dass eine gelingende Integration eine der wichtigsten gesellschaftlichen Aufgaben der nächsten Jahre ist. Wir brauchen eine gute Integration, damit die Menschen aktiver Teil
unserer Gesellschaft werden. Hier gilt das Gleiche wie für viele andere Querschnittsaufgaben auch.
Wir sind der Auffassung, dass diese Aufgabe in allen Aufgabenfeldern der Politik mit bearbeitet werden muss. Auch hier haben wir den Eindruck, dass es nicht unbedingt um mehr Mittel, sondern um effizient eingesetzte Mittel gehen muss. Das sind unsere Ziele.
Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Minister! Sie haben darauf hingewiesen, dass Sie die Bewertung in dem UNMenschenrechtsbericht nicht teilen. Kann ich daraus schließen, dass Sie den Eindruck haben, dass für diese erheblichen Vorwürfe einfach nicht hinreichende Grundlagen bzw. nicht hinreichende Anhaltspunkte zur Verfügung standen? Sie fordern sogar rechtsförmliche Beweise für die Äußerungen dieses Berichts. Ist es Aufgabe eines solchen Berichts, erst dann Vorfälle zu benennen, wenn tatsächlich rechtsförmliche Beweise für diese Vorwürfe vorliegen?
Herr Minister, als Vorsitzende eines Ruanda-Förderver- eins ist es – denke ich – unser aller Anliegen, gegenüber unseren Spendern mit gutem Gewissen dafür eintreten zu können, dass die Mittel richtig verwendet werden.
Sind Ihnen Bedenken zu Ohren gekommen, dass durch die Maßnahmen des Landes und dieser vielen Fördervereine die Regierung finanziell entlastet wird und sie die Mittel, die dadurch frei werden, in einer Art und Weise einsetzen kann, die nicht in unserem Sinne ist?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion hat den Antrag eingebracht mit der Bitte und Erwartung, ihn von diesem Hause mitzutragen. In Rheinland-Pfalz hat fast ein Fünftel der Bevölkerung einen Migrationshintergrund im engeren Sinne. Die Anzahl der Menschen mit Migrationshintergrund steigt an.
Die CDU betrachtet die Integration als eine Daueraufgabe für den Staat und die Gesellschaft. Sie muss auf der einen Seite Freiräume eröffnen, auf der anderen Seite aber auch Grenzen setzen. Gelingende Integration bedeutet für uns, miteinander leben statt nebeneinander her leben. Deshalb stellen wir auch zu Beginn unseres Antrags fest, dass die Utopie von der problemlosen multikulturellen Gesellschaft gescheitert ist.
Da ich weiß, dass dieser Begriff manches Mal auf Unverständnis stößt – natürlich leben hier Menschen mit vielen kulturellen Hintergründen –, möchte ich noch einmal deutlich machen, dass dieser Begriff über viele Jahrzehnte in Deutschland als ein politischer Begriff genutzt wurde, der ausdrückte, dass wir das Positive sehen und erwarten, dass die Integration von alleine gelingt und es sich spätestens in der zweiten und dritten Generation richten wird. Das war mehr eine Politik des Laissez-faire als des aktiven Handelns.
Ich glaube, wir müssen zusammen feststellen, dass sich diese Erwartung nicht eingestellt hat. Sie ist nicht von allein gelungen. Sie ist zum Glück bei vielen gelungen, aber bei vielen eben auch nicht.
Wir mussten feststellen, dass wir viel zu viele junge Menschen mit Migrationshintergrund haben, die die Schulen ohne Schulabschluss verlassen.
Wir mussten feststellen, dass es junge Menschen gibt, die ein anderes Verhältnis zur Gewalt haben.
Wir mussten feststellen, dass sich viele Eltern schwertun, ihre Kinder in Kindergärten, den Unterricht, den Turnunterricht und die Mädchen auf Klassenfahrten zu schicken.
Wir mussten gerade auch in großen Städten feststellen, dass es Parallelgesellschaften gibt, in denen sich deutsche Mitbürgerinnen und Mitbürger fremd vorkommen. Wir halten das für eine verfehlte Politik und sind froh, dass seit 2005 unter Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel das Thema „Chefinnenthema“ ist. Sie hat in ihrem Bundeskanzleramt eine Staatsministerin für diesen Themenbereich eingesetzt.
Sie hat die erste nationale Integrationskonferenz eingeführt und seither mehrere durchgeführt. Bundesminister Schäuble hat die Islamkonferenz durchgeführt, jetzt Minister de Maizière.
Ich denke, wir sind damit auf einem richtigen Weg. Aber es ist wichtig, die Leitplanken klarzustellen, unter denen wir uns Integration vorstellen wollen.
Wir brauchen dringend die Akzeptanz unseres Grundgesetzes durch diese Menschen, die hier leben wollen. Wir brauchen verstärkt Sprachförderung. Wir brauchen Sprachtests. Wir brauchen auch die Bündelung der Aufgaben in der Landesregierung,
um diese schwierige Querschnittsaufgabe besser in den Griff zu bekommen. Wir müssen die Schulpflicht stärker durchsetzen, als dies bislang der Fall gewesen ist.
Auf diesem Weg bitten wir Sie um Ihre Unterstützung.
Herr Pörksen, ich denke, es ist ein Thema, auch wenn Sie gerne dazwischenrufen, das ein Stück mehr Ernst erfordert.
Ich glaube, Sie selbst mussten feststellen, als es um den Ausschluss Ihres Parteikollegen Sarrazin aus der SPD ging, dass es auch viele Angehörige in der SPD, Mitglieder der SPD gibt, die die bisherige Situation in der Integration durchaus kritisch sehen, auf ihrer Seite Ängste
vorhanden sind und sie Sorgen haben, dass diese Dinge aus dem Ruder laufen, und deshalb in der SPD durchaus die Erwartung besteht, ihn nicht auszuschließen, mittlerweile auch bei prominenten Vertretern Ihrer großen Partei. Also lassen Sie uns das Thema mit dem nötigen Ernst und dem Respekt vor den Ängsten vieler Menschen wahrnehmen und konsequent handeln.
Das konsequente Handeln muss heißen, fördern, das Fördern derer, die sich integrieren wollen. Hier sind wir auf einem guten Weg.
Seit 2005 gibt es Integrationskurse, die für alle Menschen mit einem Migrationshintergrund offen sind, die hier leben, die diese freiwillig besuchen können. Wir sind im Prinzip alle positiv überrascht, wie groß die Resonanz und die Wissbegierde vieler dieser Menschen ist. Aber wir haben auch die Menschen, die wir verpflichten müssen, sie zu besuchen, die sich bis heute verweigern, sie zu besuchen.
Das müssen wir ernst nehmen und klarmachen, dass wir das nicht akzeptieren und es auch Sanktionen gibt. Wir müssen eine klare Erwartungshaltung äußern, um den Menschen, die hier leben, deutlich zu machen, was die Mehrheitsgesellschaft ihnen bietet, aber im Gegenzug an Mittun von ihnen erwartet.
Wir haben nicht den Eindruck, dass eine Gleichstellung zwischen dem Islam und dem Christentum zum Beispiel in Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts möglich ist. Das gelingt nicht.
Die Kirchen sind völlig anders strukturiert. Sie wissen, wie groß die Schwierigkeiten waren, bei den ersten Konferenzen überhaupt gemeinsame Vertreter der hier lebenden Moslems zu finden. Ein großer Teil der Moslems ist überhaupt nicht in den Verbänden, die jetzt dabei sind, organisiert. Es ist also eine sehr schwierige Situation.
Wir müssen auch feststellen – das gehört zur Wahrheit dazu –, dass wir heute Gebetshäuser und Kirchen selbst in ländlichen Räumen haben, die sich abschotten, die noch nicht einmal bereit sind, wenn der türkischstämmige Moslem und Vorsitzende des Städtischen Integrationsbeirats das Gespräch mit ihnen sucht, sie besuchen möchte, ihn anzuhören. Sie laden ihn nicht ein, sie laden ihn aus.
Ich denke, das sind Verhaltensweisen, die zeigen, es gibt Menschen, die nicht integrationswillig sind. Das sage ich Ihnen klar, und das ist das Anliegen der CDU mit diesem Antrag, solche Menschen haben in unserem Land nichts zu suchen. Sie stehen nicht auf dem Boden unseres Rechtsstaats.
Sie stehen nicht auf dem Boden unserer Demokratie. Das sind die maßgeblichen Leitlinien, nach denen wir beurteilen, ob Integration gelingt oder nicht.
In diesem Sinne würden wir uns sehr freuen, wenn Sie diesen Antrag mit unterstützen würden. Sie würden damit helfen, Klarheit in die politischen Zielsetzungen im Land Rheinland-Pfalz zu geben.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin Dreyer, Sie haben Frau Merkel vorgeworfen, sie würde nicht hinreichend klarstellen, welche Bedeutung Integration habe. Das weise ich aufs Schärfste zurück.
Das hat sie mit ihrer Amtsübernahme mit der Priorisierung der Integrationspolitik mit der Staatsministerin im Kanzleramt in einer Weise getan, wie es kein Kanzler vorher getan hat, auch nicht Kanzler Schröder.
Ich befürchte, dass Sie die Sorgen der Menschen in unserem Land bezüglich des Nichtgelingens von Integration nicht ernst nehmen. Sie blenden sie zum Teil aus. Herr Kollege Dr. Schmitz hat das eben durchaus richtig dargestellt. Das trägt vielmehr zur Verunsicherung der Menschen und zur Steigerung der Vorbehalte gegenüber hier lebenden Menschen mit Migrationshintergrund bei.
Sie haben wie wir wahrnehmen müssen – und Sie haben es wahrgenommen –, welche Resonanz Herr Sarrazin mit seinem Buch in der Gesellschaft gefunden hat. Ich sage Ihnen, meine erste Bewertung war die gleiche wie die der Bundeskanzlerin. Es war nicht hilfreich. Es hat zu einer Verschärfung der Diskussion geführt. Aber nach einigen Wochen habe ich gesagt, es war hilfreich,
weil es Tabus aufgebrochen hat. Ich habe das erste Mal erlebt, dass Menschen auf mich zugekommen sind und gesagt haben, ich traue mich als Übungsleiter im Fußballverein erst jetzt zu sagen, es sind die drei türkischen Jungs, die mir die ganze Mannschaft „durcheinanderdengeln“ und ein Training unmöglich machen. Es war tabuisiert.
Das sind die Fakten. Ich glaube, wir bekommen die Probleme im Sinne aller hier Lebenden, der Integrationswilligen, der Deutschen und der nicht Integrationswilligen, nur in den Griff, wenn wir die Realität wahrnehmen, Frau Ministerin.
Zum Wahrnehmen der Realität gehört auch, dass man unseren Antrag nicht verzerrt wiedergibt.
Wir wollen eine Sprachförderung, die alle Kinder einbindet. Ich gebe Ihnen recht, es sind viele in RheinlandPfalz, aber es sind nicht alle. Alle Kinder sollen eingebunden werden, indem wir für alle Kinder im vierten Lebensjahr verpflichtend Sprachtests einführen.
Daran schließt sich nach unserem Wunsch und nach unserer Formulierung in diesem Antrag eine individuelle bedarfsgerechte Förderung an. Kein Kind darf ohne ausreichende Sprachkenntnis die Schule besuchen. Ziel ist es, bis zur Einschulung alle Kinder auf das nötige Sprachniveau zu bringen. Wer dieses Ziel verfehlt, wird ein Jahr zurückgestellt.
Ich halte das für richtig, weil ich die aktuelle Situation nicht für ausreichend halte, dass Kinder neben der Schule und zum Teil aus den Unterrichtsfächern wieder herausgeholt werden, um die Sprache oder die Muttersprache zu lernen. Ich sage Ihnen, für uns hat die deutsche Sprache und nicht die Muttersprache eindeutige Priorität.
Wir sind für Mehrsprachigkeit. Es gibt alle Möglichkeiten dieser Welt, die Muttersprache später und außerhalb der Schule zu fördern.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe den Eindruck, dass gerade wieder das passiert,
was auch der Integrationsdiskussion in der breiten Gesellschaft eher geschadet hat und was genau dazu geführt hat, dass das Buch von Sarrazin Dinge aufgebrochen hat, die vorher immer wieder unter einen dicken Teppich gekehrt wurden.
Frau Sahler-Fesel, wenn Sie uns hier erst minutenlang um die Ohren hauen, dass ich hier böswilligerweise wieder die türkischen Jungs herausstelle, und dann zum Schluss sagen, natürlich darf man das sagen, dann ist das nicht besonders glaubwürdig. Ich sage Ihnen, wir werden es uns nicht verbieten lassen, auch hier weiterhin den Finger in die Wunde zu legen.
Nein, wir machen überhaupt nicht scharf, Frau BredeHoffmann,
sondern es geht darum, wirklich bereit zu sein, die Sorgen unserer Gesellschaft und der Menschen ernst zu nehmen.
Frau Ministerin, natürlich reden auch wir mit vielen. Dieser Antrag hat überhaupt nichts damit zu tun, dass wir sagen, Integration sei für viele Menschen noch nicht gelungen. Wir haben hohen Respekt vor denen, die sich wirklich mit ihrer ganzen Kraft auch hier in die Gesellschaft einbringen,
aber wir haben doch als Politiker die Aufgabe, die Dinge in den Griff zu bekommen, die eben noch nicht so laufen, wie sie laufen müssten.
Ich will Ihnen ein weiteres Beispiel nennen, das deutlich macht, dass es nach wie vor in Deutschland schwierig ist, wenn eine hier offensichtlich gut integrierte türkischstämmige Großmutter für ihr Enkelkind, also für die dritte Generation, das immer noch kein Wort Deutsch kennt und kann, im Kindergarten eine Türkisch sprechende Erzieherin verlangt
und unsere Leute vor Ort fassungslos sind.
Ich sage Ihnen, diese Beispiele gibt es sicherlich viele in diesem Land.
Jetzt nutzt Ihre Aufregung nichts, ich sage Ihnen, ich will diese Dinge ernst nehmen. Wir müssen uns damit auseinandersetzen, wie wir als politisch Verantwortliche auch unserer Gesellschaft klarmachen, nach welchen Regeln Integration stattfinden soll.
Wir müssen aussagen, mit welchen Leitplanken wir hier Integration leben wollen, welche Anstrengungen wir erwarten und welche Leistungen wir zu erbringen bereit sind, weil ich glaube, dieses Unwohlsein, Ängste und Sorgen werden wir nur damit in den Griff bekommen, indem wir den Menschen diese Leitplanken geben.
Ich habe den Eindruck, dass das mittlerweile auch bei der Bundespartei der SPD angekommen ist, auch bei deren Bundesvorsitzenden. Auch Herr Gabriel hat gesagt, wer Integrationsangebote dauerhaft ablehnt, hat in Deutschland nichts zu suchen.
Genauso ist es. Sie stellen uns hier hin, als seien wir gegen Integration. Ganz das Gegenteil ist der Fall, Frau Ministerin. Nur wenn man bereit ist, die Realität zu sehen und die Realität zu benennen und für diese Realität konkrete Lösungsangebote zu formulieren,
nur dann wird man die Integration auch so gestalten, dass sie für die aufnehmende Gesellschaft und für die sich Integrierenden auf einen guten Weg kommt. Das ist unser Appell an Sie.
Machen Sie die Augen auf, und dann werden Sie auch die richtigen Lösungen finden.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes wurde im Landtag von Rheinland-Pfalz zum ersten Mal am 27. Mai dieses Jahres beraten. In dieser Beratung hat der Landtag
beschlossen, ihn an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss zu überweisen.
Der federführende Sozialpolitische Ausschuss hat in seiner 43. Sitzung am 10. Juni 2010 beschlossen, zu diesem Gesetzentwurf eine Anhörung von Experten, die rund um das Krankenhauswesen in Rheinland-Pfalz tätig sind, durchzuführen. Dies geschah in seiner 44. Sitzung am 26. August 2010.
In der weiteren Beratung am 30. September 2010 bestand weiterer Diskussionsbedarf und im Prinzip zwischen den Fraktionen auch Einvernehmen darüber, dass es noch Änderungswünsche am Gesetz gibt, die gemeinsam erörtert werden sollten. Mit diesem Wissen wurde der Gesetzentwurf allerdings beschlossen, um das parlamentarische Verfahren weiter betreiben zu können.
Es erfolgte die Vorlage von Änderungsanträgen sowohl der SPD als auch der CDU. In gemeinsamen Gesprächen wurde der gemeinsame Änderungsantrag unter der Drucksache 15/5148 eingereicht. Der Gesetzentwurf der Landesregierung und dieser Änderungsantrag stehen zur Beratung an.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Ministerin, kann diese geringe Entlohnung, die wir durchaus vorgetragen bekommen haben, auch durch Befristungen der Fall sein? Nach unserer Kenntnis sind sehr viele der Lehrkräfte nur befristet beschäftigt. Deshalb lautet meine Frage, ob Sie uns die Zahlen benennen können, wie viele der Lehrkräfte mit einem befristeten Arbeitsverhältnis nur für ein Teiljahr eingestellt worden sind.
Frau Ministerin, wie bewertet die Landesregierung die Aussage von Vertretern der Krankenkassen, dass Vertretungslehrkräfte zwischen zwei Verträgen über die Sommerferien häufig nicht krankenversichert sind?
Wir fragen die Landesregierung:
1. Inwieweit sind die aktuell berichteten Probleme des Arbeiter-Samariter-Bundes Rheinland-Pfalz, bei dem wegen eines Mangels an Pflegepersonal in manchen Einrichtungen keine neuen Patienten angenommen werden und in neu gebauten Pflegeheimen manche Abteilungen nur mit Verspätung oder noch gar nicht eröffnet werden könnten, symptomatisch für die Situation in Rheinland-Pfalz?
2. Welche Auswirkungen eines Fachkräftemangels im Bereich Pflege zeigen sich insoweit?
3. Wie beurteilt die Landesregierung die weitere Entwicklung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels?
4. Inwieweit hält die Landesregierung vor dem aktuellen Hintergrund ihre Aussage aufrecht, in RheinlandPfalz bestehe derzeit im Pflegebereich „kein Fachkräftemangel“ (Drucksache 15/3998, Seite 2)?
Frau Ministerin, zunächst wüsste ich gerne, welche Lösung Sie für Einrichtungen in der Region Trier sehen, weil dort durch die Konkurrenzsituation mit den Luxemburger Einrichtungen noch einmal eine ganz spezielle Nachfragekonkurrenz besteht.
Es passt gerade zu der letzten Aussage. Wir haben schon öfter den Aspekt des Praxisschocks von jungen Pflegekräften diskutiert, die dann doch wieder frühzeitig aus dem Beruf herausgehen und andere Beschäftigungen suchen, also eine geringe Verweildauer haben.
Vor dem Hintergrund sind wir etwas besorgt, weil uns jetzt auch aktuell wieder einige Meldungen aus dem Land erreichen, dass auch vor dem Hintergrund PflegeTÜV eine Arbeitsverdichtung erfolgt, besonders in der Dokumentation, um den Transparenzwünschen gerecht zu werden, und wieder einige Pflegekräfte versuchen, den Beruf zu verlassen und woanders ihre Arbeit zu finden.
Haben Sie ähnliche Erkenntnisse aus dem Land? Welche Wege sehen Sie, um dieser offensichtlich jetzt verschärften Entwicklung ein Stück Einhalt zu gebieten?
Frau Ministerin, ich möchte ein spezielles Thema ansprechen, das ich Ihnen auch schon vorgetragen habe. Es geht um die Tatsache, dass erwachsene Menschen, die in einem anderen Beruf arbeitslos wurden, bereit sind, sich für Pflegeberufe umzuschulen. Wir haben allerdings mit der BA das Problem, dass eine Zertifizierung für den theoretischen Unterricht gefordert wird, da es in anderen Bundesländern andere Systeme als unser Berufsschulsystem gibt.
Bei meiner Anfrage war noch nicht eindeutig klar, ob man dies abwenden kann. Hat sich in dieser Angelegenheit zwischenzeitlich etwas ergeben?
Frau Ministerin wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie vor allem Bedenken, dass die Chipkarte nicht flächendeckend eingesetzt werden könnte. Wie begründen Sie diese Bedenken? Wir haben flächendeckende Strukturen im Hinblick auf Bildungseinrichtungen und Vereine. Wir haben darüber hinaus flächendeckende Strukturen in Form von Geldautomaten und Kartenlesegeräten – damit spreche ich das Thema „Chipkarte“ an – in vielen Einrichtungen. Wo sehen Sie die Probleme?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe den Eindruck, hier werden die Dinge vermischt, um eher Nebelkerzen zu werfen als zur Aufklärung beizutragen. Das sollten wir an der Stelle vermeiden.
Ich will deshalb zur Klarstellung noch einmal auf die Ausgangslage eingehen. Die Ausgangslage war gegeben und begründet durch die Einführung der HartzGesetze unter Rot-Grün, wo es eine Neuberechnung der Regelsätze gegeben hat. Man hat hier in dem Erwachsenenregelsatz den Part Bildung herausgenommen mit der Begründung, diese Dinge würden über Maßnahmen der ARGEn für die Erwachsenen finanziert. Dann werden die Regelsätze, wie es schon seit vielen Jahrzehnten, auch schon früher in der Sozialhilfe üblich war, als prozentualer Anteil des Erwachsenenregelsatzes festgelegt. Dabei hat man nicht berücksichtigt, dass vorneweg der Bildungsanteil herausgefallen ist.
Das hat dann zu dem angesprochenen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar 2010 geführt und natürlich dem Gesetzgeber einen ganz klaren Auftrag erteilt: Nachfolgende Änderungen sind bis zum 1. Januar 2011 umzusetzen. Kinder und Jugendliche haben je nach Alter und Entwicklungsstufe besondere Bedürfnisse, die bei der Förderung im SGB II in Zukunft berücksichtigt werden müssen. Das Gericht hat entschieden, dass der Bund eine Fürsorgepflicht für die Kinder von Langzeitarbeitslosen hat, die er ab diesem Stichtag zwingend erfüllen muss.
Die Berechnung der Regelsätze, das heißt das Basisgeld für Erwachsene und Kinder, muss zukünftig transparent sein. Es muss besser als bisher und nachvollziehbar sein, auf welcher Grundlage der Bedarf bestehen wird. Die Höhe der Leistungen im SGB II muss regelmäßig aktualisiert und überprüft werden. Dafür sollen Preissteigerungen und Lohnentwicklungen maß
gebend sein und nicht mehr wie bisher der aktuelle Rentenwert.
Interessant ist es – Frau Sahler-Fesel, das sollten Sie noch einmal in der Urteilsbegründung nachlesen –, das Bundesverfassungsgericht ist sich sehr wohl bewusst, dass die kompletten Daten durch die Erhebungsverfahren über das Statistische Bundesamt erst im Herbst dieses Jahres vorliegen werden, weil man ganz transparent mit einer Einkommens- und Verbrauchsermittlung entsprechender Haushalte – – – Insgesamt wird das Einnahme- und Ausgabeverhalten von 60.000 Haushalten in Deutschland überprüft, um wirklich zu konkreten Erkenntnissen zu kommen, welche Bedürfnisse Haushalte haben. Man schaut insbesondere auf die Haushalte mit geringerem Einkommen. Es wird Regelsätze ausschließlich an den Bedürfnissen von Kindern orientiert geben werden, wenn die Fakten vorliegen.
Von daher sollten wir erst einmal ein wenig Geduld haben. Wichtig ist, dass man den richtigen Weg beschreitet. Ich denke, es ist eindeutig, dieser Weg ist richtig. Es gibt vom Bundesverfassungsgericht neben diesen Festlegungen kinderorienterter Bedarfssätze auch die ausdrückliche Aufforderung, den besonderen Kinderbedarf, den Kinder zum Beispiel im Lernförderbereich, im Teilhabebereich, Teilhabe an Kultur, Sport, Vereinsleben oder auch Anspruch auf Teilhabe an einem Mittagessen, Anspruch auf Schulmaterialien haben, dieses in besonderer Weise über diesen Basiswert, der, wie ich eben erläutert habe, neu ermittelt wird, zu gewährleisten.
Da stellt sich jetzt die Frage: Wie machen wir das am vernünftigsten, welchen Weg kann es dafür geben? Fakt ist, der Basiswert wird in Geld ausgezahlt. Die neue Idee von Ministerin von der Leyen ist, diesen darüber hinausgehenden Bedarf sehr individuell zu ermitteln, was nach unserem Dafürhalten richtig ist, weil ich nur dann zu entsprechenden Angeboten kommen kann, und dieses Geld, das ermittelt wird, nicht in Bargeld zur Verfügung zu stellen, sondern auf eine Chipkarte zu laden, und zwar auf dieser Chipkarte in verschiedenen Börsen, wo ich ganz konkret für den Bereich Lernförderung und für den Bereich Teilhabe einen Topf aufladen kann. Ich glaube, wir sind heute mittlerweile alle so im Umgang mit Geldkarten geübt – vieles wird mit Geldkarten bezahlt –, dass das auch mit Diskriminierung nichts zu tun hat.
Fakt ist allerdings auch, dass die Bundesregierung zunächst vom Bundesverfassungsgericht den Auftrag hat, für die Kinder, die unter den Leistungsbereich von SGB II und XII fallen, dies so zu regeln. Das heißt nicht, dass es nicht auch Angebote für die Kinder, die Sie zu Recht angesprochen haben, von Familien mit nur geringfügig darüberliegendem Einkommen geben kann. Hier denken wir, dass es gute freiwillige Möglichkeiten gibt. Das machen heute schon Städte wie Stuttgart vor, wo 50.000 Kinder seit etwa zehn Jahren solche Geldkarten von der Stadt bekommen, mit der sie den Zoobesuch finanzieren können, mit der sie kulturelle Angebote oder auch Vereinsmitgliedschaften wahrnehmen können.
Ich sehe keine Probleme, dass sich das auch praktisch umsetzen lässt. Man hat einmal überschlagen: Die Kosten der Hardware-Ausstattung liegen nachher bei unter 3 Euro pro Gerät. Ich denke, auch das können wir leisten, wenn wir damit eine Gewährleistung im Sinne der Kinder sicherstellen können.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Ministerin Dreyer, ich habe nicht den Eindruck, dass Ihre Position und Ihre Argumentation konsistent sind. Ich mache es an dem Grundsatz fest, den Sie sehr bewusst und zu Recht herausgehoben haben. Das Bundesverfassungsgericht hat sehr deutlich auf den Teilhabeanspruch, abgeleitet aus der Würde des Menschen, hingewiesen und ihn als Anspruch der Betroffenen formuliert.
Es hat niemand behauptet, dass dieses Urteil und diese Aussagen nicht befolgt werden. Wir werden es mit einem Basiswert und individuellen Leistungen obendrauf umsetzen. Diesen Basiswert – da sind wir uns im Prinzip einig – brauchen die Menschen in bar, damit sie damit wirtschaften und ihren Lebensbedarf decken können. Dann geht es um die Frage, wie das bezahlt, beglichen,
geleistet wird, was an zusätzlichem Bedarf bei Kindern vorhanden ist: Bedarf an Nachhilfe, einen Verein besuchen zu können, ein Mittagessen in der Schule zu bekommen. – Da unterscheiden wir uns sehr deutlich. Ich sage, da weichen Sie mit Ihrer Position von dieser grundsätzlichen Menschenwürde ab. Sie sagen nämlich, das Geld bekommt nicht der Einzelne,
wir trauen den Einzelnen nicht zu, es ordnungsgemäß auszugeben, wir wollen die Leistung als Staat erbringen, indem wir Ganztagsschule, Ganztagskita, Mittagessen anbieten. So haben Sie es eben dargelegt.
Wenn ich das weiterdenke, könnte man so weit gehen zu sagen, am liebsten würden Sie bestimmte Personengruppen in Wohnheime stecken, dann könnten Sie auch noch kontrollieren, ob sie die Wäsche waschen.
Ich will diese Aussage des Bundesverfassungsgerichts ernst nehmen. Ich traue den Menschen schon zu, dass sie entscheiden können, ist mein Kind besser im Musikunterricht aufgehoben,
ist mein Kind besser im Sportunterricht aufgehoben oder braucht mein Kind Nachhilfe. Das Geld für das Essen bekommt die Familie. Wenn Sie jetzt noch entscheiden wollen, dass Sie das Geld für das Essen in Gutscheinen geben, dann weiß ich, wohin wir in dieser Republik gehen.
Unser Ziel ist es, die Rechte der Hartz-IV-Empfänger zu wahren, wie es das Bundesverfassungsgericht sagt. Wir wollen gute, zielgenaue Hilfen über ein gutes Mittel anbieten, das die Chipkarte ist. Sie wird nicht zum 1. Januar 2011 eingeführt, sondern es soll Modelle geben. Sie wird erst im Laufe des Jahres erprobt werden.
Wahrscheinlich werden Mitte 2011 die ersten Erprobungen laufen. Ich würde mich freuen, wenn wir die Dinge ein bisschen abwarten, die Fakten zur Kenntnis nehmen. Dann, wenn wir die Fakten auf dem Tisch liegen haben, können wir darüber diskutieren, ob es sinnvoll ist oder nicht. Heute arbeiten Sie mit vielen Vermutungen, und das hilft uns in der Sache überhaupt nicht.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung schlägt mit diesem Gesetzentwurf Änderungen vor, die sich in erster Linie auf die Finanzbeziehungen zwischen dem Land als überörtlichem Träger der Sozialhilfe und den Kommunen als örtliche Träger der Sozialhilfe beziehen. Es gibt weitere Regelungen – ich denke, darauf wird gleich der Kollege der SPD eingehen –, die uns im Sozialpolitischen Ausschuss sehr kurzfristig ereilt haben, nämlich am Abend vorher. Es geht um die Umsetzung und Anpassungen an bundesgesetzliche Regelungen, die sich mehr oder minder auf Formulierungen beziehen, und eine Zuständigkeitsfestlegung.
Wir haben in dem Gesetz einen Punkt, den wir durchaus für sinnvoll erachten. Deshalb will ich ihn an den Anfang setzen. Das sind die Nummer 5 und die Änderung des § 14.
Hier geht es darum, Modellvorhaben zur Erprobung neuer Formen der Leistungserbringungen besser zu ermöglichen und den Kommunen hierdurch die Finanzverantwortung für diese Modelle zu erleichtern, indem die Landesregierung hier auch das Mittragen dieser Leistungen zusagt.
Es sollen neue Formen der Leistungserbringung erprobt werden können, zum Beispiel hin zu mehr ambulanten Versorgungen und Hilfestellungen als zu stationären. Hier ist es wichtig, diese Klarstellung vorzunehmen, weil ansonsten diese Veränderungen zulasten der Kommungen gingen. Das halten auch die kommunalen Spitzenverbände für eine wichtige Möglichkeit.
Der Artikel 1 beinhaltet mehr redaktionelle Änderungen.
Schwierig wird es beim Artikel 2, der in seinen Ziffern im Wesentlichen von den Kommunen abgelehnt wird. Hier macht die Landesregierung geltend, dass sie zwischenzeitlich auch Leistungen der Grundsicherung in ihrem
Zuständigkeitsbereich erbringt, weshalb ihr hier – ich vereinfache jetzt stark, damit es ein Stück verständlich wird – auch Anteile der Bundesmittel zustünden, die sie bislang, und zwar genaugenommen seit 2005, in vollem Umfang an die Kommunen weiterleitet, die den größten Teil dieser Leistungen erbringen.
Seit 2005 trägt die Landesregierung diese Situation, dass sie allein ihren kleinen, knapp 16 %igen Anteil trägt und die Leistungen des Bundes zu 100 % an die Kommunen weiterleitet.
Unsere Kritik setzt ganz besonders an diesem Punkt an. Wir können nicht erkennen, warum jetzt der Zeitpunkt gegeben sein soll, diese unseres Erachtens in der Vergangenheit bewährte und für die Kommunen wichtige Mittelweitergabe des Bundes zu ändern und einen kleinen Anteil, der aber letztendlich im Jahr etwa 3,6 Millionen Euro ausmacht, doch für sich selbst zu reklamieren.
Wir halten das nicht nur für den falschen Zeitpunkt, sondern für einen gänzlich unglücklichen Zeitpunkt, jetzt mit dieser Veränderung zu kommen.
Wir diskutieren auf Landesebene, einen Entschuldungsfonds für die Kommunen zu organisieren, weil wir der festen Überzeugung sind, die Kommunen stehen mit ihrer Leistungsfähigkeit völlig an der Wand. Sie haben eine Menge an Mitteln zu stemmen, auch an Mitteln, die so in ihrer Entwicklung der vergangenen Jahre kaum vorherzusehen waren. Deshalb ist es völlig deplatziert, jetzt hiermit zu kommen.
Dass es die Kommunen in den letzten Jahren bei Ausgaben stark trifft, will ich an einem Beispiel noch einmal deutlich machen. Die Kommunen sind als Träger der örtlichen Jugendämter auch für die Leistungen der Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen für behinderte Kinder und Jugendliche zuständig. Diese Leistungen haben sich – Sie alle werden die Berichte über die Jugendhilfeleistungen auch kennen – in den letzten Jahren mehr oder minder explosionsartig entwickelt. Wir haben Kostensteigerungen von annähernd 100 % seit dem Jahr 2000.
Trotzdem gab es im Jahr 2003 eine Veränderung der Beteiligung des Landes. Bis dahin hat das Land 25 % der Nettokosten der Kommunen getragen. Ab diesem Zeitpunkt hat man sich auf einen festen Betrag und auf festgelegte Steigerungsraten von nur noch 2 % festgelegt.
Die Aufstellung, die wir vom Land selbst in einer Antwort auf eine Große Anfrage von uns erhalten haben, belegt, dass durch diese Veränderung der Kostenbeteiligung zwischenzeitlich die höheren Lasten der Kommunen in Rheinland-Pfalz bei über 141 Millionen Euro liegen.
Wir könnten uns daher nur vorstellen, einen solchen Schritt, wie er hier in Form dieses Änderungsgesetzes vorliegt, mitzugehen, wenn wir sehen würden, dass auf anderer Seite auch die Mehrlasten, die die Kommune haben, adäquat vom Land mitgetragen würden. Das ist nicht der Fall. Aus diesem Grunde werden wir dieses Gesetz ablehnen.
Danke schön.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, wie umfangreich der erste Entwurf des Berichtes war und wie umfangreich der letzte Bericht, die Endfassung, ist?
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Auffassung, dass es ein Unterschied ist, ob Herr Baldauf aus einem Rechnungshofbericht zitiert, den die CDU-Fraktion, der er vorsitzt, in Auftrag gegeben hat, oder ob der Ministerpräsident aus einem Rechnungshofbericht zitiert, den der Landtag in Auftrag gegeben hat?
Sehr geehrte Frau Ministerin, der Zweite Jugendhilfebericht hat zum ersten Mal ein Stück Beleg dafür gegeben, dass Jugendämter, die sich personell besser ausstatten, unter dem Strich bei den Gesamtkosten besser dastehen. Jetzt entwickeln sich die Erziehungshilfen wieder in einem Maße, dass diese Erkenntnis ein Stück infrage gestellt wird.
Wie wird dies in den Fachkreisen diskutiert, und erwartet man so eine Art Ende der Kurve oder dass es sich letztendlich in den Erziehungshilfen positiv niederschlägt?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir thematisieren nicht zum ersten Mal die Standortschwäche von Rheinland-Pfalz und die Beschäftigungslücke, die wir in Rheinland-Pfalz aufzuweisen haben. Wir tun dies, weil wir den Eindruck haben, dass Sie die Risiken, die mit dieser schlechten Situation heute und auch in den nächsten Jahren verbunden sind, bis heute nicht ernst nehmen.
Diesen Schluss muss man ziehen, wenn man sich Artikel ansieht, die von Ihnen an die Medien gegeben werden, in denen es um die Steigerungsraten beispielsweise bei den Erwerbstätigen geht, die leicht über dem Bundesdurchschnitt liegen und die Sie – ich sage einmal – fast bejubeln, sodass der gut meinende Leser den Eindruck bekommt, Rheinland-Pfalz sei das Bundesland in Deutschland, das die meisten Arbeitsplätze und die meisten Beschäftigten aufweist.
Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen, wer die Realität derart verzerrt und für sich schönrechnet, nimmt sie nicht wahr und wird auch nicht an die Lösung dieser Probleme gehen.
Genau das ist der Eindruck, den wir von Ihrer Regierung an dieser Stelle haben.
Die Fakten, auf die ich gleich noch näher eingehe,
haben wieder belegt – das sind die Antworten der Landesregierung –, dass sich Rheinland-Pfalz im Vergleich der 16 Bundesländer kaum bewegt hat, wenn es darum geht festzustellen, wie viele Erwerbstätige oder auch wie viele Sozialversicherungspflichtige oder wie viele Beschäftigungsverhältnisse wir in Rheinland-Pfalz haben.
Damit man ein Land wie Rheinland-Pfalz mit großen Bundesländern wie Bayern und Nordrhein-Westfalen vergleichen kann, muss man natürlich auf einen vergleichbaren Modus kommen. Den findet man, indem man die Arbeitsplätze und Beschäftigungsverhältnisse auf 1.000 Einwohner umrechnet. Wenn man dies tut,
stellt man fest, dass Rheinland-Pfalz bei den Erwerbstätigen nach wie vor einen nicht zu bejubelnden 11. Platz in dem Ranking aller Bundesländer einnimmt. Dieser Platz hat sich seit Jahren nicht verbessert. Bei einem Vergleich mit den alten Bundesländern stehen wir auf einem nach wie vor traurigen vorletzten Platz.
Noch schlechter sieht es aus, wenn wir uns die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse an- schauen und einen Vergleich mit der Situation der erwerbstätigen und der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse in allen anderen Bundesländern anstellen.
Bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen nimmt Rheinland-Pfalz im Vergleich mit allen 16 Bundesländern Platz 14 ein. Schlechter sind von den alten Bundesländern Schleswig-Holstein und von den neuen Bundesländern Brandenburg.
Es gibt also überhaupt keinen Grund, sich in irgendeiner Weise für leicht überdurchschnittliche Steigerungsraten zu loben und darüber froh zu sein. Andere haben auch Steigerungsraten. Ich sage immer, von einem niedrigen Niveau aus habe ich es leichter, gute Steigerungsraten zu erzielen. Wer aber schon viele Arbeitsplätze hat, muss vergleichsweise mehr dazugewinnen, um entsprechende Steigerungsraten vorweisen zu können.
Weshalb ist uns dieses Thema so wichtig? Weil wir der Auffassung sind, dass die Erwerbsarbeit für die Menschen in unserem Land wichtig ist. Wir sind der Auffassung, dass diese Erwerbstätigkeit möglichst nahe bei den Menschen möglich sein muss, weil sie nur dann leicht erreichbar ist.
Wir haben das hohe Risiko, dass in einem Pendlerland wie Rheinland-Pfalz viele Menschen weite Wege auf sich nehmen zu Arbeitsplätzen außerhalb unseres Bundeslandes nach Nordrhein-Westfalen, nach Luxemburg, nach Hessen und nach Baden-Württemberg. Eine Steigerung der Benzinkosten und eine Steigerung der ÖPNV-Kosten kann dazu führen, dass sich immer mehr Menschen einen anderen Wohnort suchen, nämlich einen Wohnort – – –
Herr Beck, hören Sie doch auf! Herr Ministerpräsident, ich habe gewusst, dass Sie mit diesem unsinnigen Einwand kommen.
Sie sollten sich Ihre Zuwanderungsstatistik ansehen und einmal in die statistischen Monatshefte schauen. Wir hatten in diesem Frühjahr das erste Mal einen negativen Wanderungssaldo.
Packen Sie also diese faule Ausrede Zuwanderung bitte in die Mottenkiste; denn da gehört sie hin.
Wir haben also das Risiko vor Augen, dass mit der Steigerung der Kosten der Mobilität immer mehr Menschen dieses Land verlassen und zu ihren Arbeitsplätzen
in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ziehen.
Wir haben nach wie vor einen erheblichen Auspendlerüberschuss. Viel weniger Menschen pendeln zu uns ein. Dieses Risiko wird auch die Lage der Infrastruktur in Rheinland-Pfalz verschärfen; denn genauso wie auch in anderen Bundesländern kommen auf uns ohnehin die Lasten der Demografie zu. Es gibt weniger Menschen im ländlichen Raum – schon allein, weil weniger geboren werden. Dazu käme dann noch der Wegzug zum Arbeitsplatz in andere Bundesländer. Das würde gerade die Flächenregionen in Rheinland-Pfalz besonders hart treffen. Dies darf man nicht ignorieren und es permanent mit wirklich dummen Ausreden schönreden. Damit werden Sie der Entwicklung in diesem Land nicht gerecht, Herr Ministerpräsident.
Ich appelliere an Sie, sich einmal die Zuwanderungsstatistik anzuschauen. Dieses Argument haben Sie vor drei Jahren angeführt. Damals hatten wir noch einen positiven Saldo. Ich habe Ihnen aber die Zuwanderungszahlen – auch in Bezug auf die Gesellschaftsgruppen – dargelegt. Den immer angeführten Frankfurter Banker, der in die Pfalz zieht, gibt es bei dieser Zuwanderungsstatistik nicht, Herr Beck.
Schauen wir uns die Auswirkungen dieser Entwicklung auf andere Felder an, zum Beispiel auch auf das Thema „Armut und Reichtum“. Die Landesregierung stellt in ihrem Armuts- und Reichtumsbericht zu Recht fest, dass Erwerbstätigkeit das Risiko vermindert, unter Armut leiden zu müssen. Das ist eine absolut richtige Feststellung. Ich kann auch einmal die Zahlen nennen. Die Armutsgefährdungsquote für Erwerbstätige lag in Rheinland-Pfalz im Jahr 2008 bei 7,4 %. Damit war sie halb so hoch wie die durchschnittliche Armutsgefährdungsquote von 14,5 %. Das bedeutet, dass Erwerbstätigkeit vor Armut schützt. Deshalb müssen wir alles tun, damit möglichst viele Rheinland-Pfälzerinnen und RheinlandPfälzer die Chance bekommen, hier in Rheinland-Pfalz auch erwerbstätig zu sein.
Armut bekämpft man also mit Arbeitsplätzen, und zwar nicht in Nordrhein-Westfalen oder in Baden-Württemberg, sondern am besten in Rheinland-Pfalz.
Ich komme zu einem weiteren Feld, für das diese Situation ein erhebliches Risiko darstellt. Das ist der Ausbildungsmarkt. Wenn es schon für erwachsene Erwerbstätige schwierig ist, weite Anfahrtswege zu ihren Arbeitsplätzen auf sich zu nehmen, und sich die Frage stellt, ob das Sinn macht oder ob sie nicht zum Arbeitsplatz zie
hen, liegt es doch nahe, dass für junge Menschen, die einen Ausbildungsplatz suchen, noch engere Grenzen gegeben sind als für einen Erwachsenen. Einen 15- oder 16-Jährigen schicke ich nicht 100 Kilometer zu einem Ausbildungsplatz – von dem ökonomischen Unsinn einmal ganz abgesehen. Deshalb ist es auch schwierig, in Zukunft die jungen Menschen in Rheinland-Pfalz mit hinreichend erreichbaren Ausbildungsplätzen zu versehen.
Aus diesem Grund ist es wichtig, alle Energie in die Anstrengung zu stecken, hier in Rheinland-Pfalz mehr Arbeitsplätze für die rheinland-pfälzischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schaffen. Das ist auch mein Appell, den ich heute an Sie richte.
Ich will zum Ende noch einige Zahlen nennen, die dieses Auspendlerrisiko belegen. Wir haben wirklich mobile Menschen, denen man dankbar sein muss; denn ohne deren Mobilität hätten wir eine erheblich höhere Arbeitslosenquote. Bei der Arbeitslosenquote profitieren wir von dieser Mobilitätsbereitschaft und von vielen starken Regionen außerhalb von Rheinland-Pfalz. Bei den Erwerbstätigen standen in Rheinland-Pfalz 2008 169.200 Einpendlerinnen und Einpendlern, die zu uns zur Arbeit kamen, 321.900 Auspendlerinnen und Auspendler gegenüber. Bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten waren es 134.310 Einpendlerinnen und Einpendler gegen 266.075 Auspendlerinnen und Auspendler. Auch hier hat sich die Situation also nur unwesentlich verändert.
Deshalb ist es wichtig, dass wir an dieses Thema mit dem nötigen Ernst herangehen, politisch die Prioritäten setzen und aufhören, uns die Situation mit Menschen, die in die schöne Pfalz ziehen, schönzureden. Dafür werben wir an dieser Stelle.
Danke schön.