Im Jahr 2007 werden die Kommunen über diese quotale Beteiligung des Bundes etwa 180 Millionen Euro erhalten. Das sind rund 50 Millionen Euro mehr als nach der alten Quote von etwa 29 %. Das ist ein erheblicher Betrag, der zusätzlich verteilt werden soll.
Ergänzt wird dieses Finanzvolumen des Bundes um 30 Millionen Euro. Das sind die Entlastungen, die das Land beim Wohngeld hat, sodass der kommunalen Ebene insgesamt ein Finanzvolumen von 210 Millionen Euro zur Verfügung steht, das nach den verschiedenen Kriterien verteilt wird: einmal nach den Kosten der Unterkunft, diese 30 Millionen Euro Landesgeld zum Mehrbelastungsausgleich bzw. um einen positiven Saldo darzustellen.
So können wir insgesamt festhalten, dass alle Träger der Kosten der Unterkunft, Kreise und kreisfreie Städte, im Ergebnis keinen negativen Saldo mehr haben, sondern alle haben einen positiven Saldo mindestens in Höhe von 300.000 Euro im Jahr 2007. Dies ist insgesamt ein sehr erfreuliches Ergebnis, meine Damen und Herren.
Wir begrüßen aus Sicht der Landesregierung diesen Gesetzentwurf und kommen der Bitte sehr gerne nach, dieses Gesetz zügig umzusetzen.
Wir kommen nun zur Abstimmung, zuerst über die Beschlussempfehlung – Drucksache 15/1647 –. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank. Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/1205 – unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen. Wer diesem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in dritter Lesung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen.
Landesgesetz zu dem Glücksspielstaatsvertrag (Landesglücksspielgesetz – LGlüG –) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/1454 – Zweite Beratung
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Landesgesetz zu dem Glücksspielstaatsvertrag wurde vom Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – in seiner 18. Sitzung am 23. Oktober 2007 und vom Innenausschuss und vom Rechtsausschuss in ihren Sitzungen am 30. Oktober 2007 und am 8. November 2007 beraten. Es wird mit Änderungen angenommen. Die Änderungen können Sie der Drucksache 15/1648 entnehmen. Es herrscht Einigkeit zwischen den Fraktionen, diesem Gesetzentwurf mit den Änderungen zuzustimmen.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung – Drucksache 15/1648 –. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig. Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/1454 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen. Vielen Dank.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 26. September 2007 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat den Gesetzentwurf in seiner 12. Sitzung am 25. Oktober 2007 und der Rechtsausschuss in seiner 14. Sitzung am 8. November 2007 beraten.
Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/1486 –, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen.
..tes Landesgesetz zur Änderung des Architektengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/1611 – Erste Beratung
Auch hier erfolgt keine Aussprache. Es handelt sich um die erste Beratung. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Auch das ist einstimmig. Vielen Dank.
Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (LKindSchuG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/1620 – Erste Beratung
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Herren, meine sehr verehrten Damen! Ich persönlich bin der Auffassung, dass heute ein erfreulicher Tag für die Kinder und auch deren Erziehungsberechtigte in Rheinland-Pfalz ist. Mit dem vorgelegten Entwurf eines Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit leistet die Landesregierung in der gesellschaftlich bedeutsamen Debatte um den Schutz von Kindern vor Vernachlässigung und Misshandlung einen sehr wichtigen Beitrag mit sehr praktischen Folgen.
Ziemlich genau vor einem Jahr gab es nach dem Tod des kleinen Kevin aus Bremen bundesweit zahlreiche Stellungnahmen und Forderungen, die auf Kinderschutz durch Restriktionen und auch Sanktionen setzten. Erinnern will ich an unsere lebhaften, auch konstruktiven Debatten im Landtag. Auch in diesem Haus gab es Debatten darüber, inwieweit Eltern verpflichtet werden sollten, notfalls auch mit Zwang Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch zu nehmen.
Im September 2007 hat der gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen noch einmal festgestellt, dass die Früherkennungsuntersuchungen nicht geeignet sind, um Vernachlässigungen und Misshandlungen von Kindern systematisch zu erkennen. Medizinische Früherkennungsmaßnahmen eignen sich also nicht für eine systematisch strukturierte Behandlung dieses Themas.
Ich bin deshalb sehr froh darüber, dass wir in RheinlandPfalz nach einer intensiven und auch sehr leidenschaftlichen Debatte gemeinsam einen anderen Weg gehen werden. Unser Gesetzentwurf geht von der grundsätzlichen Überlegung aus, dass Eltern ihre Kinder nicht vernachlässigen oder misshandeln wollen. Vernachlässigung und Misshandlung sind in aller Regel das Ergebnis ungünstiger Bedingungen, die auch mit dem eigenen Erleben, mit Unkenntnis, mit mangelnder Familien- und Erziehungskompetenz zu tun haben. Mütter, Väter und Eltern brauchen deshalb Unterstützung, und sie brauchen Begleitung, und das von Anfang an.
Rheinland-Pfalz – das sollte uns wirklich alle freuen, weil wir gemeinsam dieses Thema behandeln – ist das einzige Land, das ein Kinderschutzgesetz vorlegt, das den Kinderschutz umfassend begreift. Das ist also ein Gesetz, das den Namen wirklich verdient. Es sieht ein verbindliches Einladungswesen für die Früherkennung, aber auch umfangreiche Ausführungen und Maßnahmen zum Kinderschutz an sich vor.
Bayern und Baden-Württemberg haben trotz intensiver Debatten überhaupt nicht vor, dort gesetzlich irgendetwas zu regeln. Alle anderen Länder, die bisher aktiv waren, haben immer nur auf das Thema „Vorsorgeuntersuchungen“ geschaut und das entsprechend umgesetzt. Sie haben aber keinen umfassenden Ansatz im Gesetzentwurf entwickelt. Das wird aus meiner Sicht nicht dazu führen, dass man tatsächlich frühzeitig die Eltern unterstützt, deren Kinder es wirklich nötig haben.
Die ersten Ergebnisse des von der Landesregierung initiierten Projekts „Guter Start ins Kinderleben“ zeigen, dass Mütter, Väter und Eltern gerade in den Tagen vor und nach der Geburt ihres Kindes sehr, sehr offen und sehr bereit für Unterstützungs- und Beratungsangebote sind. Dieses Projekt ist ein gutes Beispiel dafür, wie die bisherigen Programme, die mit der Familienkampagne „Viva Familia“ gestartet wurden, ineinandergreifen.