Protokoll der Sitzung vom 23.01.2008

Auch wir werden uns an dieser Stelle deshalb bei Ihrem Antrag enthalten.

Danke schön.

(Beifall der FDP)

Das Wort hat jetzt Frau Kollegin Raab.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herzlichen Dank dafür. Herzlichen Dank auch an die CDU- und die FDP-Fraktion, dass wir erneut dieses wichtige Thema, nämlich die Kleinsten in unserer Gesellschaft und deren Betreuung, diskutieren und erneut reflektieren dürfen, wo wir mittlerweile mit unserem Programm „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ angekommen sind.

Frau Kollegin Dickes, Sie haben es eben erwähnt, Rheinland-Pfalz ist ein sehr vielschichtiges Land. Wir haben urbane Räume, aber auch sehr weite ländliche Regionen. Das Programm „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ ist ein Programm, mit dem es uns wirklich gelungen ist, sowohl für den ländlichen Raum als auch für die urbanen Räume Möglichkeiten und Angebote zu schaffen.

(Beifall der SPD)

Wir haben dies auch in vielen Gesprächen mit den unterschiedlichen Trägern erfahren. Wir haben uns dabei von drei wichtigen Punkten leiten lassen, die auch immer wieder in der Diskussion und in Gesprächen mit Eltern, Erzieherinnen und Erziehern, Trägern und Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern aufkommen.

Das erste ist der Qualitätsanspruch, den wir haben, auch schon bei der frühkindlichen Bildung. Der zweite Punkt ist die Wahlfreiheit der Eltern, die selbstverständlich gegeben sein muss. Der dritte Punkt ist auch der quantitative Aspekt, den wir mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG), das unter Bundesfamilienministerin Renate Schmidt damals auf den Weg gebracht worden

ist, angehen, dass wir nämlich viel mehr Angebote brauchen, damit wir eine ausreichende Betreuung gewährleisten können.

Wir sehen momentan bei den kommunalen Haushaltsberatungen, wo wir stehen. Wir sehen, dass die Zahl der Betreuungsplätze ausgeweitet worden ist, ganz viele Frauen und Männer als Tagespflegepersonen ausgebildet worden sind und wir – das sehen wir an unseren Kindertagesstättenbedarfsplänen – ein bundesweit einmaliges Anreizsystem entwickelt haben, das nun Früchte trägt.

(Beifall der SPD)

Überschriften wie „Zweijährige erobern die Kindergärten“ sieht man nicht nur in einer Regionalzeitung, sondern in vielen. Frau Kollegin Dickes, Sie haben das Thema der ländlichen und urbanen Räume angesprochen. Es ist wunderbar. In einer Pressemitteilung des Ministeriums, die allen frei zugänglich war, konnte man lesen, wer beispielsweise welche Versorgungsquote für Zweijährige hat.

Ich möchte die Stadt Ludwigshafen nennen, die eine Versorgungsquote für Zweijährige von 15,4 % aufweist. Ich möchte gerne den Landkreis Südliche Weinstraße und die Südwestpfalz nennen, die mit 25,2 % und 33,4 % deutlich bessere Angebote machen als beispielsweise die Stadt Ludwigshafen.

(Zuruf des Abg. Ramsauer, SPD)

Wir haben weiterhin viele Möglichkeiten. Wir haben auch in anderen Bereichen gesehen, dass sich die Koalition erfreulicherweise in Bezug auf das, was wir im Land an Standards schon erreicht haben

(Zuruf des Abg. Eymael, FDP – Raumsauer, SPD: Seit neun Jahren!)

Herr Kollege Eymael, danke schön –, auf den Weg macht, wir im Bund den Rechtsanspruch weiter ausweiten wollen und es uns in der Koalition gelungen ist, mit dem Elterngeld ein Angebot für Eltern, für Frauen und Männer zu machen, das sehr rege abgefragt wird. Wir haben die Kindertagesstätten beitragsfrei gestellt, und das alles auf einem hohen Qualitätsniveau.

Dies alles führt dazu, dass wir uns auch im Ausschuss nach intensiver Beratung zu einer Ablehnung der beiden Anträge entschlossen haben. Zum ersten Antrag der CDU möchte ich sagen, der Antrag der Kindertagespflege ist eigentlich obsolet. Wir sind mit dem Ausbau gut vorangeschritten, und dies auf einem hohen Qualitätsniveau. Wir sehen auch die Kinderbetreuung in anderen Räumen als problematisch an. Frau Kollegin Dickes, wir haben es im Ausschuss bereits mehrfach erörtert. Ich denke, wir brauchen das an dieser Stelle nicht mehr eingehend auszuführen.

Frau Kollegin Morsblech, ich komme nun zu dem Antrag der FDP-Fraktion. Ich habe gesehen, dass dies auch ein Antrag auf einem Bundeskongress im Juli des Jahres 2002 gewesen ist. Ich habe auch gesehen, dass dieser Antrag in Ihrer Partei gar nicht so unumstritten

war und sich Frau Kollegin Pieper schon einmal kritisch zum Thema der Betreuungsgutscheine geäußert hat. Wenn ich mir die Erfahrungen mit Betreuungsgutscheinen aus Großbritannien oder der Schweiz vor Augen halte, so kann ich nur sagen, wir betrachten dies nach wie vor als sehr kritisch.

Wir denken, der Bürokratieaufwand ist eindeutig zu hoch. Wir sehen mehr kritische als zustimmende Punkte und bleiben daher bei unserer Ablehnung. Wir denken, dass wir weiterhin gut damit fahren, wenn wir das Programm „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ mit den Optionen weiterhin ausbauen, die wir auf Bundesebene sehen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Für die Landesregierung erteile ich nun Frau Staatssekretärin Ahnen das Wort.

(Heiterkeit im Hause)

Oh, oh! Tausendmal Entschuldigung! Frau Staatsministerin! – Ich wollte es besonders gut machen.

Ich erteile Frau Staatsministerin Ahnen das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich darf Präsidenten zwar nicht rügen, aber nachdem ich heute schon siebenmal am Rednerpult war, sollten Sie doch beim achten Mal wissen, dass ich Ministerin bin.

(Heiterkeit im Hause – Harald Schweitzer, SPD: Da kommt noch die Doppik!)

Voraussichtlich zum letzten Mal für den heutigen Tag möchte auch ich noch einige Anmerkungen machen. Ich möchte zunächst zur Tagespflege sprechen und danach zum Thema „Gutscheinmodell“.

Wir sind uns darüber einig, dass die Tagespflege aus meiner Sicht eine wichtige Ergänzung des institutionellen Angebots ist und insofern auch der Unterstützung bedarf. Wir haben in den letzten Jahren den Schwerpunkt auf die Qualifizierung von Tagespflegepersonen gesetzt.

Dass dieser Ansatz ausdrücklich vom Landesverband der Kinderbetreuung in Tagespflege begrüßt wird und Frau Bundesministerin von der Leyen noch dabei ist zu überlegen, wie sie dies auf Bundesebene übernehmen kann, mag belegen, dass dieser Ansatz nicht falsch ist, um es einmal vorsichtig auszudrücken. Die Ankündigung von Frau von der Leyen ist schon ein bisschen älter, und wir kennen den Vorschlag noch nicht.

Sie werden die Richtigkeit dieses Ansatzes aber auch daran erkennen, dass zwischenzeitlich 2.000 Tagespflegepersonen entweder qualifiziert worden sind oder sich in einer Qualifizierungsmaßnahme befinden. Ich denke, dies ist eine gigantische Zahl. Alle Jugendämter führen zwischenzeitlich faktisch Qualifizierungsmaßnahmen mit Landesmitteln im Umfang der Gesamtqualifizierung von 160 Stunden entsprechend den Richtlinien des Deutschen Jugendinstituts durch. Dies ist ein Erfolg des Programms „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ innerhalb weniger Jahre, über den wir uns tatsächlich auch freuen können.

Ich freue mich auch darüber, dass dies insgesamt gute Resonanz findet, ich sage aber auch gleichzeitig, ich habe eine andere Einschätzung und auch Bedenken zu dem, was Sie in Ihrem Antrag konkret vorschlagen. Frau Abgeordnete Dickes, ich weiß nicht, ob Ihnen zum Zeitpunkt der Antragstellung bekannt war, dass es Empfehlungen zur Kindertagespflege vom Landesjugendhilfeausschuss gibt, die einstimmig beschlossen worden sind.

Soweit ich weiß, sind im Landesjugendhilfeausschuss alle Fraktionen vertreten. Insofern werfen Sie in Ihrem Antrag Fragen auf, die eigentlich in diesen Empfehlungen längst eine Antwort gefunden haben, vor allen Dingen deswegen, weil sie die Tagespflege nicht „durchbürokratisieren“, sondern diese Betreuungsform tatsächlich als flexibles Instrument sichern wollen. In diesen Empfehlungen ist längst ein Weg zur Erteilung der Pflegeerlaubnis für weniger als fünf Kinder aufgezeigt. Daher sehe ich in diesem Bereich keinen weiteren Handlungsbedarf.

Zu der Frage der Kindertagespflege in angemieteten Räumen muss ich Ihnen sagen, mir ist nicht ganz klar, worauf Sie konkret abzielen. Wenn eine Betreuung von Kindern außerhalb der eigenen Wohnung in eigens dafür angemieteten Räumlichkeiten stattfinden soll, so gibt es dafür Betreuungseinrichtungen, die wiederum einer Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII durch das Landesjugendamt bedürfen. Auch in der Ausschussdebatte ist letztlich nicht geklärt worden, worauf Sie an dieser Stelle abzielen.

Ich sage Ihnen allerdings in aller Deutlichkeit, was ich nicht verstehen könnte – ich möchte es Ihnen einmal nicht unterstellen –, wäre, wenn Sie auf der einen Seite versuchten, die pädagogischen Standards hochzuhalten und Große Anfragen zu Standards in den Kindergärten stellten, aber gleichzeitig eine Hintertür öffnen wollten, um diese Standards letztendlich doch nicht so genau einhalten zu müssen. Sollte das Ihre Absicht sein, so muss ich Ihnen sagen, das geht mit uns in der Tat nicht.

(Beifall der SPD)

Ansonsten haben Sie uns noch nicht begründet, was Sie damit erreichen wollen.

Ich sage ganz ausdrücklich, wenn es Ihnen beispielsweise um eine bessere Verzahnung von institutioneller Betreuung und Kindertagespflege geht, kann man mit uns darüber reden. Dies sind durchaus Überlegungen, denen gegenüber ich auch nicht abgeneigt bin, bei de

nen man allerdings auch zunächst abwarten muss, was über die Gesetzesinitiative auf Bundesebene erfolgt und ob dies für uns Veranlassung sein könnte, unsere Rahmenbedingungen zu ändern; dies allerdings immer nur auf einem absolut hohen Niveau. Das möchte ich an dieser Stelle deutlich machen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr viel schwerer noch tue ich mich mit dem Antrag der FDP, Frau Kollegin Morsblech.

(Eymael, FDP: Dabei ist er so gut! – Ministerpräsident Beck: Er ist Eine blanke Katastrophe! – Eymael, FDP: Wir haben alles gegeben!)

Ich finde, es gibt Grundkonflikte und Grundentscheidungen, die man auch durch die beste Lyrik nicht übertünchen kann.

Ich habe mir Ihren Antrag mehrfach durchgelesen und ihn auch Leuten zum Lesen gegeben, die nicht an der Debatte beteiligt waren. Bei allen ist der Eindruck entstanden, dass es Ihnen nicht um Wahlfreiheit geht, sondern es Ihnen um eine Differenzierung des Systems nach Einkommensverhältnissen geht.

(Beifall der SPD – Zurufe von der FDP)

Man muss sich den Antrag durchlesen.

Ich bin absolut für die Wahlfreiheit. Aber dazu gehört auch, dass wir überhaupt ein ausreichendes Angebot vorhalten können. Gutscheine sind alles andere als ein Aufbauinstrument. Gutscheine kann man nur verteilen, wenn man Angebote vorhalten kann, und davon sind wir leider noch entfernt.

(Beifall der SPD)

Zum Zweiten ist in Ihrem Antrag von Grundangeboten die Rede. Ich könnte nun aus Ihrem Antrag zitieren: „Es obliegt der Entscheidung des Trägers, ob er für besondere Leistungen und Angebote, gehobene Standards oder gesteigerte Qualität in Betreuung und Bildung zusätzliche Beiträge erhebt.“ Das ist nicht unser Weg! – Wir bemühen uns im Moment redlich, die Kindergärten beitragsfrei zu machen, und gleichzeitig ergreifen Sie eine Initiative, die zum Ziel hat, dass auf die Eltern Zusatzkosten zukommen. Diesen Weg werden wir so nicht mitgehen.