Im Übrigen ist das nicht so sehr das Problem des Landes Rheinland-Pfalz. Wir bekommen – das schwankt stark – aus dem reinen Länderfinanzausgleich rund 160 Millionen Euro. Wenn Sie wollen, kann der Herr Finanzminister gern einmal darlegen, wie diese Größenordnung im Zuge beispielsweise der Vorwegverteilung der Umsatzsteuer zu bewerten ist.
Wenn Sie sehen, dass dort ohne Gewichtung der Finanzstärken und -größen umverteilt wird, dann geht es um ganz andere Größenordnungen als um diese. Mein Plädoyer ist nicht, dass alles so bleiben muss, wie es ist, sondern das bündische Prinzip nicht aufzugeben.
Ich sehe die Anreizfunktion anders. Ich bin zuversichtlich, dass das Land Rheinland-Pfalz, wenn nicht irgendetwas passiert, was wir nicht vorhersehen können, in einer Reihe von Jahren in der Lage sein wird, sich aus eigener Kraft zu tragen. Ich bin auch sicher, dass es Bayern ohne vier Jahrzehnte Finanzausgleich nicht geschafft hätte, heute zu den Geberländern zu zählen.
Wenn im Übrigen über solche Finanzströme gesprochen wird, möchte ich auch, dass andere Finanzströme zwischen dem Bund und den Ländern und zwischen den Ländern mit beleuchtet werden. Die Tatsache beispielsweise, dass ein großes Land wie Bayern weniger Studienplätze anbietet, als es Studierende hat, ist nichts anderes als eine Lastenverschiebung zulasten anderer Länder, und zwar auch des Landes Rheinland-Pfalz.
Tatsache ist, dass wir aufgrund der gewachsenen Strukturen in Rheinland-Pfalz eine Hochschullandschaft hatten, die zuerst aufgebaut werden musste. Ich habe höchsten Respekt vor dem, was über die Jahrzehnte hinweg gerade in der Aufbauphase dieses Landes geleistet worden ist. Wir hatten im Grunde genommen nur die Johannes Gutenberg-Universität, die wiedergegründet worden ist und in diesem Jahr ihr 60-jähriges Jubiläum gefeiert hat.
Dies hat dazu geführt, dass Finanzströme an andere Traditionsuniversitäten so gesteuert worden sind, dass sie in den weiteren Finanzverteilungen eine Bevorzugung der Forschungs - und Studienstandorte gebracht haben, die eklatant ist, und zwar nicht nur zulasten des Landes Rheinland-Pfalz, sondern auch anderer Länder, die in einer ähnlichen Situation wie wir waren. Über all das muss geredet werden.
Schauen Sie sich einmal an, wie die Mittel im Bereich der kulturellen Förderung in Deutschland verteilt werden und wo welche Kultureinrichtungen, an denen auch die Bürgerinnen und Bürger des Landes Rheinland-Pfalz mitfinanzieren, angesiedelt sind. Ich habe nichts dagegen einzuwenden. Ich bin der Letzte, der den Bayern das Deutsche Museum neidet oder Ähnliches. Das ist nicht der Punkt.
Bayern gibt vielleicht zu den 160 Millionen Euro ein Zehntel dazu. Wer uns das vorhält, der wird sich damit auseinander setzen müssen, dass man alle Finanzs tröme betrachtet, einen Strich darunter zieht und dann schaut, wie es aussieht. Ich hoffe, dass wir bei dieser Interessenlage nicht auseinander fallen.
Deshalb ist mir mit Verlaub das, was in den Forderungen der freidemokratischen Fraktion steht, zu prinzipiell. Das, was in dem Antrag der christdemokratischen Fraktion unter Abschnitt IV Nr. 4 steht, verstehe ich nicht. Das kann an mir liegen. Ich kann die Forderung vorlesen. Wenn sie jemand versteht, gebe ich einen aus. Ich will das nicht ins Lächerliche ziehen.
Gefordert wird, die Finanzverfassung in Deutschland so zu verändern, dass die politischen Handlungsspielräume auch für kommende Generationen gewährleistet werden. Weiterhin soll die Komplexität abgebaut und die Intransparenz weggenommen werden. Zugleich sollen die Finanzausgleichssysteme so verändert werden, dass sich die Begünstigten in Zukunft selbst konsolidieren können und darüber hinaus eine rasche Beseitigung der strukturellen Defizite in den öffentlichen Haushalten entsteht.
Meine Damen und Herren, wer mir das vormacht, den schlage ich zum Nobelpreis vor. Das geht doch alles zusammen gar nicht.
Ich habe verstanden, dass das, was Sie schreiben, schlicht und einfach das Verbreiten einer Illusion ist.
Meine Damen und Herren, dagegen ist die Quadratur des Kreises eine mathematische Gleichung. Versuchen Sie doch einmal das, was Sie fordern, mit anderen unionsgeführten Ländern abzugleichen. Viel Freude, wenn Sie mit dem Kollegen Müller darüber reden.
Ich will es mir nicht zu leicht machen, aber so leicht kann man es sich auch nicht machen. Sie fordern die Landesregierung auf, alles Gute und Schöne auf der Welt zusammenzutragen, weniger Geld auszugeben, die Haushalte zu konsolidieren und zugleich alle Finanzabhängigkeiten zu beseitigen. Das ist eine wunderbare Forderung.
Sie mögen das lächerlich finden, aber für uns geht es um die Existenz dieses Landes. Am Ende werde ich alles verantworten müssen, und Sie werden feixen.
Meine Damen und Herren, schauen Sie sich einmal die Be- und Entlastungssituation der staatlichen und kommunalen Ebenen an. Glaubt jemand ernsthaft, dass bei
Lieber Herr Billen, jetzt muss ich es doch einmal sagen. Wenn jemand das Konnexitätsprinzip zwischen den Kommunen und dem Land mit dem zwischen dem Bund und den Ländern vergleicht, dem rate ich, zuerst einmal die Verfassungsartikel zu lesen, die sich mit dem Finanzausgleich befassen.
Das hat doch mit Konnexität nichts zu tun. Wir haben doch in der Verfassung genau geregelt, wie die Finanzverteilungen sind. Wir reden miteinander, als hätten wir eine Debatte im Kindergarten. So kann man doch nicht ernsthaft miteinander debattieren.
Hier wird über die Verfassung hinweg gefuhrwerkt und so getan, als könnten wir vom Bund Konnexität verlangen. Mein Gott. Entschuldigung, ich rege mich jetzt wieder ab. Ich muss Ihnen sagen, dass das schon wehtut.
Doch, das hat er gesagt. Lesen Sie es einmal nach! Er hat genau das gesagt. Entschuldigen Sie bitte, so kann man nicht miteinander reden, sonst setzen wir uns der Lächerlichkeit aus.
Ich glaube, bei dem Kompromiss geht es darum, dass wir Verantwortlichkeiten entflechten und Zuständigkeiten für die Menschen wieder klar machen. Es geht auch darum, dass wir unsere Kernkompetenzen nicht aufgeben. Die Bildungspolitik ist eine solche Kernkompetenz.
Ich halte unter anderem auch all denjenigen entgegen, die uns in Berlin sagen – ich lese es auch in vielen Leitartikeln –, dass es schlimm wäre, wenn der Bund die gemeinschaftliche Aufgabe der Bildungsplanung verlöre. Ich frage einmal: War sie so wichtig?
Sie war offensichtlich so wichtig, dass sie seit 1975 nicht mehr angewandt worden ist. Ich sage das nicht Ihnen gegenüber, sondern zur Entkräftung der Argumente, die uns auch von Teilen der Wissenschaft, von Teilen der deutschen Intellektuellen und von einem großen Teil der Publizistik massiv entgegengehalten werden.
Ich glaube, es wird vieles, was real war, überhaupt nicht zur Kenntnis genommen, sondern auf einmal erschrickt man und sagt: Was, die Länder wollen das machen? – Wenn wir dann sagen, wir machen das die ganze Zeit schon, dann wird gesagt, das haben wir gar nicht so zur Kenntnis genommen.
Ich habe auch schon in meiner Rede im Bundesrat darauf hingewiesen, dass ich gegen eine Regelung, die
dem Bund, wenn die Länder zustimmen, im Hochschulbereich und im Schulbereich unterstützende Finanzierung ermöglicht, nichts hätte.
Wenn wir selbst bestimmen können, dann sollte man niemandem das Recht nehmen, uns dazu Geld zu geben. Ich sehe auch eine Chance dazu. Wir haben auf der Grundlage eines Vorschlags, den Herr Kollege Zöllner erarbeitet hat, auch in der Diskussion zwischen den Ländern – Herr Müller, mit dem ich darüber gesprochen habe, hat es dann auch öffentlich gemacht –, einen Vorschlag unterbreitet, den Artikel 91 b des Grundgesetzes so auszugestalten, dass es solche Möglichkeiten gibt, dass ein Gesetzgebungsvorbehalt dort hineingeschrieben wird, der der Zustimmung der Länder im Bundesrat bedarf. Dann könnte man einen solchen Weg aus meiner Sicht gehen. Ob das im Kompromiss trägt, wird sich in den nächsten Tagen und Wochen zeigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will zu einem zweiten Punkt ein Wort sagen, nämlich zum Umweltschutz. Auch dort wird heftig kritisiert. Es wird auch kritisiert, dass dort in der Zukunft nach einer Übergangszeit die Abweichungsregelung gelten soll. Ich glaube, dass wir uns einig bleiben können, dass niemand etwas dagegen hat, wenn der Bund die Zeit bis 2009 nutzt, um ein Umweltgesetzbuch auf den Weg zu bringen. Wir haben aber mit manchem, was wir in den letzten Jahren erlebt haben, nicht gerade gute Erfahrungen gemacht, nicht weil uns die Niveaus im Umweltschutz zu hoch waren, wir würden auch nicht auf ein gutes Umweltniveau verzichten können, wollen und dürfen.
Aber bis ins Kleinste zu meinen, man müsse über die Erfahrungen, die über Jahrhunderte an der Mos el und am Rhein, an der Nahe, an der Lahn und am Glan über Hochwasserrückhaltung und Retentionsräume und welche Pflanzen dort wachsen und sinnvollerweise angebaut werden, gewachsen sind, jetzt in Berlin zentral entscheiden, das hat nicht zu vernünftigen Ergebnissen geführt. Ich sage, es hätte nicht zu ihnen geführt, wenn wir dort nicht diese Regelung über den Bundesrat verhindern hätten können. Also insoweit, solche Dinge, wenn sie regionalspezifisch sind, dann in unserer Erfahrung und in unserer Verantwortung zu verändern, das halte ich für vernünftig. Deshalb glaube ich, dass an dieser Stelle kein Korrekturbedarf besteht.
Entschuldigen Sie, wenn ich das so sage, ich will keinem Verband zu nahe treten, manchmal habe ich bei solchen Klagen den Eindruck – das gilt auch für Wirtschaftsverbände, für Gewerkschaften und Sozialverbände –, man hat mehr Sorge darüber, dass die Bundesebene auch Kompetenzen verlieren wird auf ihre regionale Ebene herunter, als dass es wirklich um inhaltliche Bedenken gehen würde. Das kann nicht ausschlaggebend sein für die Gestaltung der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, meine Damen und Herren.
Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass wir hinsichtlich der Klärung von Zuständigkeiten gut daran tun, voranzukommen; denn es ist so, dass, wenn wir vergleichen – das hat die Bundestagsverwaltung getan –, nach dem, was jetzt an Verfassungsentwurf auf dem Tisch
liegt, und in der 14. und 15. Wahlperiode des Deutschen Bundestags so verfahren hätten, dann wären von 55,2 % zustimmungspflichtiger Gesetze diese Zahlen in der 14. Wahlperiode auf 25,8 % gesunken, und in der 15. Wahlperiode von 51 % aller Gesetze, die zustimmungspflichtig waren, wäre die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze auf 24 % gesunken.
Meine verehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag, es kann mir wirklich niemand erzählen, dass der Deutsche Bundestag an Kompetenzen verlieren wird. Wenn jemand Kompetenzen einbüßt, dann sind es die Ministerpräsidenten und die Landesregierungen über ihre Bundesratszuständigkeit. Dass auf der anderen Seite die Länderparlamente an Kompetenzen gewinnen, ist meines Erachtens eine klare Folge eines Bekenntnisses zum Föderalismus. Wer „Föderalismus“ sagt, muss in Deutschland auch „Eigenstaatlichkeit der Länder“ sagen. Wer „Eigenstaatlichkeit der Länder“ sagt, muss auch „Gewaltenteilung“ sagen. Das heißt eben, dass ein Parlament hier die Gesetze beschließt, die für dieses Land gelten, und die Kontrollaufgaben wahrnimmt. Ich halte das für eine logische Folge, deshalb auch für verfassungstheoretisch nicht angreifbar, welcher Weg gegangen wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube dennoch, dass es gut ist, Signale aufzunehmen und aufeinander zuzugehen. Wenn so ernorm viel bewegt wird – ich glaube, die Zahlen, die ich genannt habe, drücken dies aus –, dann sollten wir das Risiko vermeiden, das in den beiden Kammern oder zwischen den beiden Kammern ein Scheitern nicht ausgeschlossen werden kann. Wir brauchen Zweitdrittelmehrheiten. Herr Kollege Mertin, so sehr ich dafür bin, zu verhandeln, so ist jetzt doch die Endphase der Gespräche gekommen, sodass man auch ein Stück Bewegung zeigen muss. Es wird dazu in den nächsten Tagen eine Reihe von VierAugen-Gespräche geben. Es werden sich auch entsprechende Gruppen zusammensetzen.
Ich will deshalb noch einmal meinen Vorschlag hier vor dem Parlament wiederholen – Herr Kollege Hartloff hat ihn schon erwähnt –, bei Einspruchsgesetzen nicht die Einspruchsmöglichkeit zu streichen, aber das Vermittlungsverfahren. Das spart eine Menge Zeit, und es ist ein Teil Klarheit in der Verfassung. Ich will Ihnen auch sagen, warum ich das so sehe. Ich habe mir einmal die Zahlen angeschaut. In der Legislaturperiode 2002 bis 2005 sind von 22 Einsprüchen des Bundesrates vom Bundestag alle 22 zurückgewiesen worden. Welchen Wert hat ein Vermittlungsverfahren? Wenn man die Zeit von 1949 an betrachtet, sind bei ganzen zwölf Einspruchsverfahren Änderungen vorgenommen worden, in der gesamten Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Da sind nicht eingerechnet politische Kompromisse. Diese sollen aber auch in Zukunft möglich sein, wenn Einspruch erhoben worden ist. Ich glaube, wir sollten uns auch selbst ernst genug nehmen, dass wir nicht Verhandlungen führen, die am Ende Zeit in Anspruch genommen haben, Unklarheiten für die Menschen geschaffen haben, aber nicht zu Änderungen in den Gesetzen geführt haben.
Wenn unsere Beobachtungen stimmen, dann ist es in vielen Fällen so, dass man sagt: Der Bundesrat hat
Einspruch eingelegt oder wird es tun, dann muss man bei den inhaltlichen Punkten jetzt nicht so genau hinschauen. Das wird ohnehin noch einmal im Vermittlungsausschuss beraten. Wenn wir jetzt Kompromisse machen, dann müssen wir sie noch einmal machen. Aber am Ende im Vermittlungsausschuss ist die Sache schon so festgeklopft, wie die Zahlen zeigen, dass sich wieder nichts ändert, also wir haben eher weniger als mehr Einfluss.