Protokoll der Sitzung vom 07.06.2006

Es ist vollkommen richtig, dass die Länder genauso an die Menschenwürde gebunden sind wie der Bund, auch wenn der Blick nach Hessen manchmal etwas anderes zeigt. (Unruhe bei der CDU)

Da steht in Artikel 21 der Landesverfassung, dass es noch die Todesstrafe gibt.

(Zuruf des Abg. Baldauf, CDU)

In unserer Verfassung steht das nicht mehr. Wir sind lernfähig, aber die Hessen noch nicht.

(Pörksen, SPD: Wir haben das rausgeschmissen!)

Deshalb verstehe ich nicht, weshalb wir das im Land schlechter können sollen als der Bund. Hier ist doch die Verknüpfung zwischen dem tatsächlichen Gesetzesvollzug im Strafvollzug und den gesetzlichen Regelungen besonders eng.

Viel mehr hängt dann tatsächlich mit der Besoldung und Versorgung und einer Änderung des Artikels 33 Abs. 5 des Grundgesetzes zusammen. Auch da kann man darüber diskutieren, ob so etwas wirklich notwendig ist, wenn es heißt „und fortzuentwickeln“ oder ob das nur klarstellenden Charakter hat. Das ist ein Punkt in der Diskussion, der immer noch nicht ausgeräumt worden ist.

Es ist aber doch folgerichtig, wenn die Länder die Kompetenz übernehmen, wenn sie selbst 80 % der Beamten beschäftigen und beispielsweise bei uns in RheinlandPfalz 40 % der Gesamtausgaben auf Personalkosten entfallen. Auch da gibt es sicherlich die eine oder andere Lösung, die sich im föderalen Wettbewerb besser darstellt als bei einer zentralen Regelung. Wenn man einsieht, dass die Regelung aus den 70er-Jahren heute nicht mehr zeitgemäß ist, lassen Sie sie uns doch zurücknehmen.

Die Gefahr der Abwärtsspirale sehe ich überhaupt nicht. Auch da wird es eine Kooperation der Länder untereinander geben. Die reichen Länder werden ein Niveau vorgeben, das die armen Länder nicht bodenlos unterbieten können, wenn sie ihre eigene Personalstruktur aufrechterhalten wollen. Aber es kann zu Effizienzgewinnen führen, wenn die Länder unterschiedliche Konzepte entwickeln können.

Im Zusammenhang mit dem Umweltrecht werden Sachen diskutiert, die für mich überhaupt nicht mehr verständlich sind. Da tun manche so, als ob das Land, in dem wir leben, von leckenden Ölquellen, Chemieunfällen usw. aufgefressen wird. Der Bund erhält sogar noch mehr Kompetenzen. Er erhält nämlich zum ersten Mal eine Vollkompetenz im Umweltrecht.

Das sagt niemand von den Berlinern, auch nicht von den Experten. Ja, er kann zum ersten Mal ein Umweltgesetzbuch erlassen, das von vielen gefordert wird. Den Ländern stehen zu bestimmten Materien Abweichungsrechte zu. Das sind aber nicht die großen Materien, die draußen die tragende Rolle spielen.

Herr Kollege Fuhr wird mich als ehemaliger jagdpolitischer Sprecher jetzt rüffeln, es sind zum Beispiel das Jagdwesen, der Naturschutz, die Landschaftspflege, die Bodenverteilung, die Raumordnung und der Wasserhaushalt davon betroffen.

Es hieß, das könnte investorenfeindlich sein. Investoren leben aber bisher auch ganz gut mit 16 Landesbauordnungen, die auf regionale Besonderheiten eingehen. Das gesellschaftliche Zusammenleben hat auch bisher – zugegebenermaßen unter einem gemeinsamen Musterentwurf – nicht unter 16 Landespolizeigesetzen besonders gelitten. Deshalb bekommen wir das auch mit Abweichungsrechten im Umweltrecht und insbesondere im Strafvollzug hin.

Der überwältigende Erfolg der Lokalen Agenda 21 zeigt auch, dass wir vor Ort näher dran sind. Eine Pingponggesetzgebung sowohl im Umweltrecht als auch für die Verwaltungsverfahren – Pingpong heißt, der Bund macht was, wir machen was, der Bund macht wieder was usw. – gibt es doch nur dann, wenn die Seiten ungerechtfertigt stur mit der Kompetenz – ich meine jetzt das Know-how – des anderen umgehen.

Ich glaube, wenn man die gegenseitige Rücksichtnahme hat, wird das auch gelingen. Ob das mit der gegenseitigen Rücksichtnahme manchmal in Berlin so weit her ist, wissen wir aus dem, was wir als Dilemma empfinden. Dass so viel zustimmungspflichtig ist, liegt daran, dass der Bund im Verwaltungsverfahren immer versucht hat, in Artikel 84 des Grundgesetzes hineinzureden.

Wenn er bei den Sachen, die die Länder als eigene Materie ausführen, im Verwaltungsverfahren nichts geregelt hätte, wäre auch keine Zustimmungspflicht ausgelöst worden. Ich habe die Hoffnung, dass das deutlich zurückgeht, wenn das hier etwas klarer gezurrt wird.

Ich komme zu dem letzten Punkt, nämlich der ganzen Debatte um die Föderalismusreform II, dem Finanzpakt. Ich glaube, dass bei manchen Forderungen der Kollege Mertin Recht hat. Wer immer nur das Maximum fordert, was man machen kann, der will eigentlich, dass nichts passiert. Das waren Ihre Worte zur Föderalismusreform I.

Ich komme zu der Föderalismusreform II. Wenn wir schon bei den Aufgaben die Probleme haben, die wir jetzt mit einem zentralen Denken haben, müssen wir bei den Finanzen erst recht vorsichtig sein, weil natürlich all diejenigen, die im Moment Vorteile haben, hinsichtlich einer möglichen zukünftigen Regelung nicht altruistisch, idealistisch und so denken, wie man das vielleicht am Reißbrett entscheiden könnte, sondern sie denken: Was macht das für den Landeshaushalt aus?

Ich weiß, dass die Verhandlungen und das, was bei der Föderalismusreform I ansteht und was noch kommen wird, bei dem Ministerpräsidenten und seiner Regierung in guten Händen liegen. Ich glaube, das wird eine harte Zeit, und zwar auch wegen der Auseinandersetzungen draußen. Ich glaube, dass der Föderalismus gestärkt wird. Ich habe insbesondere in unsere Gestaltungskraft in den Landtagen Vertrauen.

Herzlichen Dank. (Beifall der SPD)

Es wird vorgeschlagen, die Anträge an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:

Wahl von weiteren schriftführenden Abgeordneten

dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/31 –

Wer dem Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/31 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig beschlossen.

Wahl der Mitglieder der G 10-Kommission

dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/15 –

Wer dem Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/15 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig beschlossen.

Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission

dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/16 –

Wer dem Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/16 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig beschlossen.

Wahl von Mitgliedern des Landtags in die Kommission beim Landesbeauftragten für den Datenschutz

dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/17 –

Wer dem Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/17 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig beschlossen.

Wahl von Mitgliedern des Landtags in den Interregionalen Parlamentarier-Rat

dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und CDU – Drucksache 15/18 –

Wer dem Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und CDU – Drucksache 15/18 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig beschlossen.

Wahl von Mitgliedern des Landesjugendhilfeausschusses

dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/19 –

Wer dem Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/19 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig beschlossen.

Wahl von Mitgliedern des Landtags in den Oberrheinrat

dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/21 –

Wer dem Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/21 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig beschlossen.

Wahl von Mitgliedern des Landtags in die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation

dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/22 –

Wer dem Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/22 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig beschlossen.

Wahl von Mitgliedern des Landtags in den Verwaltungsrat des Landesbetriebs „Liegenschafts- und Bau- betreuung“ (LBB)

dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/23 –

Wer dem Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/23 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig beschlossen.

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds in den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter hier: Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße