Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich begrüße zunächst Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaften im Praktikum bei der Stadtverwaltung Offenbach am Main sowie Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse der Oranienschule Altendiez. Herzlich willkommen im Landtag!
Aufgrund der Redezeit der Landesregierung hat jede Fraktion noch drei Minuten und 25 Sekunden Redezeit. Gibt es weitere Wortmeldungen? –
(Harald Schweitzer, SPD: Man sollte jedem die Mög- lichkeit geben, sich mehrmals zu blamieren! – Frau Raab, SPD: Ich habe meine Redezeit nicht ausgeschöpft!)
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch einmal darauf hinweisen, wie wir es mit unserem Antrag und mit der Begründung auch ganz genau getan haben, dass wir nämlich durchaus gesehen haben, dass die Situation in den Kindertagesstätten verbesserungswürdig ist. Wir haben damit gefordert, eine Verbesserung der Gruppengrößen in unseren Einrichtungen zu erreichen.
Inwieweit diese Verbesserung in Zahlen zu fassen ist, da bitten wir Sie, das fachlich zu evaluieren. Das ist Ihre Aufgabe, dass wir sagen: Das brauchen wir, wie es gefordert wird. – Das wissen Sie auch. Sie können sich hier nicht auf irgendwelchen Zahlen ausruhen. Das brauchen wir, wie es aus den Kindertagesstätten gefordert wird: Sind es 18 Kinder pro Gruppe, sind es 20 Kinder pro Gruppe, sind es 22 Kinder pro Gruppe? – Das muss evaluiert werden. Da muss man schauen, welche Ansprüche man in die Kindertagesstätten hineingibt, was man von der Arbeit erwartet und was tatsächlich umgesetzt werden kann.
Das ist eine Aufgabe, die wir in der Tat weitergeben; denn wir haben nicht die Möglichkeit, solche Evaluationen durchzuführen. Aber dass sich im Bereich der Kindertagesstätten einiges tun muss, dafür stehen wir. Ich sage dazu auch nur noch eines: Möglicherweise werden Sie unseren Gesetzentwurf heute ablehnen, aber ich bin gespannt, wann Sie selbst zu der Einsicht kommen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Vorgeschlagen ist eine Überweisung an den Ausschuss für Bildung und Jugend – federführend – und an den Rechtsausschuss. Besteht dafür Einverständnis? – Das ist offensichtlich der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bil
…tes Landesgesetz zur Änderung des Sparkassengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/1932 – Erste Beratung
Es wurde eine Grundredezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt. Das Wort hat Herr Staatsminister Hendrik Hering.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Änderungsgesetz zum rheinland-pfälzischen Sparkassengesetz ist mit drei Zielsetzungen auf den Weg gebracht worden. Zum Ersten erfolgt die Anpassung an das geänderte europäische Recht. Es besteht die Notwendigkeit, dieses in Landesrecht umzubrechen durch die Änderungen bezüglich der EU-Abschlussprüferrichtlinie. Es verfolgt zweitens die Zielsetzung, den Haftungsverbund für die Sparkassen zu stärken und drittens einige praktische Anpassungen vorzunehmen.
Meine Damen und Herren, ich meine, man muss in einem Flächenland die Bedeutung und Wichtigkeit von Sparkassen nicht näher erläutern. Das ist denen klar, die Verantwortung in einem Flächenland haben.
Man mag vielleicht in einer Großstadt wie Düsseldorf zu der Ansicht kommen können, man könne eine Sparkasse veräußern, weil andere im Stadtgebiet Aufgaben für die Kreditversorgung der Bevölkerung und Wirtschaft wahrnehmen. Auch die künftige Notwendigkeit von Sparkassen und Genossenschaftsbanken für die Kreditversorgung in der Fläche, aber insbesondere auch für die mittelständische Wirtschaft, dürfte unbestreitbar sein.
Das System der Sparkassen hat den großen Vorteil, dass Vorstände die Inhaber mittelständischer Betriebe kennen, die Betriebe und ihre Zukunftsperspektiven über die Zahlen von Bilanzen hinaus einschätzen können und damit ein wichtiger Bestandteil eines erfolgreichen Wirtschaftsstandorts sind.
Mit dem Gesetz erfolgt die Anpassung an europäisches Recht. Bezüglich den Aufgaben, die der Bundesgesetzgeber wahrzunehmen hat, ist dies bereits geschehen. Es erfolgt nun die Umsetzung durch die Länder, um die Prüfungsstellen der Sparkassen an europäisches Recht anzupassen und auch ihre Unabhängigkeit in diesem Gesetz zu unterstreichen und zu dokumentieren.
Wir verfolgen mit diesem Gesetz aber auch die Zielsetzung, den Haftungsverbund der Sparkassen zu stärken. Auch nach Wegfall der Gewährträgerhaftung haben die Träger die Verantwortung für ihre Sparkassen und nehmen in aller Regel diese Verantwortung auch sehr vertrauenswürdig wahr. Wir wollen den Haftungsverbund
stärken, indem wir – dies ist eine Forderung des Sparkassen- und Giroverbands –, notfalls als Ultima Ratio, auch eine Fusion gegen den Willen des Trägers ermöglichen, um zu verhindern, dass der gesamte Haftungsverbund in Schwierigkeiten gerät, weil eine der Sparkassen ihre Aufgaben nicht mit der notwendigen Vernunft und Verantwortungsbewusstsein wahrnimmt.
Damit besteht die Möglichkeit, als Ultima Ratio eine Fusion auch gegen den Willen des Trägers durchzuführen, und es wird ebenfalls als Ultima Ratio die Möglichkeit geschaffen, Verbandsparkassen auf Zeit zu ermöglichen, um damit Banken, die in Schwierigkeiten geraten, zu sanieren, und um damit insgesamt den Haftungsverbund der Sparkassen zu entlasten. Das ist ein Instrumentarium, das – wie gesagt – als Ultima Ratio für den Ausnahmefall geschaffen wird.
Aufgrund der Tatsache, dass in aller Regel die Träger äußerst verantwortungsvoll handeln, bin ich der festen Überzeugung, dass auch, wenn dieses Instrumentarium geschaffen wird, in der Zukunft nicht die Notwendigkeit besteht, in Rheinland-Pfalz von diesem Instrument Gebrauch zu machen. Ich halte es aber für sinnvoll, dieses Instrument zu schaffen. Auch andere Länder haben in ihren Gesetzen diese Möglichkeit geschaffen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie werden in diesem Gesetz keine Regelung finden, die die Fusion der Landesbank Rheinland-Pfalz mit der Landesbank Baden-Württemberg ermöglicht, weil zu dem Zeitpunkt, als sich dieses Gesetz in der Anhörung befand und wir die letzte Beratung im Kabinett vorgenommen haben, nicht absehbar war, ob, wann und zu welchen Konditionen eine Vereinbarung mit dem Land BadenWürttemberg zustande kommt.
Ich bin froh, dass wir heute Morgen verkünden konnten, dass es zu einem sehr guten Ergebnis bezüglich der Fusion der beiden Landesbanken gekommen ist. Ich will insbesondere Herrn Kollegen Deubel danken, der die Verhandlungen geführt hat und der den wesentlichen Beitrag dazu geleistet hat, dass wir für das Land Rheinland-Pfalz und die Interessen des Bankenstandorts Mainz ein nach meiner Auffassung hervorragendes Ergebnis in den Verhandlungen gefunden haben.
Ergebnis dieser Vereinbarung ist, dass Mainz ein weiterer Hauptsitz der künftig gestärkten Landesbank BadenWürttemberg werden wird. Es ist für den Standort Mainz ein tragfähiges Zukunftskonzept erarbeitet worden, das den Standort Mainz nach meiner festen Überzeugung stärken wird, indem in Mainz für den gesamten größeren Konzern die Immobilienkompetenz konzentriert wird und Mainz das künftige Kompetenzzentrum für alle Fragen im Bereich der Immobilien wird. Mainz wird mit einem eigenen Vorstand im Konzernvorstand vertreten sein.
Für uns ist es ganz wichtig, dass es gelungen ist – das halte ich für einen großen Erfolg, wenn man sich die Sanierungsbedürftigkeit der anderen Landesbanken betrachtet – zu vereinbaren, dass Personalveränderungen nur in einem Korridor von 25 % erfolgen. Das bedeutet die klare Zusage von den Partnern – von der
Landesbank Baden-Württemberg und der Landesregierung Baden-Württemberg –, dass am Standort Mainz mindestens 855 Arbeitsplätze verbleiben werden. Mit der Perspektive der Konzentrierung weiterer Geschäftsfelder ist auch ein Wachstum nicht ausgeschlossen. Das halte ich für ein hervorragendes Ergebnis insbesondere in diesen Zeiten. (Beifall der SPD)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Rahmen der Beratungen ist auch von ver.di und anderen die Frage aufgeworfen worden, den Verwaltungsratsmitgliedern Stimmrecht zu geben und damit dorthin zurückzugehen, was schon einmal Gegenstand eines Gesetzes war, das aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs nicht umgesetzt wurde, nämlich die drittelparitätische Mitbestimmung mit Stimmrecht.
Wir wissen, dass es auch hier seitens der SPD-Fraktion und anderen Bestrebungen gibt, sich der Frage intensiv zu widmen, ob über die Möglichkeit einer Doppelwahl nicht doch die Möglichkeit besteht, für die Arbeitnehmervertreter Stimmrecht zu fassen. Auch das ist ein Gegenstand, der durch Änderungsanträge im laufenden Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin froh, dass in der Anhörung die Sparkassen, die Kommunen und der Sparkassen- und Giroverband die Änderungen begrüßt haben. Dies gilt insbesondere dafür, dass wir die Möglichkeit schaffen, den Haftungsverbund der Sparkassen zu stärken und damit auch einen wesentlichen Beitrag dazu zu leisten, dass Kundenforderungen auf jeden Fall sicher sind, ohne dass die Sparkassen massiv belastet werden. Insgesamt haben wir eine abgewogene Regelung geschaffen.
Ich bin guter Dinge, dass wir zeitnah, sprich vor der Sommerpause, das Gesetzgebungsverfahren zum Abschluss bringen können.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister Hering, Sie haben dargestellt, aus welchem Grund man das Gesetz ändern müsse. Wir müssen bis Ende Juni die Europäische Richtlinie für Prüfer umgesetzt haben.
Ein, wie ich glaube, ziemlich unstreitiger Punkt ist, dass man gerade in der heutigen Zeit Prüfer, die eigentlich unabhängig sind, noch ein Stück unabhängiger darstellt und die staatliche Überwachung noch ein Stück – mehr oder weniger – nachweist und ein bisschen verstärkt. Das ist die Europäische Richtlinie. Ich glaube auch nicht, dass wir darüber lange unterschiedlicher Meinung sein werden oder deswegen Krach bekommen.
Bei dem zweiten Punkt handelt es sich um etwas, was in anderen Ländern eigentlich noch nie eingetreten ist. Über den Hintergrund muss man aber intensiv diskutieren. Es geht um die sogenannte Zwangssparkassenfusion der Verbandssparkasse. Das hört sich im ersten Moment ziemlich schlimm an.
Ja, Herr Kollege Nink, davon verstehe ich etwas. Zum Glück verstehe ich aber von der Zwangsfusion gar nichts. Eine Zwangsfusion setzt nämlich voraus, dass es mindestens eine Sparkasse gibt, die nicht gesund ist.
Insofern sind wir dankbar dafür, dass die Sparkassen, zumindest die im Bezirk Trier, jedenfalls nach meinem Kenntnisstand sehr gesund und deshalb alle in der Lage sind, ihren öffentlich-rechtlichen Auftrag zu erfüllen, im Gebiet flächendeckend vertreten zu sein und für jeden Kunden in ihrem Geschäftsgebiet ein Konto zu eröffnen. Über diesen öffentlich-rechtlichen Auftrag müssen wir immer wieder diskutieren, wenn über das Sparkassengesetz geredet wird.