Der Antrag der CDU-Landtagsfraktion für die heutige Plenumssitzung sei eine Chance für die Landesregierung, Wort und Tat zusammenzubringen, erklärte der rheinland-pfälzische DGB-Landesvorsitzende Dietmar Muscheid (SPD) heute in Mainz.
(Ministerpräsident Beck: Geschwätz! Für nix verant- wortlich! In einem Jahr hättet Ihr das Land ruiniert!)
Herr Ministerpräsident, ich weiß, dass Sie das alles schon wissen. Dann brauchen Sie mir auch nicht zuzuhören. Das mag alles so sein, aber insgesamt kommen Sie doch definitiv nicht daran vorbei. Überall wird erhöht. In der mittelständischen Wirtschaft wird verlangt, dass die Gehälter erhöht werden. Sie sprechen immer davon, dass man auskömmliche Löhne haben soll. Wir wissen auch, dass es Beamte gibt, bei denen es nicht nur 0,5 % sind, sondern ein bisschen mehr, die nicht gerade so viel in der Tasche haben, dass sie gut damit leben können. Jetzt reden wir einmal darüber, was Sie hier erhöhen. 0,5 % sind unter dem Strich, wenn man es ausrechnet, bei der jetzigen Belastung sage und schreibe 8 Euro. Für 8 Euro gehen Sie heute noch nicht einmal eine Pizza essen und trinken ein Cola dazu.
Herr Ministerpräsident, da frage ich mich wirklich, wenn Sie Ihre eigenen Leute so behandeln, während Sie die Angestellten anders behandeln, dann kann das aus meiner Sicht nicht richtig sein.
Das ist ungerecht. Deshalb wollen wir, dass Sie, auch die Mitglieder der SPD-Fraktion, endlich einsehen, dass wir etwas für unsere eigenen Beamten tun wollen und tun müssen.
Die Motivation, die sie heute an den Tag legen, haben die Beamten bald nicht mehr, wenn Sie denen nicht genug geben, weil sie das dann demotiviert.
0,5 %: Grundgehalt in Höhe von 1.621,17 Euro – ich denke, damit können Sie etwas anfangen –, 0,5 % sind 8,10 Euro brutto. Quelle DStG.
Das macht heute richtig Spaß, hier zu reden. 1.621,17 Euro, 0,5 % davon sind 8,10 Euro. Sie sagen, es stimmt nicht. Wir nehmen das so mit. Wir werden es im Protokoll festhalten und erwarten, dass Sie dann dazu auch Stellung nehmen, wenn es im Protokoll klargestellt ist und wir es nach außen auch verbreiten können.
Ich darf daran erinnern, alle anderen Ministerpräsidentenkollegen sind dabei, ihre Beamten ordentlich zu bezahlen. Sie haben in den letzten zehn Jahren unseren Beamten in diesem Land – das muss man auch noch einmal erwähnen – durch Kürzungen beim Weihnachtsgeld, beim Urlaubsgeld, bei vielen anderen Dingen, bei Beihilfen, bei Zuzahlungen – – –
Herr Kollege, ist Ihnen entgangen, dass der Gesetzentwurf vorsieht, dass es eine Staffelung gibt und die Beamtinnen und Beamten, die in niederen Gehaltsgruppen sind, eben in der, die Sie gerade vorgerechnet haben, nicht 0,5 %, sondern 1,75 % Gehaltserhöhung bekommen?
Herr Ramsauer, danke für diese Frage, die ich gern aufgreife. Das ist mir natürlich nicht entgangen, aber da geht es nur um diejenigen, die bis A 6 verdienen. Wenn Sie dann die Grundgehaltstabelle zugrunde legen zu dem, was ich gerade gesagt habe, kommen Sie auf einen niedrigeren Betrag. Dann kommen Sie nämlich insgesamt bei 1,1 % lediglich auf 7 Euro Erhöhung.
Deshalb herzlichen Dank, sonst hätte ich ganz vergessen, das auch so zu erwähnen, Herr Ramsauer. Insgesamt kommt keiner über diese 8 Euro hinaus. Das halten wir offen gestanden für ein Unding.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin der Meinung, bei diesem Thema sollte es eigentlich in unseren Reihen keinen Streit geben. Wir wollen alle, dass es den Landesbeamten und -beamtinnen genauso gut und in manchen Lagen vielleicht auch genauso schlecht geht wie den Angestellten. Es kann aber nicht sein, dass die Angestellten bessergestellt sind als die Beamtinnen und Beamten.
Ich kann nur noch einmal wiederholen, Herr Muscheid hat recht, und unser Antrag ist wichtig. Ich hoffe, Sie verstehen, dass man diesem Antrag zustimmen muss. Herr Ministerpräsident, Sie haben noch viel vor in diesem Land und im Bund.
Es kann Ihnen nur zugute gereichen, wenn Sie hier zustimmen. Schaden wird Ihnen das sicherlich nicht.
(Beifall der CDU – Ramsauer, SPD: Sie lagen aber wieder falsch! Der mittlere Dienst bekommt nämlich 1,1 %!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man Personalrat und auch Gewerkschaftsmitglied war, hat man ein hohes Verständnis für das Anliegen von Beschäftigten, eine entsprechende Einkommensentwicklung zu haben. Wenn man Mitglied des Landtages ist, was Sie eben deutlich angesprochen haben, muss man aber die Verantwortung der Landtagsabgeordneten und auch die Gesamtverantwortung für das gesamte Land haben. Das bedeutet ein politisches Handeln mit Augenmaß. Es erfordert aufgrund der Ausgangssituation unseres Landes Konsolidierungsbeiträge.
Es erfordert auch, weil Zukunftsinvestitionen anstehen, entsprechende Vorsorge zu treffen. Wenn der Bereich, um den es geht, fast 50 % des Landeshaushalts – was die Ausgabenseite betrifft – bedeutet, dann ist auch in diesem Bereich eine entsprechende Konsolidierung notwendig. Unsere Handlungsspielräume – das wissen wir alle – sind entsprechend begrenzt, weil wir den Blick auch in Richtung der Zukunftsinvestitionen richten. Ich
denke da an die Stichworte, die heute im Bereich der Bildung und Mobilität genannt worden sind, die notwendig sind.
Herr Kollege, wenn man das Ganze betrachtet, dann muss man auch auf die Sachlichkeit und auf den Vergleich, den Sie immer mit den anderen Bundesländern ansprechen, eingehen. Da schauen wir uns zum einen einmal die Arbeitszeit an. In der Arbeitszeit liegen wir bei 40 Stunden, während sich das von Ihnen oft zitierte Land Hessen bei 42 Stunden und das viel gelobte Bayern auch bei 42 Stunden bewegen.
Dann können Sie sich gern einmal eine zweite Liste im Bereich der Sonderzahlungen anschauen, weil zur Besoldung alles dazugehört. Da muss man das entsprechende Gesamtpaket sehen.
Den dritten Vergleich können wir dann auch einmal wagen, wenn man einmal gerade die Besoldungsgruppe A 6, ausgehend von Rheinland-Pfalz, nimmt und im entsprechenden richtigen Vergleich sieht. Der hat dann nämlich die Bezugsgröße der Besoldungshöhe und auch der Arbeitszeit. Das muss ich beides sehen. Ich brauche die Besoldung und die Arbeitszeit. Wenn ich dann als Basisfaktor 1. April 2008 Rheinland-Pfalz mit 100 % sehe und einmal nach Hessen schaue, dann bin ich dort bei 96,5 %.
Wenn wir ins nächste Jahr schauen, weil entsprechende Gehaltserhöhungen diskutiert werden, die in Hessen entsprechend angesetzt wurden, bleiben wir zum 1. Januar 2009 bei unseren 100 % als Basiseffekt genannt, und Hessen bewegt sich von 96,5 % auf 94,5 %. Das ist nur ein Vergleich mit anderen Bundesländern. Das belegt genau die Aussage, dass wir auch die Beamten an der Einkommensentwicklung im Gesamten gesehen entsprechend teilhaben lassen. Das ist eine ganz wichtige Sache. Wenn man eben schon von Wort und Tat gesprochen hat, darf man nicht die entsprechenden Faktoren außer Acht lassen. Das gilt im Übrigen nicht nur für den Bereich von A 6, sondern auch im Bereich von A 9 kann ich Ihnen Beispiele nennen. Im Verhältnis Rheinland-Pfalz zu Nordrhein-Westfalen sind es dann 94,97 %. Das ist der reale Vergleich der Besoldung eines Beamten in diesem Einkommensbereich in Rheinland-Pfalz zu Nordrhein-Westfalen. – Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen, bevor Sie hier Aussagen treffen, die nicht der sachlichen Grundlage entsprechend bestehen.
Dann kommen wir Schritt für Schritt zu dem eben angesprochenen Thema des Vergleichs des Beamten mit dem Beschäftigen oder einfacher gesagt, die Thematik des Angestellten. Das können wir uns einmal anschauen. Da gehen wir einmal in die Besoldungsgruppe A 9. Wenn man die Besoldungsgruppe des Beamten in A 9 und des vergleichbaren Mitarbeiters im Bereich der Beschäftigten vergleicht, dann liegt man bei den bereinigten Nettobezügen – das ist ganz wichtig, die Bruttofrage ist sicher eine Grundlage, aber entscheidend ist,
was entsprechend unter dem Strich erzielt werden kann – bei dem Beamten mit A 9 um 200 Euro besser. Wenn ich dann noch in die Gehaltsgruppe des – – –