Protokoll der Sitzung vom 17.04.2008

(Beifall im Hause)

Ich bin mir sicher, dass Herr Professor Dr. Rudolf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz der letzten Monate besonders wohlwollend zur Kenntnis genommen hat, insbesondere auch deshalb, weil die Gerichte in

einigen Fällen sogar noch über das hinaus gegangen sind, was er selbst im Bereich des Datenschutzes für notwendig gehalten hat.

Gleiches gilt selbstverständlich für den neuen Landesdatenschutzbeauftragten. Man kann feststellen, dass der Wechsel von Herrn Professor Dr. Rudolf zu Herrn Wagner sich nicht in einer veränderten Wahrnehmung des Datenschutzes in unserem Lande widerspiegelt. Vielmehr denke ich, in der Funktion des Landesdatenschutzbeauftragten zeichnet sich eine gewisse Kontinuität ab, die wir auch in der Zukunft fortführen wollen.

Auch die Herangehensweise an Datenschutzfragen der beiden Landesdatenschutzbeauftragten ist die gleiche: Es ist das Bemühen um ausgewogene Lösungen bei gleichzeitigem Festhalten an wichtigen Grundsätzen des Datenschutzes. Wir stellen in diesem Bereich eine erfreuliche Übereinstimmung beider Personen fest.

Auf über 100 Seiten werden im Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten über 150 unterschiedliche Sachverhalte abgehandelt. Schwerpunkt der Tätigkeit waren wie auch in den Jahren zuvor die Begleitung der datenschutzrelevanten Gesetzgebung und der Einführung neuer EDV-Verfahren in nahezu allen Bereichen der Landesverwaltung, wobei von einer Beteiligung am Aufbau der E-Government-Strukturen im Land gesprochen werden kann. Wir aus der Datenschutzkommission wissen, wie eng das Verhältnis zwischen dem Landesdatenschutzbeauftragten und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einerseits und insbesondere Herrn Dr. Büermann vom Ministerium des Innern und für Sport andererseits ist. Die meisten Gesetze, die datenschutzrelevant sind, werden entsprechend vorbereitet, sodass es von vornherein gar nicht zu großen Friktionen kommen muss.

Naturgemäß steht der Sicherheitsbereich, insbesondere der Bereich der Polizei, in der besonders kritischen Beobachtung des Datenschutzes. Daher wird diesem Bereich im Bericht auch ein relativ großer Raum gewidmet. Auch dies war in den vergangenen Jahren schon der Fall.

Ich denke, es ist sehr wichtig zu bemerken, dass aber dennoch keine großen und vor allem keine systematischen Fehlentwicklungen konstatiert werden. Die zu rügenden Einzelfälle – bei 9.000 Polizisten kommen wie auch bei anderen Menschen Fehler vor – sind sicherlich bedauerlich für den Einzelnen, aber die Polizei insgesamt kann aus meiner Sicht mit den getroffenen Feststellungen durchaus zufrieden sein und gut leben.

Geprüft wurde unter anderem die polizeiliche Datenverarbeitung bei der Fußball-Weltmeisterschaft. Wer erinnert sich noch daran, welch ein riesiger Aufwand damals bei der Akkreditierung betrieben worden ist und welche Forderungen gestellt worden sind? – Stichproben in ausgewählten Polizeibehörden, die Speicherung personenbezogener Hinweise in der zentralen polizeilichen Datei POLIS usw.

Bei den Feststellungen wurden Verbesserungsvorschläge gemacht, die auch umgesetzt worden sind. Ich denke, auch dies ist für die heutigen Feststellungen wichtig.

In Anbetracht der Größe und der Komplexität der Polizeiorganisation ist bis auf wenige Ausnahmen der Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten ein guter Beleg für die Arbeit unserer Polizei. Dies ist sicherlich auch – wie soeben bereits angesprochen – auf das gute Zusammenwirken von Ministerium, Datenschutzbeauftragtem und der Landesdatenschutzkommission zurückzuführen.

Im Bereich des Gesundheitswesens stand die datenschutzrechtliche Begleitung der im Lande bestehenden Vorhaben zur elektronischen Gesundheitskarte, der Patientenkarte oder Juniorkarte im Vordergrund. Diese Dauerbaustelle wird den Datenschutz wohl auch noch weiterhin beschäftigen, insbesondere wenn es um die Umsetzung geht.

Ebenfalls ein datenschutzrechtlicher Dauerbrenner in den beiden vergangenen Jahren war, wie sich dem Bericht entnehmen lässt, die Datenverarbeitung, die im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für die Arbeitsuchenden nach dem SGB II steht. Daneben hatte auch die Einbindung des Landesdatenschutzbeauftragten bei der Schaffung eines Gesetzes zum Schutz des Kindeswohls und der Kindergesundheit erhebliche Bedeutung, das vor wenigen Wochen in diesem Haus verabschiedet wurde und sich nun in der Umsetzung befindet.

Große Skandale sind glücklicherweise ausgeblieben. Ich denke – da sind wir uns wohl auch einig –, dies ist auf ein ausgeprägtes Datenschutzbewusstsein der Verwaltung zurückzuführen, wobei natürlich niemand vor Fehlern gefeit ist. Einige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts – ich habe bereits darauf hinge- wiesen –, die so weder von der Landesregierung noch vom Parlament noch von unserem Landesdatenschutzbeauftragten vorhergesehen worden sind, möchte ich gleich kurz erwähnen. Es fängt an bei der Entscheidung zur Rasterfahndung, wozu das Gericht erklärt hat, dass ein intensiver polizeilicher Grundrechtseingriff – dazu gehört die Rasterfahndung – nur dann vom Vorliegen einer Gefahr abhängig gemacht werden kann, wenn es sich um eine konkrete Gefahr handelt und wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Schaden für gewichtige Rechtsgüter droht. Bloße Vermutungen oder allgemeine Überlegungen und Schlussfolgerungen reichen da nicht aus. Das haben wir etwas anders gesehen.

Das dürfte auch in den anderen Bereichen Auswirkungen haben, in denen es um Handlungen der Polizei zum Zweck der Gefahrenabwehr geht, die mit erheblichen und gewichtigen Grundrechtseingriffen verbunden sind.

Eine andere wichtige Entscheidung will ich kurz nennen, die nicht nur die Landesregierung und das Parlament, sondern auch den Landesdatenschutzbeauftragten zur Überprüfung von Positionen und Empfehlungen veranlassen dürfte. Es ist die Entscheidung zur KfzKennzeichenerfassung. Auch hier werden wir um eine Novellierung des POG nicht umhinkommen, obwohl es trotz rechtlicher Möglichkeiten in unserem Land niemals zu einer derartigen Erfassung gekommen ist. Wir haben gar nicht das technische Gerät, weil wir es gar nicht

wollen. Also werden wir in absehbarer Zeit hier auch das Gesetz ändern.

Einen besonderen Punkt stellt natürlich die Entscheidung zur Online-Durchsuchung und in diesem Zusammenhang auch die Entscheidung unseres Verfassungsgerichtshofs zur heimlichen akustischen Wohnraumüberwachung dar. Hier sind wir inhaltlich weitgehend mit dem bestätigt worden, was wir in unser Gesetz geschrieben haben, weil wir ein sehr liberales Gesetz, das den Menschen in seinen Grundrechten besonders schützt, geschaffen haben.

Wenn Herr Professor Hassemer, der demnächst aus dem Verfassungsgericht ausscheiden wird, anlässlich eines Vortrags hier in Rheinland-Pfalz geäußert hat, dass er Bedenken habe, dass der Datenschutz an Bedeutung verlieren würde, weil die technische Entwicklung so sei, wie sie ist, dann haben wir hier durch unseren Entschließungsantrag, auf den ich sofort übergehen möchte, um die Zeit nicht so sehr in Anspruch zu nehmen, den wir gemeinsam einbringen – ich denke, das ist auch ein wichtiger Abschluss des heutigen Tages –, deutlich gemacht, dass Datenschutz in Rheinland-Pfalz eine große Rolle spielt.

Wir haben auch neue Entwicklungen berücksichtigt, die z. B. im Bereich der Jugendlichen eine Rolle spielen – ich nenne das schülerVZ oder studiVZ –, in dem leichtfertigst mit den persönlichen Daten umgegangen wird, weil sie offensichtlich nicht erkennen, dass sie daraus eines Tages Schwierigkeiten bekommen könnten, wenn sie die ins Internet einstellen. Meine eigenen Kinder haben es auch gemacht. Ich habe sie selbst aufklären müssen. Ich habe das gar nicht gewusst. Das ist vielleicht noch ein Punkt, den wir in diesem Entschließungsantrag aufgreifen. Dies und weitere Dinge werden beweisen, dass wir vor der technischen Entwicklung nicht kapitulieren, sondern wir Datenschutz weiterhin als eine sehr wichtige Aufgabe betrachten.

Am Schluss meiner Ausführungen möchte ich insbesondere dem Datenschutzbeauftragten und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zum Teil auf der Tribüne anwesend sind, recht herzlich für die hervorragende Arbeit danken. Dieser Dank gilt auch den Mitgliedern der Datenschutzkommission.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD)

Das Wort hat Herr Kollege Schneiders.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben als wesentliche Punkte heute den Gesetzentwurf und den Antrag zu beschließen, die beide Ausfluss des 21. Tätigkeitsberichts des Landesdatenschutzbeauftragten sind. Herr Kollege Pörksen, ich glaube, Sie haben die Punkte im Wesentlichen ange

sprochen. Ich müsste deshalb nicht so sehr in die Breite gehen. Ich habe vorhin auch schon bedauert, dass wir in unserer Geschäftsordnung nicht die Möglichkeit haben, eine Rede zu Protokoll zu geben.

(Pörksen, SPD: Meine könnte man meistens nicht lesen, das nützt dann nichts!)

Gleichwohl möchte ich meine Verantwortung doch wahrnehmen und einige Punkte ansprechen. Der Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten umfasst einen Zeitraum – Sie haben es eben gesagt –, der in Teilbereichen des Vorgängers des jetzigen Datenschutzbeauftragten, Herrn Wagner, liegt, und zwar bei Professor Dr. Rudolf. Deshalb gilt es, beiden herzlich für ihr Engagement für den Datenschutz in der zurückliegenden Zeit zu danken. Für die Arbeit, die in dem Tätigkeitsbericht steckt, gilt es natürlich insbesondere, Herrn Wagner und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die hier heute dabei sind, herzlich zu danken.

(Beifall der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Meine Damen und Herren, ich möchte kurz ansprechen, dass in dem Tätigkeitsbericht darauf hingewiesen wird, dass die Landesregierung und der Landtag unseren Datenschutzbeauftragten und seine Behörde in der Regel rechtzeitig in anstehende Gesetzesvorhaben eingebunden haben. Kritisiert wird allerdings, dass das nicht immer auf allen anderen Ebenen auch der Fall sei. Ausdrücklich gesagt wird es für die Landesebene. Bei Bundesgesetzen, die in der Regel allerdings umfassender und tiefer in das informationelle Selbstbestimmungsrecht eingreifen, sei jedoch nicht immer der Fall, dass die Beteiligung als ausreichend angesehen wird. Diese Bitte des Datenschutzbeauftragten ist im Tätigkeitsbericht ausdrücklich geäußert. Wir sollten sie aufgreifen.

Es darf auch nicht verschwiegen werden, dass bei allem positiven Bewusstsein, das für den Datenschutz auch nach Erkenntnis des Datenschutzbeauftragten im Lande besteht und gegriffen hat, dennoch eine Reihe von Verstößen genannt sind, die zum Teil von ihrer Auswirkung und Bedeutung her sicher nicht als sehr schlimm eingestuft werden. Sie müssen dennoch genannt werden und sind auch in dem Bericht genannt worden.

Ich will jetzt die Punkte im Einzelnen nicht auflisten, sonst würde ich mir selbst untreu. Hinweisen möchte ich jedoch darauf, dass es Änderungen beim Einwohnerinformationssystem gab. Hier hat die Kontrolle ergeben, dass in 10 % der Fälle bei der Nutzung unsinnige Angaben für den Grund der Abfragen gemacht wurden. Auch der Datenschutzbeauftragte stellt fest, „natürlich gibt es bei derartigen Abfragen immer einen Bodensatz von missbräuchlichen Abfragen“, dennoch erscheinen ihm und – das möchte ich hier bestärken – auch uns 10 % an der Stelle doch recht hoch.

Kritisiert wird auch der Umgang mit den Daten von Besuchern in Justizvollzugsanstalten, weil hier Daten auch verarbeitet werden, wenn es nicht für Strafvollzugszwecke erforderlich ist.

Die Sorge, die über den leichtfertigen Umgang insbesondere von Jugendlichen mit ihren eigenen Daten im

Internet geäußert wird, kann man nur teilen und unterstreichen. Hier sollte man auch den Landesbeauftragten für den Datenschutz künftig bei seinen Bemühungen unterstützen, für Aufklärung Sorge zu tragen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere jetzt auch in unserem gemeinsamen Entschließungsantrag genannt worden, dass die Bemühungen für Öffentlichkeitsarbeit und Information der jüngeren Generation, auch mit dem Modell „Medienkompetenz macht Schule“, intensiv verfolgt werden. Das sind Dinge, die wir mit unserem Entschließungsantrag aufgreifen und gemeinsam beschließen wollen.

Sinnvoll ist auch, das Zusammenführen der Aufsicht für den Bereich nicht öffentlicher Stellen und öffentlichrechtlicher Wettbewerbsunternehmungen, die zum Teil bisher noch bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion angesiedelt waren, beim Landesbeauftragten für den Datenschutz zu konzentrieren. Ich denke, dass wir auch dieses Gesetz mit diesem Punkt der Änderung gemeinsam verabschieden und beschließen können. Von daher will ich hier meine Ausführungen beenden, obwohl man noch eine Reihe von Punkten ansprechen könnte.

Herr Wagner und den Damen und Herren in Ihrer Behörde ein herzliches Dankeschön! Sie können die Gewissheit mitnehmen, dass wir den Entschließungsantrag und das Gesetz in der vorliegenden Form mit den Stimmen der CDU zustimmend begleiten.

(Beifall der CDU und des Abg. Pörksen, SPD)

Für die FDP-Fraktion hat der Herr Kollege Auler das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Datenschutz ist für eine Partei und eine Fraktion mit liberaler Grundeinstellung, die sich für die Eigenentscheidung und Selbstverantwortung einsetzt, eine Angelegenheit von außerordentlicher politischer, aber auch praktischer Bedeutung. Beim Datenschutz geht es überwiegend um den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist Datenschutz ein Grundrecht, das in der Landesverfassung in Artikel 4 a fest verankert ist. Angesichts der in der letzten Zeit zu beachtenden Regelungswut und einer gewissen Eingriffsbesessenheit staatlicher Organe setzen die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts politische Akzente. Ich denke dabei an die Entscheidung zur Online-Durchsuchung, an die Entscheidung zum Kfz-Scanning und an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. Die Tatsache, dass das höchste Gericht in kurzer Zeit so oft in Angelegenheiten angerufen wurde, die sich immer als Angriffe auf die informationelle

Selbstbestimmung und auf den Schutz der Privatsphäre darstellten, ist höchst bemerkenswert.

Die Begehrlichkeit im staatlichen wie auch im privaten Bereich, die persönliche Integrität von Menschen quasi aufzubrechen, ist das, was den Menschen heute Angst macht. Sie fühlen sich machtlos und hilflos ausgeliefert.

Der Datenschutz ist politisch wichtiger und praktisch bedeutender geworden, weil durch die Digitaltechnik und die daraus folgende Datenerfassung, Datenhaltung, Datenweitergabe und Datenanalyse immer einfacher geworden sind.

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht nur staatliche Stellen haben ein wachsendes Interesse an personenbezogenen Daten. Auch Unternehmen versprechen sich unter anderem von der Mitarbeiterüberwachung höhere Effizienz, wie kürzlich das Beispiel des Lebensmitteldiscounters LIDL und neuerdings das Beispiel REWE gezeigt haben.

(Pörksen, SPD: Nur die beiden? Noch mehr!)

Dort wurden die eigenen Mitarbeiter mit System rechtswidrig überwacht.

Auch durch die weltweite Vernetzung durch das Internet nehmen die Gefahren hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten laufend zu. Nicht ohne Grund heißt es: Das Internet vergisst nie.

Der Bericht des Beauftragten für Datenschutz zeigt in einer stattlichen Broschüre, in welchen Bereichen es datenschutzrechtliche Anforderungen und Aktivitäten gegeben hat. Dieser Bericht zeichnet insoweit ein getreues Abbild datenschutzrechtlicher Aktivitäten, wie beispielsweise bei Justiz, Gesundheitswesen, Sozialdatenschutz, Finanzverwaltung, Telekommunikation und natürlich bei Polizei und Verfassungsschutz.

Ein Bereich, von dem man zunächst nicht ohne Weiteres annehmen möchte, dass er ein besonders sensibles Feld für den Datenschutz darstellt, sind die Schulen. Für alle beteiligten Lehrkräfte und Eltern muss transparent gestaltet sein, welche Daten von der Schulverwaltung erhoben, gespeichert, verarbeitet und gegebenenfalls weitergegeben werden dürfen. Wie mit der Schulstatistik und besonders mit Schulnoten umzugehen ist, sind weitere sensible Fragen.