Protokoll der Sitzung vom 04.06.2008

Wir halten das für eine angemessene Aufteilung. Zwei Drittel der Verwaltungsratsmitglieder sind Vertreter des Eigentümers, der Gebietskörperschaft, und ein Drittel der Mitglieder sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir werden das so tun, wie es in 14 anderen Bundesländern in Deutschland gute und richtige Tradition ist.

Meine Damen und Herren, wir kommen zu einem Punkt, bei dem es um die Stärkung, die Zukunftssicherung und das Image der Sparkassenorganisation der einzelnen Sparkassen geht. Unstreitig ist, dass wir, wenn eine Sparkasse in eine Schieflage gerät, die Voraussetzung schaffen, dass die Sparkassenorganisation die Möglichkeit hat, als Ultima Ratio eingreifen zu können, bevor auf die Sparkassenorganisation durch den gemeinsamen Haftungsfonds noch größerer Schaden zukommt. Wenn eine Bank in eine Schieflage gerät, ist damit immer ein Imageverlust der gesamten Sparkassenorganisation verbunden. Deswegen begrüßen wir, dass wir diese Möglichkeit in Rheinland-Pfalz schaffen.

Dann kommen wir zu der Frage, ob es eine verbindliche Festlegung des Rahmens der Vergütung der Vorstände von Sparkassen geben soll. Einige haben die Genese nicht richtig nachvollzogen. Wir hatten bis 1999 die Möglichkeit, dies durch Rechtsverordnung zu lösen. Wir sind der Auffassung, dass es nicht Aufgabe des Staats sein muss, durch Rechtsverordnung selbst die Höhe zu bestimmen, was ein Vorstand oder ein Vorstandsvorsitzender abschließend verdient.

Wir glauben – das ist unsere Überzeugung –, dass die Sparkassenorganisation in Rheinland-Pfalz, der Sparkassen- und Giroverband und die Vertreter der Eigentümer der Sparkassen, die kommunalen Spitzenverbände, ein hohes Verantwortungsbewusstsein haben, indem sie einen angemessenen Rahmen für die Vergütung von Vorständen in Sparkassen festlegen.

(Beifall der SPD – Zuruf des Abg. Billen, CDU)

Wir glauben nicht, das durch Rechtsverordnungen lösen zu müssen.

Hierbei geht es auch um das Image von Sparkassen, das wir schützen wollen, indem wir sagen, wenn dort ein Rahmen – ein Rahmen heißt, man muss ihn nicht bis zum Ende ausschöpfen, man kann auch darunter bleiben – durch den Sparkassen- und Giroverband zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden festgelegt wird, dann sollten wir seitens des Gesetzgebers auch sagen, dies sei für die Sparkassen in Rheinland-Pfalz verbindlich.

(Billen, CDU: Wer muss denn zustimmen?)

Ich glaube, dass wir den Sparkassen insgesamt keinen Gefallen tun, wenn einige Wenige diesen Rahmen deut

lich überschreiten und wir eine Diskussion über die Angemessenheit von Vorstandsbezügen von Sparkassen bekommen. Damit schaden wir der Sparkassenorganisation. Das wollen wir den Sparkassen ersparen, auch im Konsens mit der Sparkassenorganisation, die wir in Rheinland-Pfalz haben.

(Beifall der SPD – Zuruf des Abg. Wirz, CDU – Zuruf des Abg. Eymael, FDP)

Dieser Rahmen ist mit doch deutlichen Anpassungen nach oben erweitert worden. Herr Wirz, vielleicht gibt es auf beiden Seiten dazu unterschiedliche Auffassungen.

Wir glauben, wenn Verwaltungsräten die Möglichkeit gegeben wird, ihren Vorstandsmitgliedern eine Vergütung von bis zu 350.000 Euro zu ermöglichen, dies dann ein Rahmen ist, innerhalb dessen Vorstände angemessen und ausreichend vergütet werden können.

(Beifall der SPD)

Ich bin der festen Überzeugung, dass es verantwortungsvolle Vorstände gibt, die bereit sind, in diesem Rahmen engagierte Arbeit für ihre Sparkassen zu leisten.

(Eymael, FDP: Sie nennen nur die Höchstzahlen!)

Das ist der Rahmen, der vorgegeben und in Rheinland-Pfalz möglich ist. Dieser muss nicht ausgeschöpft werden.

Herr Eymael, wir sind im Konsens mit dem Sparkassen- und Giroverband Rheinland-Pfalz und mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände der Auffassung, dass dies ein angemessener Rahmen ist, innerhalb dessen man agieren und die Vorstände angemessen vergüten kann, um sie auch im Interesse des Images der Sparkassenorganisation insgesamt zu stärken.

(Beifall der SPD – Zuruf des Abg. Lelle, CDU)

Ich will auf einen Punkt eingehen, bei dem Sie uns unnötige Regelungen vorwerfen. Das ist die Frage, ob die Bestellung und Abberufung des Leiters der Prüfungsstelle des Verbands von der Sparkassenaufsicht genehmigt werden soll oder nicht.

14 Bundesländer sind der Auffassung, dass das EURecht dies zwingend vorschreibt. Zwei Bundesländer vertreten eine andere Auffassung, und in einem Bundesland wird diskutiert, auch bis nach Europa diskutiert, ob die Abberufung eines Leiters einer Prüfungsstelle ohne Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach Europarecht zulässig sei.

Ich glaube, es ist gemeinsamer Konsens, dass wir alle das dreigliedrige Bankensystem in Deutschland erhalten wollen, da es eine Stärkung kommunaler Strukturen und des Mittelstandes bedeutet, wenn wir funktionierende Sparkassen und Volksbanken haben.

Ich werde nicht verantworten, dass wir fahrlässig diese Regelung nicht vornehmen, grob fahrlässig eine Diskussion in Europa herbeiführen, ob das Sparkassenrecht in Deutschland mit Europarecht vereinbar sei, und erneut in Europa eine Diskussion bekommen, ob das Sparkassensystem in Deutschland europarechtskonform sei, ja oder nein, und damit die Gefahr herbeiführen, insgesamt über die Zulässigkeit von Sparkassen in Deutschland, in Europa zu diskutieren. Diese Gefahr herbeizuführen ist unverantwortlich.

(Beifall der SPD – Zuruf des Abg. Wirz, CDU – Ministerpräsident Beck: Sehr richtig!)

Wenn man die Aussagen noch einmal Revue passieren lässt, so ist zu sagen, es gibt drei Punkte, bei denen Sie Bedenken geäußert hatten. Das ist einmal das Quorum der Mitarbeiter. Wir sehen das wie 14 andere Bundesländer in Deutschland auch.

Es geht des Weiteren um den Rahmen für die Vergütung von Vorständen. Dazu ist alles gesagt worden, denke ich. Ferner geht es auch darum, ob wir fahrlässig eine Diskussion über die Zulässigkeit von Sparkassensystemen in Deutschland herbeiführen sollten.

Damit reduziert sich die Motivation, warum Sie gegen dieses Gesetz stimmen sollten. Man kann nur ein großes Fragezeichen dahinter machen, ob das tragende Gründe sind, den gemeinsamen Konsens in einer solch wichtigen Frage mit den Sparkassen aufzukündigen.

(Beifall der SPD – Ministerpräsident Beck: Sehr richtig!)

Das Wort für eine Kurzintervention hat Herr Abgeordneter Creutzmann. Die Redezeit bei Kurzinterventionen beträgt drei Minuten.

(Pörksen, SPD: Für die Gewerkschaftsseite!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Staatsminister, ich wollte darauf aufmerksam machen, eine echte Mitbestimmung wird dies nicht werden, weil die Mitarbeiter, die ihre Arbeitnehmervertretungen wählen, die doppelte Anzahl wählen müssen. Dann wird der Gewährsträger, Kreistag oder Stadtrat, aus diesem vorgeschlagenen Personenkreis auswählen.

Ich wollte nur meine Bedenken vorbringen. Wir haben das alles schon einmal gehabt. Das führt dann auch in ein Stück Wahlkampf. Man muss dann schlicht und einfach wissen, dass der Gewährsträger dann nach Interessenslage schaut, wen man wohl aus diesem Angebot wählen könnte. Ich sage das bewusst und will es so stehen lassen. Ich weiß nicht, ob das der Mitbestimmung gut tut.

Ich bin selbst Mitglied im Verwaltungsrat einer Sparkasse. Man kann es natürlich begrüßen, wenn über den Wirtschaftsplan und über den Jahresabschluss nicht nur mitdiskutiert wird. Dazu haben die Mitarbeiter auch bisher schon mitgesprochen und sich gemeldet, gerade auch, wenn es um personelle Dinge ging. Jetzt wird gesagt, in Ordnung, dann sollt ihr auch abstimmen und nicht nur mitreden dürfen.

Aber – auch darauf will ich aufmerksam machen –, wenn kein gestandenes Personalratsmitglied zur Verfügung steht, kann das auch zu Problemen führen. Man muss wissen, dass diese Mitbestimmung auch zu Konfliktsituationen führen kann.

Die IG BCE hat gesagt, sie wolle ein Co-Management in den Unternehmen haben. Das ist nun eine Art CoManagement, aber man braucht dann auch gestandene Personen in den Verwaltungsräten. Ich wollte nur auf diese beiden Punkte aufmerksam machen, weil Sie so vehement gefochten und gesagt haben, wir seien schon ein Stück weiter.

Es ist aber nur ein Angebot, keine echte Mitbestimmung. In der Wirtschaft haben wir die echte Mitbestimmung. Dort sucht sich der Eigentümer nicht aus einem vorgeschlagenen Kreis die entsprechenden Personen aus.

Ich weiß, warum das so gehandhabt wird, Stichwort „verfassungsrechtliche Bedenken“. Ich wollte es nur noch einmal erwähnen, weil Sie so vehement die Einführung der Mitbestimmung begrüßt haben.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, wir kommen zur Abstimmung.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung über Punkt 2 der Tagesordnung, zum Änderungsantrag der Fraktion der CDU.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/2287 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP abgelehnt worden.

Wir kommen zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/2288 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen durch den Änderungsantrag der Fraktion der SPD. Wer der Beschlussempfehlung – Drucksache 15/2268 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Für Stimmenthaltungen ist kein Raum. – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der zuvor angenommenen Anträge. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/1932 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und FDP angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer ist dagegen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen.

(Beifall der SPD)

Wir kommen nun zur Abstimmung über das Landesgesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern BadenWürttemberg und Rheinland-Pfalz über die Vereinigung der Landesbank Baden-Württemberg und der LRP Landesbank Rheinland-Pfalz – Drucksache 15/2183 –. Da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt, stimmen wir unmittelbar über den Gesetzentwurf ab. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen worden.

Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Ich stelle fest, das Gesetz ist in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen worden.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun zu Punkt 5 der Tagesordnung:

…tes Landesgesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drucksache 15/2109 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 15/2270 –

Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften Antrag der Fraktion der FDP – Entschließung – – Drucksache 15/2280 –