Wir haben nicht nur in diese Landesverordnung die Dualen Oberschulen extra hineingeschrieben, die Regionale Schule kann auch als Duale Oberschule errichtet werden, und dann noch spezifiziert – diese ist gekennzeichnet durch eine systematische Berufsorientierung, eine enge Kooperation mit der berufsbildenden Schule –, sondern wir haben in diese Verordnung – ich denke, das ist Ihnen vielleicht beim Schreiben Ihres Gesetzentwurfs entgangen – noch einen eigenen Verordnungsteil hineingebracht, der ausschließlich für die Duale Oberschule geschrieben wurde.
Wenn es darum gehen müsste und sollte, der Dualen Oberschule ein Symbol dafür zu geben, dass wir glauben, sie ist es wirklich wert, extra betont zu werden, so ist es darin geschehen.
Wenn es aber darum geht, die Frage zu beantworten, ob der Bestand dieser Schule gesichert sei, ob irgendjemand, wild geworden, auf die Idee kommt, die Dualen Oberschulen wieder mit einem Handstreich zu entfernen, so sage ich Ihnen, durch das, was in dieser Landesverordnung steht, ist der Bestand dieser Schulen ohne Frage gesichert und das mögliche Entstehen zusätzlicher Dualer Oberschulen im Rahmen dieser Verordnung absolut möglich. Es ist nicht notwendig, dafür ein Schulgesetz aufzublähen und zu ändern.
Wir sind der Meinung, dass das, was wir in der Verordnung zu Ende der Legislaturperiode gemacht haben, den Bestand sichert, die Qualität bestätigt, die Besonderheit betont, die auch uns wichtig ist, und den Dualen Oberschulen ein ruhiges Arbeiten ermöglicht.
Indiz dafür ist, der Antragstermin, der demnächst abläuft, ist bereits von 13 von 14 Schulen genutzt worden. Die Anträge sind bereits eingegangen.
Die 14. Schule, die aufgrund ihrer besonderen Trägerstruktur mit mehr Beschlüssen in dieses Verfahren hineingehen muss, hat noch nicht alle Beschlüsse zusammen. Es stehen noch Termine aus. Sie befindet sich aber auf dem Weg zum Antrag.
Dann haben alle 14 Schulen den Antrag gestellt, nach dieser Verordnung ihre Besonderheit dann im Schulschild wiederfinden zu können.
Wir glauben, dass unsere Dualen Oberschulen damit gut arbeiten können. Wir sind sicher, dass sie es zum Wohl unserer Kinder, die in diese Schule gehen, tun.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Morsblech hat zu Beginn ihrer Ausführungen geäußert, dass sie guter Hoffnung sei. Ich wünsche ihr, dass dies in Erfüllung geht. Ob wir allerdings dabei helfen können, weiß ich noch nicht genau.
Seit Beginn des Schulversuchs Duale Oberschule hat die CDU diesen Versuch interessiert begleitet. Durch Schulbesuche und Gespräche mit Schülern, Lehrern, Eltern und Kommunalpolitikern machten wir uns auch vor Ort wiederholt kundig. Was uns berichtet wurde und was wir gesehen haben, war überwiegend positiv.
Wir begleiteten als CDU den Schulversuch in der vergangenen Legislaturperiode auch durch diverse Kleine Anfragen und Berichtsanträge im Bildungsausschuss.
Im Übrigen waren wir die einzige Fraktion, die das Thema „Duale Oberschule“ auf parlamentarische Weise thematisierten. Das sage ich vor allem zu Ihnen. Sie haben das Erstgeburtsrecht. Das war den Kollegen klar, und das nehmen wir ihnen auch nicht ab. Aber manchmal kamen wir uns schon so vor wie ungewollte Adoptiveltern.
(Ministerpräsident Beck: Manchmal ist die Liebe einseitig! – Heiterkeit bei der SPD – Beifall der CDU)
Frau Ministerin, es war auch sinnvoll, dass der Schulversuch wissenschaftlich begleitet wurde. Ich habe mich wiederholt danach erkundigt, wann die Ergebnisse veröffentlicht werden sollten. Auf Anfrage erfuhr ich, dass der Abschlussbericht bis Ende 2004 vorliegen sollte. Da dies nicht der Fall war und die Ungeduld vor Ort groß war zu erfahren, wie es mit der Dualen Oberschule weitergeht – dies ist positiv, wenn Leute sich interessieren, wie es mit einem durchaus erfolgreichen Schulversuch weiter
geht –, stellten wir in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Jugend vom 17. Februar des vergangenen Jahres die Frage nach der Zukunft der DOS.
Da der Abschlussbericht immer noch nicht vorlag, wurde unser Antrag vertagt. In der Sitzung kurz vor der Sommerpause, am 30. Juni, wurde uns von Frau Ministerin Ahnen mitgeteilt, dass der Abschlussbericht nun vorliege, gedruckt werde und uns zugeleitet werde. Sie hatten schon Informationen über die Inhalte dieses Berichtes, und Sie zogen in dieser Sitzung eine überwiegend positive Bilanz. Ich muss auch noch einmal loswerden, dass sich außer Ihnen, dem Kollegen Lelle und mir an der Diskussion zu dem wichtigen Tagesordnungspunkt niemand beteiligte. So viel noch einmal zu den Adoptiveltern.
Ob die DOS, wie von der FDP beantragt, als Regelschule im Schulgesetz verankert werden muss und damit eine eigene Schulart wird, können wir noch nicht abschließend beantworten. Wir wollen zunächst den Bericht diskutieren. Der Bericht hat es wirklich verdient, dass wir uns als Ausschuss auch damit befassen.
Wir wollen dabei auch prüfen, ob es Elemente gibt, die auch in anderen Schularten wie der Haupt-, der Real- oder der Regionalen Schulen Eingang finden könnten, ohne die DOS zur Disposition stellen zu wollen. Aber ich denke, es gibt gerade im Bereich der Berufswahlvorbereitung und der individuellen Förderung durchaus äußerst positive Aspekte, die man nicht allein im Bereich der DOS belassen sollte.
Wie gesagt, wir werden darüber diskutieren und zu gegebener Zeit entscheiden, ob wir dem Antrag der FDP zustimmen werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe die Einbringung des Gesetzentwurfs schon mit einer gewissen Verwunderung zur Kenntnis genommen, und zwar nicht so sehr wegen des Inhalts – das war mir relativ klar, wenngleich ich dazu auch noch einmal auf einen Punkt zurückkomme, der mich ein bisschen verwundert –, aber wegen des Zeitpunkts. Wir haben uns gegen Ende der letzten Legislaturperiode darauf verständigt, dass die Duale Oberschule als besondere Form der Regionalen Schule rechtlich abgesichert und verankert wird. Selbstverständlich hat die Landesregierung dafür gesorgt, dass dieser Weg auch in die Umset
Von den 14 Schulen haben inzwischen 13 Schulträger einen entsprechenden Antrag gestellt, dass die Duale Oberschule als besondere Form der Regionalen Schule errichtet wird. Nur in einem einzigen Fall ist aus einer Formalie heraus, weil dort ein neuer Schulzweckverband gebildet werden soll, der Antrag noch nicht gestellt worden.
Wir befinden uns also in der Umsetzung dessen, was vereinbart worden ist. Wir haben das klare Ziel, dass zum 1. August dieses Jahres die Dualen Oberschulen in diese Regelform überführt werden und damit volle Sicherheit haben. Insofern muss ich schon sagen, dass mich der Zeitpunkt der Einbringung dieses Gesetzentwurfs verwundert und ich glaube, dass er weder den Schulen noch den Schulträgern nutzt und er eher zur Verunsicherung führen würde.
Wir haben diesen Weg gewählt, weil wir aus voller Überzeugung die Duale Oberschule erhalten wollten. Frau Brede-Hoffmann hat auf viele positive Aspekte hingewiesen. Dazu gehört, dass das Interesse der Jugendlichen an der beruflichen Bildung erhöht werden konnte und die Duale Oberschule einen Beitrag zu allgemeiner und beruflicher Bildung sowie zur Gleichwertigkeit leistet und damit ganzheitliches Lernen erfolgreich umgesetzt wird.
Es gehört auch dazu, dass der ursprüngliche Weg „neun plus drei“ nicht die Akzeptanz gefunden hat, die man sich gewünscht hätte. Dies sagt die wissenschaftliche Begleitung. Deswegen haben wir daraus bereits bei der Umsetzung in der Verordnung Konsequenzen gezogen und ein alternatives Modell eingeführt, dass Schülerinnen und Schüler, die die Klassenstufe 9 der Dualen Oberschule mit einem besonderen Qualifikationsvermerk abschließen, berechtigt sind, in der Berufsschule mit dem Lernbaustein II zu beginnen. Dies bedeutet für die Betroffenen ganz konkret einen Zeitgewinn, und dies ist etwas, was in dem eingebrachten Gesetzentwurf nicht einmal Erwähnung findet, obwohl ich dies für ein wichtiges Element der Fortsetzung der Arbeit der Dualen Oberschule halte.
Wenn ich mich also gegen den vorgelegten Gesetzentwurf ausspreche, dann ganz sicher nicht, weil ich die Duale Oberschule nicht erhalten wollte, sondern weil ich glaube, dass wir einen guten Weg gegangen sind, um sie rechtlich zu verankern, weil aus meiner Sicht dieser Gesetzentwurf unnötig ist. Wir haben seit dem 20. Januar 2006 die entsprechende Verordnung. Die Errichtung der Dualen Oberschulen zum 1. August 2006 als besondere Form der Regionalen Schulen steht unmittelbar bevor. Selbstverständlich können auf der Grundlage dieser Verordnung weitere Duale Oberschulen im Land entstehen. Dies ist also aus meiner Sicht kein Hemmnis für eine gute Entwicklung der Dualen Oberschule. Ich meine, im Interesse aller Beteiligten sollten wir den nun eingeschlagenen Weg so weiter gehen, da dies für alle Beteiligten die beste Lösung ist.
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der ersten Beratung zu diesem Gesetzentwurf. Es liegt ein Überweisungsvorschlag an den Ausschuss für Bildung und Jugend – federführend – sowie an den Rechtsausschuss vor. Gibt es dagegen Einwände oder Bedenken? – Dann können wir so verfahren. Damit ist dieser Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung und Jugend überwiesen.
Übertragung von Zustimmungsvorbehalten für den Landtag nach der Landeshaushaltsordnung (LHO) und den Landeshaushaltsgesetzen auf den Haushalts- und Finanzausschuss sowie weitere Überweisungen an den Haushalts- und Finanzausschuss Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/46 –
Im Ältestenrat wurde beschlossen, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln. Wir können daher unmittelbar über den Antrag abstimmen. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke! – Die Gegenprobe! – Damit ist der Antrag einstimmig angenommen.
Bevor wir den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufen, möchte ich gern eine weitere Gruppe begrüßen, die heute bei uns zu Gast ist. Ich begrüße Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 11 des Sophie-HedwigGymnasiums aus Diez. Herzlich willkommen bei uns im Landtag!
dazu: Abitur nach 12 Jahren – Weiterentwicklung und Stärkung rheinland-pfälzischer Gymnasien Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der FDP – Drucksache 15/79 –
Ursprünglich war eine Redezeit von zehn Minuten vereinbart. Uns ist jedoch signalisiert worden, dass die Redezeit auf fünf Minuten pro Fraktion verkürzt werden soll. Zur Begründung des Antrags erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Rosenbauer von der CDU-Fraktion das Wort.