Protokoll der Sitzung vom 13.11.2008

temodell, also ein Gebührenmodell, wie wir es derzeit haben, und das Haushalts- und Betriebsstättenmodell als Alternative. Lieber Herr Rüddel, insoweit greifen Sie mit Ihrem Entschließungsantrag den Entscheidungen weit vor. Darin wird so getan, als sei dies schon entscheidungsreif für einen Haushaltsmaßstab. Das ist nicht der Fall, und dies ist auch nicht die Position der Ministerpräsidenten, die Ihrer politischen Partei angehören. Wir befinden uns vielmehr in einer offenen Prüfung, mit der wir auf unsere eigene Bitte hin erneut beauftragt worden sind. Wir wollen versuchen, bis Mitte nächsten Jahres einen Schritt weiter zu sein, was diese Entscheidungen anbelangt. Meine Damen und Herren, insoweit glaube ich, dass wir in der Tat die Zukunft im Blick haben und auch vernünftige Lösungen finden werden.

(Vizepräsident Bauckhage übernimmt den Vorsitz)

Ich rate dazu, dass der Entschließungsantrag noch einmal gründlich diskutiert wird. Herr Rüddel, ich hoffe, dass Sie oder das Parlament dazu bereit sind, ihn noch ein wenig zu modifizieren. Sie haben eine Einleitung gewählt, die die Position der EU-Kommission wiedergeben soll, aber das ist nicht ganz gelungen. Ich warne davor, diese Einleitung einfach so zu übernehmen. Es ist ein heißes Stück Eisen, das dort geschmiedet wird. Ich bitte das Parlament herzlich darum, nicht solche Formulierungen zu verwenden, die zwar in der Sache nicht falsch gemeint sind – das akzeptiere ich –, die aber doch so weit daneben liegen, dass sie uns in unserer Rundfunkpolitik gefährden würden. Ich rate Ihnen, auf den Rat der Sachverständigen zu hören. Auch ich bin darauf angewiesen. Verstehen Sie mich nicht falsch, es ist nicht so, dass ich nun den Schlauen spielen will, aber man kann bestimmte Dinge nicht so interpretieren, weil dies sofort wieder genutzt werden würde. Der Rechtssachstand und die Rechtsbegehren sind in diesem Antrag nicht zutreffend wiedergegeben.

Zum Zweiten wird darin eine Vorfestlegung auf einen Gebührenmaßstab gewählt. Ich bitte das Parlament herzlich darum, dies nicht zu tun; denn dies wäre das Ende meiner Verhandlungsmöglichkeiten. Wir müssen stattdessen 16 Länder unter einen Hut bringen, und wir müssen die Sender so ausstatten, dass sie nicht wieder das Bundesverfassungsgericht anrufen, weil sie gegenüber ihrem Anspruch minder ausgestattet sind. Wir müssen letztendlich die Dinge so organisieren, dass eine Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegeben ist.

Herr Abgeordneter Bauckhage, ich bin sehr dafür, dass wir auch über die Frage der Werbung miteinander sprechen. Ich möchte dazu auf den gegenwärtigen Stand verweisen: Wir reden derzeit über 1,38 Euro mehr an Gebühren. Ich schließe es nicht aus, aber ich möchte ganz klar sagen, wenn wir ARD und ZDF diese Möglichkeit nähmen, müssten wir natürlich vor dem Hintergrund der Bestands- und Entwicklungsgarantie, die das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ausgesprochen hat, auch die finanzielle Lücke schließen. Ich bin dafür, darüber ernsthaft zu sprechen, weil ich glaube, dass wir so manches für die Zukunft klarer hätten, aber wer dafür plädiert, muss ehrlicherweise sagen, dass dies auf der anderen Seite mehr Gebühren bedeutet.

Ich wäre Ihnen auch sehr dankbar, wenn Sie bei der Beratung des Entschließungsantrags darauf achten würden, dass wir bei ARD und ZDF – Deutschlandradio bzw. Deutschlandfunk sind schon werbefrei – nicht indirekt – ohne dass dies gewollt ist – bestimmte Aktivitäten unterbinden. Ich spreche vom Sport. Wenn Sie heutzutage kein Sponsoring anbieten, bekommen Sie keinen Zuschlag mehr für eine Sportübertragung; denn die Sportereignisse werden an Private verkauft, die sie wiederum weltweit vermarkten und die ihrerseits wiederum Werbeverträge abschließen wollen und die Bandenwerbung und Printwerbung nur dann als spannend ansehen, wenn auch eine entsprechende Fernsehwerbung bei den Übertragungen mit einhergeht, dies für den Werbepartner interessanter wird und mehr Geld einbringt.

Wenn wir zukünftig ARD und ZDF in die Lage versetzen wollen – wofür ich sehr plädiere –, auch große Sportereignisse mit zu übertragen, müssen wir ein wenig mehr Flexibilität in diese Regelungen hineinbringen. Ob es in jedem Fall geht, muss im Einzelfall entschieden werden. Darum bitte ich Sie sehr herzlich; denn wenn wir nur entlang dieses Antrags formulieren, bedarf er doch einer Reihe von Modifikationen, um es einmal vorsichtig auszudrücken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin davon überzeugt, dass die Gebührenanhebung verantwortbar und notwendig ist. Niemand kann über ein Zehntel hin oder her absolut die Hand heben, aber die Größenordnungen sind ordentlich ermittelt. Ich glaube auch, dass wir es insgesamt bitter notwendig haben, das öffentlich-rechtliche System auf beiden Seiten zu stärken. Das, was sich in einem Teil des privatrechtlichen Angebots abspielt, muss einen mehr als besorgt machen. Sie werden die Entscheidungen, die heute bekanntgegeben wurden, schon kennen: ProSieben und Sat.1 wird seine Produktion in München zusammenlegen, und Berlin soll als Standort aufgegeben werden. Ich kann hinzufügen, dass wir heftig auch um diejenigen Produktionsteile zu kämpfen haben, die auf dem Lerchenberg stattfinden. Meine Damen und Herren, dies hängt unter anderem damit zusammen, dass man dort Finanzierungsmodelle gewählt hat, die darauf ausgerichtet sind, so viel an die Eigentümer abzuführen – – –

(Zuruf des Abg. Creutzmann, FDP)

Ja, wenn ich es sagen würde, wäre es schlimm. Herr Creutzmann, wenn Sie es sagen, ist es vertretbar.

(Beifall bei der SPD)

Aber Fakt ist, dass es schlussendlich nicht wünschenswert ist, wenn ein solcher Sender am Ende vor lauter Wiederholungen nicht mehr in der Lage ist, anständige Werbeverträge abzuschließen und sich anständig zu finanzieren; denn dies hat insgesamt Auswirkungen auf die Qualität.

In der Vergangenheit wurde sehr viel über Beurteilungen gesprochen. Insbesondere das Urteil von Herrn ReichRanicki war vielleicht ein Fehlurteil, hatte aber eine hohe Treffgenauigkeit. Wenn man selbst nicht fernsieht, kann

es nur ein ziemlich theoretisches Urteil sein, aber es hatte eine hohe Treffgenauigkeit, das muss man ihm einräumen. Aber das Ganze wird auch durch Unterfinanzierung nicht besser, einerseits deshalb, weil mehr Geld herausgezogen wird, als ein solcher Sender real erwirtschaften kann, andererseits aber auch, weil die Gebührenausstattung nicht dergestalt ist, dass man ein ordentliches Programm anbieten kann.

Damit es ganz klar wird, möchte ich von meiner Seite für die Landesregierung hinzufügen, dass die Inhalte nicht Sache der Politik sind, sondern dies ist eine Angelegenheit der Rundfunksender und der Gremien, die dort tätig sind, und der Selbstverpflichtungserklärungen, die wir ihnen auferlegt haben. Aber insgesamt ist es natürlich schon richtig, dass wir für gutes Geld auch eine gute Versorgung wollen.

Ich glaube, dazu gehört die Reichweite, was die technischen Möglichkeiten, auch unter Einbeziehung des Internet, angeht, dazu gehört aber auch eine entsprechende Finanzausstattung, und es gehört zum Dritten dazu, dass insbesondere öffentlich-rechtliche Sender Sendungen in ihrem Programm-Portfolio haben müssen, die nicht massenwirksam sind, also auch kleinere Zuschauergruppen oder Zuhörergruppen erreichen. Aber es ist auch durchaus deren Job, breitere Einschaltquoten zu erzielen. Die Größe der Einschaltquote ist im Übrigen kein Ausdruck für die Qualität einer Sendung. Ich stimme allerdings darin überein, dass nur das Schielen nach Einschaltquoten nicht der richtige Weg sein kann. Das Bundesverfassungsgericht hat im Übrigen den öffentlich-rechtlichen Sendern einiges dazu ins Stammbuch geschrieben.

Ich bitte Sie herzlich, wie dies auch angedeutet worden ist, dieser Regelung zuzustimmen. Wir sagen Ihnen zu, dass wir Sie fortlaufend informieren. Die Vorabinformation zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist schon von mir unterschrieben und am letzten Dienstag im Kabinett beschlossen worden, sodass die Beratungen im Ausschuss für Medien und Multimedia unmittelbar fortgesetzt werden können und das nächste große Werk in Angriff genommen werden kann.

Danke für die avisierte Zustimmung.

(Beifall der SPD)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bevor wir zur Abstimmung kommen, darf ich bekannt geben, dass aufgrund der Redezeit der Landesregierung den Fraktionen noch jeweils zwölf Minuten Redezeit zur Verfügung stehen. Scheinbar ist es nicht beabsichtigt, diese Redezeit in Anspruch zu nehmen.

Wir stimmen unmittelbar über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/2636 – in zweiter Beratung ab, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung des Entschließungsantrags der Fraktion der CDU – Drucksache 15/2791 – an den Ausschuss für Medien und Multimedia. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe Punkt 15 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Ausführung des Verbraucherinformationsgesetzes (AGVIG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/2703 – Erste Beratung

Es steht eine Grundredezeit von fünf Minuten je Fraktion zur Verfügung. Ich erteile Frau Staatsministerin Conrad das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Landesgesetz zur Ausführung des Verbraucherinformationsgesetzes setzt Bundesrecht um und regelt im Wesentlichen die nach Bundesrecht offen gebliebenen Fragen der Zuständigkeiten und die entsprechenden Gebührentatbestände für den landesrechtlichen Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes, das in weiten Teilen am 1. Mai 2008 in Kraft getreten ist.

Sie wissen, wir haben uns sehr lange für ein umfassendes Verbraucherinformationsrecht auf Bundesebene stark gemacht. Es entspricht unserem grundsätzlichen Ansatz, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Anspruch auf Zugang zu Informationen über Daten erhalten, die den Behörden z. B. über Lebensmittel, Wein sowie andere Produkte, Spielzeug, Textilien oder auch Kosmetika vorliegen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie das Umweltinformationsgesetz oder auch das gestern vom Parlament behandelte Gesetz zur Informationsfreiheit ist dieses Gesetz ein Baustein für eine neue und moderne Informationskultur, bei der wir bezüglich der Verbraucher und Verbraucherinnen nach dem Leitbild der mündigen Bürger und Bürgerinnen handeln. Wir legen dabei zugrunde, dass sie informierte Verbraucher und Verbraucherinnen sein müssen, wenn sie klug konsumieren und sich in den Märkten kompetent bewegen wollen.

Ihre Rechte auf Information zu stärken und Transparenz herzustellen, sind Gegenstand dieses Gesetzes.

Das Verbraucherinformationsgesetz ist auf Bundesebene ein Baustein in einem Katalog gegen illegale Machenschaften im Lebensmittel-, Futtermittel- und Fleischsektor. Sie erinnern sich an die Gammelfleischskandale. Eine der Forderungen, nämlich Namen nen

nen zu können, also Ross und Reiter, wird damit rechtlich untermauert.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Ansprüche auf Verbraucherinformation können nach dem vorliegenden Gesetz nicht nur gegenüber den Landesbehörden, sondern auch gegenüber den kommunalen Behörden, die über relevante Informationen verfügen, gestellt werden. Dem Bundesgesetzgeber waren solche Aufgabenübertragungen aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben verwehrt. Der durch das vorliegende Gesetz geschaffene unmittelbare Anspruch gegenüber den Kommunen gewährleistet einen bürgernahen und effizienten Vollzug des Verbraucherinformationsrechtes.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf regelt auch die Gebühren, die auf Landesebene oder kommunaler Ebene erhoben werden dürfen. Auch bereits das Bundesrecht hat Vorgaben zur Kostenpflichtigkeit gemacht. Nach unserem Gesetz ist der Zugang zu Informationen über Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen zum Beispiel kostenfrei. Quasi als Besonderheit gegenüber dem Bundesrecht werden mündliche Informationen gebührenfrei sein, wenn sie keinen erheblichen Aufwand erfordern.

Es ist auch sichergestellt, dass die Höhe der Gebühren die wirksame Ausübung des Informationsanspruchs nicht behindern darf.

Mit der Aufgabenübertragung kommt auf die Kommunen in einem allerdings geringen Umfang mehr Aufwand zu, der aber die Konnexitätsgrenze nicht überschreiten wird. Unsere Prognose stützt sich auf sehr umfängliche Recherchen und Berechnungen von Erfahrungen mit Informationsgesetzen im Bund und bei den Ländern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie erinnern sich daran, dass das Bundesverbraucherinformationsgesetz gerade wegen seiner Einschränkung der Auskunftsrechte und komplizierter Abwägungsnotwendigkeiten nicht auf einhellige Zustimmung gestoßen ist. Das gilt auch für uns. Deswegen haben wir einen Kompromiss dahin gehend gefunden, dass das Bundesrecht nach zwei Jahren evaluiert, also in seiner Wirkung überprüft wird. Wir haben diese Evaluation in das Landesrecht übernommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Gesetz ist für uns ein wichtiger Baustein in der Verbraucherpolitik des Landes. Es stärkt Verbraucherrechte und erhöht die Transparenz. In diesem Sinne darf ich Sie im weiteren Verlauf der Behandlung um eine unterstützende Beratung bitten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Ich erteile Frau Abgeordneter Elsner das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor uns liegt der Gesetzentwurf zur Umsetzung des Verbraucherinformationsgesetzes. Es handelt sich hierbei um eine Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation, das am 1. Mai 2008 in Kraft getreten ist. Die Ministerin hat es angedeutet, auch wenn nicht alle Wünsche von uns erfüllt werden konnten, so ist es dennoch ein notwendiges Gesetz, um eine Verbraucherinformation besser in der Praxis umsetzen zu können.

Danach hat jeder Verbraucher oder jede Verbraucherin einen Anspruch auf freien Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen Informationen. Hier geht es nicht nur um den Anwendungsbereich von Lebens- und Futtermitteln, sondern auch um Produkte wie Kosmetika, Kleidung, Bettwäsche und vieles mehr. Die Ministerin hatte das schon angedeutet.

Die Erweiterung des Rechts entspricht einer Verbesserung und ist Teil eines modernen Umgangs in der Verbraucherpolitik. Ich gebrauche jetzt die Worte der Ministerin. Man kann jetzt Ross und Reiter nennen. Das Gesetz stellt einen zentralen Baustein zur Vorbeugung und raschen Eindämmung von Lebensmittelskandalen dar. Es ist dringend notwendig, dass etwas mehr Druck gemacht werden kann. Durch diesen Druck auf Unternehmen steigt die Notwendigkeit, die Qualität ihrer Produkte zu verbessern.

Deutlich hervorgehoben werden muss, dass das neue Verbraucherinformationsgesetz für die Konsumenten neue Möglichkeiten aufzeigt. Das bisherige Gesetz kann nicht mit dem neuen Gesetz gleichgesetzt werden.

Besonders in dem Bereich der Lebensmittel sind die Verbraucherinnen und Verbraucher auf Informationen angewiesen. Wir kennen es aus der Vergangenheit. Hierzu gehört auch insbesondere die Namensnennung von marktrelevanten Vorkommnissen.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht darauf, die Namen der Firmen zu erfahren, die z. B. Gammelfleisch, BSE-verseuchtes Fleisch oder Gemüse und Obst mit Pflanzenschutzmittelrückständen vertreiben. Das ist nicht nur eine emotionale Frage. Das kann auch eine gesundheitliche Frage sein.

(Beifall bei der SPD)

Mit diesem Gesetz ist es möglich, den Missbrauch und die kriminelle Energie, die von einigen Erzeugern ausgeht, einzudämmen. Damit dem Informationsanspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher in den Gemeinden und Gemeindeverbänden nachgekommen werden kann, ist es notwendig, eine landesrechtliche Regelung zu schaffen. Demnach besteht eine Auskunftspflicht nur, wenn den Gemeinden die Aufgaben nach diesem Gesetz durch Landesrecht übertragen wurden.

Ein unmittelbarer Anspruch gegenüber den Kommunen gewährleistet somit eine effektive Gestaltung und Durchsetzung des Verbraucherinformationsrechts und trägt den Bedürfnissen nach einer modernen Verbraucherpolitik Rechnung.

Die Aufgaben werden auf die Kreise bzw. kreisfreien Städte, die Stadtverwaltungen, unter besonderen Bedingungen übertragen. Ich wiederhole das, was die Ministerin gesagt hat. Die kommunalen Spitzenverbände haben dem unter der Prämisse zugestimmt, dass alle zwei Jahre eine Evaluierung erfolgt.