Ich habe schon dargelegt, wie die Haushaltssituation des Landes ist. Deshalb haben wir nicht die Forderung erhoben, dass eine bessere Ausstattung durch zusätzliche Schulden erfolgen soll. Solange uns vielmehr kein anderer Weg einfällt und kein anderer Weg von anderen aufgezeigt wird, meinen wir, wäre es vertretbar, die Studierenden in einem gewissen Umfang, den die Hochschulen selbst dann auch sollen festlegen können, zu beteiligen, und zwar maximal 500 Euro pro Semester.
Vor einiger Zeit – kurz vor unserer letzten Haushaltsberatung – ist dann in der Öffentlichkeit aus einer Studie zitiert worden, allerdings, wie ich finde, nur sehr ansatzweise und auszugsweise, über die Auswirkungen, die so etwas hätte. Es wurde nämlich so getan, als ob es massenweise abschreckend wirken würde. Wenn man aber die Studie liest, dann heißt es dort: Der Anteil der Studienberechtigten, die sich durch Studiengebühren vom Studium abschrecken lassen, liegt somit zwischen mindestens 1,4 % und maximal 4,4 %. – Also 95,6 % bis 98,6 % der Studienberechtigten lassen sich davon nicht abschrecken.
Die absoluten Zahlen, zu denen ich komme, lauten: 6.000 bis 18.000. In der Öffentlichkeit wurde so getan, als ob die Studie festgestellt hätte, 18.000 würden sich davon abhalten lassen. Nein, die Studie selbst kann es nach ihren statistischen Erhebungen gar nicht klären. Sie sagt nur, es reicht von 6.000 bis 18.000. Das sind viele, das räume ich ein.
Aber es wurde so getan, als ob es massenhaft wäre. Dann gebietet es, der Ehrlichkeit halber zu sagen, 95 % nicht.
Dann lassen Sie uns doch darüber reden, wie wir diese höchstens 5 % davon abhalten, sich gegen ein Studium zu entscheiden.
Dann zeigt diese Studie auch so manches auf, was interessant ist. Es ist nämlich zum Beispiel interessant, dass erst an fünfter Stelle finanzielle Erwägungen genannt werden, die davon abhalten lassen, ein Studium zu beginnen. An erster Stelle steht, dass man möglichst sofort Geld verdienen möchte.
Ja, das steht hier, das hat die Studie so festgestellt. Nein, er hat gesagt, er möchte sofort Geld verdienen und nicht studieren.
Wenn es aber nur um das Geldverdienen geht, dann ist das nicht ein abschreckendes Studium, Herr Kollege.
Mich interessiert eine praktische Tätigkeit mehr als ein theoretisches Studium. – Und: Das Studium dauert zu lange. – Hatte festes Berufsziel, das kein Studium voraussetzt. – Das waren die vier Dinge, die vorher genannt wurden.
Dann werden drei Dinge genannt, die einen finanziellen Hintergrund darstellen, und zwar die Schulden beim BAföG, dass die finanziellen Voraussetzungen fehlen und mögliche Studiengebühren. Das räume ich ein. Aber es ist auch festgestellt worden, dass ein Bereich, der helfen würde, die abschreckende Wirkung von solchen Gebühren zu nehmen, bei uns so gut wie gar nicht ausgebaut worden ist, nämlich das Stipendienwesen und Ähnliches. Das wird hier auch festgestellt.
Deswegen meine ich, es rentiert sich, ganz sachlich über diese Dinge zu reden. Dann rentiert es sich, darüber zu reden, wie wir diese, die sich von finanziellen Erwägungen vom Studium abhalten lassen, davon abhalten können, dieses Studium nicht aufzunehmen,
wie wir das Stipendiensystem aufbauen können. Es soll niemand aus finanziellen Gründen auf ein Studium verzichten müssen. Ich meine aber, es ist auch ein Stück weit fair, wenn wir es jetzt aus Steuergeldern nicht stemmen können, wir aber auch noch in 20 Jahren funktionierende Hochschulen haben wollen, bei denen die Absolventen, die dann abgehen, noch eine Aussicht auf dem Berufsmarkt und auf dem Arbeitsmarkt haben, dann ist es fair zu sagen, wir hätten gerne einen Beitrag von euch, wir stellen euch das größtenteils zur Verfügung, leistet einen kleinen Beitrag, damit eure Nachfolger in 20 Jahren auch noch diese hervorragende Infrastruktur haben können.
Ich finde auch, dass das in vertretbarem Umfang möglich ist, weil wir das den Menschen in anderen Bereichen
auch zumuten. Der Meister, der seinen Meisterbrief als Friseurmeisterin, Maschinenschlosser oder wo auch immer macht, muss sehr häufig diesen Meisterbrief aus eigener Tasche bezahlen.
Es sind etwa 10.000 Euro, wie Herr Kollege Eymael einwirft. Das ist mehr als das, was wir für Studienbeiträge in den Raum stellen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Von daher meine ich, es ist nicht ganz in Ordnung, wenn man es einfach nur vom Tisch wischt. Wir haben keine andere Möglichkeit, es in vernünftiger Weise zu finanzieren. Dann meine ich, es würde sich schon lohnen, sich darüber zu unterhalten, wie man das denn umsetzen kann, ohne – ich betone dies – dass es diese Menschen, die hier ermittelt worden sind, davon abhält, ein Studium aufzunehmen.
Herr Kollege Hartloff, Sie haben eben einen Antrag zur Kultur zitiert. Meines Wissens sollte er dem Landtag zur Abstimmung nicht vorgelegt werden. Es war ein Versehen. Wir haben einen anderen Antrag gestellt, wo gekürzt werden soll.
Nein, Herr Kollege. Oder Sie meinen den Antrag, den ich jetzt auch meine, in dem wir eine Kürzung beantragen, weil Frau Kollegin Lejeune auf ihre Nachfrage, was sich dahinter verbirgt, gesagt wurde, die Liste müsse noch erstellt werden. Das haben wir an dieser Stelle nicht nachvollziehen können und haben deshalb einen Kürzungsantrag gestellt. Also, wenn Sie den Antrag meinen, kann ich erläutern, was dahintersteckt. Wenn Sie einen anderen Antrag meinen, den wir hier gar nicht zur Abstimmung stellen – – –
(Hartloff, SPD: Wo haben wir den denn? Morgen wird das ja diskutiert, und dann werden wir das erläutern!)
Also, wir haben schon einen Kürzungsantrag gestellt, den wir auch zur Abstimmung stellen. Aber dahinter steht, dass Frau Kollegin Lejeune auf die Frage, was denn mit diesen Mittel bezweckt werde, gesagt worden ist, das könne man noch nicht sagen, die Liste müsse noch erstellt werden. Herr Kollege Hartloff, unter dieser Voraussetzung sehen wir uns nicht in der Lage, einer solchen Etatisierung zuzustimmen.
Wenn Sie diesen Antrag gemeint haben sollten, dann verteidige ich ihn jetzt. Wenn Sie einen anderen Antrag, den wir stellen wollten, aber nicht gestellt haben, meinen, dann können wir das bis morgen gerne noch klären.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir noch einige Anmerkungen zum Bundeskriminalamt und zu der Gesetzgebung auf Bundesebene. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich die Haltung der Landesregierung voll und ganz unterstütze, als sie im Bundesrat gesagt hat: So, wie er aus der parlamentarischen Beratung im Bundestag kommt, stimmen wir nicht zu. Es hat sich mir überhaupt nicht erschlossen, weshalb diese Sonderermächtigungen dem BKA-Präsidenten gewährt wurden, wo ich, nachdem ich einige Jahre die Ehre hatte, der Justizminister des Landes zu sein, das Vergnügen hatte sicherzustellen, dass rund um die Uhr Richter zur Verfügung stehen müssen, um solche Beschlüsse fassen zu können. Deswegen hat sich mir in keiner Weise erschlossen, weshalb der BKA-Präsident hier Sondervollmachten haben sollte.
Es ist nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts rechtsstaatlich geboten sicherzustellen, dass immer ein Richter vorhanden ist, der solche Entscheidungen trifft. Dann darf der Bundesgesetzgeber aber nicht ein Gesetz verabschieden, in dem diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht in irgendeiner Weise entsprochen wird. An dieser Stelle stimme ich der Haltung der Landesregierung zu und hoffe, dass der gefundene Kompromiss die verfassungsrechtlichen Bedenken ein Stück weit zurückdrängen kann.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, noch einige Anmerkungen zur Verwaltungsmodernisierung. Da haben Sie, Herr Kollege Hartloff, einen Antrag eingebracht. Bereits in Vorgesprächen hatte ich die Haltung der FDP-Fraktion zu diesem Antrag deutlich gemacht. Ihr Wunsch, eine Verwaltungsmodernisierung voranzutreiben, wird von uns geteilt. Dass wir andere Vorstellungen hatten, die auch in unserem Programm stehen, ist an dieser Stelle sehr häufig diskutiert worden. Aber wir tragen sie nicht wie eine Monstranz vor uns her. Wir sind bereit, an dieser Stelle Kompromisse zu schließen, damit es zu einer echten Verwaltungsreform kommt, die auch dazu beiträgt, die nächsten 30 Jahre eine Verwaltungsstruktur in unserem Land vorzuhalten, die notwendig ist.
Wir haben uns deshalb trotzdem nicht entschließen können, Ihrem Antrag hier zuzustimmen, weil er bereits jetzt von uns eine verbindliche Festlegung hinsichtlich einer sogenannten 64er-Liste erwartet. Wir sind natürlich durchaus gesprächsbereit und können uns auch vorstellen, dass man das eine oder andere oder vielleicht sogar alle beschließt. Aber das soll erst am Ende zur Abstimmung gebracht werden und nicht jetzt. Wir wollen nicht