Strafvollzug muss – da sind wir uns wohl alle einig – Perspektiven für ein straffreies Leben eröffnen können, indem z. B. Ausbildungsgänge und Schulabschlüsse nachgeholt werden können oder auch eine angemessene Beschäftigung möglich ist. Wir freuen uns, dass im kommenden Doppelhaushalt mit der Inbetriebnahme der Anstalt Wittlich ein großer Schritt nach vorne getan wird, um diesem Ziel näher zu kommen.
Im Jugendstrafvollzug haben wir uns beim Jugendstrafvollzugsgesetz in weitgehendem Konsens in diesem Haus insgesamt ehrgeizige Ziele gesetzt, um dafür zu sorgen, dass mehr junge Straftäter als in der Vergangenheit vor einem endgültigen Abgleiten in kriminelle Dauerkarrieren bewahrt werden. Wir tragen auch mit, dass das erhebliche Haushaltsmittel erfordert.
Ob Ihre Ansätze dafür ausreichen, werden wir sehen. Wir verfügen ebenso wenig über hinreichende Erfahrungswerte wie die Landesregierung. Herr Bamberger, an dieser Stelle genießen Sie aus meiner Sicht einen Vertrauensvorschuss, der auch viel damit zu tun hat, dass wir das Gefühl haben, dass Sie durch Ihre Fachabteilung – Herr Meiborg ist im Raum, wie ich sehe – in Ihrem Haus abgewogen beraten werden.
Von vornherein anderer Auffassung sind wir allerdings beim Thema „Übergangsmanagement“. Da meinen wir, dass Ihr Haushaltsansatz zu gering ausgefallen ist. Dafür zu sorgen, dass bei der Entlassung eines Strafgefangenen alles Mögliche unternommen wird, um ihn in den ersten Tagen in Freiheit davor zu bewahren, wieder in alte Milieus zurückzukehren, ist eines der ganz zentralen Anliegen und Aufträge an den Strafvollzug. Deshalb fordern wir hier eine spürbare Erhöhung, nämlich eine Verdopplung des Haushaltsansatzes.
Zum Strafvollzug gehört aber nicht nur der eigentliche Justizvollzug, sondern auch sozusagen eine Ebene darunter der Arrestvollzug als erzieherische Maßnahme für Jugendliche, die erstmals oder in nicht so erheblichem Umfang mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Zu den zentralen Dingen, die wir aus der Diskussion zur Jugendgewalt im Frühjahr und Sommer dieses Jahres mitgenommen haben, gehört, dass es in unserem Land zu wenig Arrestplätze im Jugendvollzug gibt.
Wir müssen – das ist eine Erfahrung, die wir in den Diskussionen gemacht haben – auch diese erzieherischen Maßnahmen stärken. Dies gilt inhaltlich ganz klar – auch das sei betont – durch stärkere pädagogische Angebote. Das gilt aber auch für die Kapazitäten. Hessen – das habe ich schon im Frühjahr erwähnt – hat sofort, als die Bedarfslage klar wurde, gehandelt, während Sie seit Monaten prüfen, Herr Minister Bamberger.
Nach all diesen Prüfungen haben Sie von Plänen gesprochen, in Koblenz angrenzend an die dortige JVA eine Arrestanstalt anzubauen. Wenn man sich das vor Ort einmal anschaut und mit Betroffenen spricht, wird schnell klar, dass diese Pläne nicht überzeugend sind. Vieles Notwendige ist dort kaum oder gar nicht möglich, und die Kosten werden, wenn man das genau betrachtet, so gewaltig, dass das Projekt dort nicht verantwortbar ist.
Vor einigen Tagen konnten wir den Zeitungen entnehmen, dass das nicht nur meine Meinung ist. Der Landesvorsitzende des Landesverbandes der Strafvollzugsbediensteten wurde damit zitiert, dass eine Jugendarrestanstalt auf der Karthause keine gute Lösung darstelle. Deshalb unser zweiter Haushaltsbegleitantrag. Treiben Sie die Planungen rasch voran. Suchen Sie nach alternativen Standorten gerade auch in Koblenz, wo es schon lange eine Geländereserve für eine neue Justizvollzugsanstalt gibt. Herr Minister, vor allem sorgen Sie aber dafür, dass jetzt endlich eine Perspektive für eine zweite Jugendarrestanstalt im Land, die wir dringend brauchen, erkennbar wird.
Es gäbe noch viele Dinge, über die es sich lohnen würde zu reden. Dazu gehört zum Beispiel der Dauerbrenner Bürokostenentschädigung der Gerichtsvollzieher. Herr Minister, da kommen Sie auch nicht richtig voran. Lassen wir das für heute.
Lassen Sie mich an dieser Stelle stattdessen mit einem aufrichtigen Dank an alle Angehörigen der Justiz schließen, angefangen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums, den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Fachgerichtsbarkeiten, den Angehörigen der Staatsanwaltschaften, der Bewährungshilfe, den Gerichtsvollziehern und den Vielen, die in den Justizvollzugsanstalten Tag für Tag ihren Dienst versehen. Sie sorgen dafür, dass die Menschen in unserem Land Vertrauen in die Justiz haben. Stellen wir bei der Verabschiedung des neuen Haushaltes sicher, dass dies auch künftig möglich ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Justiz in Rheinland-Pfalz ist schnell, zuverlässig und gut. Der Justizgewähranspruch wird bei Weitem erfolgreich gewährt.
Eine funktionierende und effiziente Justiz in all ihren Facetten ist das Fundament unseres Rechtsstaates, unsres sozialen Friedens und unserer wirtschaftlichen Prosperität. In den vergangenen Wochen ist viel über Rechtsstaatlichkeit, sozialen Frieden und wirtschaftliche Prosperität gesprochen worden. Wir in Rheinland-Pfalz handeln.
Es geht heute darum, für die kommenden beiden Jahre die vielfältigen und wesentlichen Aufgaben der Justiz weiterhin gut zu erfüllen. Es geht heute darum, dass wir gerade in dieser Zeit der Unsicherheiten und Verunsicherungen dem Rechtsgewährleistungsanspruch als Ausfluss unserer Freiheit, dem Gewaltmonopol des Staates als Maßstab der Gerechtigkeit und der Bewahrung des sozialen Friedens als Grundfeste der solidarischen Bürgergesellschaft gerecht werden. Die Richterinnen und Richter des Landes, seine Beamtinnen und Beamte, seine tariflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten Beachtliches.
Deshalb können wir uns in Rheinland-Pfalz jedem Vergleich stellen. Wir wissen, unser Personal ist gut motiviert, arbeitet effizient, ist sozial eingestellt und misst dem Opferschutz besondere Bedeutung zu. Dafür möchte ich Ihnen, sehr verehrter Herr Minister, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich danken.
Wir müssen uns gerade deshalb immer wieder neu die Fragen stellen, woher dieser Erfolg herrührt, worauf wir aufbauen können, was wir tun müssen, um ihn zu behalten, und wo er beginnt. Natürlich beginnt er zuerst und im Besonderen beim guten und motivierten Personal. Dieser Doppelhaushalt setzt da die richtigen Schwerpunkte. Effizienz ist in dem System bei Weitem erreicht. Bereits in den vergangenen beiden Jahren haben wir neue Stellen in der Strafjustiz geschaffen. Dies wollen wir nun fortsetzen.
Unser Personal arbeitet effizient und engagiert. In manchen Teilen ist aber zu Recht das Ende der Fahnenstange erreicht. Deshalb werden 70 neue Stellen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit geschaffen. Dies sind im Einzelnen zehn Stellen bei den Richterinnen und Rich
tern, 20 Stellen bei der Staatsanwaltschaft, 20 Stellen im Sozialdienst, 20 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie 30 weitere Stellen für Anwärter zur Rechtspflegerin und zum Rechtspfleger. Das ist ein Aufschlag und nicht das Gemäkel, das Sie eben angesprochen haben, Herr Dr. Wilke.
Wir wollen, dass Strafe möglichst auf dem Fuße folgt. Wir wollen Rechtsfrieden und sozialen Frieden.
Es geht darum, zwei Dinge zu verhindern. Es gibt viele Haftsachen in Rheinland-Pfalz, die gehen einher mit der guten Aufklärungsquote der Polizei. Darüber haben wir heute Morgen viel diskutiert und viel gehört. Die Polizei leistet gute Arbeit. Die bedürfen der zeitnahen Bearbeitung, weil sonst möglicherweise jemand wegen fehlenden Personals entlassen werden müsste, der eigentlich weiter in Haft bleiben sollte.
Das darf nicht passieren. Das ist keinem vermittelbar. Es ist aber auch nicht vermittelbar, wenn wegen fehlendem Personal als vielleicht einer der Gründe jemand länger einsitzt als notwendig, und sei es nur, weil bei der Weihnachtsamnestie, einem Gnadenakt, Vorgänge liegengeblieben sind. So etwas wie bei der Staatsanwaltschaft Koblenz darf in einem Rechtsstaat nicht passieren.
Herr Dr. Wilke, Sie waren im Rechtsausschuss nicht da. Sie hätten ansonsten die Rede so nicht gehalten.
Sie hätten erfahren, dass es weitere Gründe gibt als möglicherweise Personalknappheit. Es gab ein Todesfall in der Abteilung, und es gab längere Krankheit. Ich glaube, das sind außergewöhnliche Umstände, die nicht dazu führen, grundsätzlich ein schlechtes Bild von einem Justizgewähranspruch zu machen.
In einem sozialen Rechtsstaat müssen aber insbesondere soziale Angelegenheiten einer schnellen und richtigen Klärung zugeführt werden. Das ist wegen der durch Hartz IV unverändert hohen Eingänge bei den Sozialgerichtsbarkeiten zurzeit nicht mehr so darzustellen, wie wir uns das wünschen. Sie haben zu Recht gesagt, da geht es häufig um Beträge, die klein sind im Vergleich zu anderen Gerichtsverfahren, die aber für Menschen existenzielle Bedeutung haben. Wir haben deshalb sechs weitere Stellen beantragt und wollen Abhilfe schaffen. Das ist mit den vier durch Haushaltsumschichtungen hinzukommenden Stellen, also insgesamt zehn Stellen, möglich.
Herr Dr. Wilke, das ist weder völlig einseitig noch völlig unglaubwürdig, wie Sie in Ihrer Pressemitteilung behaupten. Sie haben eben versucht, wortreich aus dieser Nummer durch alle möglichen Konjunktivsätze, kwVermerke und Erläuterungen wieder herauszukommen. Wir erreichen durch diese Stellen den Deckungsgrad der
Sie haben eben viel über kw-Vermerke im Konjunktiv gesprochen. Sie wissen, der Konjunktiv ist nicht der Freund des Mannes. Lassen Sie uns die sechs Stellen für die Sozialgerichtsbarkeit zusätzlich schaffen und wir erreichen hier vielleicht schnellere Verfahrenslaufzeiten.
Sie wissen es selbst, 64 % Personalkostenanteil ist deutlich mehr als im Gesamtetat. Im Einzelplan 05 sind das im Jahr 2009 mit 700 Millionen Euro und im Jahr 2010 mit 720 Millionen Euro nur 5 % des Gesamthaushaltes. Sie sehen daran, wie effizient die Justiz arbeitet.
Sehr verehrte Damen und Herren, das sind die Größenordnungen, die zeigen, wie sehr die Justiz mit den Menschen in unserem Land verwoben ist. Das Personal, das in der Justiz jeden Tag seine Arbeit leistet, ist mit den Menschen, die recht- und ratsuchend sind, verwoben. Dazu gehören die Dienstleistungen, die täglich in den Registern erbracht werden, die Hilfestellungen bei Todesfällen und die Aufgaben des Opferschutzes, der mir besonders am Herzen liegt. Wir müssen uns das immer wieder vergegenwärtigen. Die Justiz ist für die Menschen da.
Menschen können leider auch zu Opfern werden und sind dann Belastungen und Ängsten ausgesetzt. Traumata gehen damit einher, und das chronische Gefühl der Unsicherheit und Bedrohung auch über einen langen Zeitraum nach der Tat gehören dazu. Neben den körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen leiden die Opfer einer Straftat oft an den finanziellen Folgen. Deshalb bedürfen diese Opfer unserer Unterstützung.
Die gesteigerte Effizienz und die gute Personal- und Sachausstattung dienen auch dem Opferschutz. Der genießt bei uns in Rheinland-Pfalz einen herausragenden Stellenwert. Das Land hat einen hohen Standard erreicht. Wir arbeiten fortwährend an weiteren Verbesserungen in dem wichtigen Bereich. Eindrucksvoll liest sich das in dem kürzlich vorgestellten Opferschutzbericht der Landesregierung.
Das Sicherheitskonzept P.R.O, über das wir heute Morgen auch schon gesprochen haben, weist in jedem seiner Pfeiler Prävention, Reaktion, Opferhilfe und opferschützende Elemente auf. Das bestätigt, dass das System des Opferschutzes neue Bausteine hinzugefügt bekommt, die eine effektivere Arbeit gewährleisten.
Dieser Erfolg hat auch etwas damit zu tun, dass wir gute Personalauswahl und gute Personalschulung betreiben. Es ist unverantwortlich, wenn Sie Fortbildungstitel reduzieren wollen und vor allem den Ansatz für gerichtsnahe Mediation streichen wollen. Mediation schafft Rechtsfrieden. Weite Bereiche können so zügig und zu allseiti
ger Zufriedenheit effizient erledigt werden. Das ist eine weitere Möglichkeit, Ressourcen zu sparen oder freizusetzen und gleichzeitig auch für den Menschen da zu sein. Mediation ist nachhaltige Konfliktvermeidung.
Sie verkürzt nicht nur die Verfahrensdauer und spart Ressourcen, sondern gerichtsnahe Mediation dient in erster Linie dem Rechtsfrieden und der Akzeptanz von Entscheidungen und sachgerechten Lösungen.
Beeindruckt waren wir doch alle von den Erfahrungen im Cochemer Modell bei Sorgerechts- und Umgangsverfahren. Es wäre wünschenswert, wenn wir die Mediation in Familiensachen für andere Bereiche weiterentwickeln und nutzen könnten.
Ich vermute, dass sich bei Ihrer Pressemitteilung, bei Ihrem Newsletter ein Fehler eingeschlichen hat. Sie schreiben dort zu dem Haushaltstitel: „Schließlich wolle die CDU-Landtagsfraktion den Titel für die Aus- und Fortbildung zur Förderung der Meditation in der rheinland-pfälzischen Gerichtsbarkeit ersatzlos streichen, da er wenig Nutzen für die Qualität der Justizverwaltung bringe.“ Das stimmt. Meditation ist da nicht vorgesehen. Wenn Sie das im Newsletter verbreiten, können Sie bei der Amtssprache Deutsch und der Forderung, diese im Grundgesetz vorzusehen, darüber meditieren, ob das „Newsletter“ weiter heißen kann.