Protokoll der Sitzung vom 04.02.2009

Wir wissen, dass viele Anträge für gute Projekte in den Schubladen liegen, für die bisher die Finanzierung fehlte. Sie sollen uns, soweit noch nicht geschehen – das heißt, die zuständigen Ministerien sind gefragt – bis Anfang April erreichen. Das ist mit den kommunalen Spitzenverbänden so abgesprochen.

Es ist sichergestellt, dass dann die Bewilligungsbescheide schnellstmöglich ergehen. Ein vorzeitiger Baubeginn wird auf Antrag zugelassen. Mit den Investitionen kann also quasi sofort begonnen werden.

(Beifall der SPD)

Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen, will ich an dieser Stelle betonen: Es wird kein Windhundverfah

ren geben. Die Größe der Programme ermöglicht, sofern die anderen Dinge stimmen, die Genehmigung zu einem vorzeitigen Baubeginn zu geben. Dann kann mit dem Bau begonnen werden, damit Beschäftigung und Auftragslage in den Unternehmen gestärkt werden, ohne dass wir mit der Gesamtorientierung in Schwierigkeiten geraten.

Wir haben jetzt die Möglichkeit, zusätzlich in die bauliche Qualität z. B. von Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Krankenhäusern, in den Städtebau, die Dorferneuerung, die Breitbanderschließung und in viele weitere Infrastrukturmaßnahmen zu investieren. Dabei haben wir bei den Verhandlungen mit dem Bund darauf geachtet, dass kirchliche und freigemeinnützige Träger davon nicht ausgeschlossen bleiben.

(Beifall der SPD)

Die Förderung aus dem Konjunkturprogramm II ist an Voraussetzungen gebunden. Es gibt klare Regeln für die Projekte, die das Bundesgesetz festlegen wird. Ich sage „wird“, weil die Gesetzgebung noch nicht abgeschlossen ist.

Diese Regeln lauten:

Die Projekte müssen zusätzlich sein, das heißt, sie dürfen noch nicht etatisiert und/oder ausfinanziert sein.

Sie müssen im Förderzeitraum zu realisieren sein; davon etwa 50 % im Jahr 2009.

Sie müssen spätestens im Jahr 2010 begonnen werden und bis Ende 2011 abgeschlossen sein.

Sie müssen durch das Land an den Bund gemeldet werden,

und sie werden vom Rechnungshof überprüft.

Das Land trägt gegenüber dem Bund für jedes geförderte Projekt die Verantwortung für eine den Fördervorgaben des Bundes in vollem Umfang entsprechende Mittelverwendung. Deshalb ist eine allgemeine pauschale Zuweisung der Fördermittel zugunsten der Kommunen – wie von einigen in den vergangenen Tagen gefordert – nicht sinnvoll. Diese Auffassung teilt die ganz überwiegende Mehrheit der Länder. Eine solche Mittelvergabe an die Kommunen wäre angesichts der 2.257 Ortsgemeinden, der 163 Verbandsgemeinden und der 36 Landkreise und kreisfreien Städte auch nicht praktikabel.

Meine Damen und Herren, kein Mensch könnte bei einer solchen Entscheidung, die rein vor Ort auf der Grundlage von zugewiesenen Mitteln getroffen wird, am Ende garantieren, dass die Gesamtmaßstäbe eingehalten werden. Ich nenne das Kriterium 65 %/35 % für Bildung und allgemeine Investitionen, das 70 %-Kriterium für die kommunale Aussteuerung oder auch das Kriterium 75 %/25 % bei den Finanzierungsgrundlagen. Das wäre am Ende nicht mehr zu steuern und mit der großen Gefahr verbunden, dass Rückforderungen kommen. Wenn man das an die Kommunen in ihrer Gesamtverantwortung gibt, kann man sagen, dass wir dann die Verantwortung nicht mehr zu tragen haben, aber ich

meine, das dürfen wir den Kommunen in RheinlandPfalz nicht zumuten, weil sie nicht wissen, ob irgendwann am Ende des Förderzeitraums Rückforderungen auf sie und damit auf den rheinland-pfälzischen Anteil insgesamt zukommen.

(Beifall der SPD)

Meine Damen und Herren, im Bereich der Kindertagesstätten- und der Schulbausanierung werden wir nach einem sachbezogenen Verteilungsschlüssel ermittelte regionale Budgets – als besondere Ausprägung einer projektbezogenen Förderung – bereitstellen. Diejenigen also, die die Verantwortung als Schulträger bzw. als Träger der Kindertagesstätteneinrichtungen – in diesem Fall die Jugendämter – haben, werden entsprechende Möglichkeiten haben, in die Verantwortung und in die Prioritätensetzung in ihrem Bereich einbezogen zu werden.

Folgende Leitlinien wird die Landesregierung bei der Umsetzung der Maßnahmen beachten:

1. Wir werden sehr verantwortungsvoll zusammen mit den Kommunen in die Zukunft investieren. Wir werden uns weiter eng mit den kommunalen Spitzenverbänden abstimmen. Unter Federführung des Innenministeriums wird eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit den kommunalen Spitzenverbänden eingerichtet – sie ist mit ihnen abgestimmt –, deren Ziel es ist, bei der Umsetzung aufkommende Fragen zeitnah und einvernehmlich zu klären.

2. Wir werden dafür Sorge tragen, dass alle Landkreise und kreisfreien Städte und damit auch die Gemeinden innerhalb dieser Landkreise von diesen Investitionen profitieren.

3. Ein davon untrennbares Ziel ist es, den kleinen und mittleren Betrieben und damit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und ihren Familien zu helfen. Wir sichern Aufträge, damit Arbeit, Ausbildung und damit wiederum Lebensqualität gesichert werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir waren uns mit den Vertretern der Wirtschaft absolut einig, dass der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen gerade auch in diesen schwierigen Jahren die gleiche hohe Priorität wie in den vergangenen Jahren zukommt, weil das Ziel, Fachkräfte morgen zu haben, natürlich nicht aus dem Auge verloren werden darf. Wir waren uns auch in der Grundbetrachtung einig, dass solche Verhaltensweisen trotz schwieriger Situation, nämlich junge Menschen einzustellen, auch etwas mit der Gesamtakzeptanz des staatlichen Engagements zu tun haben; denn wir dürfen den Menschen nicht das Bild vermitteln, als wenn es nur um die Wirtschaft gehe. Es muss immer auch die Brücke vermittelt werden, dass damit bei der Ausbildung und der Arbeit entsprechende Zeichen gesetzt werden.

(Beifall der SPD)

4. Dabei wollen wir eindeutig jenen Betrieben helfen, die in dieser Krise in Bedrängnis geraten sind und aus eigener Kraft diese schwere Zeit nicht überstehen würden.

5. Wir verwenden die Mittel sehr achtsam. Das Geld darf nicht verschwendet werden. Es darf nicht versickern. Vor allem darf es nicht in unrentable und zukunftsferne Bereiche investiert werden.

6. Alle Beteiligten müssen effektiv und zielgenau zusammenarbeiten und die Projekte schnell umsetzen. Ebenso wie der Bund werden wir kurzfristig Genehmigungs- und Vergabeverfahren vereinfachen und dies gegebenenfalls auch gesetzlich regeln, damit die Projekte rasch realisiert werden können.

7. Die Ressorts sind für die konkreten Schwerpunkte des Programms zuständig. Das Finanzministerium ist einheitlicher Ansprechpartner für die Abwicklung und Abrechnung des Konjunkturpakets II gegenüber dem Bund.

8. Die Landesverwaltung, insbesondere die Struktur- und Genehmigungsbehörden, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, die Landesbetriebe Mobilität und Liegenschaft sowie Baubetreuung, die Kommunalaufsicht im Innenministerium – alle beteiligten Stellen –, sind angehalten, eine schnelle Bearbeitungszeit zu garantieren und die Antragsteller bei der Umsetzung der Projekte umfänglich zu unterstützen. Entsprechende Vorgaben sind mit den Verantwortlichen besprochen worden.

9. Im Herbst dieses Jahres werden wir den Fortschritt des Programms gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden evaluieren und gegebenenfalls nachsteuern.

10. Die Landesregierung bietet dem Landtag an, fortlaufend über die Programmabwicklung zu berichten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestern hat das rheinland-pfälzische Kabinett die Förderschwerpunkte des Sonderprogramms „Für unser Land: Arbeitsplätze sichern – Unternehmen unterstützen – nachhaltig investieren“ beschlossen.

Teil dieser Beschlusslage ist:

1. Für den Förderschwerpunkt „Bildung“ stehen rund 400 Millionen Euro zur Verfügung.

Wir werden den Schwerpunkt auf kommunale Investitionen in den Bereichen Schulen und Kindertagesstätten legen. Aus dem Sonderprogramm werden sowohl Mittel für die Sanierung von Kindertagesstätten als auch schwerpunktmäßig Mittel für die Schulsanierung zur Verfügung gestellt, und die Mittel für die Schulbaumaßnahmen erfahren eine deutliche Steigerung.

Neben den Baumaßnahmen werden wir mit Blick auf die Zukunft des Forschungsstandorts Rheinland-Pfalz, aber auch und gerade mit Blick auf die Gewerkevielfalt, Mittel für die Modernisierung von IT-Ausstattung von Schulen, Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen zur Verfügung stellen. Wir werden beispielsweise die IT-Mittel in den Schulen verstärken. Dazu gehört die Weiterentwicklung unseres Programms „Medienkompetenz macht Schule“. Diese technische Verbesserung und die Bau- und Sanierungsmaßnahmen werden die Lernsituation an den Schulen nachhaltig verbessern.

Für die Sanierung kommunaler Sportstätten, die von Schulen mitgenutzt werden, stehen 20 Millionen Euro innerhalb dieses Sonderprogramms zur Verfügung.

Weitere Mittel stehen zur Verstärkung des Hochschulbaus, aber auch für die Studierendenwerke zur Verfügung.

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, das alles kommt dazu, also, wie man neudeutsch sagt, on top. Die bisherigen Programme für den Schul- und Hochschulbau werden weitergeführt. Was im Haushalt steht, ist gesetzt. 400 Millionen Euro für Bildung kommen oben drauf.

(Beifall der SPD)

2. Für den Förderschwerpunkt „Infrastruktur“ stehen rund 210 Millionen Euro für Investitionen zur Verfügung. 162 Millionen Euro sollen in Projekte der Städtebauförderung, der Dorferneuerung und der IT-Infrastruktur, des Sportstättenbaues, auch der Vereine, und in die Förderung von Feuerwehren sowie in den Katastrophenschutz fließen.

Außerdem werden wir Investitionsmittel für die Einrichtungen für behinderte Menschen, für den Krankenhausbau und die Krankenhaussanierung sowie Krankenhauseinrichtungen verwenden.

Hier setzen wir mit mehr als 80 Millionen Euro einen besonderen Akzent. Damit stärken wir die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Diese Investitionen sind ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Qualität der jeweiligen Standorte und Regionen.

Dabei will ich noch einmal betonen, dass wir in Gewerkevielfalt investieren wollen. Insoweit passen diese Investitionsansätze aufgrund der Breite der Wirkungen in unterschiedliche Wirtschaftsbereiche hinein auch in die Grundziele der betrieblichen Absicherung und der Arbeitsplatzsicherung.

(Beifall der SPD)

48 Millionen Euro sollen unmittelbar beim Land investiert werden, in die energetische Sanierung von Verwaltungsgebäuden, die Erneuerung der IT-Ausstattung in der Justiz sowie die Einrichtung des Maßregelvollzugs.

Auch die weitere Breitbanderschließung im ländlichen Raum, die Förderung der Touristikinformationen und die Einrichtung von Nah- und Fernwärmenetzen gehören ausdrücklich dazu.

Verehrte Kolleginnen, verehrte Kollegen, finanzschwächeren Kommunen werden wir die gleichen Chancen auf die Teilnahme am Sonderprogramm einräumen wie finanzstärkeren Kommunen. Wir werden bei einer Sachnähe zu den bestehenden Förderprogrammen bei den bisher gewährten Fördersätzen bleiben. Sie garantieren bisher schon, dass auch finanzschwächere Kommunen an ihnen teilhaben können.

Für neu aufzulegende Förderprogramme streben wir eine nach wirtschaftlicher Leistungskraft gestaffelte Bemessung der kommunalen Eigenanteile an. Für besonders finanzschwache Kommunen unter Nachweis eines Haushaltsfehlbedarfs von mindestens 5 % in den letzten drei Haushaltsjahren bedeutet dies einen Eigenanteil von 10 % bis maximal 20 %.

Im Mittelpunkt der Planung steht der Zukunftsinvestitionsfonds Rheinland-Pfalz. Er umfasst die Mittel des Bundes, die Rheinland-Pfalz im Rahmen dieses Investitionsprogramms erhält, sowie die Kofinanzierungsanteile von Land und Kommunen. Mit diesem Fonds bieten wir den Kommunen an, ihren Eigenanteil in der sogenannten Auszahlungsphase des Konjunkturprogramms, also von 2009 bis 2011, als Darlehen durch das Land zinslos zwischenzufinanzieren.