Verehrter Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Bei den Haushaltsberatungen haben Landesregierung und SPD-Fraktion angekündigt, dass wir das Landesfinanzausgleichsgesetz reformieren, fortschreiben, modernisieren und den aktuellen haushaltspolitischen Gegebenheiten anpassen wollen. Mit diesem Gesetzentwurf halten wir Wort. Dieser Gesetzentwurf stellt die Kommunen besser und geht weit über das hinaus, was der damalige einfallslose Antrag der CDUFraktion beinhaltet hat.
4. Er hilft insbesondere den kommunalen Gebietskörperschaften, deren Situation am angespanntesten ist.
6. Er ist eingebettet in die Entscheidungen der Kommunal- und Verwaltungsreform, also in die Zukunft projiziert. –
Dies alles ist in dem damaligen CDU-Antrag ausgeblendet gewesen. Deshalb hätte er, wenn überhaupt, nur zu einem kurzen Strohfeuer geführt.
Zum ersten Punkt: Zu Recht hat die Landesregierung auch Sportvereine mit eigenen Sportanlagen gefördert, weil sie Aufgaben übernahmen, die sonst von den Kommunen getätigt werden mussten. Die Vereine ersparen also den Kommunen Geld. Deshalb ist es folgerichtig, dies auf eine sichere Rechtsgrundlage zu stellen.
Gleiches gilt für private Schulträger bei der Schulbauförderung. Auch diese übernehmen staatliche Aufgaben und dürfen deshalb nicht auch noch dafür bestraft werden. Wenn private Schulträger schon vom Land anerkannt werden, müssen sie auch gleichberechtigt behandelt werden.
Zum zweiten Punkt: Der Finanzausgleich ist nicht nur ein Zahlenwerk, er berücksichtigt auch politische Schwerpunkte. So berücksichtigt der Gesetzentwurf durch eine Fortentwicklung der Zweckzuweisungen die spürbaren Klimaveränderungen, indem er beispielsweise den Aufbau eines modernen Stoffstrommanagements zur Errichtung einer zeitgemäßen Kreislaufwirtschaft unter Einbeziehung innovativer Umwelt- und Energietechnologie vorsieht.
Standards der Abfallvermeidung, dezentrale Energieversorgungskonzepte, Maßnahmen der Energieeinsparung und der Einsatz erneuerbarer Energien können zukünftig vom Land gefördert werden.
Zum dritten Punkt, der Verbesserung der kommunalen Finanzsituation: Meine Damen und Herren, kein Bundesland – wir auch nicht – ist in der Lage, von sich aus die Kommunalfinanzen grundlegend zu sanieren. Das muss in Berlin durch eine Entlastung der Kommunen bei den Sozialausgaben und einer weiteren Reform der Gemeindefinanzen erfolgen.
Herr Kollege Henter, wenn Sie hier feststellen, das Land solle dafür sorgen, dass die chronische Unterversorgung bei den Landkreisen abgeschafft wird, dann kann ich Ihnen nur sagen, dies kann nur in Berlin erfolgen, weil da die Entscheidungen über die Sozialausgaben getroffen werden, die die kommunalen Gebietskörperschaften zu tragen haben.
Im Übrigen macht der Landrat des Landkreises Neuwied nichts anderes, als einen Kreistagsbeschluss auszuführen. Da hat er keinen Handlungsspielraum. Das, was wir aber tun können, das tun wir, und zwar mehr als andere. Deshalb haben wir uns entschieden, den Stabilisierungsfonds so weiterzuentwickeln, dass ein schnellerer Aufwuchs der Verstetigungssumme für die Finanzausgleichsmasse ermöglicht wird.
Dies hat zur Folge, dass die Finanzausgleichsmasse im Vergleich zu 2008 in diesem Jahr um weitere 40 Millionen Euro und im nächsten Jahr um sogar 61 Millionen Euro steigen wird. Das ist im Übrigen mehr, als die CDU bei den Haushaltsberatungen beantragt hat. Insofern stimmt das, was ich damals schon gesagt habe: Im Gegensatz zu Ihnen sind die Kommunen bei uns gut aufgehoben.
Zum vierten Punkt: Der Gesetzentwurf berücksichtigt auch, dass sich die Finanzen der kommunalen Gebietskörperschaften unterschiedlich entwickelt haben. So sind die Haushalte der kreisfreien Städte seit geraumer Zeit unter Druck gekommen, und nunmehr die Landkreise dazu. Folgerichtig nimmt dieser Gesetzentwurf Veränderungen bei den sogenannten Kopfbeträgen für die Schlüsselzuweisungen B1 vor. Bei den kreisfreien Städten steigen sie von 42 auf 46, bei den Landkreisen von 23 auf 27, immerhin eine stattliche Erhöhung, die den Städten über 4 Millionen Euro und den Landkreisen über 12 Millionen Euro beschert.
Damit die anderen Gebietskörperschaften nicht leer ausgehen, wird hier jeweils auf 10 Euro aufgerundet. Auch im Ausgleichsstock – es ist erwähnt worden – sind gezielte Hilfen vorgesehen, insbesondere für Kommunen, die vorwiegend unverschuldet in Notlagen geraten sind.
Zum fünften Punkt: Während die CDU immer noch nach einem Konzept für eine Schulstrukturreform sucht, hat die SPD längst begonnen, sie umzusetzen, und erfreut sich dabei auch der Unterstützung der CDUKommunalpolitiker.
Die verstehen nämlich etwas davon. Die Reform, die im Kern die Einführung der Realschule plus zum Inhalt hat, ist überall auf großes Interesse gestoßen. Wir lassen die Kommunen nunmehr bei der Umsetzung nicht allein. Deshalb haben wir den Schulansatz für Realschulen plus, für Gymnasien, Integrierte Gesamtschulen und die berufsbildenden Schulen insgesamt erhöht, und zwar um 67 %. Ich denke, auch das kann sich sehen lassen.
Sechster und letzter Punkt. Das Finanzausgleichsgesetz ist eingebettet in die zurzeit laufende Diskussion um eine Kommunal- und Verwaltungsreform mit effizienteren und bürgernäheren Strukturen. Wir haben dabei immer deutlich gemacht, dass wir bei Gebietsänderungen zuallererst auf Freiwilligkeit setzen, und wir sind froh, dass auch an vielen Stellen die Bereitschaft zu Veränderungen festzustellen ist.
Um diese Freiwilligkeit zu fördern, sieht der Gesetzentwurf allgemeine Zuweisungen für die Kommunen vor, die diesen Schritt gehen, das heißt, sie können über die Verwendung der Mittel in freier Verwaltungstätigkeit selbst entscheiden.
Zunächst begrüße ich als Gäste im rheinlandpfälzischen Landtag Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schule Lahnstein. Herzlich willkommen!
Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/2963 an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss und gegebenenfalls an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wird das gewünscht? – Das ist so. Dann bitte ich, der Überweisung zuzustimmen. – Ich danke Ihnen.
Landesgesetz zur Förderung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität in Heimen und anderen Wohnformen (Heim- und Wohnformen- qualitätsgesetz – HWQG) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 15/3026 – Erste Beratung
dazu: Für eine gestaltende und umfassende Nachfolgeregelung zum Heimgesetz Antrag der Fraktion der SPD – Entschließung – – Drucksache 15/3072 –
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Landtagsfraktion legt heute einen eigenen Entwurf für ein Heim- und Wohnformenqualitätsgesetz vor. Der Entwurf ist auf rheinlandpfälzische Verhältnisse zugeschnitten. Ziel ist es, älteren, behinderten und pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben zu ermöglichen. Deshalb sollen die Rechte der Betreuten und Angehörigen gestärkt, die Transparenz von Betreuung und Pflege verbessert, eine Vielfalt an Einrichtungen sowie deren flexible Weiterentwicklung gewährleistet werden.
Die Situation einer Pflegebedürftigkeit ist ein gravierender Einschnitt im Leben eines betroffenen Menschen.
Fürsprache, Respekt, Würde, Sicherheit und Selbstbestimmung sind daher wichtige Grundvoraussetzungen, älteren Menschen auch Angst vor einer Pflegebedürftigkeit zu nehmen. Der demografische Wandel darf nicht dazu führen, dass ein stetig wachsender Teil der Gesamtbevölkerung ausgegrenzt und ins Abseits gestellt wird.
Infolge der Föderalismusreform im Jahre 2006 ist bekanntlich die Zuständigkeit für das Heimrecht auf die Länder übergegangen. Das seither noch geltende Heimgesetz des Bundes entspricht nach unserer Meinung nicht mehr den heutigen Vorstellungen vom Leben älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen in stationären Einrichtungen. Auch das Angebotsspektrum stellt sich heute vollkommen anders dar. Viele Bundesländer haben mit Gesetzesinitiativen auf diese neuen Rahmenbedingungen reagiert.
Die Landesregierung hatte zwar zunächst einen Gesetzentwurf für Sommer 2008 angekündigt, aber dies nicht gehalten. Aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion ist es nicht akzeptabel, so lange zu warten. Die CDU hat gehandelt und im Herbst 2008 einen Vorentwurf vorgelegt und eine Expertenanhörung durchgeführt.
Die Intention zur Schaffung eines Landesgesetzes erhielt dabei viel Zustimmung. Schwerpunkte unseres Gesetzentwurfes sind mehr Qualitätssicherung und Transparenz, mehr Mitwirkung und Mitbestimmung, mehr Transparenz und Informationsmöglichkeiten, mehr Innovation, weniger Bürokratie. Mehr Qualitätssicherung und Transparenz für die Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Einrichtungen und mehr Pflege und Betreuungsqualität wollen wir durch bessere, intensivere und koordinierte Kontrollen erreichen. Grundsätzlich soll eine unangemeldete jährliche Qualitätsprüfung mit klaren Prioritäten für Ergebnis-, Prozess- und Strukturqualität in entsprechender Abstimmung zwischen MDK und der Heimaufsicht für eine gesicherte gute Pflege- und Betreuungspraxis sorgen.
Zudem wird eine 50 %ige Fachkraftquote in unserem Entwurf gesetzlich verankert. Die Interessen der Heimbewohner sollen durch die Verpflichtung der Heimträger zur Einrichtung eines Qualitäts- und Beschwerdemanagements mit konkreten Anforderungen, regelmäßige Qualifizierungsangebote und die Vorhaltung einer direkten zentralen Ansprechstelle für akuten Hilfs- und Beratungsbedarf gestärkt werden. Wir wollen auch die Förderung eines Informationstelefons „Pflege“ der Verbraucherzentralen gesetzlich abgesichert sehen.
Die Landesregierung soll ein Qualitätssiegel „Pflege“ besonders für die Einrichtungen entwickeln, die nicht dem Heimgesetz unterliegen. Wir wollen mehr Mitwirkung und Mitbestimmung durch mehr Rechte für Heimbeirat und Angehörige. Die Heimbeiräte sollen künftig auch im Zusammenhang mit den Prüfberichten der Heimaufsicht eine Stellungnahme abgeben können. Angehörige und Betreuer sollen verstärkt im Heimbeirat integriert werden. Hinzu kommen die Option eines Angehörigen- und Betreuerbeirates und die Möglichkeit, sich für andere Mitwirkungsgremien mit entsprechenden
Neu aufgenommen haben wir auch die Verwirklichung einer Teilhabe der Heimbewohner am Leben der Gesellschaft als Ziel des Gesetzes und Auftrag der Einrichtung. Gegenüber dem Vorentwurf wurden durch Anregungen aus der Anhörung die Informationsrechte der Angehörigen noch einmal gestärkt und der Angehörigenbeirat unter Berücksichtigung der Einrichtungsgattung verbindlich verankert.