Punkt 1, Förderung von Sportvereinen mit eigenen Sportanlagen nach § 18 Abs. 1 Nr. 1. Es ist sicherlich zutreffend, dass die Sportvereine mit eigenen Anlagen die Gemeinden oder Verbandsgemeinden entlasten, da
diese ansonsten selbst solche Anlagen vorhalten und unterhalten müssten. Eine Förderung erscheint konsequent und richtig. Gleiches gilt für freie Schulträger bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten.
Beim Stabilisierungsfonds soll gemäß § 5 a durch eine veränderte Steuerung ein schnellerer Aufwuchs der Verstetigungssumme für die Finanzausgleichsmasse erreicht werden. Ziel ist eine Stärkung der Kommunalfinanzen. Es stellt sich die Frage, ob dies ausreichend ist, um das angestrebte Ziel zu erreichen.
Die kommunalen Spitzenverbände haben weitergehende Maßnahmen vorgeschlagen, um eine Erhöhung der allgemeinen Zuweisungen um 50 Millionen Euro zu erreichen. Der Gemeinde- und Städtebund fordert eine gänzliche Aufhebung des Stabilisierungsfonds.
Immerhin hat die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände dazu geführt, dass die Landesregierung ihren ursprünglichen Entwurf etwas nachgebessert hat, indem die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Verstetigungssumme im Jahr 2009 um 20 Millionen Euro angehoben wird.
Dritter Punkt, die „Kopfbeträge“ für die Schlüsselzuweisungen B 1 sollen gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 für die kreisfreien Städte und die Landkreise jeweils um 4 Euro auf 46 Euro, für die kreisfreien Städte und die Landkreise auf 27 Euro angehoben werden.
Bei den Verbandsgemeinden und großen kreisangehörigen Städten sind Aufrundungen auf 10 Euro vorgesehen.
Bemerkenswert ist an dieser Vorlage, die von ihrer Intention her richtig ist, dass die Landesregierung Handlungsbedarf bei der Finanzausstattung der Landkreise und der kreisfreien Städte konstatiert.
Die Landkreise und die kreisfreien Städte sind chronisch unterfinanziert, Herr Kollege Pörksen. Es ist im Lande allgemein bekannt, vielleicht in Bad Kreuznach nicht, aber ansonsten ist es allgemein bekannt, weil die Landkreise viele Aufgaben zu erfüllen haben und deshalb chronisch unterfinanziert sind.
Bezeichnenderweise hat der Landkreis Neuwied im Herbst letzten Jahres eine Klage gegen das Land Rheinland-Pfalz angestrengt – der Landrat in Neuwied gehört nicht der CDU an –, mit der die mangelhafte Finanzausstattung gerügt und begehrt wird, dass verbesserte Schlüsselzuweisungen auf die Landkreise entfallen sollen.
Wir sind der Auffassung, dass das, was die Landesregierung mit der Erhöhung der Schlüsselzuweisungen B 1 vorschlägt, ein Schritt in die richtige Richtung darstellt,
aber der Problematik bei Weitem noch nicht gerecht wird. Eine angemessene Finanzausstattung der Landkreise und kreisfreien Städte müsste wesentlich weiter gehen.
Herr Kollege Pörksen, auch aus diesem Grunde sind wir der Auffassung, dass wir in einer Anhörung mit den kommunalen Spitzenverbänden die Problematik diskutieren und eruieren sollten.
Dann haben wir in § 11 Abs. 4 Nr. 4 die Anhebung für die Realschulen und Gymnasien, Integrierten Gesamtschulen und berufsbildenden Schulen für die Gebietskörperschaften, die Schulträger sind. Hier wird, und das ist anzuerkennen, eine Erhöhung um 67 % vorgenommen. Es stellen sich allerdings noch einige Fragen, die wir sorgfältig diskutieren sollten.
Der Gemeinde- und Städtebund hat z. B. angeregt, in der Landkreisordnung oder im Landesfinanzausgleichsgesetz eine Bestimmung aufzunehmen, damit man auch eine Kreisschulumlage erheben kann, wie es auf Verbandsgemeindeebene schon möglich ist. Man sollte darüber diskutieren; denn wir dürfen nicht zu dem Ergebnis kommen, dass wir in einem Schulgesetz Möglichkeiten eröffnen, dass Verbandsgemeinden theoretisch Träger von Realschulen plus werden können, sie es aber nachher nicht wollen, weil sie ansonsten die Kreisumlage zahlen sollen und ihre Schule unterhalten müssen. Dies könnte in der Tat durch eine Sonderschulumlage verbessert werden.
Herr Minister, zum Ausgleichsstock sind wir Ihrer Meinung, für Katastrophen besondere Möglichkeiten vorzusehen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Text des Gesetzentwurfs setzt insgesamt acht Regelungen aus ganz unterschiedlichen Bereichen um, und er hat mehrere finanzielle Auswirkungen zur Folge. Ich will einige dieser Folgen nennen:
Die Erhöhung der Kopfbeträge bei der Schlüsselzuweisung B1 macht rund 12 Millionen Euro aus. Die Veränderungen im Stabilisierungsfonds führen zu einer Verbreiterung der Finanzausgleichsmasse von 40 Millionen Euro für 2009 bzw. 61 Millionen Euro für 2010. Weitere finanzielle Auswirkungen finden wir bei der Erhöhung des Schulansatzes. Bei diesem Ansatz will ich darauf hinweisen, dass unsere Fraktion im Rahmen der Haushaltsberatungen den entsprechenden Antrag der SPDFraktion abgelehnt hat. Insoweit werden wir diesem Teil des Gesetzentwurfs unsere Zustimmung nicht erteilen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, schließlich werden im Einzelplan 20 für 2009 100.000 Euro und für 2010 2 Millionen Euro für den freiwilligen Zusammenschluss im Zusammenhang mit der geplanten Kommunal- und Verwaltungsreform bereitgestellt.
Zuletzt erwähne ich noch die Hilfe für die Ärmsten der Armen unter den Gemeinden, denen in besonderen Einzelfällen aus Mitteln des Ausgleichsstocks geholfen werden soll. Man wird nicht besonders weit kommen; denn der Ausgleichsstock hat im Haushalt nur noch ein jährliches Volumen von 5 Millionen Euro.
Beim Stabilisierungsfonds hatte unsere Fraktion bereits die Finanzierung der Erhöhung der allgemeinen Finanzzuweisungen um 142 Millionen Euro für den Doppelhaushalt durch eine Tilgungsstreckung kritisiert. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Stabilisierungsfonds sehen wir es dagegen als positiv an, dass den Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen, und zwar je nach Stand eines negativen oder positiven Anlagevermögens, ein früherer Übergang von der Unter- bzw. Obergrenze zur Mitte des dynamischen Entwicklungskorridors erlaubt wird.
Zusätzlich wird die Bemessungsgrundlage um 20 Millionen Euro erhöht. Diese Erhöhung pflanzt sich systembedingt in den Folgejahren entsprechend fort. Das zentrale Ziel des Stabilisierungsfonds, nämlich die Verstetigung der Finanzausgleichsmasse und damit die Planungssicherheit für die Kommunen, wird erreicht. Dies halten wir für den richtigen Weg.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, durch § 17 a wird eine neue Rechtsgrundlage geschaffen, um im Rahmen der geplanten Kommunal- und Verwaltungsreform freiwillige kommunale Gebietsveränderungen finanziell attraktiv zu machen. Für eine Zuweisung soll
allein die Einwohnerzahl maßgebend sein. Hinter die Frage, ob es nicht noch andere Entscheidungsparameter geben könnte, die einen Einfluss auf die Zuweisung von Landesmitteln für freiwillige Zusammenschlüsse haben sollten, mache ich einmal ein dickes Fragezeichen.
Noch können wir die Höhe und die Zweckbindung derartiger Zuweisungen im Einzelfall, die durch das Innenministerium festgelegt werden, nicht beurteilen. Ich meine aber schon, dass ein Blankoscheck ohne Zweckbindung nicht die optimale Lösung wäre. Ich hielte es für sinnvoller, den Zuschuss etwa für eine Optimierung der kommunalen Strukturen einzusetzen. Wir werden die Entwicklung dieser Regelung aufmerksam verfolgen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es überrascht nicht, dass in einem Gesetzentwurf mit so unterschiedlichen Facetten Licht und Schatten gleichermaßen vorkommen. Da unsere Fraktion in dem Gesetzentwurf nicht nur Licht, sondern auch Schatten sieht, dürften wir interessanten Beratungen im Ausschuss entgegensehen.