nächst einmal zum Thema „Ausbildung und Studium“ zusammenzuführen. Dies soll natürlich ins Land ausstrahlen. Wir wollen eine moderne, zukunftsorientierte und breit aufgestellte Ausbildung und natürlich auch die entsprechenden Studienangebote realisieren. Dafür ist das Potenzial in Mainz, in Rheinhessen und im RheinMain-Gebiet ausgezeichnet. Unser Ziel ist dabei, dass in Mainz Exzellenz ausgebildet wird. Genau um diesen Punkt geht es.
Herr Dr. Schmitz, ob dies dann in einer ausgelagerten, unabhängigen Hochschule geschehen soll oder ob wir die positiven Effekte, die sich an der Universität und an der Fachhochschule in Mainz ergeben, nicht besser innerhalb des jetzigen Systems organisieren können, müssen wir noch diskutieren. Ich bin mir noch nicht so sicher. Ob es virtuell sein muss, wie es die FDP fordert, möchte ich einmal dahingestellt sein lassen. Real wäre mir lieber.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mir haben alle Fraktionen signalisiert, dass für diesen Antrag die Ausschussüberweisung an den Medienausschuss vorgesehen ist.
(Frau Schleicher-Rothmund, SPD: Und an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur mitberatend!)
Somit wird der Antrag an den Ausschuss für Medien und Multimedia – federführend – sowie an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur überwiesen. Besteht Einverständnis darüber? – Das ist der Fall.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem GMG wurde im Jahr 2004 der Versandhandel mit Arzneimitteln in umfassender Form ermöglicht. Dies sollte mehr Wettbewerb in den Markt der Arzneimittel bringen und dem Anliegen der Verbraucher dienen, sich über das Internet preiswert und bequem mit Medikamenten zu versorgen.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen nämlich die Mitgliedstaaten den Versandhandel mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln genehmigen.
Nicht zuletzt wegen der immer wieder strittigen rechtlichen Situation der Apotheken und des Versandhandels mit Medikamenten in Deutschland hat dieser Arzneihandel über Kataloge und das Internet bis heute keine entscheidende Bedeutung im Markt erlangt.
Es ist nach vorliegenden Zahlen davon auszugehen, dass durch den Versandhandel gerade einmal ein Marktanteil von 1 % erreicht wurde. Dabei spielen natürlich die offensichtlichen Vorteile der Apotheken vor Ort eine ganz wesentliche Rolle. Apotheker müssen Medikamente in ihrer ganzen Vielfalt bereithalten, sie prüfen die Rezepte im Angesicht des Kunden und kommen ihrer Beratungspflicht gewissenhaft nach. Um es ganz deutlich zu sagen, die Verbraucher stehen dem Versand von Medikamenten durch Versandfirmen zweifellos sehr skeptisch gegenüber.
Von einer Gefahr, dass durch den Versandhandel einschließlich des elektronischen Handels Arzneimittelfälschungen vermehrt nach Deutschland kommen, wurde damals nicht ausgegangen. Vielmehr wurde vermutet, auch Apotheken könnten das Internet und den Versandhandel gezielt nutzen, um im Wettbewerb ihren Service auszubauen. Apotheker, die bei uns waren, haben vor der Gefahr durch Arzneimittelfälschungen gewarnt; andererseits gilt es aber als kein umfassendes Problem, dass gefälschte Medikamente die deutschen Kunden in großem Stil erreichen.
ist eine Entwicklung, die ich einmal als Banalisierung von Medikamenten bezeichnen möchte. Wenn verschreibungspflichtige Medikamente neben Reinigungsmitteln und Schokolade quasi als Selbstverständlichkeit, ja sogar als Konsumartikel angeboten werden, ist eine kritische Grenze erreicht. In sogenannten Pick-upStationen bieten inzwischen große Drogerieketten den Kunden in ihren Filialen die Möglichkeit, Rezepte abzugeben und nach ein oder zwei Tagen die inzwischen bestellten Arzneimittel abzuholen. Die Drogeriemärkte agieren dadurch, abgesehen von der zeitverzögerten Abholung, wie eine neuartige Apotheke light. Der Verbraucher wird dabei durchaus den Eindruck gewinnen, dass er seine Medikamente, vergleichbar einer Apotheke, aus sicherer Hand entgegennimmt. Doch aus Sicht der CDU gibt es dabei für die Verbraucher Risiken und für die Apotheken vor Ort echte Benachteiligungen im Wettbewerb.
Eine qualifizierte Beratung fehlt ebenso wie die Kenntnis über mögliche Verwechslungen und Irrtümer beim Versand selbst. Viele der gesetzlichen Bestimmungen, die die Apotheke zwangsläufig teurer machen als den Drogeriemarkt gleich nebenan, gelten für die Pick-upStationen nicht. Das fängt bei der Qualifikation des Personals an und hört bei der Einrichtung eines Labors auf.
Unsere Pflicht als Gesetzgeber ist es aber, den zu leichten Zugang und die unreflektierte Einnahme von Medikamenten im Interesse der Gesundheit der Verbraucher weiterhin zu verhindern. Meine Damen und Herren, die Dosis macht das Gift. Das gilt in diesem Fall nicht nur für die Risiken des deregulierten Medikamentenvertriebs, sondern auch für dessen gesetzliche Regelung.
Wieder einmal gilt es, darauf zu achten, dass europäisches Recht nicht zu einem Wettlauf um die Senkung der Standards im Verbraucherschutz führt.
Daher ist es Ziel unserer Fraktion, den Versandhandel in der sicheren Form des Direktversandes an den Endverbraucher weiter zu ermöglichen, die Pick-upStationen vor dem Hintergrund der beschriebenen Problematik einzudämmen. Deswegen fordern wir die Landesregierung in unserem Antrag auf, erstens zu berichten, wie sich der mit dem Gesetz zur Modernisierung zur gesetzlichen Krankenversicherung ermöglichte Versand- und elektronische Handel mit Arzneimitteln mit dem Endverbraucher entwickelt hat und in der Praxis darstellt, und zweitens zu bewerten, inwiefern den besonderen Anforderungen hinsichtlich der Arzneimittelsicherheit, des Verbraucherschutzes, der Versorgungssicherheit und des fairen Wettbewerbes Genüge getan wird, und drittens für den Fall
ich komme zum Schluss –, dass die zu stellenden Ansprüche nicht erfüllt werden, auf Bundesebene für entsprechende Korrekturen einzutreten.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr verehrter Herr Kollege Enders, ich glaube, dass wir die unreflektierte Einnahme von Medikamenten egal, was wir machen, nicht verhindern können. Es wird immer Menschen geben, die sich auf dubiosen Wegen oder auf ganz legalen Wegen über das Internet Medikamente besorgen, weil sie sich vielleicht auch genieren, sich ärztlich oder vom Apotheker oder der Apothekerin beraten zu lassen.
Es gibt viele Beispiele dafür, auf die ich nicht näher eingehen möchte. Ich möchte vielleicht ein Beispiel aus
der Werbung nennen: Ein glücklicheres Leben, besser gelaunt, oder was weiß ich. Ich nenne dies jetzt einmal als positive Beispiele.
Sie haben gesagt, der Versandhandel wurde durch das GKV-Modernisierungsgesetz ermöglicht. Der Vorsitzende der Bundesapothekenkammer hat im letzten Jahr beim Tag der Apotheke von einem schwarzen Tag für die Apotheken gesprochen, als dieses Gesetz in Kraft trat. Diese Aussage war sicher von der Sorge über Wettbewerbsverzerrungen und -nachteile für die Präsenzapotheken vor Ort geprägt und für einen Kammerpräsidenten sicherlich auch verpflichtend.
Das ist nur eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite stehen die Patientinnen und Patienten, die sowohl verschreibungs- als auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente über die Internetapotheke viel günstiger bekommen können.
Auffallend war, dass die Krankenkassen diese neue Möglichkeit begrüßt und wohl vor dem Hintergrund unterstützt haben, dass bei den Ausgabenposten im Gesundheitswesen dieser Bereich der Arzneimittel am höchsten von allen Ausgaben steigt. Das muss man einfach so auch zur Kenntnis nehmen.
Allerdings dürften wir nicht verkennen, dass das Thema „Sicherheit und Vertrauen in den Apothekerhandel“ einen enorm hohen Stellenwert hat.
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sichergehen können, dass sie auch das, was sie bestellt haben, bekommen. Im Grunde können sie das bei uns auch, sofern sie darauf achten, dass es sich bei den Internetapotheken und Versandapotheken um zugelassene Versandapotheken handelt. Nun ist das auf Anhieb leider nicht immer zu erkennen. Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Da lauern die Gefahren des Missbrauchs und die Chancen für kriminelle Machenschaften.
Wenige verdienen viel, Viele können geschädigt werden. Dass es eine Produktpiraterie gibt, wissen wir auch aus anderen Bereichen. Die Modebranche weiß ein Lied davon zu singen. Aber bei gefälschten Arzneimitteln sieht es eben ein wenig anders aus.
Bei der Vorbereitung auf das Thema habe ich ein bisschen geblättert und fand einen Hinweis auf einen Film, der 1950 gedreht wurde, nämlich „Der dritte Mann“. Orson Welles spielte die Hauptrolle. Dort wurde Penicillin gestohlen und verlängert, und die notwendige Hilfe ist nicht eingetreten. Genau das passiert natürlich heute auch, dass Antibiotika aus irgendwelchen Ländern, bei denen es keine Kontrollen gibt, angeboten werden. Die Menschen vertrauen darauf, dass sie schnell helfen, aber sie sind gestreckt und verlängert und vielleicht auch nicht so sauber. Das ist ein Schwarzmarkt, der kaum kontrolliert werden kann. Darauf muss natürlich geachtet werden.
Allerdings vertreten wir deshalb auch die Auffassung, dass verschreibungspflichtige hochwirksame Medikamente ausschließlich von Apotheken ausgegeben werden dürfen. Wir sind nicht grundsätzlich gegen das Verbot von Internetapotheken. Es sprechen viele Gründe auch für sie.
Ein Antrag zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten aus Sachsen und Bayern führte leider nicht zu einer Mehrheit auf Bundesebene. Vielleicht gelingt es uns, Herr Dr. Enders. Wir sind im Grunde mit dem Ansatz gar nicht auseinander. Wir sollten uns im Ausschuss noch einmal darüber unterhalten, um vielleicht gemeinsam einen Antrag zur Unterstützung dieses wichtigen Anliegens auf den Weg bringen zu können.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Ebli, ich komme jetzt sozusagen als dritter Mann und darf über dieses prickelnde Thema sprechen. Es ist ein sehr spannendes Thema, weil wir über ein höchst reguliertes Preis- und Abgabesystem sprechen. Manche sprechen auch von Planwirtschaft. So weit möchte ich zur vorgerückten Stunde nicht mehr gehen. Jedenfalls sprechen wir über eine sehr schwierige Konstruktion, nämlich Wettbewerb in einem höchst regulierten Preis- und Abgabesystem.
Die wichtigsten Punke sind schon durch meine Vorredner benannt worden. Jawohl, der Antrag ist wichtig und gut. Es ist in der Tat ein großer Unterschied, ob man Antischuppenshampoo verkauft oder Betablocker. Die Abgabesicherheit und die Produktsicherheit spielen eine ganz entscheidende Rolle, was bereits von den beiden Vorrednern erwähnt wurde.