Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Spielbankgesetzes gibt es neben einer Fülle von Detailbestimmungen, die aus dem politischen Blickwinkel heraus eher subsidiär sind, zwei zentrale Regelungen:
Die erste Regelung bezieht sich auf die Anrechnung der auf den Spielbetrieb entfallenden Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer ist nach Mai 2006 nach EU-Recht zu entrichten. Dadurch, dass der Bund den Ländern einen Ausgleichsbetrag dafür eingeräumt hat, dass die Spielbankabgabe abgesenkt werden musste, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, entstehen im Ergebnis keine Mindereinnahmen, und bei den finanziellen Vorgaben ändert sich nichts.
Anders sieht es bei der zweiten Regelung aus. Sie sieht nämlich die Zulassung einer neuen Spielbank am Nür
Oberstes Ziel sowohl des Glücksspiel-Staatsvertrags als auch des vorliegenden Entwurfs zur Änderung des Spielbankgesetzes ist die Verhinderung der Glücksspielsucht. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Länder verpflichtet, die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen.
Meine Damen und Herren, aber ernst gemeinte und wirksame Suchtbekämpfung erfordert zunächst einmal – das ist leicht nachzuvollziehen – eine Begrenzung des Glücksspielangebotes. Mit der vorgesehenen Erweiterung des Glücksspielangebotes mit einer neuen Spielbank kann eine nachhaltige Eindämmung der Glücksspielsucht jedoch nicht gewährleistet werden. Vor diesem Hintergrund ist die Einrichtung einer neuen Spielbank am Nürburgring kontraproduktiv, und der Gesetzentwurf widerspricht sich in Zielsetzung und Handlungsoption selbst.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, da dieser Gesetzentwurf den übergeordneten rechtlichen Normen der Eingrenzung und Verhinderung der Glücksspielsucht in keiner Weise gerecht zu werden vermag, kann ihm unsere Fraktion nicht zustimmen.
Bevor ich Herrn Innenminister Bruch das Wort erteile, darf ich Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen. Ich begrüße Mitglieder des Turn- und Gymnastikvereins Marnheim in der Pfalz. Herzlich willkommen!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf mich herzlich für die bisherigen Beratungen im federführenden Innenausschuss und in den mitberatenden Ausschüssen bedanken, in denen es um die Änderung des Spielbankgesetzes ging. Soweit ich bei den Beratungen anwesend sein konnte, habe ich sie als sehr ernsthaft erlebt. Ich möchte vier oder fünf Punkte dazu erwähnen.
Wir passen das Spielbankgesetz an die Vorgaben des Glücksspiel-Staatsvertrages an. Dies ist schon vorgetragen worden.
Wir wollen – auch darauf haben die Abgeordneten hingewiesen – eine systemwidrige Doppelbesteuerung verhindern. Ich denke, dies ist vernünftig.
Es gibt einen wichtigen Punkt des Spielbankgesetzes, der sozusagen im Nachhinein noch hinzugekommen ist. Dabei geht es um einen Zweigspielbetrieb am Standort Nürburgring. Wir haben in das Gesetz eine Billigkeitsregelung zur Ermäßigung der Spielbankabgabe aufgenommen, um auf Änderungen im wirtschaftlichen Umfeld der Spielbanken flexibel reagieren zu können. Dies ist soeben kritisiert worden, ich möchte dazu aber auf Folgendes hinweisen:
Wir haben im Bereich der Spielbanken insgesamt rückläufige Gewinne und rückläufige Umsätze. Das heißt, in diesem Bereich wirkt wohl jetzt schon die Suchtprävention. Es gelten strenge Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit man überhaupt eine Spielbank betreten kann und dort spielen darf. Des Weiteren existiert dort eine Überwachung. Von daher war es notwendig, eine solche Billigkeitsregelung einzuführen. Darüber hinaus haben wir eine Verordnungsermächtigung zum Erlass einer Spielordnung eingebracht.
Im Glücksspiel-Staatsvertrag ist die Verpflichtung verankert, Maßnahmen zur Suchtbekämpfung zu ergreifen, die nunmehr auf die Spielbanken und auf das Lottogeschäft übertragen werden muss. Dass dies vernünftig ist, haben wir schon oft diskutiert. Wir bewegen uns auf einem schmalen Grat: Einerseits wollen wir, dass es Spielbanken gibt und Menschen dort spielen, andererseits aber sagen wir, dass die Spielsucht bekämpft werden muss. – Was tun wir also?
Wir haben am vergangenen Sonntag 60 Jahre Lotto gefeiert. Die Lottoeinnahmen und auch die Spielbankeinnahmen sind wunderbare Einnahmen für dieses Land. Sie helfen den Menschen, Sportveranstaltungen zu organisieren, Kultur und Musik anzubieten. All dies sind Möglichkeiten, die wir daraus erwirtschaften. Von daher ist die Situation zweischneidig. Dass wir nun eine weitere Spielbank am Nürburgring errichten, ist mit der Spielbank in Bad Neuenahr-Ahrweiler abgestimmt worden. Dabei handelt es sich um eine Zweigstelle, und wir wollen das Angebot machen, dass man im Erlebnispark Nürburgring die Spielbank nutzen kann und nicht zuerst an einen anderen Ort fahren muss, wenn man dies möchte. Sie wissen, es geht um ein Klientel, das dort spielen möchte.
Wir wollen eine steuerliche Gleichbehandlung von Spielbanken und Spielhallen erreichen. Dies war bislang nicht der Fall. Bislang bestand die Situation, dass Spielbanken bessergestellt waren. Wir wollen nunmehr die Umsatzsteuer und die Spielbankabgabe miteinander verrechnen, und ich denke, dies ist auch vernünftig, damit die Doppelbesteuerung entfällt.
Herr Abgeordneter Hörter, natürlich kann man versuchen, das, was Sie zu der Billigkeitsregelung angesprochen haben, in eine gesetzliche Regelung zu bringen. Dies ist aber schwierig, da immer die Situation besteht, dass die Spielbankbetreiber an die Fraktionen herantreten und versuchen, eine Lösung herbeizuführen. Insoweit ist eine starre Regelung für uns eher hinderlich. Deswegen plädiere ich für eine Regelung, die – wenn Sie so wollen – ins Ermessen des Ministeriums und damit auch der handelnden Personen gestellt wird. Wir können jederzeit Rechenschaft darüber ablegen, bei
Ich bitte um Vergebung, aber wir haben Ihnen die Vergleichszahlen der Länder zugesandt. Vielleicht sind sie aufgrund des Postzulaufs etwas später eingetroffen. Es läuft immer seinen Weg über den Minister an die Landtagsverwaltung, und ich bitte um Vergebung, wenn die Informationen noch nicht angekommen sind. Ansonsten bedanke ich mich für die Beratung und für die Zustimmung, so sie denn erfolgen sollte.
Wir kommen nun zu der Abstimmung über die Beschlussempfehlung – Drucksache 15/3053 –. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? –
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/2839 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit Mehrheit angenommen worden.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Die Gegenprobe! – Wer enthält sich? – Damit ist das Landesgesetz zur Änderung des Spielbankgesetzes mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen worden.
Landesgesetz zum freiwilligen Zusammenschluss der verbandsfreien Stadt Cochem und der Verbandsgemeinde Cochem-Land Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/2901 – Zweite Beratung
Meine Damen und Herren! Wir befassen uns heute mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und FDP für ein Landesgesetz zum freiwilligen Zusammenschluss der verbandsfreien Stadt Cochem und der Verbandsgemeinde Cochem-Land – Drucksache 15/2901 –.
Durch Beschluss des Landtags vom 11. Dezember 2008 – Plenarprotokoll 15/58 – ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als Abgeordnete und Kommunalpolitikerin strapaziere ich nicht gern pathetische Worte. Aber gestatten Sie mir festzustellen, dass diese erste freiwillige Fusion der derzeitigen kommunalen Verwaltungsreform eine historische ist und ich sie in dieser Form auch würdigen möchte.
Wir haben uns in der Stadt Cochem und in der Verbandsgemeinde nach monatelangen Verhandlungen entschlossen, selbst das Zepter des Handelns in die Hand zu nehmen und nicht zu warten, bis die demografische Entwicklung, der Rückgang der Bevölkerung oder andere Entscheidungen dazu führen, dass seitens des Landes eine Gebietsneuordnung vorgenommen wird.
Dass dies gelungen ist und zu diesem positiven Votum der beiden Räte – des Stadtrats der Stadt Cochem und des Verbandsgemeinderats Cochem-Land – am 23. Oktober 2008 geführt hat, das hing an ganz vielen Menschen und von vielen Faktoren ab. Ich freue mich ganz besonders, dass einige von denen, die das maßgeblich mit gestaltet haben, heute auch hier anwesend sein können.
Die Zeit war reif geworden. Als ich zu Beginn meiner Abgeordnetentätigkeit 2001 das Thema erstmals aufnahm, da waren Bürgermeister noch lange im Amt und der Druck und gleichzeitig das Anreizsystem für freiwillige Zusammenschlüsse noch nicht so groß. Es war jetzt