Ich erinnere mich gut, damals war ich wissenschaftliche Mitarbeiterin im Landtag. Man hat darüber gestritten, ob die Quote verfassungsgemäß ist und Förderpläne wirklich gewollt sind. Das alles ist dann gekommen. Heute muss man einfach sagen, es ist wirklich ein Meilenstein rheinland-pfälzischer Frauenpolitik gewesen, dass dieses Landesgleichstellungsgesetz gekommen ist, einfach weil man verfolgen kann, dass es rechtliche Grundlage
dafür ist, dass Frauenförderung auch sehr strukturiert im öffentlichen Dienst durchgeführt worden ist.
Es heißt auch, dass der öffentliche Dienst durchaus Vorreiter ist, wenn man sich das ganze gesamte Beschäftigtenleben anschaut. Dort ist der Anteil von Frauen in wichtigen Funktionen erheblich höher als in allen anderen Bereichen unserer Wirtschaft oder sonstigen Beschäftigungsbereichen.
Natürlich aber befinden wir uns, gerade was Führungskräfte betrifft, noch lange nicht im gleichstellungspolitischen Paradies. Das muss man auch sehr deutlich sagen.
Man darf auch sagen, die Besetzung von Führungspositionen spiegelt eigentlich sehr gut wider, wie weit man mit der Gleichstellung wirklich gekommen ist, weil dort, wo sozusagen die Luft dünner wird, man letztendlich auch die Entscheidung treffen muss, Mann oder Frau. Da haben es Frauen nach wie vor in vielen Bereichen ziemlich schwer.
Es ist erfreulich, dass im mittleren und gehobenen Dienst inzwischen 54 % im gehoben und 56 % im mittleren Dienst Beamtinnen sind. Aber wir haben auch immer noch die Problematik, dass die Zahl kontinuierlich abnimmt, je höher man sich im Hierarchiebereich bewegt.
Ich finde, wir sind im Kabinett eigentlich ganz gut aufgestellt. Den Frauen wird auch immer doppelt so gut zugehört; das muss man auch noch einfach einmal hier betonen.
Auf der Ebene der Abteilungsleiterinnen ist das ganz unterschiedlich. In meinem Ministerium beträgt die Quote 50 : 50. In anderen Ministerien haben die Kolleginnen es auch etwas schwerer mit den Einstellungsprofilen. Trotzdem muss man daran natürlich weiter arbeiten.
Was uns Hoffnung gibt, was im Landesgleichstellungsbericht sehr deutlich wird, ist, dass die Frauen inzwischen sehr gut auf der Referentenebene repräsentiert sind, sodass man hoffen kann, dass diese Referentinnen in die Leitungspositionen wie stellvertretende Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiterin nachwachsen. Das war früher auch ein Problem, dass man gar nicht den Personalpool hatte, darauf zurückzugreifen.
Es gibt viele gute Beispiele, die in den Ministerien durchgeführt werden. Ich möchte aber vor allem ganz kurz auf die Gründe eingehen, warum es nach wie vor problematisch ist. Ich glaube, Frau Wopperer und Frau Sahler-Fesel haben es angesprochen.
Da ist die Vereinbarkeit. Es sind die Frauen, die an einer Stelle ihrer Karriereplanung den Wunsch nach dem
Deshalb ist es wirklich sehr wichtig, dass wir weiterhin viel für das Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ tun.
Ich freue mich darüber, dass die Landesregierung insgesamt jetzt auch komplett auditiert ist und viele Maßnahmen in unterschiedlichsten Bereichen durchführt. Ich nenne einmal die Staatskanzlei. Dort wird z. B. die Möglichkeit geboten, bis zu zwei Fünftel der individuell vereinbarten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit in alternierender Telearbeit am häuslichen Arbeitsplatz zu leisten.
Aus dem persönlichen Erleben bekomme ich schon mit, dass die Telearbeit wirklich außerordentlich wichtig ist für junge Mütter und junge Väter.
Ich nenne das Audit „Familie und Beruf“, das wir alle umgesetzt haben und in dessen Rahmen wir gute Maßnahmen entwickelt haben. Wenn z. B. die Tagesbetreuung einmal ausfällt, kann das Kind mit ins Ministerium gebracht werden. Wir haben eigentlich alle Räume, in denen Mütter und Kinder oder Väter und Kinder einen Tag verbringen können.
Ich nenne das Ministerium für Finanzen. Dort sind besondere Schulungen für Rückkehrerinnen entwickelt; denn es ist auch nicht ganz einfach, wieder einzusteigen. Sie stellen den Rückkehrerinnen Mentoren und Mentorinnen an die Seite, um möglichst schnell diesen Einzug ins Berufsleben gelingen zu lassen.
Ich möchte aber auch noch einmal sagen, wir brauchen mehr männliche Beschäftigte, die die aktive Vaterschaft wirklich leben. Das ist ernst gemeint; denn solange es immer nur die Frauen sind, bleibt es wahrscheinlich letztendlich ein Stück diskriminierendes Element, bezogen auf das Berufsleben, wenn Väter das nicht vormachen. Das Elterngeld ist für uns eine Chance, dass mehr Väter tatsächlich Auszeiten nehmen.
Es gibt eigentlich keinen einfacheren Weg für Väter als im öffentlichen Dienst. Wenn wir es im öffentlichen Dienst nicht hinbekommen, wo wir alle Möglichkeiten haben, von Telearbeit bis zur flexiblen Arbeitszeit, dann frage ich mich, wo das in unserer Gesellschaft hinführen soll.
Aber es ist wirklich ernst gemeint, mehr junge Männer sollten ihre Aufgabe wahrnehmen. Für die Kinder ist es auch schön, davon einmal abgesehen, wenn sie ihre Väter öfter zu Gesicht bekommen.
Es gibt auch noch ein Vorurteil, das immer noch nicht ausgeräumt worden ist, nämlich dass in höheren Positionen keine Teilzeit gearbeitet werden kann.
Unsere Teilzeitkräfte sind überdurchschnittlich flexibel und einsatzbereit. Das muss man ganz klar sagen. Diejenigen, die in den Führungspositionen sind, allemal. Wenn diese Personen auch noch einen Telearbeitsplatz haben, bekommen sie das alles sehr gut hin.
Ich glaube, es hat ein bisschen etwas damit zu tun, dass in den meisten Führungsetagen nach wie vor die Vorstellung einer ständigen Verfügbarkeit vorherrscht, und zwar weniger hinsichtlich der Ergebnisorientierung als viel stärker hinsichtlich einer Präsenzkultur. Eine Führungsperson muss danach immer greifbar sein. Aber diese Personen sind häufig trotzdem genauso effizient in ihrer Arbeit. Es gibt andere Wege, auf sie zurückzugreifen, wenn man sie unbedingt braucht. Sie müssen deswegen nicht immer unbedingt Vollzeit im Amt sein.
Wir haben in der Landesregierung ein tolles Modellprojekt „Führen in Teilzeit“ mit sehr guten Ergebnissen durchgeführt, und wir wollen versuchen, dieses Projekt noch stärker in die Fläche zu bringen.
Ich glaube, wir brauchen noch mehr weibliche Vorbilder, die zeigen, wie das System gut funktionieren kann. Wir haben deshalb ein Mentorinnenprojekt aufgelegt, bei dem wir jüngeren Frauen Frauen in Führungspositionen zur Seite stellen, die erfolgreich sind und Familie und Beruf gut vereinbaren und ein gutes Beispiel abgeben. Dieses Mentorinnenprojekt werden wir auch für angehende Führungsfrauen in der öffentlichen Verwaltung entwickeln.
Mein letzter Punkt sind die Frauen in Gremien. Dies ist ein Leidenspunkt persönlicher Art von mir. Zwar sind gemäß des Gleichstellungsberichts 42 % Frauen in unseren Gremien vertreten – dies stellt eine ganz klare Verbesserung dar –, aber wenn man sich die Zahlen in ihrer Tiefe betrachtet, merkt man, dass in den Gremien, in denen tatsächlich etwas bewegt werden kann, die Frauen absolut unterrepräsentiert sind. Daran müssen wir noch etwas verändern.
Es fand eine Tagung statt, zu der auch Gäste aus Norwegen und Schweden eingeladen waren. In Norwegen beträgt der Frauenanteil in Gremien 40 %. Der ehemalige norwegische Wirtschaftsminister Ansgar Gabrielsen sagte: Die norwegische Wirtschaft hat, soweit ich es beurteilen kann, keine Probleme gehabt, die Forderungen einer Frauenquote von 40 % zu erfüllen. Warum sollte das, was für Wirtschaftsunternehmen in Norwegen gilt, nicht auch bei uns möglich sein?
Ich glaube, es ist eine Frage des Selbstverständnisses und vielleicht auch in gewisser Weise der Normalität. Frauen können sehr viel, sie sind heutzutage im Durchschnitt besser ausgebildet als die Männer, aber sie müssen einmal die Chance erhalten, in solchen Gremien mitzuarbeiten. Ich persönlich bin schon immer sehr frauenbewegt, aber mir macht es am meisten Spaß, in Gremien zu arbeiten, in denen Männer und Frauen gleichermaßen vertreten sind, da ganz unterschiedliche Sichtweisen eingebracht werden. Dies ist unser Ziel.
Auf dieser Fachtagung sind viele positive Dinge entwickelt worden. So ist beispielsweise vorgeschlagen worden, ein Doppelbenennungsverfahren einzuführen. Das heißt, wenn ein Gremium komplett neu besetzt oder wiederbesetzt wird, muss für die zu benennende Stelle immer zwingend ein Mann und eine Frau benannt werden, damit man darauf achten kann, dieses Gremium auch einigermaßen paritätisch zu besetzen. Darüber hinaus wurde vorgeschlagen, dass die Gleichstellungsbeauftragten noch stärker mit einbezogen werden.
Das Kabinett hat im Übrigen vor rund einem Jahr das Reißverschlussverfahren beschlossen. Das heißt, dass wir in unseren eigenen Gremien darauf achten, dass beim Ausscheiden einer Person immer eine Person des anderen Geschlechts nachrückt. Das sind in der Regel Frauen. In den Anfängen hat dies nach meiner Auffassung schon sehr gut funktioniert.
Dass dies nicht ganz einfach ist, ist auch klar; denn viele Organisationen – Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Gewerkschaften – sind in ihren entscheidenden Positionen nicht mit Frauen besetzt. Dies macht es sehr kompliziert, Frauen in diese Gremien zu entsenden. Aber ich glaube, so langsam wird ein Schuh daraus. Wir haben den Eindruck, dass man sich in unseren Gremien aufgrund des Reißverschlussverfahrens tatsächlich darum bemüht, eine Frau in ein Gremium zu schicken.
In diesem Sinne, der Kampf geht weiter. Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg. Es wäre sehr schön, wenn wir es schaffen könnten, mit dem nächsten Gleichstellungsbericht noch bessere Ergebnisse vorlegen zu können. Der öffentliche Dienst macht es schon sehr gut. Erstrebenswert wäre es, wenn sich noch mehr Frauen in Führungspositionen in Gremien befänden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Tagesordnungspunkt hat mit der Besprechung seine Erledigung gefunden.
Neue Antidiskriminierungsrichtlinie der Europäischen Union verhindern Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/2531 –
dazu: Für einen wirkungsvollen Diskriminierungsschutz und umfassende Teilhabe für Menschen mit Behinderungen Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der SPD – Drucksache 15/3073 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Was auf europäischer Ebene ursprünglich als Mitteilung oder auch als Empfehlung gedacht war, wurde am 2. Juli vergangenen Jahres im Rahmen eines Sozialpaktes von der EU-Kommission als 5. Antidiskriminierungsrichtlinie vorgelegt. Dies war Anlass für die CDUFraktion, dieses Thema in den Landtag einzubringen.