Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind plötzlich wieder bei dem Thema „Schulbusse“ angelangt. Dieses Thema hat eigentlich mit dem Gesetz überhaupt nichts zu tun, aber ich möchte dennoch einige Sätze dazu sagen, da es sowohl von Herrn Eymael als auch von Herrn Kollegen Weiner angesprochen worden ist.
Wir haben uns im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr intensiv mit dem Thema „Sicherheit in Schulbussen“ befasst und sind auch zu einer einvernehmlichen Lösung gekommen.
Wir haben als Länderparlament im Grunde genommen keine Steuerungsmöglichkeiten in diesem Bereich. Aber dennoch ist uns dieses Thema wichtig, und wir wollen uns der Problematik annehmen.
Wir haben daher im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr die Landesregierung gebeten, den Kommunen, Landkreisen und Städten ein Handlungskonzept an die Hand zu geben, in dem gute Beispiele für den Schülerverkehr genannt werden. So gibt es beispielsweise die Schülerbegleiter, es gibt Lotsen, die von den Eltern oder den Schülern gestellt werden. Es gibt Ein-Euro-Jobber, die Schulbusse begleiten.
Im Raum Trier gibt es beispielsweise ein Konzept, bei dem sich die Eltern zusammenfinden und eine Art Netzwerk gebildet haben, um Verbesserungen zu erreichen.
Ich rede zum Thema. Aber Sie haben das Thema „Schülerverkehr“ angesprochen, und deshalb muss ich darauf antworten. Es kann nicht sein, dass Sie es so darstellen, als würden nur Sie sich um die Schülerbeförderung kümmern. Wir kümmern uns insgesamt darum, und wir haben uns als Parlament dieses Themas angenommen, weil wir Handlungsbedarf sehen und es die eine oder andere Verbesserungsmöglichkeit gibt.
Es gibt gute Beispiele im Land, wo es durch eine Kooperation der Kommunen, der Schulen und der Busunternehmen gelungen ist, eine sinnvolle und gut strukturierte Schülerbeförderung zu gewährleisten. Diese positiven Beispiele wollen wir in einem Handlungskonzept allen
Kommunen zur Verfügung stellen. Wir haben in der letzten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr Herrn Verkehrsminister Hering darum gebeten, dies zu tun. Das ist der richtige Weg, um die Schülerverkehre zu verbessern.
Aus einem anderen Topf Subventionen zu betreiben, die schlussendlich nicht an der richtigen Stelle ankommen, ist der falsche Weg. Wir werden uns auf eine andere Art und Weise der Verbesserung der Schülerverkehre annehmen.
Herr Eymael, Sie haben in der Zeit, als Sie Verantwortung im Ministerium hatten, in den Ausschusssitzungen sowie auch in Kleinen Anfragen ebenfalls die beihilferechtliche Problematik aufgeworfen, die bei Förderungen besteht, die in der Vergangenheit vorgenommen wurden. Die gesetzlichen Bestimmungen sind immer noch dieselben. In Ihrem letzten Landesverkehrsprogramm ist auch aufgeführt, dass Sie gegen eine Wettbewerbsverfälschung durch solche Förderungen sind.
Für die zukünftige Förderpraxis werden wettbewerbskonforme Regelungen und eine stärkere Akzentuierung auf qualitätsverbessernde Maßnahmen im ÖPNV angestrebt. Dies ist eben nicht die Förderung, die Sie heute einfordern. Es ist die Aufgabe der im Land Verantwortlichen, in Ausschreibungsverfahren für den Schülerverkehr klare Qualitätsvorgaben zu machen und festzulegen, dass nur mit verkehrssicherem und modernem Busmaterial gefahren werden kann.
Es ist die Aufgabe der Aufgabenträger, dies auszuschreiben, festzulegen und zu kontrollieren. Es kann nicht Aufgabe einer Förderpolitik sein, einige zu fördern und andere aus der Förderung außen vor zu lassen. Dies wirkt wettbewerbsverzerrend.
Die Liberalen mahnen an anderer Stelle immer an, dass eine selektive Förderung zur Verfälschung des Marktes führt. Das ist das, was Sie überall anführen, was aber jetzt auf einmal nicht mehr gelten soll.
Sie haben in richtiger Weise auch davon Abstand genommen, Fahrzeugmaterial im Schienenpersonennahverkehr zu fördern; denn dies hat dazu geführt, dass Fahrzeuge des Rheinland-Pfalz-Takts in BadenWürttemberg oder in Hessen gefahren sind, da dies nicht auf ein Land beschränkt werden kann. Wir sind den richtigen Weg gegangen: Anstatt eine Fahrzeugförderung zu betreiben, legen wir in den Ausschreibungen genau fest, dass wir erwarten, dass die Zugstrecken zukünftig mit modernem Material bedient werden.
Dann gibt der Wettbewerb vor, dass nur der den Zuschlag erhält, der mit modernem Material fährt, und nicht nur der eine Chance hat, der zufällig von Fördermitteln des Landes profitiert. Genau das fordern Sie: eine marktgerechte Lösung. – Sie ist auch kosteneffizienter, weil wir dann eben auch die Möglichkeiten des Marktes zur Qualitätsverbesserung nutzen.
Herr Eymael, wir werden das umsetzen, was in einer sozialen Marktwirtschaft dazu führt, die Kräfte des Marktes zu aktivieren, also gute liberale Politik, und lassen uns davon nicht abhalten.
Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit. Wir kommen zur Abstimmung zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/3385 –. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP abgelehnt worden.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3193 – in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD und der CDU bei Stimmenthaltung der FDP angenommen.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU bei Stimmenthaltung der FDP in der Schlussabstimmung angenommen.
Als weitere Gäste im Landtag begrüße ich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Technischen Werke in Kaiserslautern, Abteilung Wasserversorgung. Herzlich willkommen im Landtag!
…tes Landesgesetz zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/3221 – Zweite Beratung
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen heute zu einer wichtigen Entscheidung, die uns lange begleitet hat. In einer beispielhaften Aktion der Sprecher und Sprecherinnen der einzelnen Fraktionen ist es gelungen, einen guten Konsens zu erzielen, der uns sicherlich zufriedenstellen kann.
Ich stelle fest: Durch Beschluss des Landtags vom 26. März 2009 ist der Gesetzentwurf an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 31. Sitzung am 7. Mai 2009 beraten. In dieser Sitzung haben die Fraktionen der CDU und der FDP ihre eigenen Gesetzentwürfe zurückgezogen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir verabschieden heute die Änderungen zum Nichtraucherschutzgesetz. Ich darf Ihnen sagen, ich bin darüber sehr froh.