Im Bereich des Rechnungshofs und der Rechnungsprüfungskommission wurden auch entsprechende Detailpunkte besprochen. Es ging um Förderungen und um Abwicklungen sowie um die Optimierung von Organisationsstrukturen, es ging um den Einsatz der ITTechnologie sowie um eine Vielzahl von Einzelprojekten und Maßnahmen. Hierbei war es wichtig, die Vorschläge und Empfehlungen zu diskutieren und differenziert zu betrachten und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.
Des Weiteren ist von Ihnen das Thema der Globalhaushalte angesprochen worden. Sie haben die Nichterbringung der sogenannten globalen Minderausgabe kritisiert. Dazu muss man aber den Bericht genau lesen. Dort ist auch vermerkt, dass ein großer Teil aus Haushaltsresten gegengerechnet wurde. Dies gehört damit auch zur Klarheit und Wahrheit des Rechnungshofsberichts dazu.
Was die Ansätze für die entsprechenden Zahlungen für die Ausstattung der Hochschulen betrifft, so sind die Mittel, wie sie gemäß der Haushaltsklarheit und der Haushaltswahrheit in den Haushalt eingestellt wurden, auch entsprechend erbracht worden. Es ist die Aufgabe der Rechnungsprüfungskommission, dies entsprechend zu kontrollieren.
Das überlassen Sie bitte einmal unserer Betrachtung, und Sie werden sehen, dass dies alles eine gute und vernünftige Entwicklung nehmen wird.
Grundsätzlich muss man bei einem Prüfbericht des Rechnungshofs immer auch berücksichtigen, es sind immer Betrachtungen, die im Rückblick erfolgen. Wenn es darum geht, Entscheidungen zu bewerten, sollte man immer davon ausgehen, dass Entscheidungen, die im Jahr 2007 getroffen wurden, wie auch andere Entscheidungen immer in einem gewissen zeitlichen Umfeld stehen. Ich meine, es ist oftmals leicht, im Nachhinein zu sagen, das hätte man so oder so entscheiden oder bewerten müssen. Man muss dabei aber auch immer das zeitliche Umfeld sehen.
Ich komme nun zu einem Punkt, der neben anderen Punkten auch im Bereich des Kommunalberichts angesprochen wurde. Es ist das Thema „Leistungsempfänger der Grundsicherung“. Dies hört sich sehr einfach an, aber ich möchte auch deutlich machen, um wen es dabei geht. Dabei geht es um behinderte Menschen, die in Werkstätten beschäftigt werden.
Es ist aus meiner Sicht sowohl wirtschaftlich und politisch als auch finanzpolitisch und rechtlich vertretbar, wenn die Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung einen höheren Betrag dafür bezahlen. Dies ist eine sozialpolitische Entscheidung, die richtig ist, und dazu stehen wir auch. Ich glaube, von daher muss man es differenziert betrachten, wenn es darum geht, zugunsten einer Bevölkerungsgruppe, die vom Schicksal wahrlich nicht bevorteilt worden ist, einen deutlichen Schwerpunkt zu setzen.
(Beifall der SPD – Bracht, CDU: Das ist auch okay! Aber die Frage ist doch: Darf man deshalb Gesetze brechen? Das ist die Frage!)
Wir haben die Frage ausführlich mit den Vertretern des Sozialministeriums diskutiert. Wir hatten einen extra Tagesordnungspunkt in der 3. Sitzung, in der ich diese Frage selbst angesprochen habe. Dort wird es anders gesehen. Man sieht es als eine gewisse Mindestregelung. Ich glaube, es ist eine Aufgabe auch gerade als Rechnungsprüfungskommission, die politisch besetzt ist, entsprechend nach Lösungen zu suchen, im Rahmen
der Möglichkeiten der kommunalen Selbstverwaltung bezüglich freiwilliger Leistungen darüber hinauszugehen.
(Bracht, CDU: Der Rechnungshof hat belegt, dass Ihre Position falsch ist, und zwar Ihre rechtliche Position!)
Das ist Auffassungssache. Wir betrachten es unterschiedlich. Ich bleibe bei meiner Position, die wir dann auch entsprechend im Sinne der Menschen deutlich gemacht haben. Das ist bei allen Zahlen auch wichtig.
Es geht immer um Finanzen, es geht um Zahlen, es geht um Wirtschaftlichkeit. Aber ich glaube, wenn es um Menschen geht, dürfen wir diese Entscheidung auch mit berücksichtigen, im Zweifelsfall auch einer sinnvollen Bewertung unterziehen.
Fazit: Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Rechnungshof hat die Landeshaushaltsrechnung bestätigt. Die Empfehlungen werden wir in unsere weitere Arbeit einbeziehen. Dabei ist es auch gerade vor dem Hintergrund des Handlungsbedarfs des Konjunkturpakets und der damit verbundenen notwendigen Ausgaben und Investitionen wichtig, die Haushalte langfristig im Blickfeld zu haben.
Es wurde kritisiert, dass ein weiterer Nachtragshaushalt kommt. Ich möchte nur einmal einige Zahlen nennen, wie es in anderen Bundesländern auch aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung und der Rückgänge bei den Steuereinnahmen aussieht.
In Hessen wird von 3,4 Milliarden Euro Neuverschuldung gesprochen, in Baden-Württemberg von rund 2 Milliarden Euro und in Niedersachsen von 2,3 Milliarden Euro. Das sind Dinge, die auch der aktuellen Finanzmarkt- und Steuerentwicklung geschuldet sind.
Von daher ist es wichtig, dass wir uns einmal im laufenden Jahr auf die Stabilisierung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt konzentrieren, aber auch die Ziellinie von 2020 im Sinne einer langfristigen Schuldenbegrenzung im Blickfeld halten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit in der Rechnungsprüfungskommission und stimmen den Beschlussempfehlungen zu.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Ramsauer, wir werden auch den Beschlussempfehlungen zustimmen. Ihre prophetische Gabe möchte ich direkt bestätigen.
Zunächst darf ich mich für meine Fraktion bei Ihnen, Herr Präsident Behnke, aber auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganz herzlich für die Tagung bedanken, die wir bei Ihnen traditionell durchführen durften, die wie immer hervorragend vorbereitet war. Wir wurden auch sehr gut empfangen und gut betreut. Dafür von meiner Fraktion ganz herzlichen Dank! An die Kolleginnen und Kollegen gerichtet, darf ich mich auch persönlich bedanken, weil ich das Vergnügen hatte, einen Nachmittag lang als amtierender Vorsitzender die Rechnungsprüfungskommission zu leiten. Sie haben es mir nicht schwer gemacht. Insofern auch von meiner Seite aus ganz herzlichen Dank!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie den Bericht des Rechnungshofs lesen, wird trotzdem deutlich, dass die Finanzsituation des Landes angespannt ist, und zwar auch in Jahren angespannt geblieben ist, in denen wir gute Einnahmen und steigende Einnahmen hatten, nämlich in den Jahren 2007 und 2008. Trotzdem war es in diesen Jahren notwendig, zum Haushaltsausgleich in die Nettoneuverschuldung zu gehen.
Wenn wir den Ausblick auf dieses Jahr und das kommende Jahr wagen, auch vor dem Hintergrund, dass ein Nachtragshaushalt schon angekündigt worden ist, können wir davon ausgehen, dass erheblich mehr an Nettoneuverschuldung notwendig sein wird, um den Haushaltsausgleich in Zukunft zu schaffen.
Wenn man sich dann noch vor Augen hält, dass wir aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben demnächst unsere Verfassung mit dem Ziel anpassen werden, bis zum Jahr 2020 nach Möglichkeit auf eine Nettoneuverschuldung bei Haushalten zu verzichten, so wird deutlich, wie groß die Anstrengungen von uns allen in den nächsten Jahren sein werden und sein müssen, um dieses sehr ehrgeizige Ziel zu erreichen. Von daher ist es schon notwendig, dass die Punkte, die wir gemeinsam beschlossen haben, auch in der Praxis umgesetzt werden.
Ich möchte nicht alle vortragen, aber doch zum Beispiel darauf hinweisen, dass wir Folgendes beschlossen haben: Mehreinnahmen und Minderausgaben im Haushaltsvollzug sind, soweit verfügbar, vorrangig zur Verringerung der Neuverschuldung zu nutzen. – Das bedeutet, dass eigentlich Rücklagen aus solchen zusätzlichen Einnahmen nicht möglich sein sollten.
Sie könnten jetzt sagen, wir haben doch beschlossen „soweit verfügbar“. Das ist ja gut, aber wenn Sie jedes Mal dann, wenn wir Mehreinnahmen erzielen, diese in eine Rücklage stellen, haben Sie natürlich die Verfügbarkeit vorher beseitigt. So ist das hier und kann auch so nicht gemeint sein. Sonst werden wir nie das Ziel der Nettoneuverschuldung auf Null erreichen.
Insbesondere werden wir nicht erreichen, dass die Haushalte über Jahre hinweg auch transparent bleiben. Wenn ich in einem Jahr Mehreinnahmen nicht zur Senkung der Verschuldung nutze, sondern in eine Rücklage stelle, so vernebele ich natürlich die Ausgabepositionen in zukünftigen Haushalten. Das macht die Überprüfbarkeit für das Parlament schwieriger und stärkt auch nicht die Transparenz des Haushalts.
Wir haben einen weiteren Punkt. Wir haben beschlossen: Neue Aufgaben oder Aufgabenerweiterungen sind vorrangig durch Einsparungen in anderen Bereichen zu finanzieren. – Auch das haben wir gemeinsam beschlossen. Auch das wird in Zukunft notwendig sein, um den Ausgleich des Haushalts zu erreichen. Ich würde mich freuen, wenn wir in Zukunft diese Beschlüsse dann auch ernst nehmen. In der Vergangenheit haben wir das nicht immer so im Hohen Hause gehalten. Heute ist in der Aktuellen Stunde eine Maßnahme gefeiert worden.
Bei näherer Betrachtung ist sie aber nur unter Verstoß gegen die Grundsätze zustande gekommen, die eben in dem Spiegelstrich von mir vorgetragen wurden, weil nämlich die Freistellung bei den Kindergartenbeiträgen letztlich nur über eine Ausweitung der Nettoneuverschuldung erreicht werden kann, da entsprechende Einsparungen nicht vorgenommen wurden. Letztlich wird diese Maßnahme mit zusätzlichen Krediten finanziert.
Insofern bleibt noch einiges zu tun, wenn wir erreichen wollen, dass wir im Jahr 2020 einen ausgeglichenen Haushalt haben. Ich räume gerne ein, Herr Ministerpräsident, dass wir es nur mit Sparen eigentlich nicht werden erreichen können. Entscheidend wird es letztlich sein, wie sich die wirtschaftliche Entwicklung in den nächsten Jahren gestalten wird. Wir müssen alles daransetzen, dass die wirtschaftliche Entwicklung positiver wird und Mehreinnahmen kommen. Nur so werden wir letztlich das Ziel erreichen.
Ich kenne auch die Zwänge eines Landeshaushalts und weiß genau – wir haben schon Sparrunden gemeinsam gemacht –, wie groß die Spielräume da sind. Insofern muss unsere gesamte Anstrengung darauf gerichtet sein, die wirtschaftliche Entwicklung wieder voranzutreiben, damit entsprechende Einnahmen letztlich beim Staat erzielt werden können und wir damit unser ehrgeiziges Ziel, die Nettoneuverschuldung auf Null zu bringen, erreichen können.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch einige Anmerkungen machen. Herr Kollege Puchtler, Sie haben gesagt, der Rechnungshof hat die Haushaltsrechnung bestätigt. Das ist richtig. Aber Sie werden der Opposition natürlich auch gestatten, darauf hinzuweisen, dass der Rechnungshof damit nicht die Wirtschaftlichkeit jeder Maßnahme, die durchgeführt worden ist, bestätigt hat, sondern nur bestätigt hat, dass die Bücher in Ordnung sind. Sprich, man hat Belege, die mit dem übereinstimmen, was geschehen ist.
Das ist schon viel wert, das möchte ich gerne eingestehen. Wir haben heute bei einem anderen Punkt diskutiert, bei dem man manchmal seine Zweifel haben kann.
Der Rechnungshof hat trotzdem an einigen Stellen Anmerkungen gemacht. Ich möchte jetzt nicht alle Punkte aufgreifen. Das ist auch aufgrund der Redezeit gar nicht möglich. Bei den Globalhaushalten der Hochschulen macht er aber schon eine Anmerkung, die unsere Kontrollmöglichkeiten als Parlament betrifft, nämlich insoweit, dass einigen Hochschulen oder Fachhochschulen gestattet worden ist, im Rahmen dieser globalen Haushalte die kamerale Buchführung fortzuführen, was aus Sicht des Rechnungshofs im Hinblick auf das Verfassungskontrollrecht des Parlaments bedenklich erscheint, da wir mit diesen Angaben dann nicht in die Lage versetzt werden, die Kontrolle so durchzuführen wie bei der doppelten Buchführung.
Aber es ist auch einvernehmlich beschlossen worden, dass wir nach Wegen suchen wollen, Verbesserungen zu erreichen. Insofern kann ich gerne zusagen, dass wir dort auch konstruktiv mitwirken wollen. Unser Interesse muss es natürlich sein, eine entsprechende Kontrollmöglichkeit zu erhalten.
Herr Kollege Schreiner hat den Umbau der Südpfalztherme erwähnt. Auch wenn die Haushaltsrechnung ordnungsgemäß ist, ist das auch bei Weitem nicht eine wirtschaftliche Betrachtung, die positiv beurteilt werden kann, wenn man bei einem Kostenrahmen von 7,5 Millionen Euro plötzlich auf 13,3 Millionen Euro kommt. Im Bericht des Rechnungshofs muss man dann nachlesen, dass Verträge mit Freiberuflern erst im Nachhinein abgeschlossen wurden, als der Auftrag schon erteilt war, und bestimmte Fahrzeiten bezahlt worden sind, die nicht belegt worden sind.
Insofern sind nicht immer Belege vorhanden, aber im Großen und Ganzen schon. Ich hoffe, dass dies im Nachgang geklärt werden kann.
Besorgniserregend für uns muss die finanzielle Lage der Kommunen und insbesondere die der kreisfreien Städte und mit Einschränkungen die der Landkreise sein, da diese hohe Kassenkredite der Kommunen in Anspruch genommen haben. Das hat dazu geführt, dass die Kommunen in Rheinland-Pfalz anders als Kommunen in anderen Bundesländern nicht von den Mehreinnahmen profitiert haben. Man muss die anderen Bundesländer sehen. Bundesweit betrachtet haben die Kommunen in den letzten Monaten erhebliche Mehreinnahmen zu verzeichnen gehabt.
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, waren es im Jahr 2008 über 2 Milliarden Euro. Untersuchungen zeigen, dass die Kommunen in Rheinland-Pfalz davon weitgehend nicht profitiert haben. Das gilt insbesondere für diejenigen, die sehr hohe Kassenkredite vor sich herschieben. Hier ist also etwas, was in den nächsten Jahren von uns im Auge behalten werden muss.