Herr Präsident, meine sehr geehrten Herren und Damen! Ich möchte trotzdem noch einmal etwas klarstellen. Natürlich übernehme ich sehr gerne politische Mitverantwortung, was das Pflegeweiterentwicklungsgesetz betrifft. Natürlich steckt darin unheimlich viel Gutes. Wofür ich aber keine politische Mitverantwortung übernehme, ist, was die Kriterien betrifft. Damit hatten wir nichts zu tun. Als die Kriterien entwickelt worden sind, sind wir damit konfrontiert worden. Der MDK hat uns dankenswerterweise darauf frühzeitig Hinweise gegeben.
Wir haben dann, als es vorlag, bevor sie genehmigt worden sind, interveniert. Aber wir waren nicht dabei, wir hatten keinen Einfluss. Herr Dröscher hat es gesagt. Wir hatten ein Modellprojekt im Lande mit der Verbraucherschutzzentrale laufen. Wir waren damals nicht in der Lage, diese Kriterien auf die Bundesebene zu transportieren, und zwar schlicht und ergreifend, weil die Pflegeselbstverwaltung für sich in Anspruch genommen hat, dass sie das System entwickelt, und zwar außerhalb der Politik. Insofern brauche ich mir dies auch nicht anzuziehen.
Insofern habe ich auch eine ziemlich klare Haltung zu dem ganzen Unterfangen, und zwar von Anfang an. Ich habe die Bedenken des MDK von Anfang sehr ernst genommen. Das habe ich auch dem MDK gesagt. Ich möchte auch nicht, dass wir am Ende ein System haben, das auch nur annähernd für die Verbraucherinnen und Verbraucher missverständlich ist. Deswegen werde ich auch mit großer Obacht dabei bleiben.
Ich bin gespannt auf die Auswertung des Spitzenverbandes, wenn ein Vergleich mit anderen vorliegt, wie die Situation ist. Wenn sie so ist, wie es der MDK Rheinland-Pfalz für sich feststellt, dann muss man sofort inter
venieren. Dann haben wir auch überhaupt nicht die Zeit abzuwarten, bis irgendeine Evaluation, ein Modellprojekt oder sonst etwas zu Ende ist, sondern dann muss sich von heute auf morgen etwas ändern.
Da bin ich auch der klaren Aussage von Herrn Voß sehr dankbar, der gesagt hat, er würde sogar in Kauf nehmen, das Schiedsgericht anzusprechen, wenn es keine Einsicht seitens der Pflegeverwaltung gibt. Aber so weit sind wir noch nicht. Ich denke, diesen Zwischenschritt muss man jetzt abwarten. Dann geht es weiter. Ich bin trotzdem ganz optimistisch.
Noch einmal etwas zum Abstimmen der Systeme. Ich glaube, wir haben im Sozialausschuss deutlich gemacht, dass wir das, was im Wohnformen- und Teilhabegesetz steht, versuchen mit den Kassen usw. abzustimmen, damit wir keine 50 Systeme in Rheinland-Pfalz nebeneinander haben, sondern der Verbraucher weiß, wenn ich dort und dort schaue, dann ist das die Information, die ich brauche. Das werden wir auch machen. Die Lesehilfe soll nur so lange dasein, bis das Transparenzsystem auf der Bundesebene so eindeutig, klar und richtig ist, dass man keine Lesehilfe mehr braucht, sodass der Verbraucher auch in der Lage ist, sie wirklich gut zu nutzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen unsere Plenarsitzung fort, und ich rufe die Punkte 17 und 18 der Tagesordnung gemeinsam auf:
Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landeshaushaltsgesetzes 2009/2010 (Zweites Nach- tragshaushaltsgesetz 2009/2010) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3825 – Erste Beratung
Haushaltslage und Haushaltsentwicklung des Landes Rheinland-Pfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 15/2424/2500/2577 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir legen Ihnen heute, sieben Monate nach dem ersten Nachtrag und zehn Monate nach Verabschiedung des Doppelhaushalts 2009/2010, einen zweiten Nachtragsentwurf vor. Wir tun dies, um Arbeitsplätze und Betriebe in Rheinland-Pfalz zu sichern, und wir tun dies, um größeren Schaden durch die Finanz- und Wirtschaftskrise von unserem Land abzuwenden.
1. Wir weiten das Sonderprogramm „Für unser Land: Arbeitsplätze sichern – Unternehmen unterstützen – nachhaltig investieren“ um rund 150 Millionen Euro aus.
3. Wir verzichten auf eine Gegenfinanzierung der Steuereinnahmenrückgänge und der bislang noch nicht abgedeckten Tarif- und Besoldungserhöhung für 2010.
Darüber hinaus veranschlagen wir, wie bereits angekündigt, einige Maßnahmen, die wir ohne einen Nachtrag im Wege einer überplanmäßigen Finanzierung dem Haushalts- und Finanzausschuss vorgelegt hätten. Diese sind ein Gesellschafterdarlehen für die Nürburgring GmbH und eine Erstattung für die Erledigung hoheitlicher Aufgaben an die Flughafen Hahn GmbH, die bislang von der Fraport AG im Wege der Ergebnisabführung getragen wurden. Hierfür wurden jeweils 5 Millionen Euro in jedem der beiden Haushaltsjahre vorgesehen.
Dagegen ist eine Veranschlagungsreife für die Kosten von Pandemieimpfstoff noch nicht gegeben. Ob und inwieweit das Land hierfür in Vorleistung treten muss bzw. endgültig kostenbelastet bleibt, ist, wie auch Ende August im Haushalts- und Finanzausschuss berichtet, vor dem Hintergrund der laufenden Verhandlungen noch offen. Zur möglichen Finanzierung des Impfstoffs bedarf es im Übrigen keines Nachtragshaushalts, da wir hier eine Rechtsverpflichtung zu erfüllen hätten. Wenn wir die Beträge bis zur Verabschiedung des Nachtragshaushalts kennen, meine ich, sollten wir sie noch in den Nachtragshaushalt aufnehmen.
Alle Änderungen des Nachtragshaushalts spielen sich im Einzelplan 20, also bei den Allgemeinen Finanzen ab. Die Einzelpläne der Ressorts bleiben unverändert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Konjunkturprogramm II hat bei den rheinland-pfälzischen Kommunen eine hervorragende Akzeptanz gefunden.
Dies kommt nicht von ungefähr. Es hat damit zu tun, dass alle Beteiligten, Kommunen, Verbände, Gewerkschaften, im Pakt für Rheinland-Pfalz des Ministerpräsi
denten das Konzept gemeinsam entwickelt haben und die Umsetzung dieses Konzeptes gemeinsam begleiten.
Die Kommunen waren insgesamt bereit, sich mit höheren Eigenanteilen als den vorgegebenen 15 % an dem Programm zu beteiligen. Dadurch konnten deutlich mehr Projekte in das Programm aufgenommen werden, als ursprünglich vorgesehen. Im Gegenzug erklärt sich das Land bereit, auch die höheren kommunalen Eigenanteile zinslos vorzufinanzieren.
Um alle vorgesehenen Projekte schnell bewilligen zu können, ist eine zügige Veranschlagung zusätzlicher Vorfinanzierungsmittel in Höhe von rund 150 Millionen Euro notwendig. Insgesamt sind im Sonderprogramm 2.296 Projekte vorgesehen. 1.825 Projekte mit einem Investitionsvolumen von etwa 564 Millionen Euro wurden bis Ende September bereits begonnen. Das ist, wie ich meine, eine stolze Bilanz.
Wir stützen hierdurch die rheinland-pfälzische Wirtschaft. Wir sichern Arbeitsplätze im rheinlandpfälzischen Mittelstand und Handwerk, und wir helfen zugleich den Kommunen, einen langjährigen Sanierungsstau bei kommunalen Infrastruktureinrichtungen konjunkturgerecht abzubauen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem Nachtrag erhöhen wir den Bürgschaftsrahmen von 800 Millionen Euro auf 1,1 Milliarden Euro. Damit leisten wir unseren Beitrag für eine ausreichende Kreditversorgung der rheinland-pfälzischen Unternehmen in der Krise. Die Nachfrage nach Bürgschaften steigt insbesondere im Segment größerer international agierender Unternehmen, die normalerweise ihren kurzfristigen Liquiditätsbedarf konzernintern ohne Hausbank finanzieren konnten. Durch die weltweit gleichlaufende Rezession und die Bankenkrise geraten diese Unternehmen vermehrt in eine Liquiditätsklemme. Hier sind zunehmend die Landesanteile für Großbürgschaften bereitzustellen. Aber auch der heimische Mittelstand wendet sich verstärkt mit der Bitte an das Land, drohende Kreditengpässe durch den Einsatz von Bürgschaften zu verhindern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, hier haben wir in den vergangenen Monaten gezeigt, dass die Landesregierung alles tut, um im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen und zu helfen.
Für die sich abzeichnende Opel-Bürgschaft von rund 300 Millionen Euro hatten wir bereits im Doppelhaushalt vorgesorgt. Opel ist mit seinen Werken in Kaiserslautern und Rüsselsheim von zentraler Bedeutung für die Westpfalz und die gesamte Rhein-Main-Region.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden sich aufgrund des stark ausgeweiteten Bürgschaftsvolumens und der in der Krise zu erwartenden größeren Kreditausfallrisiken auch höhere Bürgschaftsausfälle ergeben. Hierfür haben wir für das Jahr 2010 15 Millionen Euro zusätzlich im Nachtragsentwurf vorgesehen.
schichte einmalig. 1975 ging das reale Bruttoinlandsprodukt um 0,9 % zurück, 1993 um 0,8 %. Das waren bis dato die negativsten Werte. Für das laufende Jahr dagegen wird ein Rückgang von bis zu 6 % erwartet. Gestern war in der Zeitung zu lesen, dass es möglicherweise nur 5 % werden. Eine Landesregierung, die in einer solch dramatischen Situation die gesamtwirtschaftliche Nachfrage zusätzlich belasten würde, würde schlichtweg unverantwortlich handeln.
Meine Damen und Herren, mit dieser Auffassung stehen wir im Übrigen nicht allein. Letzte Woche war in der Zeitung Folgendes zu lesen: „Ich bin aus voller Überzeugung (…) der Meinung, dass Sparen und Kürzen jetzt die vollkommen falsche Botschaft wäre.“ Diese Botschaft stammt von Bundeskanzlerin Frau Merkel.
Wir haben uns daher entschlossen, die voraussichtlichen Steuermindereinnahmen ohne weitere Ausgabeneinschnitte zu akzeptieren.
Die Kehrseite der Medaille ist der spiegelbildliche Anstieg der Kreditaufnahme. Gegenüber dem Ursprungshaushalt sinken die Steuereinnahmen im Nachtrag 2009 um 1,032 Milliarden Euro. Die Kreditaufnahme im steigt genau um diesen Betrag.
Im Jahr 2010 erwarten wir im Nachtrag Steuermindereinnahmen gegenüber dem Ursprungshaushalt in Höhe von 1,65 Milliarden Euro.
Die Neuverschuldung im Nachtrag liegt um 1,645 Milliarden Euro über der im Dezember 2008 beschlossenen ursprünglichen Veranschlagung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer an dieser Stelle den Anstieg der Kreditaufnahme kritisiert, redet einer prozyklischen und damit einer ökonomisch unverantwortlichen Finanzpolitik das Wort.