Wir bitten nämlich, von der Einführung der gestaffelten Studienmodelle in Medizin und Jura abzusehen.
Frau Ministerin, bitte überarbeiten Sie die Überregulierung, und nehmen Sie Abstand von dem überzogenen Akkreditierungswesen in Rheinland-Pfalz.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht zuletzt im Rahmen der Studierendenproteste sind in der Tat viele berechtigte Kritikpunkte an der Umsetzung der Bologna-Reform zutage getreten. Sie sind in diesen Anträgen aufgegriffen worden. Wir haben sie heute in diesem Haus bereits zu einem großen Teil diskutiert. Ich meine, es ist in der Tat wichtig, sich wieder auf die ursprünglichen Ziele des Bologna-Prozesses zu konzentrieren und sich diese in Erinnerung zu rufen.
Die neuen Studiengänge müssen zur Berufsfähigkeit führen. Dies hat mein Kollege Herr Mertin heute Morgen schon angemerkt. Sie müssen studierbar sein. Man muss den Studierenden auch Zeit für andere Aktivitäten geben. Man muss ihnen auch Raum geben, um ein freies Studium und ein Stück wissenschaftliche Freiheit an der Universität erleben zu dürfen und um etwas mehr in die Breite gehen zu können.
Wir müssen darauf achten, dass die Prüfkriterien bei der Akkreditierung vernünftige sind. Es muss Mobilität möglich und die Möglichkeit gegeben sein, auch an anderen Hochschulen zu studieren, also die Hochschule zu wechseln und Module und Abschlüsse anerkannt zu bekommen. Wir brauchen in der Tat auch einen transparenten Zugang zum Master-Studium für die Menschen, die ein Bachelor-Studium absolviert haben. All dies sind derzeit Probleme, die angegangen werden müssen. Das gilt genauso für die Anpassung des BAföG.
Die Punkte, die heute Morgen schon diskutiert wurden, die von den Hochschulen und der Landesregierung aber auch konstruktiv aufgegriffen worden sind und nun im Dialog mit den Studierenden aufgearbeitet werden, sind mit Sicherheit in diesem Haus unstrittig. Es gibt auch positive Aspekte an der Reform. Ich habe, als ich mich etwas mit dem heutigen Thema beschäftigt habe, in der „Zeit“ einen Artikel gefunden, in dem es um eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln und des Vereins Deutscher Ingenieure geht. Sie bescheinigt, dass die Berufschancen für die Absolventen, die nun schon auf den Markt kommen, sehr gut sind. Das gilt insbesondere für die Ingenieurstudiengänge. Es scheint also auch einiges recht gut in Angriff genommen und
positiv umgesetzt worden zu sein. Auf diesen positiven Aspekten sollte man meiner Meinung nach bei der weiteren Arbeit aufbauen.
Grundsätzlich möchte ich für meine Fraktion noch etwas anmerken, das eher auf den Grundsätzen basiert. Auf diesen Grundlagen muss auch der Bologna-Prozess stattfinden. Uns geht es da insbesondere um die Ausstattung der Hochschulen in Rheinland-Pfalz. Hierzu haben Sie in Ihrem Antrag positiv betont, dass Sie den Hochschulpakt besonders gut erfüllt haben. Das ist in der Tat gelungen, aber man muss natürlich immer sehen, unter welchen Bedingungen die Studierenden teilweise in unserem Bundesland ihr Studium absolvieren müssen. Hier sind die Bedingungen nicht flächendeckend optimal.
Auch im Gespräch mit Studierenden zeigt sich, dass gerade die Bologna-Reform dort, wo die Betreuungsrelation stimmt und gute Studienbedingungen herrschen, einigermaßen gut gelungen ist und es dort weniger Probleme gibt als dort, wo grundsätzlich schon die Bedingungen so schlecht sind und die Betreuungsrelation nicht gut ist.
Wenn man sich dann noch einmal vor Augen führt, dass Bologna laut Expertenschätzung 10 % teurer ist als der Status quo, erkennen wir durchaus an, dass die Ministerin heute Morgen angekündigt hat, dass die Landesregierung 10 Millionen Euro insbesondere für die Beratung und für die Prüfungsämter draufsatteln möchte. Problematisch ist aber, dass natürlich grundsätzlich die Basis in Teilen nicht stimmt und auch nicht zu erwarten ist, dass dafür genügend Mittel im Landeshaushalt zur Verfügung stehen.
Da kann man auch nur noch einmal an die Anhörung im Wissenschaftsausschuss erinnern. Um überhaupt eine Chance zu haben, diese Lücke aufzufüllen und einigermaßen wettbewerbsfähig zu sein, gibt es offensichtlich leider gar keinen anderen Ansatz als Studienbeiträge. Insofern ist es meiner Meinung nach wichtig, noch einmal auf den Artikel in der „RHEINPFALZ“ zu verweisen. Ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten – leider kann ich im Moment nicht das Datum des Artikel erkennen, aber das reiche ich gerne nach –: Wer an welchem Ort studiert, hat offenbar nichts mit der Frage zu tun, ob dort Studiengebühren erhoben werden oder nicht. – Dies hat das Statistische Bundesamt erhoben.
Ich meine, es ist für unsere Fraktion, die immer sehr mutig gesagt hat, wir müssen diesen Weg gehen, wenn wir einigermaßen vernünftige Bedingungen herstellen wollen – es hat auch heute niemand gesagt, wie das sonst möglich sein soll –, meiner Meinung nach ein beruhigendes Moment zu sehen, dass man durch Studiengebühren nicht die Studierenden von einem Bundesland zum anderen treibt, sondern offensichtlich damit zunächst einmal bessere Bedingungen erreicht.
Noch kurz zu den Anträgen: Beide Anträge sprechen im Großen und Ganzen die richtigen Punkte an, die auch konsensfähig sind.
Beim Vorspann des SPD-Antrags muss man natürlich Abstriche machen. Darin sind aber auch viele schulpolitische Themen enthalten, die darin vielleicht nicht unbedingt genannt werden müssen, wenn wir nur über Bologna reden. Ich denke, dass im Ausschuss möglicherweise sogar eine gemeinsame Grundlage zustande kommen kann.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich hatte heute Morgen ausführlich Gelegenheit, im Rahmen der Aktuellen Stunde Stellung zu beziehen. Aufgrund der Debatte will ich jetzt aber gern noch einige wenige Anmerkungen machen.
Heute Morgen habe ich ausgeführt, dass wir wesentliche Forderungen vor allen Dingen des SPD-Antrags bereits bearbeiten, weil wir diese Ziele auch schnell erreichen wollen.
Dazu gehört erstens, dass wir gesetzlich Festlegungen treffen, um Überreglementierungen im Bologna-Prozess – wir sind uns wohl alle einig darüber, dass es sie gegeben hat – zu vermeiden.
Zweitens haben wir – das ist mir mindestens genauso wichtig – konkrete Vereinbarungen mit den Hochschulen dahin gehend getroffen, dass sie die Studiengänge überarbeiten. Sie haben einem engen Zeitplan zugestimmt. Dies soll bis Ende des Sommersemesters erfolgen.
Frau Huth-Haage, ich wundere mich schon, dass Sie vor diesem Hintergrund von einem System der kollektiven Verantwortungslosigkeit reden. Wem werfen Sie das jetzt vor? Den Hochschulen? Dem Ministerium? Wir haben in Rheinland-Pfalz klar gesagt, wer jetzt welche Verantwortung übernimmt. Die Hochschulrektorenkonferenz bezeichnet das als vorbildhaft, und Sie behaupten, es sei ein System kollektiver Verantwortungslosigkeit. Das ist bemerkenswert.
Wissen Sie, was für mich ein System kollektiver Verantwortungslosigkeit ist? – Ihr genialer Vorschlag mit dem Kümmerer – vor allen Dingen in Kombination mit der Idee von Frau Schavan, die bundesweit einen Kummer
kasten einrichten will, an den die Studierenden schreiben, wenn sie ein Problem im Studium haben. Kann es ein politisch-strategischer Ansatz zu Reformen des Bologna-Prozesses sein, dass wir irgendwo einen Briefkasten aufhängen? Meines Erachtens wahrlich nicht! Das bezeichne ich nicht als verantwortungsvolles Umgehen.
Ich habe eine herzliche Bitte. Nach meinem Eindruck kann man an dieser Stelle, was die Bologna-Reform, ihre Bewertung und die entstandenen Probleme angeht, eine ganze Menge an Gemeinsamkeiten feststellen. Man sollte aber nicht in einem Satz zehn Dinge hintereinander aufzählen, die man an verschiedenen Stellen gehört hat, und dann den Master-Studiengang MainzDijon als Beispiel für ein Mobilitätshemmnis anführen. Das alles müssen Sie dann auch einmal in Ruhe erklären.
Wir haben nicht die gewünschte Mobilität. Im Prinzip gibt es nur zwei Auswege daraus. Das Erste ist, dass in den Studiengängen bei der Reform ein Mobilitätsfenster vorgesehen wird, damit es Zeiten gibt, in denen Mobilität gelebt werden kann. Das Zweite ist, dass es abgestimmte strukturierte Studienprogramme gibt. Genau die gibt es beim Master-Studiengang Mainz-Dijon aber. Insofern ist er das denkbar schlechteste Beispiel für die These,
die Mobilität sei nicht gewährleistet. Er ist eher ein Beispiel dafür, wie man es in der Zukunft vielleicht noch besser hinbekommen kann.
Erstens. Frau Morsblech, damit kein Missverständnis entsteht: Wir wollen nur für das gelobt werden, was wir auch tatsächlich getan haben. Ich habe nie behauptet, dass mit den 10 Millionen Euro jetzt eine Verbesserung der Betreuungsrelation erreicht wird. Dafür habe ich sie auch gar nicht angekündigt. Vielmehr handelt es sich dabei um die mit den Hochschulen vereinbarte und gemeinsam finanzierte Unterstützung für den anstrengenden Überarbeitungsprozess – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Bisher sind wir die Einzigen, die das gemacht haben.
Das Zweite ist die Frage von BAföG und Stipendien. Wir haben an dieser Stelle eine absolut klare Priorität. Wir wollen, dass das Geld primär investiert wird, damit die soziale Situation der Studierenden verbessert wird, sodass Bildungschancen unabhängig vom Einkommen der Eltern gegeben sind. Insofern setzen wir uns gerade für die Studierenden ein, die von sozialen Benachteiligungen oder finanziellen Benachteiligungen bedroht sind. Diese Priorität fordern wir auch von der Bundesregierung.
Drittens. Selbstverständlich werden wir nicht nur Aktivitäten in Rheinland-Pfalz ergreifen, sondern unsere Position in der Art, in der wir es heute ebenfalls getan haben, auch in die KMK einbringen. Das führt hoffentlich zu einer Überarbeitung der ländergemeinsamen Strukturvorgaben. Auf jeden Fall führt es zu einer Fachtagung im Frühjahr.
Ich freue mich, dass wir bei den weiteren Beratungen Gelegenheit haben werden, das eine oder andere Thema, das es verdient hat, auch ausführlicher anzusprechen. (Beifall der SPD)
Für Punkt 19 ist also Ausschussüberweisung beantragt. Wird das auch für Punkt 20 beantragt? – Frau HuthHaage nickt. Das heißt, dass sowohl der Antrag der SPD – Drucksache 15/3735 – als auch der Antrag der CDU – Drucksache 15/3917 – an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur überwiesen werden. Besteht dazu Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist es so beschlossen.