Protokoll der Sitzung vom 03.02.2010

alle Eltern das richtige Angebot, aber vor allem nicht für deren Kinder.

Eine weitere Überlegung ist dann natürlich auch, wie sich das zeitlich gestaltet, ob das flexibel genug ist und – dann –, ob ich das finanziell hinbekomme. Ich glaube, wenn Sie diese Überlegungen alle zusammennehmen, dann helfen Sie Eltern nicht optimal und Kindern auch nicht optimal in ihrer Situation.

(Beifall bei der FDP)

Mir ist auch nicht ganz klar, wie das in der Praxis zum Teil sein wird. Das ist ein Problem, das ich gern noch ansprechen möchte. Jetzt komme ich mit der Finanzierung gleich nicht mehr hin.

(Pörksen, SPD: Das ist aber schade!)

Wenn jemand einen attraktiven Krippenplatz entdeckt hat, soll er dann warten, bis die Kindergartenplätze alle voll sind, und riskieren, dass der Krippenplatz dann vielleicht auch weg ist, oder einfach einmal probieren, ob man den dann auch kostenlos bekommt? Das sind möglicherweise Nebenwirkungen, die Sie nicht bedacht haben.

(Pörksen, SPD: Na, na, na!)

Insgesamt möchten wir, dass Eltern eine wirkliche Nachfragemacht an die Hand bekommen, dass sie einen Gutschein ab dem ersten Lebensjahr bekommen, dass sie dann wirklich selbst entscheiden können,

(Pörksen, SPD: Ja, diese alte Kiste!)

ob sie eine Tagesmutter möchten, ob sie eine private Krippe möchten, ob sie einen Kindergartenplatz oder eine ähnliche Betreuungsform möchten.

(Pörksen, SPD: Freie Fahrt für freie Bürger!)

Ich glaube, da sind Sie wirklich noch im Hintertreffen, daran zu arbeiten, dass ein Angebot entsteht, das den Bedürfnissen der Familien tatsächlich gerecht wird.

Lassen Sie mich abschließend noch sagen, wenn wir Ihre finanziellen Prioritäten ansehen, dann sind das in den letzten Jahren sehr, sehr viele geworden. Wir würden uns wünschen, dass Sie diese besser eingrenzen; denn wenn Sie heute ein kostenloses Angebot für Kinder machen und diese das dann, wenn sie erwachsen sind, mit Zins und Zinseszins wieder zurückzahlen müssen in Form von Steuern, weil sie überall Schulden aufgenommen haben an jeder Stelle für diese Angebote, dann kann das auch nicht im Sinne der nächsten Generationen sein.

(Glocke des Präsidenten – Fuhr, SPD: Lehrmittel!)

Deshalb sehen wir hier auch noch einen Nachholbedarf. Grenzen Sie das künftig besser ein, und sehen Sie zu,

dass Sie nicht auch den Kommunen dabei immer noch zusätzliche Aufgaben aufbürden.

(Glocke des Präsidenten)

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der FDP)

Das Wort hat Frau Staatsministerin Doris Ahnen.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde es eine besondere Freude, zehn Minuten Redezeit für ein Problem zu haben, das bereits erledigt ist, weil ich meine, die Kindertagesstättenpolitik des Landes insgesamt hat es verdient, dass sie hier ausführlich diskutiert wird.

(Beifall der SPD und des Abg. Dr. Schmitz, FDP)

Kommen wir zunächst zu dem Gesetzentwurf der CDU und wer da wann was auf den Weg gebracht hat. Frau Abgeordnete Hayn, es gibt Punkte, über die man sich gar nicht zu streiten braucht. Dass Sie der Landesregierung nicht glauben, das ist Ihr Punkt. Rufen Sie doch bei den kommunalen Spitzenverbänden an und fragen sie, wann das erste Gespräch zu diesem Thema stattgefunden hat.

(Frau Brede-Hoffmann, SPD: Die werden es Ihnen doch erzählt haben!)

Dann werden die Ihnen bestätigen müssen, weit, weit vor der Einbringung Ihres Gesetzentwurfs. Dann können wir diesen Punkt sofort objektiv erledigen. Sie rufen dort an, fragen nach, wann das war, und dann brauchen wir über dieses Thema nicht zu streiten. Die Landesregierung ist das Thema frühzeitig angegangen.

(Beifall bei der SPD – Pörksen, SPD: Ich kann Ihnen mein Handy leihen, wenn Sie das brauchen!)

Das Ergebnis ist hier eben auch korrekt dargestellt worden. Ja, wir sagen, dass das Land einem Jugendamt eine Landeszuweisung in Höhe des lokal geltenden Elternbeitrags für einen Ganztagsplatz im Kindergarten gewähren wird, wenn in der jeweiligen Stadt oder dem Landkreis nach dem 1. August 2010 der Anspruch der Zweijährigen auf einen Kindergartenplatz nicht durch einen Platz im Kindergarten, sondern nur durch einen Platz in der Krippe erfüllt werden kann. Das ist eine klare Aussage.

Eine zweite klare Aussage – die macht Ihr Gesetzentwurf übrigens überhaupt nicht –: Die Differenz zwischen dieser Erstattung und den bisherigen Elternbeiträgen für den Platz in einer Kinderkrippe übernimmt dann das jeweilige Jugendamt, weil es einen Rechtsanspruch auf

einen beitragsfreien Platz gibt. Wir haben eine klare Regelung getroffen, und wir haben diese mit den Kommunen vereinbart. Das kann man von Ihrem Gesetzentwurf wahrlich nicht behaupten.

(Beifall der SPD)

Das will ich Ihnen jetzt auch belegen. Ich würde schon bitten, dass wir dann etwas sorgfältiger diskutieren.

(Pörksen, SPD: Das können die gar nicht!)

Sie suggerieren mit Ihrem Gesetzentwurf, die Eltern hätten ein Wahlrecht zwischen Krippe und Kindergarten. Es kann sein, dass Sie das gewollt haben. Mit Ihrem Gesetzentwurf erreichen Sie das aber nicht, weil Sie an der Stelle, an der der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz steht, nichts geändert haben, sondern Sie haben nur Änderungen bei der Beitragsfreiheit vorgenommen. Das heißt, wenn Sie das so wollen, haben Sie es noch nicht einmal technisch umgesetzt. Sie müssen sich erklären, was Sie eigentlich wollen. Soll es das Wahlrecht geben oder nicht? Wenn es das geben soll, ist Ihr Gesetzentwurf schlichtweg nicht richtig.

Zweiter Punkt: Was ist jetzt? Sollen die Eltern an die Krippen weiter einen Beitrag bezahlen und nur im Umfang der Zuweisung des Landes entlastet werden, oder sollen sie einen beitragsfreien Platz erhalten? Auch dazu sagt Ihr Gesetzentwurf überhaupt nichts. Das ist also für die Eltern überhaupt nicht kalkulierbar. Auch diese Frage müssen Sie beantworten.

(Beifall der SPD)

Ich füge noch ein Drittes hinzu: Wenn Sie tatsächlich ein Wahlrecht zwischen Kindergarten und Krippe wollen, muss ich Ihnen sagen, es überfordert die Kommunen völlig, und es ist für sie überhaupt nicht umsetzbar, wenn Sie ihnen das ein halbes Jahr vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs sagen. Das wäre überhaupt nicht machbar, und es ist deshalb aus meiner Sicht total abzulehnen, was Sie vorschlagen.

(Beifall der SPD)

Sie haben aber eine gewisse Nonchalance, über die Dinge hinwegzugehen. Eben haben Sie behauptet, auf dem KITA-Server des Landes würde das Land die Aussage treffen, dass der Krippenplatz beitragsfrei wäre. Dann haben Sie zitiert. Sie haben aber die Quelle weggelassen. Es steht oben drüber „EPD“. Die Kritik, die Sie eben geäußert haben, richtet sich also gegen die Evangelische Presseagentur. Ich habe das gerade nachrecherchieren lassen. Frau Hayn, so geht das nicht. Sie müssen doch sagen, welche Quellen Sie benutzen.

(Frau Spurzem, SPD: Das machen die nie!)

Das, was Sie eben vorgetragen haben, stammt nicht aus der Quelle des Landes.

(Beifall der SPD)

Es ist schon mutig, darauf zu setzen, dass wir das nicht so schnell nachsehen können.

So viel zu dem Gesetzentwurf, der vorliegt.

Da Sie aber insgesamt auf die Situation im Kindertagesstättenbereich eingegangen sind, noch ein paar Anmerkungen von meiner Seite. Wir haben 2005 ein Gesetz verabschiedet, das den Rechtsanspruch ab 2010 gewährleisten soll, weil wir wussten, dass man einen Vorlauf braucht. Dieser Vorlauf beträgt fünf Jahre. Kurz auf der Strecke davor fallen Ihnen noch ein paar Dinge ein. Das hat mit verlässlicher Politik nichts zu tun. Da lobe ich mir den Weg, den wir mit diesem Gesetz gegangen sind, der für alle Beteiligten kalkulierbar ist.

Das gilt übrigens auch für die Beitragsfreiheit. Die ist in diesem Hause im Jahr 2007 verabschiedet worden, also drei Jahre bevor der Endausbaustand erreicht werden soll. Wir wissen, wenn man verlässliche Kindertagesstättenpolitik machen will, muss man solche Vorläufe einplanen. Wir haben das frühzeitig getan. Wir sind bundesweit absoluter Spitzenreiter. Es kann kein Land mit diesem Angebot eines beitragsfreien Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz auch nur ansatzweise mithalten. Deshalb freuen wir uns auf den Sommer 2010.

(Beifall der SPD)

Wir haben auch das Verhältnis zu den Kommunen an dieser Stelle völlig geklärt. Wir haben nämlich ein Konnexitätsgesetz. Wir haben mit den Kommunen Konnexitätsverhandlungen zu führen. Das haben wir zu beiden Gesetzen getan. Das hat in der Konsequenz übrigens dazu geführt, dass die Ansätze für die KITA-Förderung seitens des Landes – hören Sie sich die Zahlen an – von 202 Millionen Euro im Jahr 2005 auf 388 Millionen Euro im Jahr 2010 angestiegen sind. Frau Morsblech, wenn das kein Schwerpunkt ist, sollten Sie mir einmal einen anderen Bereich nennen, in dem wir solche Steigerungsraten haben.

(Beifall der SPD – Zuruf der Abg. Frau Morsblech)

Dann haben Sie die Bertelsmann-Stiftung zitiert. Nein, Sie haben sie interpretiert und ich zitiere sie jetzt. Nur damit Sie das sehen: Bertelsmann-Stiftung, Presseerklärung von heute, Gütersloh, 03.02.2010: „Die Situation in den einzelnen Bundesländern zeigt, dass die Bildungschancen für Kinder ab drei Jahren, wenn sie eine Kindergartengruppe besuchen, bundesweit je nach Wohnort unterschiedlich sind. Die vergleichsweise besten Personalschlüssel in Kindergartengruppen bestehen in Bremen (…), in Rheinland-Pfalz (…) und in BadenWürttemberg (…). Mit einem Personalschlüssel von über 1 zu 9 in Kindergartengruppen liegen folgende Bundesländer im Mittelfeld:

(Dr. Schmitz, FDP: Das ist etwas anderes!)