Ich frage, wie Sie die vor kurzem stattgefundene Steuerprüfung bewerten, in der dieses Objekt klar umschrieben wird und bei der einige Fragen offen geblieben sind.
(Pörksen, SPD: Das möchte ich auch mal wissen! Wie bewerten Sie die Steuerprüfung? Das ist zum Totlachen! – Frau Schleicher-Rothmund: Das ist nicht mehr witzig! Es gibt so etwas wie ein Steuergeheimnis!)
Es gibt Auffassungen von anderen – nicht von der Mehrheitsfraktion –, wie mit Steuer-CDs und den Daten verfahren werden soll.
auf die Frage zu antworten, wie sich ein aktuelles Steuerverfahren zu einem Steuerbürger darstellt, und darauf im Rahmen einer mündlichen Anfrage durch die Landesregierung in irgendeiner Art und Weise eine Antwort zu
(Frau Spurzem, SPD: Das machen wir demnächst bei euch! – Pörksen, SDP: Deshalb reden wir gleich über den Datenschutz!)
Zur Klarstellung: Wir haben uns in Vorbereitung auf die Mündliche Anfrage von der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung noch einmal bestätigen lassen, dass alle Grundstücke, die von Privaten gekauft wurden, an die MSR GmbH übertragen wurden. Ausgenommen davon ist eine Wegeparzelle, die im Gemeindeeigentum verblieben ist.
Auf diesen Parzellen sind die 101 Gebäude von der MSR GmbH errichtet worden. Alle Parzellen stehen im Eigentum der MSR GmbH. Wir haben uns auch vergewissert, dass es de facto 101 Gebäude sind. Das war Gegenstand der Anfrage. Das haben wir meiner Meinung ganz konkret beantwortet.
Ich begrüße Gäste im Landtag, und zwar Schülerinnen und Schüler der Beruflichen Oberschule Technik des Berufsgrundschuljahres Bau 09 der Berufsbildenden Schule Südliche Weinstraße in Edenkoben sowie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Mainzer Landtagsseminar. Seien Sie herzlich willkommen in Mainz!
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Günther Eymael und Herbert Mertin (FDP), Großbaustelle Nürburgring – Nummer 3 der Drucksache 15/4371 – betreffend, auf. Wer trägt vor? – Herr Eymael, bitte schön.
1. Wie sind im Verlauf der Baumaßnahmen des Projekts „Nürburgring 2009“ die Aufsicht und das Con- trolling innerhalb der Nürburgring GmbH geregelt worden?
2. Wie konnte es trotz Aufsicht und Controlling zu den bisher bekannten Baumängeln und extremen Kostensteigerungen im Verlauf der Bauaktivitäten kommen, und wie ist die Haftung geregelt?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst darauf hinweisen, dass es sich bei den von der Nürburgring GmbH verantworteten Investitionen um ein Großvorhaben im Umfang von rund 200 Millionen Euro handelt. Bei Bauvorhaben dieser Größenordnung sind Kostensteigerungen nie auszuschließen. Davon sind nicht selten auch private Bauherren betroffen. Allerdings ist einzuräumen, dass die Kostensteigerungen bei diesem Volumen einen beträchtlichen Umfang angenommen haben. Auf die Gründe werde ich im Einzelnen noch eingehen.
Zu Frage 1: Nach Angaben der Nürburgring GmbH ist im Rahmen der Baumaßnahme „Nürburgring 2009“ die Organisationsstruktur hinsichtlich der Aufsicht und des Controllings folgendermaßen aufgebaut: Der Bauherr Nürburgring GmbH wird während des gesamten Projektes „Nürburgring 2009“ durch die technische Fachabteilung, hier insbesondere durch den Director Operations und den Facility Manager, vertreten. Der derzeitige Director Operations ist seit November 2007 bei der Gesellschaft beschäftigt.
Extern wurde von Beginn an ein Generalplaner eingesetzt, der für einen reibungslosen Bauablauf verantwortlich ist und die Auftragnehmer der einzelnen Gewerke zu steuern hat. Ihm obliegt die Bauleitung und Bauüberwachung vor Ort.
Eine zusätzliche fachliche Unterstützung hat die Nürburgring GmbH seit Mitte 2005 durch die Einbindung eines Projektsteuerers sichergestellt. Nachdem die ersten Submissionsergebnisse der Ausschreibungen deutlich über dem eingestellten Budget lagen, hat die Gesellschaft den damaligen Projektsteuerer ab Mitte 2008 durch einen neuen Projektsteuerer – PN Con – ersetzt.
Im weiteren Verlauf des Bauvorhabens wurde im Frühjahr 2009 durch externen Sachverstand – Professor Mitschein – eine bauwirtschaftliche Bewertung in den Bereichen Baufortschritt und Baunachträge vorgenommen. Nach der technischen Unterstützung bedient sich die Nürburgring GmbH seit Sommer 2008 auch einer rechtlichen Unterstützung insbesondere bei der Prüfung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Bauplanung und -ausführung.
Der neue Aufsichtsrat hat ab November 2009 veranlasst, dass durch ein Sachverständigenbüro – ARCADIS – eine zusätzliche Bewertung hinsichtlich der Planung der Haustechnik erstellt wird. Die Ergebnisse müssen sodann von der neuen Geschäftsführung ausgewertet und juristisch geprüft werden, um damit etwaige Ansprüche geltend machen zu können.
Aufgrund des eingeschränkten Vertrauensverhältnisses zum Generalplaner wird derzeit auch eine zusätzliche Bewertung im Bereich der Bautechnik vorgenommen. Das Ergebnis liegt noch nicht abschließend vor.
Über die Entwicklung der Baukosten hat die Geschäftsführung im Rahmen der Aufsichtsratssitzung berichtet. Die Veränderungen wurden regelmäßig in die Planungen eingearbeitet und begründet.
Zu Frage 2: Zu den Kostensteigerungen im Verlauf der Bauaktivitäten haben verschiedene Faktoren beigetragen. Dazu gehören insbesondere eine teilweise fehlerhafte und unvollständige Bauplanung des Generalplaners, die dementsprechend unvollständige Kostenplanungen zur Folge hatte, erforderlich gewordene Beschleunigungsmaßnahmen zur Kompensation witterungsbedingter Verzögerungen und ergänzende Wünsche des Bauherrn sowie Verzögerungen bei der Vergabe kritischer Gewerke infolge von Nachprüfungsverfahren, die jedoch von den jeweiligen Instanzen zugunsten der Nürburgring GmbH entschieden wurden.
Der Höhepunkt in der Baukonjunktur zu Beginn und Mitte 2008 hatte zur Folge, dass auf einzelne Gewerke nicht geboten wurde, aber auch die allgemein gestiegenen Kosten im Baubereich im relevanten Zeitraum hatten zu Kostensteigerungen bei dem Projekt „Nürburgring 2009“ geführt.
Die Baumängel hingegen sind kein Grund für Bauverzug oder Kostensteigerungen gewesen. Die Baumängel, die während des Projektes entstanden sind, bewegen sich nach Angaben der Nürburgring GmbH in einem für ein solches Bauvolumen üblichen Rahmen.
Die Haftung für Baumängel ist gesetzlich geregelt. Werden Baumängel festgestellt, führen sie zu Nachbesserungen und Regressansprüchen gegen die jeweiligen Unternehmer. Diese macht die Geschäftsführung entsprechend geltend. Gegenüber dem Generalplaner werden bereits Schadensersatzansprüche geltend gemacht.
Die Fahrbahnabsetzungen auf der Rennstrecke im Bereich des Fußgängertunnels zum Fahrerlager wurden bereits im Jahr 2009 behoben. Die schadhaften Oberflächen im Estrich im Bereich der Tribüne hingegen konnten bislang noch nicht behoben werden. Eine Mängelbeseitigung im Außenbereich ist erst bei günstigen Witterungsverhältnissen möglich.
Andere Mängel, wie beispielsweise beschädigte Bauteile, Fensterscheiben, Bodenbeläge etc. oder optische Mängel treten üblicherweise auf Baustellen auf. Auf sie will ich deshalb im Einzelnen nicht eingehen. Weitere Maßnahmen werden derzeit mit den Rechtsberatern der Gesellschaft abgestimmt.
Zu Frage 3: Wie ich bereits in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr am 25. Februar 2010 dargestellt habe, geht die Geschäftsführung der Nürburgring GmbH davon aus, dass die Restarbeiten in den bereits in Betrieb genommenen Anlagen voraussichtlich im Sommer 2010 abgeschlossen sind.
Beim derzeitigen Stand sind nach Angaben der Nürburgring GmbH keine grundlegenden weiteren Kostensteigerungen zu erwarten. Das Multimediatheater „Grüne Hölle“ konnte, wie angekündigt, am 6. März 2010 wieder in Betrieb genommen werden. Erfolgreiche Testfahrten vorausgesetzt, ist die Inbetriebnahme des ring°racers nach derzeitigem Stand für Sommer 2010 vorgesehen.
Bei den restlichen noch ausstehenden Arbeiten handelt es sich um Restarbeiten, wie zum Beispiel Trockenbau und Anstriche in Teilbereichen sowie die Außengestaltung. Diese sollen nach derzeitigen Planungen bis April/Mai abgeschlossen sein und somit zur Saison zur Verfügung stehen.
Herr Minister, ist Ihnen in etwa die Gesamtsumme der Baumängel bekannt, oder ist man noch am Recherchieren?
Die Detailsumme kann ich Ihnen nicht nennen. Ich bin aber gerne bereit, Ihnen den Zwischenstand mitzuteilen. Dieser wird in einem ständigen Reporting nachgehalten, in dem die Mängel erfasst werden. Darin wird auch dargestellt, welche Mängel abgearbeitet sind und in welcher Größenordnung noch Restarbeiten und Mängelgewährleistungen erfolgen müssen. Es gibt auch einzelne Gewerke, bei denen die Aufforderung zur Mängelbeseitigung so weit gediehen ist, dass dort die Frage zu stellen ist, ob es eine Kündigung gegenüber Unternehmen und damit eine Ersatzvornahme durch andere gibt. Ich bin gern bereit, Ihnen den Zwischenstand nachzuliefern.
Herr Minister, seit wann gibt es das eingeschränkte Vertrauensverhältnis zum Generalplaner? Können Sie uns sagen, wann die einzelnen Gewerke, wenn sie ohne Mängel gewesen wären, hätten fertiggestellt sein müssen und welche Einnahmeausfälle sich hieraus ergeben?
Den Zeitpunkt des eingeschränkten Vertrauensverhältnisses kann man an der Aufnahme der Tätigkeit des neu
besetzten Aufsichtsrats bzw. der Neuaufnahme der Tätigkeit des neuen Geschäftsführers festmachen. Spätestens dann stand fest, dass das Vertrauensverhältnis belastet ist.
Es ist unbestreitbar der Fall, dass es beim ring°racer zu Nutzungseinschränkungen und damit Einnahmeausfällen gekommen ist. Dazu habe ich mich in Ausschüssen auch schon geäußert. Ansonsten sind Nutzungseinschränkungen der Funktionen nicht in nennenswertem Umfang geschehen. Aber auch dort sind Detailfragen umstritten. Das ist Gegenstand der Diskussionen mit dem Werkunternehmen. Da es sich um zum Teil streitige Verfahren handelt, will ich mich an dieser Stelle dazu nicht abschließend äußern.