Protokoll der Sitzung vom 18.03.2010

Diese vorgenannten Hilfen reichen aber offensichtlich nicht aus, um aus den Liquiditätsengpässen herauszukommen. Daher hat die Bundesregierung Anfang dieses Monats ihr Liquiditätshilfeprogramm mit Zinsverbilligungsmitteln in Höhe von 25 Millionen Euro verlängert. Ferner wurde vom Bund ein Sofortprogramm Landwirtschaft für 2010 und 2011 aufgelegt, das mit insgesamt 750 Millionen Euro ausgestattet ist.

Die im Programm vorgesehenen Einkommenstransfers zielen vor allem darauf ab, die einkommenschwache Milchwirtschaft auf den Grünlandstandorten zu stabilisieren. Dabei sollen rund 386 Millionen Euro Bundesmittel als Grünland- und Kuhprämie in den Jahren 2010 und 2011 und darüber hinaus 61 Millionen Euro aus dem EU-Milchfonds als zusätzliche Grünlandprämie in diesem Jahr gewährt werden.

So gern ich zusätzliche Mittel für die Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz sähe, lassen Sie mich eine kurze Bemerkung zur Einordnung der Unterstützung machen. Eine direkte Steuerung von Preisen und Mengen ist letztlich zum Scheitern verurteilt, und auch eine gezielte Einkommensstützung ist nur in Grenzen möglich. Ohne Frage sind diese Betriebsprämien gerade in dieser schwierigen Zeit eine wichtige Stütze für die landwirtschaftlichen Einkommen, und sie tragen zur Sicherung der Liquidität in den Unternehmen bei. Einkommenseinbußen am Markt hingegen lassen sich damit nicht ausgleichen.

Um es an einem Beispiel deutlich zu machen: Die rheinland-pfälzischen Molkereien lagen mit ihren Auszahlungspreisen im Jahr 2008 immerhin 2,5 Cent über dem Bundesdurchschnitt. Dies war bezogen auf die rheinland-pfälzische Milchquote von rund 800 Tonnen ein Mehrerlös von 20 Millionen Euro für die rheinlandpfälzischen Milcherzeuger, pro Betrieb immerhin rund 7.500 Euro.

Wenn man die jetzt beschlossenen bzw. vorgesehenen Maßnahmen für die Milcherzeuger – das Sofortprogramm der Bundesregierung und die zusätzliche Grünlandprämie der EU – zusammenzählt, so kommt man in diesem Jahr auf einen Betrag von 7,8 Millionen Euro. Dies entspricht einer Werterhöhung von knapp 1 Eurocent pro Kilogramm Milch, aufgebracht in einem einmaligen Kraftakt; denn im EU-Haushalt gibt es jetzt keine Reserven mehr für Sofortmaßnahmen in anderen Bereichen.

Gerade das Beispiel Milch zeigt, worauf es letztlich ankommt, effiziente Strukturen in der landwirtschaftlichen Erzeugung wie in der Verarbeitung und in der Vermarktung und über alle Stufen der Produktion und der Vermarktung eine klare Qualitäts- und eine Marktorientierung. Das bedeutet für die Bundesregierung, dass sie bei der Gestaltung ihrer Maßnahmen nicht nur die Milchbauern in Bayern, sondern die gesamte Landwirtschaft in Deutschland im Blick haben muss.

Eine für mich zentrale Maßnahme der Landesregierung ist die 2009 gestartete Beratungsinitiative mit Einrichtung einer zentralen Hotline am DLR Eifel, um den viehhaltenden Betrieben in existenziellen Schwierigkeiten zu helfen.

Ziel der Unternehmensberatung ist es, dass die Experten unseres DLR gemeinsam mit den Beratungsringen, den Bauern- und Winzerverbänden sowie Bankenvertretern beispielsweise durch Kredit- und Liquiditätsplanungen, durch produktionstechnische bzw. sozioökonomische Beratungen den in Not geratenen Betrieben helfen. 130 Betriebe haben sich direkt an uns, weitere 130 ha

ben sich an private Beratungsringe gewandt. Zu gegebener Zeit werden wir hierüber weiter berichten.

Auch bezogen auf die Hilfen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit haben wir gehandelt. Wir haben die Investitionsförderung konditionell an verschiedenen Stellen deutlich verbessert. Ich nenne nur die Anhebung der Regelfördersätze von 20 % auf bis zu 25 %, den Fördersatz für artgerechte Tierhaltung, der um zehn Punkte angehoben wurde, sodass bis zu 35 % Zuschuss gewährt werden können – gerade diese Förderung kommt unseren Milchviehhaltern zugute –, die Obergrenze des Förderplaninvestitionsvolumens, die auf 2 Millionen Euro heraufgesetzt wurde, und last not least die Niederlassungsprämie für Junglandwirte, die von 10.000 Euro auf 15.000 Euro gesteigert wurde.

In diesem Zusammenhang begrüßt die Landesregierung auch, dass Brüssel nun die Milchquotenbindung im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung in der Milchviehhaltung zum 1. Januar 2007 rückwirkend aufgehoben hat. Das erleichtert vor allem das Wachsen der Betriebe in wettbewerbsfähige Größen.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen daher zur Abstimmung.

Dem Vernehmen nach soll der Antrag in Nummer II. 5. wie folgt geändert werden: „Aufgrund der krisenbedingt schwierigen Einkommenssituation der Milchbauern hat der Bund … als Sofortmaßnahme aufgelegt …“.

Wir stimmen dann unmittelbar über den Antrag – Drucksache 15/4321 – ab. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Somit ist der Antrag einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 20 der Tagesordnung auf:

Enquete-Kommission 15/3 Verantwortung in der medialen Welt Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/4324 –

Gemäß Absprache im Ältestenrat soll der Tagesordnungspunkt ohne Aussprache behandelt werden. Wir können unmittelbar über den Antrag abstimmen. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Somit ist der Antrag einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 21 der Tagesordnung auf:

Finanzierung und Bestand des dualen Rundfunksystems in Deutschland durch neue Rahmenbedingungen zukunftsfähig gestalten Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/4333 –

Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Bauckhage das Wort. Es ist eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Rundfunk, insbesondere der öffentliche Rundfunk, ist derzeit in einer breiten Diskussion auch wegen der Finanzierung. Es gibt Verfassungsgerichtsurteile, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine besondere Bedeutung in der Gesellschaft insgesamt in einer pluralen Medienwelt einräumen. Das ist gut und richtig so.

(Beifall der FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Kulturpolitik und damit Rundfunkpolitik ist originäre Ländersache. Deshalb sind wir der Meinung, dass eine Diskussion losgestoßen werden muss, damit die Landtage selbst eine Meinungsbildung betreiben, wie sie sich in der Zukunft die Rundfunklandschaft vorstellen. Es ist keine Frage – das ist Kern des Antrags, es muss so sein –, dass die wirtschaftliche Grundlage sowohl für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine auskömmliche und gute ist wie auch im dualen System für den privaten Rundfunk.

Deshalb gibt es entsprechende Vorschläge, wie wir uns als FDP insgesamt das Nebeneinander, das duale System, vorstellen und wie wir es erreichen wollen, dass beide Seiten, sowohl der private als auch der öffentliche Rundfunk, eine ausreichende wirtschaftliche Geschäftsgrundlage haben.

Darüber hinaus – das erachte ich noch einmal für besonders wichtig – klingt im Antrag an, dass eine bestimmte Politikferne unbedingt erforderlich ist. Jetzt kann man über unterschiedliche Modelle lange streiten und unterschiedliche Modelle in den Vordergrund stellen. Nur, ich persönlich bin eigentlich damit zufrieden, dass ein Verfassungsgerichtsurteil kommt, wie es mit der Politiknähe und mit der Politikferne aussieht. Wir haben in den vergangenen Wochen gerade ein Beispiel erlebt, was wirklich nicht nur unhygienisch, sondern unappetitlich war, dass man mit leitenden Redakteuren so „umgehen“ kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, darüber hinaus spielt der Jugendschutz in unserem Antrag eine besondere Rolle, weil wir der Überzeugung sind, es ist notwendig, den Jugendschutz entsprechend zu positionieren und eine entsprechende Institution zu haben, in der wirkungsvoller Jugendschutz auch wirklich durchgesetzt werden kann. Das ist in einer breiten Medienlandschaft von ganz besonderer Bedeutung. Derzeit kennen wir nicht nur die Diskussion, sondern auch die Auswüchse, die es dabei gibt. Deshalb ist es wichtig, dass der Jugendschutz eine entsprechende Rolle spielt und entsprechende Sanktionen durch eine Institution möglich sind, die dafür die notwendigen Möglichkeiten hat.

(Beifall der FDP)

Darüber hinaus spielen natürlich auch die dritten Programme eine Rolle. Ich möchte jetzt nicht auf die Möglichkeiten und auf die Ausgabenseite der ÖffentlichRechtlichen im Einzelnen eingehen. Da könnte man sich natürlich stundenlang fragen, warum eine Sendung wie „Anne Will“ an eine Produktionsfirma ausgelagert wird, die dann noch zufälligerweise Frau Will gehört, und pro Produktionsminute rund 4.000 Euro kostet. Das ist schon beachtlich. Also das sind auch Fragen. Da gibt es Einsparvolumina, die man nutzen muss und kann. Ich möchte jetzt nicht andere anführen. Es gibt natürlich auch andere.

Es ist deshalb nach meinem Gefühl wichtig, dass die dritten Programme eine stärkere Regionalität haben. Das hat übrigens auch etwas damit zu tun, inwieweit sich Regionen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wiederfinden und inwieweit die Akzeptanz dabei für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhöht wird.

Zur Finanzierung ist einiges gesagt worden, auch zum Sponsoring. Wir sind der Meinung, wir müssen weg von dieser unseligen Gebühreneinzugszentrale, weil die Akzeptanz für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk unter der Gebühreneinzugszentrale leidet. Bei einer Indexierung, Herr Staatssekretär Stadelmaier, und bei einer Haushaltsabgabe und Betriebsstättenabgabe, die offensichtlich verfassungsrechtlich möglich ist, gibt es hier Möglichkeiten.

Darüber hinaus ist noch einmal Sponsoring angesprochen worden. Wir sind der Meinung, das muss zurückgefahren werden außer bei Sportveranstaltungen, weil gerade bei Sportveranstaltungen jeder das Anrecht hat, die deutsche Fußballnationalmannschaft im Fernsehen, im Free TV zu sehen. Von daher gesehen bietet der Antrag eine gute Geschäftsgrundlage für eine breite Diskussion. Ich würde mir wünschen, wir könnten den Antrag im Ausschuss breit besprechen.

(Glocke des Präsidenten)

Sofort, Herr Präsident.

Wir können vom Parlament aus dann Anstöße für eine neue Rundfunklandschaft geben.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall der FDP)

Das Wort hat Herr Kollege Heinrich.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist auch im Zeitalter von Digitalisierung und Konvergenz ein unverzichtbares Element in einem Mediensystem, das den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen einer modernen Gesellschaft entsprechen soll. Es gilt daher unverändert der Verfassungsauftrag

an den Gesetzgeber, als Gegenleistung zur Erfüllung des öffentlichen Auftrags für eine zukunftsorientierte und ausreichende Gebührenausstattung des öffentlichrechtlichen Rundfunks Sorge zu tragen.

Die Verfügbarkeit von Rundfunk und sonstigen Medienangeboten via Internet bietet ungeahnte neue Möglichkeiten der Kommunikation in unserem demokratischen Staatswesen. Ich sehe darin in erster Hinsicht eine große Chance. Der damit einhergehende gesellschaftliche Veränderungsprozess erfordert aber auch vom Gesetzgeber entsprechende Anpassungen.

Mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinne europarechtlicher Vorgaben präzisiert und die Präsenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet neu geregelt. Dabei wurde zugleich den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkfinanzierung Rechnung getragen.

Basis für die Rundfunkgebührenerhebung ist nach wie vor das Vorhalten eines Rundfunkempfangsgeräts. Mit dem am 1. Juni 2009 in Kraft getretenen Rundfunkgebührenstaatsvertrag wurden sogenannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte wie PC und Handy in die Gebührenpflicht aufgenommen, sofern der Nutzer keine traditionellen Rundfunkempfangsgeräte mehr zum Empfang bereitgehalten hat.

Dies führte zu einer breiten Diskussion und zu breitem Widerspruch. Die Ministerpräsidenten beabsichtigen nun in wenigen Wochen – irgendwann im Juni ist das, glaube ich –, über eine Neuordnung der Rundfunkfinanzierung zu entscheiden. Wir unterstützen die Reform der Rundfunkgebührenfinanzierung. Die ausschließlich gerätebezogene Rundfunkgebühr wird den Anforderungen an eine moderne Kommunikationsgesellschaft nicht mehr gerecht.

Industriepolitische Erwägungen an eine schwindende Akzeptanz der Gebührenpflichtigen machen eine Neuorientierung notwendig. Bei einer möglichen Abkehr der Rundfunkgebührenpflicht von der Geräteabhängigkeit sind allerdings europarechtliche und abgaberechtliche Vorgaben zu berücksichtigen. Ansonsten besteht die Gefahr einer beihilferechtlichen Neubewertung durch die EU-Kommission.

Wir brauchen eine langfristige Gebührensicherheit und eine breite gesellschaftliche und politische Akzeptanz der Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, um die Gebühr möglichst lange Zeit aus einer ständigen politischen Diskussion herauszuhalten.

Die Gebühr muss auch aufkommensneutral sein. Der durch die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs festgestellte Finanzbedarf und damit die Höhe der Gebühr, die zur Erfüllung des öffentlichen Auftrags notwendig ist, ist verfassungsrechtlich abgesichert. Bei einer Neuordnung der Rundfunkgebühr kann es Gewinner und Verlierer geben. Bisher hat sich die Wirtschaft mit ca. 10 % am Gebührenaufkommen beteiligt. 90 % tragen derzeit die Privathaushalte. An dieser Lastenaufteilung gilt es festzuhalten.

In dem FDP-Antrag wird die Abschaffung der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gefordert, allerdings ohne einen Hinweis zu geben, wer an ihrer Stelle für die Gebührenerhebung zuständig sein soll. Es ist sicher richtig, dass die zur Sicherstellung der Gebührengerechtigkeit eingesetzten Kontrollmechanismen aufwendig und in Einzelfällen unverhältnismäßig erscheinen. Die Akzeptanz der reformierten Gebührenfinanzierung wird wesentlich davon abhängen, die Methoden des Gebühreneinzugs ebenfalls einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.

In dem vorliegenden Antrag ist der stufenweise Abbau von Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk innerhalb der nächsten acht Jahre gefordert. Ich denke, das ist weitgehend Konsens zwischen den Parteien und wird sicherlich bei der weiteren Diskussion um die Neuordnung der Rundfunkfinanzierung eine Rolle spielen. Ich bin gespannt auf die weiteren Beratungen im Ausschuss.

(Beifall bei der SPD)