Protokoll der Sitzung vom 18.03.2010

(Beifall der SPD – Zuruf des Abg. Auler, FDP)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Schneiders von der CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die gleichen Überlegungen, die Herr Kollege Pörksen zu Beginn seiner Ausführungen angestellt hat, haben auch mich bewegt, nämlich die Frage nach dem aktuellen Anlass für diese Aktuelle Stunde „Aktuelle Situation des Datenschutzes in Rheinland-Pfalz“. Klar, es ist erst wenige Tage her, als uns der Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vorgelegt wurde. Ich habe mich auch gefragt, ob wir den diskutieren wollen. Das sollten wir doch besser unter einem eigenen Tagesordnungspunkt mit einer längeren Redezeit machen und in dem Bemühen, uns damit auseinandergesetzt zu haben.

Gleichwohl, der Datenschutzbericht liegt vor, und wir haben die Gelegenheit, daran anknüpfend die aktuelle Situation zu beleuchten. Wir müssen tatsächlich feststellen, dass im Moment vermehrt und verstärkt über den Datenschutz gesprochen wird. Dazu tragen viele Dinge bei. Keine Frage, es gibt Skandale sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich. Egal ob das die DB AG ist oder ob das Supermärkte wie Lidl und andere sind, die im Gespräch sind. Auch die Rechtsprechung trägt mit ihren Urteilen zur Vorratsdatenspeicherung und

anderen Problemen dazu bei, den Datenschutz in den Vordergrund zu stellen.

Wir haben im Alltag die Diskussion über die Videoüberwachung. Es geht um die Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen im Hinblick auf eine Gefahrenabwehr und die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung, aber auch im privaten Bereich. Dort ist sie leider verstärkt festzustellen. Im privaten Bereich können das Eingangsbereiche von Privathäusern sein, aber auch Betriebsgelände, wobei es aber auch andere Möglichkeiten des Einsatzes von Videokameras und Webcams gibt. Das alles stellt uns natürlich vor die Frage, wo die rechtlichen Grenzen liegen.

Von meinen Vorrednern wurde das Internet angesprochen. Dort gibt es Chatforen und soziale Netzwerke. Das bereitet mir im Grunde genommen die größten Sorgen. Man selbst ertappt sich auch dabei, nicht frei von Fehlern im Umgang mit diesem Medium zu sein. Junge Menschen aber, die verstärkt das Internet nutzen und verstärkt die sozialen Netzwerke betreten, sind die immer richtig informiert, und wissen die um die Gefahren? Wir haben gehört, das Internet vergisst nicht. Nach vielen, vielen Jahren können Sie noch nachvollziehen, was Sie irgendwann dort gemacht haben. Sie können nachvollziehen, ob Sie auf Google zugegriffen haben, um eine Suchmaschine in Gang zu setzen, oder ob Sie bei Amazon oder wo auch immer ein Buch oder sonst etwas bestellt haben. Das alles ist über Jahre hinweg nachvollziehbar.

Deshalb ist auch zu Recht gesagt worden, dass wir es mit einem Bildungsproblem, mit einem Bildungsauftrag zu tun haben. Ich habe durchaus Zweifel, ob man in einem Gesetz oder in der Verfassung verankern kann, wie man den wahrnimmt. Es muss aber ein Bildungsauftrag und eine selbstverständliche Aufgabe für uns sein, dass wir die Jugend an dieses Medium heranführen. Dazu gehört auch eine Bewusstseinsschärfung und der Hinweis auf die Gefahren, die dort lauern.

Datenschutz ist also in aller Munde, aber nicht in jedermanns Bewusstsein. Damit greife ich Stichworte aus dem Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz auf. Das gilt für den Staat, die Wirtschaft und für den Bürger. Der Umgang mit den Daten ist zu sorglos. Wegen Rabatten, Gewinnchancen und was sonst alles noch eine Rolle spielt, geht man so etwas von freizügig mit seinen eigenen persönlichen Daten um, die man sonst noch nicht einmal im Freundeskreis erzählen würde.

Dann stellt sich die Frage, auf die ich in der zweiten Runde eingehen muss, weil die Zeit davonläuft, nach Google Street View, dem Gutachten der Landesregierung und den damit verbundenen Problemen.

Meine Damen und Herren, die fünf Minuten sind um.

(Glocke des Präsidenten)

Herr Präsident, ich habe es auch schon an der Uhr gesehen. Ich komme wieder.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Strutz von der FDPFraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will noch einmal kurz auf meine Vorredner eingehen, was das Thema „Aktualität“ anbelangt. Der Rhein-Hunsrück-Kreis ist nur der Anfang. Der Kreistag Mainz-Bingen hat bereits das Gleiche beschlossen, und zwar ohne jede Reaktion auf das Thema „Datenschutz“. Dort wird erhoben. Das heißt, wehret den Anfängen. Insoweit ist das Thema „Aktualität“ eindeutig.

(Beifall der FDP)

Zweiter Punkt. Herr Pörksen, da wir technisch weiter sind als Sie, habe ich mir erlaubt, das auszudrucken, was unsere Geodatenbasis hergibt. Ich habe es auf DIN A3 gedruckt.

(Der Redner hält zwei ausgedruckte Bilder hoch)

Das ist sozusagen mein Haus. Wenn Sie unter einen gewissen Maßstab, nämlich von 1.000 kommen, dann kommt ein Block. Das heißt, nur mit diesen Daten – das war die Behauptung des Sprechers des Umweltministeriums – werden die Dachflächenkataster ermittelt werden. Das geht gar nicht. Sie können auf dieser Basis keine Sparkassenorganisation finden, die Ihnen die Dachneigungen finanziert, um anschließend Angebote zu machen.

Das heißt, Sie müssen Vernetzungen von Daten vornehmen. Dann wird am Schluss das herauskommen, was heute technisch schon möglich ist. Sie können heute bis auf 15 Zentimeter – das wird teilweise sogar schon gemacht – mit Luftaufnahmen Abschattungen von Schornsteinen und Bäumen vornehmen.

Sagen Sie jetzt bitte nicht, dass wir es nicht tun, wenn es technisch geht. Ich behaupte, dann sind wir ein Stück zu blauäugig. Das glaube ich nicht. Deswegen ist es so wichtig, dass wir frühzeitig dagegenhalten.

(Beifall der FDP)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Pörksen von der SPDFraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Strutz, es geht nicht um die Frage, was man machen kann, sondern was gemacht wird. Wenn Sie sich die Daten des Geoinformationsamtes nehmen und diese herunterzoomen, entstehen genau die Bilder, die ich Ihnen gezeigt habe. Es geht darum, welches Instrument angewandt wird.

Vom Grundsatz her sind wir überhaupt nicht auseinander, nämlich dass man sehr früh aufpassen muss, dass man nicht falsche Wege beschreitet. Das finde ich total richtig. Ich glaube, wir liegen inhaltlich gar nicht auseinander.

Wir sind in der Vorbereitung der Diskussion über das, was Sie zu der Frage der Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes ausgeführt haben. Ich hoffe, dass wir auch hier wie in der Vergangenheit eine gemeinschaftliche Veränderung herbeiführen können.

Ich komme zur Frage der Bildung. Ich weiß, dass in der entsprechenden Enquete-Kommission über diese Frage sehr eingehend gesprochen wird, und zwar auch unter dem Begriff „Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern“. Ich glaube aber auch, dass wir bei der Frage, wie man mit neuen Medien umgeht, nicht nur in eine bestimmte Richtung schauen müssen. Das ist keine Frage, die nur die Jugend betrifft. Das ist inzwischen eine Frage, von der auch die älteren Menschen betroffen sind, zu denen wir auch gehören. Von daher muss man genau schauen, wie man das formuliert.

Über die Frage, wie weit Menschen leichtfertig mit ihren eigenen Daten umgehen, ist schon sehr oft diskutiert worden. Das war auch die große Sorge auf Veranstaltungen, die mit Schulen, dem Landesdatenschutzbeauftragten und vielen anderen durchgeführt wurden. Wir werden uns weiter mit dem Thema beschäftigen müssen, weil wir gemeinsam den Eindruck haben, dass der Datenschutz immer weiter ins Hintertreffen gerät, je stärker die technische Entwicklung voranschreitet.

Das sind Erfahrungen, die wir allgemein feststellen. Die gemeinsamen Anstrengungen sind es wert, das Problem ein bisschen stärker in den Griff zu bekommen.

(Beifall bei der SPD)

Deswegen halte ich es für schwierig, über ein solches Thema in der Aktuellen Stunde grundsätzlicher zu diskutieren. Ich glaube, wir brauchen mehr Zeit. Diese sollten wir uns in diesen Fragen nehmen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Schneiders für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe zwar nur noch zwei Minuten Redezeit, versuche aber trotzdem, den Kern zu treffen. Die Ausgangssituation für die zweite Runde ist das Gutachten der Landesregierung zu Google Street View. Ich denke, damit brauchen wir uns nicht lange auseinanderzusetzen, weil die Zusammenfassung heißen kann, dass das Gutachten Schwachstellen aufzeigt und den Datenschutz stärkt. Das sehe ich so.

Daran anknüpfend stellt sich für mich die Frage, gerade weil der Auftraggeber die Landesregierung war, was das Land und der Staat selbst machen. Natürlich ist mir klar, dass die öffentliche Hand Aufgaben zu erfüllen hat, ob im Bereich der Eingriffsverwaltung oder der Leistungsverwaltung. Hier braucht man Daten. Man muss auch Daten festhalten und speichern.

Wie weit darf man gehen? Wo sind die Grenzen? Der Herr Kollege Strutz hat das betriebsrätliche Schnellinformationssystem angesprochen. Ich will nicht bewerten, ob es gut gemeint war und ob der Ansatz gut war. Auch hier hat sich die Frage gestellt, wie weit man gehen darf. Diese hat sich jedoch durch die Zurücknahme erledigt.

Wie ist es mit dem Dachkataster? Wenn man im Gutachten lesen darf, dass Aufnahmen und Abbildungen von Straßenansichten und Häusern über einer Höhe von 2 Metern nicht zulässig sind und man unter 2 Meter bestimmte datenschutzrechtliche Zulässigkeitskriterien differenzieren muss, stelle ich mir die Frage, wie man Dachkataster erstellen will, wenn man nicht über 2 Meter hinausgehen und die Häuser von oben aufnehmen kann.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Insofern wird diese Frage im Gutachten angesprochen. Das Gutgemeinte der Kommunen, die sich mit Unterstützung des Lande beteiligen, Solardachkataster zu erstellen oder das solare Potenzial einer ganzen Stadt – es geht nicht nur um den Hunsrück-Kreis, sondern um viele andere Kreise – mag berechtigt sein.

(Glocke des Präsidenten)

Ohne die datenschutzrechtliche Bestimmung zu verletzten, würde man das befürworten können. Nur, bitte schön, dem Datenschutz ist auch hier Geltung zu verschaffen.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat Herr Staatsminister Karl Peter Bruch.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben mir mehrere Vorgänge vorgelegt, was ich in der Aktuellen Stunde auf die Fragen sagen soll, wie es mit dem Datenschutz in Rheinland-Pfalz, nachdem der Datenschutzbericht vorgelegt worden ist, im Hinblick auf die Nutzung personenbezogener Daten, die immer schneller Marktreife erreichen und im Markt entsprechend genutzt werden (Sozialnutzung, Facebook, wer-kennt-wen), und den Gefahren aussieht, die sich daraus ergeben. Der Datenschutz als Bildungsaufgabe ist auch schon angesprochen worden.

Herr Abgeordneter Strutz, die Landesregierung hat bereits entsprechende Initiativen unternommen. Die Bildungsministerin und das Bildungsministerium haben

bereits Initiativen auf den Weg gebracht. Wir haben mehrere Gespräche auch mit dem Datenschutzbeauftragten geführt, wie wir das machen können. Der Herr Ministerpräsident hat am 12. März klargemacht, dass im Bereich der Bildungsaufgabe ein besonderes Augenmerk gelten muss. All dies ist einvernehmlich mit diesem Hause erfolgt.

Natürlich war klar, dass wir uns um Google Street View und Google Earth zu kümmern haben, weil die Unsicherheit bei den Menschen relativ groß ist, wenn es um die Frage geht, was ins Netz gestellt werden darf. Die Gefahr des „Großen Bruders“ ist vorhanden. Die Menschen werden bewusster. Insoweit ist eine solche Diskussion immer gut.

Ich denke, von daher gesehen, macht es Sinn, auch über den Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten zumindest in der Aktuellen Stunde ein paar Probleme anzureißen. Man kann sie nicht in der Tiefe erarbeiten.

Dann kommen wir gleich zu den Fragen, die sich auch für das Innenministerium ergeben, weil wir für die Geobasisinformationen und die Übermittlung verantwortlich sind. Wir haben im Einvernehmen mit dem Datenschutzbeauftragten in § 13 des Gesetzes zum Landesvermessungswesen entsprechende Festlegungen getroffen. Danach wird gehandelt. Man muss ein berechtigtes Interesse haben. Deswegen macht es jetzt auch keinen Sinn, groß in die rechtliche Bewertung und in die Frage einzusteigen, wie sieht es mit den Solardächern aus. Hier haben wir einen Auftrag.