Walter Strutz
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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ein gutes Signal für den Berufsstand, aber auch ein gutes Signal für Rheinland-Pfalz, dass die Debatte über die Landwirtschafts- und Weinbaupolitik in diesem Haus von großem Konsens und dem Willen zur Zusammenarbeit über die Fraktionsgrenzen hinweg geprägt ist. Es ist ein gutes Signal für den Berufsstand und für Rheinland-Pfalz, dass mit einem erhöhten Gesamtvolumen dieses Haushaltes das sichergestellt werden kann, was gemeinsames Anliegen aller Fraktionen in diesem Haus ist, dass wir nämlich auch angesichts der neuen Agrarpolitik und angesichts der erheblichen Einwirkungen, die Brüssel zunehmend auf die Gestaltung auch der Rahmenbedingungen in Landwirtschaft und Weinbau ausübt, trotzdem noch in der Lage sind und bleiben werden, für unsere bäuerlichen Familienbetriebe und für die Entwicklung unseres schönen Bundeslandes Rheinland-Pfalz eigene Akzente zu setzen und Zukunftsvorsorge zu betreiben.
Ja, Landwirtschaft und Weinbau gehören zum Kern des rheinland-pfälzischen Mittelstandes, und das, was in der Debatte vorhin im Zusammenhang mit der Diskussion um das Mittelstandsförderungsgesetz und zu der mittelständischen Struktur unseres Landes gesagt wurde, gilt in gleicher Weise und mehrfach unterstrichen auch für die Notwendigkeit, die mittelständische Bedeutung und die mittelständischen Strukturen der Land- und Forstwirtschaft und des Weinbaus in Rheinland-Pfalz zu unterstützen und zu erhalten.
Rheinland-pfälzische Produkte aus Landwirtschaft und Weinbau genießen auch über die Landesgrenzen hinweg ein hohes Ansehen, ja, sie genossen aufgrund der Rahmenbedingungen für Landwirtschaft und Weinbau als selbstständiger Sektor in den vergangenen Jahre eine erhebliche Unterstützung, was die Weiterentwicklung anbelangt. Ja, Landwirtschaft ist ein innovativer Wirtschaftssektor in Rheinland-Pfalz.
Bis zum Jahr 2000 war die europäische Landwirtschaftspolitik auf Versorgungssicherheit mit Nahrungsmitteln und Einkommenssicherheit ausgerichtet. Inzwischen ist jedoch ein grundlegender Politikwechsel eingetreten. Angesichts der Zeit möchte ich es nur an einem Beispiel deutlich machen, nämlich an dem Bereich der Milchwirtschaft. Gerade im Milchsektor ist aufgrund des
Auslaufens der Milchquotenregelung im Jahr 2015 von einem weiteren Ausscheiden der Betriebe auszugehen.
Die Folge für uns in Rheinland-Pfalz wird sein, dass in den Höhengebieten unseres Landes mit erheblich größeren Problemen bei der Erhaltung und Pflege der rheinland-pfälzischen Mittelgebirgsregionen zu rechnen sein wird.
Lassen wir es noch einmal Revue passieren: Die Förderung der benachteiligten Gebiete – immerhin 62 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Rheinland-Pfalz – ist nicht nur eine Aufgabenstellung für diejenigen, die in diesen Regionen arbeiten und ihr Einkommen erzielen. Der Erhalt dieser Höhengebiete, die Weiterentwicklung und Pflege dieser Landschaft, ist ein Stück Zukunftssicherung und auch Lebensqualitätssicherung für alle, die in Rheinland-Pfalz ihre Heimat haben.
Deswegen ist es umso wichtiger, die sogenannte Ausgleichszulage als Förderinstrument weiterzuentwickeln, ja, ich sage auch, weiter auszubauen; denn auf diesem Markt und in der Produktion, also dort, wo die Milchviehbetriebe noch eine Zukunft haben wollen, muss aufgrund der Spezialisierung und der notwendigen Investitionen mittlerweile ein viel höheres Einkommen erwirtschaftet werden als noch vor einigen Jahren. Deshalb fordert meine Fraktion, die Prosperitätsgrenze bei der Ausgleichszulage im Jahr 2011 von derzeit 75.000 Euro deutlich auf 120.000 Euro anzuheben.
Wenn wir auch in einzelnen Bereichen durch die Diskussion im Landwirtschaftsausschuss wissen, dass es mögliche Finanzierungsengpässe geben kann, so wissen wir auf der anderen Seite aber auch, dass es insbesondere im Entwicklungsprogramm PAUL aus den Schwerpunkten 3 und 4 – ich spreche hier den LEADER-Bereich an – die Möglichkeit gibt, den Kommunen, denen die Mittel zur Kofinanzierung fehlen, vielleicht doch eine Chance einzuräumen, gemeinsame Entwicklungsprojekte voranzutreiben.
Ein wichtiger Punkt ist noch – aber auch da besteht Konsens –, dass alles unternommen werden muss, gerade auch gegenüber der EU, dass wegen der Benachteiligung der Landwirtschaft in den Höhengebieten im Rahmen der neuen EU-Abgrenzungspolitik die jetzige Gebietskulisse unbedingt beizubehalten ist.
Ich möchte noch zwei Stichworte zum Weinbau nennen. Es ist ein für uns alle erhebender Moment zu sehen, wie sich die Qualität und die Akzeptanz rheinland-pfälzischer Weine in den letzten Jahren entwickelt haben und wie die Marktpositionen auch glücklicherweise im Lebensmitteleinzelhandel zurückerobert werden konnten.
Ja, auch der Weinbau als mittelständisch strukturiertes Element unserer Wirtschaft trägt entscheidend zur Erhaltung unserer geschlossenen Kulturlandschaft bei. Deswegen ist es wiederum nicht nur ein Interesse des be
troffenen Berufsstandes, sondern es ist ein Interesse von allen, die in Rheinland-Pfalz leben, dass wir hier die Rahmenbedingungen unterstützen, die dafür sorgen, dass auch in Zukunft Weinbaupolitik betrieben werden kann, das vor dem Hintergrund, dass wir gemeinsam dafür sorgen müssen, dass die hohen Qualitätsanforderungen an die Weinproduktion, aber auch die hohen Anforderungen, die unser Bezeichnungsrecht mit sich bringt, nicht durch Dritte verwässert werden.
Vor dem eben geschilderten Hintergrund darf ich noch auf unsere beiden Entschließungsanträge hinweisen und Sie um Unterstützung bitten. Ich darf mich bei der CDU schon dafür bedanken, dass sie bei dem CrossCompliance-Bürokratieabbauantrag ihre Zustimmung signalisiert hat. Ich darf aber auch noch einmal sagen, dass es uns wirklich wichtig erscheint, gerade noch einmal in die Höhengebiete unseres Landes mit diesem Entschließungsantrag ein Signal auszusenden, dass wir für die milchviehhaltenden Betriebe auch in diesem Hause eine gemeinsame Phalanx bilden und dass, wie wir es beklagt haben, wie die Bürokratie bei den Betrieben aus Industrie und Handel sozusagen Ressourcen verschüttet und uns nicht die Möglichkeit gibt, alle Potenziale auszuschöpfen, Gleiches mit Sicherheit auch gilt, wenn man das Thema „Cross Compliance“ sieht und welche Anforderungen damit mit verbunden sind.
Deswegen wäre es schön, wenn Sie uns auch die Zustimmung zu diesen beiden Entschließungsanträgen geben würden.
Danke sehr.
Ich frage die Landesregierung:
1. Trifft es zu, dass der Innenminister im Rahmen seiner Reise nach Ruanda gegenüber offiziellen ruandischen Stellen Aussagen getroffen hat, wonach der UN-Menschenrechtsbericht, soweit er Kritik an Ruanda übt, „ohne Grundlage“ und „nicht überzeugend“ sei, oder hat er vergleichbare Äußerungen getätigt?
2. Auf welchen Kenntnissen oder Quellen, abgesehen vom UN-Menschenrechtsbericht selbst, beruhen die Feststellungen des Innenministers, die ihn zu diesen Äußerungen bewegt haben?
3. Gegen welche Feststellungen oder Passagen des UN-Menschenrechtsberichts hat sich der Minister konkret gewendet?
4. Mit welchen verantwortlichen Stellen wurde die in den Äußerungen des Innenministers erkennbare Position im Vorfeld seines Besuchs in Ruanda abgestimmt, falls überhaupt?
Herr Minister, halten Sie es für notwendig – vielleicht haben Sie es möglicherweise schon getan –, gegenüber der Hohen Kommissarin der UN, die sozusagen mit ihrem Namen für den Inhalt dieses Berichtes bürgt, das, was Sie sehr differenziert geäußert haben, gegenüber
der verkürzten Darstellung in der Presse in ähnlicher Weise zu korrigieren?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn sich auch hinter dem Gesetzesantrag der Fraktionskollegen der SPD nur wenige Zeilen verbergen, so sollte man die Dimension dieser Änderung nicht klein
reden. Es ist sowohl für diejenigen – davon kann jeder von uns einmal betroffen sein –, die als Patienten in einer solchen Notfallsituation behandelt werden müssen, ein ganz wichtiges Element, was hier geregelt werden soll, als auch für diejenigen, die als Retter an diesen Orten tätig sind. Man muss ihnen ein Stück Rechtssicherheit geben.
Wer so wie ich in der Verwandtschaft Rettungssanitäter im aktiven Einsatz hat, der weiß, dass es in der heutigen Zeit leider immer öfter geschieht, dass Voyeurismus, Gaffertum und andere Dinge eine Rolle spielen und nicht so sehr im Vordergrund steht, ob Patienten gerettet werden können und eine Notfallversorgung effektiv betrieben werden kann.
Dies ist Tatbestand. Deswegen ist es für meine Fraktion wichtig, dass wir bei den Beratungen im Ausschuss das besonders unterstreichen. Wir müssen die Bedeutung unterstreichen, wie wir denjenigen helfen, auf deren Hilfe wir bauen und die in der Vergangenheit ihre Hilfsmaßnahmen effektiv koordinieren konnten. Diese sind meistens als Erste am Einsatzort. Wir müssen ihnen die Möglichkeit geben bzw. müssen alle Voraussetzungen schaffen, damit sie effektiv Hilfe leisten können.
Insofern freuen wir uns auf eine gute Ausschussberatung. In der Zielsetzung trägt meine Fraktion selbstverständlich, wie ich erwähnt habe, das, was mit dem Gesetzesantrag beabsichtigt ist, gerne mit.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist – um an eine Formulierung meines Vorredners anzuknüpfen – schon außergewöhnlich und selten, dass CDU und SPD gemeinsam einen Antrag einbringen, ohne dass die FDP dabei ist. Dies hat aber einen zentralen Grund, und deswegen setze ich auf die von Herrn Kollegen Pörksen soeben angesprochenen Ausschussberatungen. Diesen Punkt hat er auch richtigerweise problematisiert; denn er stellt einen auch für meine Fraktion ganz wichtigen Aspekt dar.
Es ist die Frage: Wie geht der Staat mit seinen Bürgern beim Thema „Videoüberwachung“ um? Ist es zulässig, dass eine von unseren Bürgern eigentlich anerkannte Institution wissentlich schriftlich die Unwahrheit formuliert? Ist es richtig, dass man ein Sicherheitsgefühl signalisiert, das es tatsächlich gar nicht gibt? – Das sind spannende Fragestellungen, und ich hoffe, dass wir sie in den Ausschussberatungen vielleicht doch noch so sensibilisieren können, dass wir neben der reinen Formulierung, wie wir sie derzeit in dem Gesetzentwurf festgeschrieben haben – die Videoüberwachung auch als Attrappe ist grundsätzlich zulässig, wenn die entsprechenden Regelungen wie bei der normalen Überwachung angewendet werden –, vielleicht doch noch einen Weg finden, um es meiner Fraktion zu erleichtern, dieses Gesetz tatsächlich gemeinsam mit den beiden anderen Fraktionen auf den Weg zu bringen.
Wir befassen uns in diesem Hohen Hause erneut mit dem Thema „Datenschutz“. Ich glaube, dieses Thema hat es verdient, dass es nicht nur auf das veränderte Nutzungsverhalten gerade der jüngeren Generation reagiert, was den Umgang mit persönlichen Daten anbelangt. Wir setzen nicht nur die europäische Rechtsprechung um, was die Unabhängigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten anbelangt, sondern wir setzen auch etwas um, das erfreulicherweise auch in den Schulen zunehmend auf fruchtbaren Boden fällt, nämlich den gezielten, korrekten und sensiblen Umgang mit den eigenen Daten und mit den Chancen eines globalen Netzwerks.
Es ist erfreulich, dass die vom Landesdatenschutzbeauftragten ausgebildeten und qualifizierten Berater mittlerweile in den Schulen nachgefragt werden. Mittlerweile existiert eine Warteliste der Schulen, die dieses Angebot gern in Anspruch nehmen möchten.
Wichtig neben diesem Unterschied ist aber aus Sicht meiner Fraktion auch, dass wir in den Beratungen in der Datenschutzkommission einen großen Konsens erzielen konnten und sich auch die Erfahrungen, die jeder in seinem eigenen Umfeld gewonnen hat, sehr befruchtend auf die Formulierungen des Gesetzes ausgewirkt haben.
Ich glaube, dass wir hinsichtlich der Grenzziehung zwischen dem, was man an Datenverknüpfung sozusagen hinter den Kulissen vornehmen kann, und dem, was man an Chancen des Internets und an den Daten jedes Einzelnen sieht, eine sehr gute Regelung getroffen haben.
Herr Kollege Pörksen, ich möchte noch einmal unterstreichen, was Sie gesagt haben. Ich glaube, wir brauchen eine erhöhte Sensibilität, bei uns im täglichen Leben darauf zu achten, wo Eingriffe in unsere Persönlichkeitsrechte zumindest vorzunehmen versucht werden. Ich glaube, dass wir auch darauf achten sollten – das hat sich auch bei dem Besuch des Landesdatenschutzbeauftragten in der Mainzer Fußgängerzone gezeigt –, dass wir über die Überwachungseinrichtungen nicht Arbeitnehmerrechte aushöhlen.
Insoweit bin ich froh, dass uns mit diesem Gesetzentwurf die Chance gegeben wird, dass wir in den Ausschussberatungen den Konsens in 98 % dieses Gesetzes herbeiführen. Vielleicht gelingt es uns auch noch, die restlichen 2 % in dem einen kleinen Paragrafen so zu regeln, dass wir alle damit leben können.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Position vertritt die Landesregierung gegenüber dem Erfordernis einer vorab erteilten Einwilligung zur Datenerfassung bzw. -erhebung?
2. Welche Position vertritt die Landesregierung hinsichtlich der weitgehend auch auf juristische Personen, wie z. B. Wirtschaftsunternehmen in Form von Personen- und Kapitalgesellschaften anwendbaren Vorschriften des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung?
3. Hält die Landesregierung angesichts der gegenwärtigen Entwicklung und der wachsenden Bedeutung von Datenschutz und -sicherheit eine gesetzliche Festschreibung des Datenschutzes als Bildungsaufgabe für sinnvoll oder geboten?
4. Auf welche Tatbestände hat sich die Anzeige des Datenschutzbeauftragten im Einzelnen nach Kenntnis der Landesregierung bezogen?
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass auch in den USA Google unzulässigerweise WLAN-Daten erfasst hat und es mittlerweile mehrere US-Staaten gibt, die Google USA deswegen verklagt haben? Inwieweit könnte das auf den Erfolg der Klage des rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragten in Deutschland Einfluss nehmen, wenn Ihnen das bekannt ist?
Herr Minister, Sie wissen sicherlich, dass es mittlerweile einige Kommunen gibt, die durch Sammelklagen Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger eröffnen, um sich gegen Google Street View und deren Erfassungsmethoden zu wenden. Inwieweit beabsichtigt die Landesregierung, solche Sammelklagen von kommunalen Einrichtungen zu unterstützen, oder hat sie dies bereits getan?
Wir fragen die Landesregierung:
1. Aus welchen Gründen erfolgte die plötzliche Kündigung der seit Jahren bewährten Partnerschaft mit dem Land Hessen in Geisenheim?
2. Inwieweit spielte die Implementierung des dualen Studienganges Weinbau in Neustadt bei der Aufkündigung der Kooperation mit der WeinbauForschungsanstalt Geisenheim eine Rolle?
3. Wie soll eine mögliche von Weinbauminister Hering bereits angekündigte „Neustrukturierung der Zusammenarbeit“ aussehen?
4. In welchem „nennenswerten Umfang“ will sich Rheinland-Pfalz auch in Zukunft an den Forschungsausgaben des Geisenheimer Instituts beteiligen?
Herr Minister, stimmen Sie mir zu, dass dann, wenn Sie eine Zusage von 1,3 Millionen Euro dadurch ersetzen, dass Sie sich in Zukunft – ich zitiere – „in nennenswertem Umfang“ beteiligen wollen, dies alles andere als Planungssicherheit bedeutet?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sowohl der Minister als auch meine Vorrednerin, Frau Kollegin Anklam-Trapp, haben die Wichtigkeit des positiven Marketings gerade im Weinbau unterstrichen. In diesem Fall wäre das beste Marketing gewesen, den Staatsvertrag nicht zu kündigen;
denn durch diese Kündigung wird ein schlimmes Signal ausgesendet. Ich glaube auch nicht, Herr Minister Hering – ich habe Sie kennengelernt und über Jahre schätzen gelernt –, dass Sie selbst so blauäugig sind, nicht zu wissen, dass von diesem Signal die Botschaft ausgeht: Das ist der Einstieg in den kompletten Ausstieg aus Geisenheim. – Genau so ist es.
Dies hätte aus meiner Sicht sogar eine gewisse Konsequenz; denn das ist nicht anderes als die Quittung für das, was Sie selbst hier in Rheinland-Pfalz eingerichtet haben. Damit bestände eine Logik, zu sagen: Geisenheim ade!
Vor diesem Schritt scheuen Sie sich aber, weil Sie natürlich die hohe Anerkennung des Namens Geisenheim – Geisenheim ist nämlich der Mercedesstern unter den Forschungseinrichtungen weltweit –
behalten wollen. Gleichzeitig haben Sie aber nicht die Traute, zu sagen: Jawohl, wir gehen einen eigenen Weg. –
Zweiter Punkt: Meines Erachtens sind wir gut beraten, wenn wir neben dem, was Staatssekretär Englert heute Morgen als „Frühlesereiter“, als Wogenglätter in Hessen getan hat, nicht auf die leichte Schulter nehmen;
denn es ist kein angemessener Umgang miteinander, wenn man zum Telefonhörer greift und sagt: Übrigens, morgen kündigen wir einen Staatsvertrag.
Dies sollte nicht zur Gepflogenheit werden – egal, welche Couleur eine Landesregierung hat.
Ich will noch eines zu bedenken geben. Wir selbst beschäftigen einen der Marketing-Gurus, nämlich Professor Hoffmann aus Geisenheim, mehrfach in RheinlandPfalz und nehmen ihn als Zeugen dafür, wie wichtig es ist, gerade den Namen „Geisenheim“ für das mit zu nutzen, was unsere jungen Winzer und unsere Weinbranche in der Ausbildung und in der Qualität ihrer Studiengänge einfordern.
Deswegen ist es richtig, wenn mein Kollege Günter Eymael davor warnt, dass wir plötzlich eine ZweiKlassen-Gesellschaft, was Studienabschlüsse anbelangt, bekommen, nämlich diejenigen, die den Bachelor light oder den Tafelwein-Bachelor in Rheinland-Pfalz haben, und diejenigen, die in Geisenheim ihre Ausbildung gemacht haben. Das kann nicht Ziel dieser Schritte sein.
Wenn Sie die Auswirkungen und Signale sehen, dann wissen Sie doch selbst, dass das Wort „Kündigung“ hängen bleibt. Sie können in der wortreichen Formulierung noch so viel nachfüttern, was man alles im Bereich der Forschung noch tun wolle und wie man das in neuen vertraglichen Einheiten schaffen will. Wenn Sie das alles nicht mit einer finanziellen Unterlage unterfüttern, bleibt es dabei. Sie haben keine Planungssicherheit, und das ist im Grunde genommen der Abschied in Raten von Geisenheim. Den halten wir für falsch.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist gute Tradition, dass wir in diesem Hause den Agrarbericht besprechen, und ich glaube, dass wir gerade in diesem Jahr einen ganz besonderen Anlass haben, zu verdeutlichen, wie wichtig es ist, dass wir der Landwirtschaft in unserem Land einen neuen Stellenwert beimessen und wir es endlich schaffen – auch durch die heutige Debatte, wie ich hoffe –, deutlich zu machen, dass die vielen Familienbetriebe, die im Bereich der Landwirtschaft arbeiten und unsere Kulturlandschaft erhalten, mehr leisten als nur einen Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt unseres Landes.
Landwirtschaft und Weinbau leiden darunter, dass sie im großen Fokus eines Industrielandes immer hinter der Produktion von anderen Gütern, insbesondere von Kraftfahrzeugen, aber auch von chemischen Produkten, anstehen und dass sie sich leider immer im Windschatten der Vielzahl von Exportgütern in diesem Land befinden. Wenn Sie mit unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern sprechen, müssen wir sie selbst erst darauf aufmerksam machen, dass Landwirtschaft und Weinbau in diesem Segment eine wesentliche Rolle spielen.
Sie wissen, dass ich als Abteilungsleiter im Wirtschaftsministerium das Glück hatte, unsere mittelständischen Unternehmen auf die Märkte in aller Welt, insbesondere nach dem Fall des Eisernen Vorhangs nach Mittel- und Osteuropa, zu begleiten. In vielen dieser Länder haben Landwirtschaft und Weinbau einen weitaus höheren Stellenwert als bei uns in Rheinland-Pfalz. Es sollte daher das gemeinsame Interesse aller Fraktionen sein, einen Beitrag dafür zu leisten, um uns diesem höheren Stellenwert, den die Landwirtschaft in vielen dieser Länder einnimmt, anzunähern.
In vielen dieser Länder ist die Bedeutung der Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und im Weinbau höher als bei uns. Darüber hinaus besteht in diesen Ländern der Wunsch nach sicheren Lebensmitteln, nach einer hohen Qualität ihrer Produktion und nach einer Vielzahl von Möglichkeiten, eigene zu produzieren und in den Wett
bewerb mit anderen einzutreten. Ich freue mich daher, dass die beiden anderen Fraktionen signalisiert haben, dass wir über Einzelaspekte unseres Antrags im zuständigen Ausschuss sprechen werden, um ihn weiterzuentwickeln. Es ist ein wichtiges Signal, das wir aus diesem Hause erhalten, und es ist uns auch in der Vergangenheit gelungen, ein Signal in die Landwirtschafts- und Weinbaubetriebe hinein zu senden, das deutlich macht, dass der Anteil dessen, was diese Familienbetriebe für den Erhalt unserer Kulturlandschaft leisten, von uns wertgeschätzt wird.
Jeden vierten Euro erlöst die Ernährungswirtschaft auf Auslandsmärkten. Die Landtechnikindustrie erwirtschaftet sogar drei von vier Euro im Ausland. Der Hinweis „Made in Germany“ steht nicht nur bei Autos und anderen Produkten für Innovation, Qualität und Sicherheit, sondern in vielen dieser Länder steht „Made in Germany“ auch für eine Produktion im Bereich von Landwirtschaft und Weinbau.
Sie wissen, dass wir mit Betrieben, die in diesem Land ansässig sind, gerade was die Kellereitechnik anbelangt, auf den Auslandsmärkten aktiv sind. Ich würde mir wünschen, dass das Land Rheinland-Pfalz dort, wo es auf diesen Märkten auftritt, noch stärker als in der Vergangenheit diesen Aspekt selbst ins Spiel bringen würde. Ich finde es toll, dass in dem Image-Film der Landesregierung „Wir machen’s einfach“ viele tolle Entwicklungen aus diesem Land präsentiert werden. Es ist toll, dass darin das Lkw-Werk in Wörth zu sehen ist.
Es ist toll, dass gut funktionierende Solaranlagen zu sehen sind. Es ist toll, dass dort auch Traubenernter zu sehen sind und das Thema „Wein“ eine Rolle spielt. Aber das Thema „Landwirtschaft“ werden Sie in dem gesamten Film von über fünf Minuten Länge nicht finden. Ich frage mich: Weshalb ist es nicht möglich, das Segment der Landwirtschaft als einen Bestandteil eines hohen technologischen Standards, den wir in diesem Land haben, zu präsentieren und gerade auf diesen Märkten als Marktchance einer Kooperation zwischen unseren mittelständischen Betrieben und den dort sich entwickelnden Strukturen aufzubauen?
Vor diesem Hintergrund will ich es mir ersparen, erneut die teilweise dramatischen Zahlen zu nennen, die Sie aus dem Agrarbericht zur Kenntnis nehmen mussten. Ich möchte es lediglich an zwei oder drei Beispielen deutlich machen. Wenn im Wirtschaftsjahr 2007/2008 die landwirtschaftlichen Einkommen in Rheinland-Pfalz je Unternehmen im Durchschnitt um 18 % zurückgegangen sind, wenn ein Gewinnrückgang durch niedrigere Erlöse bei Getreide oder Zuckerrüben einerseits und durch steigende Kosten für Düngemittel andererseits zu verzeichnen ist, wenn die dramatische Entwicklung auf dem Milchsektor in Rheinland-Pfalz eine so große Rolle spielt und eine so hohe politische Bedeutung hat, glaube ich, ist es ein guter Weg, wenn wir gemeinsam versuchen, über unseren Antrag neue Marktchancen für diese Betriebe zu erschließen. In diesem Sinne freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss. Ich freue mich auch
über den Änderungsantrag der CDU, und ich würde es begrüßen, wenn wir gemeinsam im Ausschuss den Weg für eine gemeinsame Initiative auf diesem Sektor freimachen könnten.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen es sehr, dass wir aufgrund des Antrags der Sozialdemokraten erneut die Möglichkeit haben festzustellen, dass wir als Gesetzgeber dringendst gefordert sind, Auswüchse, die sich zunehmend im Bereich des Datensammelns ergeben, zu regeln. In der bisherigen Debatte ist wegen der technischen Möglichkeiten, die sich hinter diesem System verstecken, nämlich der Vernetzung von persönlichen Daten, ein bisschen zu kurz gekommen – vielleicht wird es Herr Kollege Wehner noch erläutern –, dass man sozusagen ein Persönlichkeitsprofil erstellen kann.
Herr Kollege Pörksen, es macht mich schon nachdenklich, dass Sie trotz dreimaligen Widerspruchs keine Antwort von Google bekommen haben. Es scheint so zu sein, dass es dort über Sie bereits ein sehr tiefes Persönlichkeitsprofil geben muss; denn ich habe schon beim ersten Mal eine Antwort bekommen, unterschrieben von dem Headquarter in den USA mit dem sehr ausführlichen Bemerken, dass man zwar meinen Widerspruch zur Kenntnis genommen hat, man ihn aber gar nicht braucht, weil man die Daten noch gar nicht ins Netz gestellt hat.
Insoweit ging mein Widerspruch letztendlich – wenn Sie so wollen – ein Stück ins Leere.
Was mir in der Debatte noch fehlt, ist ein Stück die Möglichkeit zu sehen, insbesondere bei uns in den ländlichen Regionen, durch die Fahrten durch die Dörfer eindeutig zu identifizieren, in welchem Haus welche Person mit welchem WLAN-Netz arbeitet. Wenn man heute dies auf die kleinen und mittelständischen Unternehmen überträgt, die in den Regionen tätig sind, dann ist es über diese Möglichkeit leichter zu identifizieren, mit welchen WLAN-Netzen die Unternehmen arbeiten. Dann ist das Thema, diese Netze zu nutzen, um auch an Betriebsgeheimnisse und andere Dinge der Unternehmen zu kommen, sicherlich nur noch ein kleiner Schritt. Auch das ist ein Aspekt, der dazu aufruft, dass wir uns möglichst schnell damit befassen.
Herr Kollege Pörksen, Sie hatten mir angekündigt, dass sich Ihre Fraktion in Kürze damit befassen wird, wie wir gemeinsam eine Novelle anstoßen, vielleicht auch für das, was Frau Kollegin Kohnle-Gros gesagt hat, nämlich noch einmal zu sensibilisieren, vielleicht nicht in dem Sinne, wie es Herr Wagner als unser Landesdatenschutzbeauftragter als Bildungsaufgabe verpflichtend festgeschrieben haben möchte, aber doch von der Richtung her, dass wir gemeinsam daran arbeiten, wie wir ein höheres Maß an Sensibilität erreichen und vor allen Dingen, dass wir eine Umkehr der Beweislast – so will ich es einmal nennen – erreichen, dass nämlich nicht erst Daten ohne unser Wissen erfasst werden und wir dann gegen die Veröffentlichung Widerspruch einlegen, sondern dass der Weg umgekehrt sein muss, dass man zunächst von uns als Betroffene die Einwilligung haben muss, dass diese Daten erfasst werden können, damit
man anschließend entscheiden kann, ja, ich bin damit einverstanden, dass sie verwertet werden.
Das ist vielleicht etwas blauäugig. Das gebe ich zu. Aber man sollte ein bisschen daran denken, dass wir eine Verpflichtung denjenigen gegenüber haben, die sich – meine Vorredner haben es erwähnt – gar nicht in der Lage sehen, sozusagen mit Widerspruch sich gegen die Verwertung ihrer Daten zu wehren.
Was mich besonders nachdenklich stimmt, ist, dass die aktuelle Untersuchung – der eine oder andere von Ihnen hat es vielleicht gelesen – von PriceWaterhouseCoopers mitteilt, dass nur 25 % der Unternehmen bei uns in Deutschland überhaupt, was Datenschutz anbelangt, in Weiterbildung investieren und eine möglichst intensive Befassung mit dem Thema „Datenschutz“ vornehmen. Auch da gibt es in dem erwähnten Sinne Handlungsbedarf.
Ich würde mich freuen, wenn wir möglichst schnell gemeinsam dieses Thema angehen, nicht allein wegen Google und der von Herrn Wagner so zitierten Datenkrake, sondern aus der generellen Überlegung, dass wir ein Anrecht darauf haben zu wissen, was mit unseren Daten geschieht, bevor sie irgendwo veröffentlicht werden.
Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In den letzten Wochen und Monaten hat eine Fülle von Entscheidungen die Bedeutung und die Bewertung des Datenschutzes erfreulicherweise wieder in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Ich erinnere an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Stärkung der Position der Datenschutzbeauftragten, aber genauso gern auch an den aktuellen Bericht unseres Landesdatenschutzbeauftragten und an das Gutachten der Landesregierung zu Google Street View. Zusammengefasst kann man das vielleicht so formulieren: Datenschutz vor Eigennutz.
Wir als Freie Demokraten sehen mit besonderer Sorge, dass die Verwendung der Bezeichnung „gläserner Bürger“ sehr stark auf das Verhältnis zwischen Staat und Bürger reduziert ist, während die Bedeutung des Datenschutzes bei dem, was mittlerweile zum Alltag gehört, nämlich beim Aufbau sozialer Netzwerke, zu wenig berücksichtigt wird. Ich gehöre zu einer Generation, die von den Menschen des Internetzeitalters mittlerweile als „Generation Münzfernsprecher“ bezeichnet wird. Für Menschen wie ich, die noch die Aufregung miterlebt haben, als es um das Thema „Volkszählung“ ging, ist es
erstaunlich, mit welcher Unbefangenheit man heute seine persönlichen Daten in diese Netze einstellt und dass man sich über das Thema „Datenmissbrauch“ überhaupt keine Gedanken mehr macht.
Deshalb wollen wir mit dieser Aktuellen Stunde einen Beitrag dazu leisten, dass dieses Thema im Sinne eines durchgängigen Konzepts zu einer Querschnittsaufgabe wird, nicht nur das Handeln des Gesetzgebers, sondern auch das Regierungshandeln betreffend.
Letztendlich sollte das auch dazu führen, dass wir uns bei der angestrebten Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes sehr intensiv darüber unterhalten, ob das Thema „Datenschutz“ nicht auch ein Teil des Bildungsauftrags in unserer Gesellschaft werden sollte; denn man kann mit seinen eigenen Daten nur dann sorgfältig umgehen, wenn man früh genug darüber informiert wird, welche Risiken es im Internetzeitalter in dieser globalisierten Welt gibt.
Wir haben dabei festgestellt, dass die Landesregierung die Messlatte, die sie bei dem Thema „Google Street View“ angelegt hat, nicht durchgehend verwendet. Wir wissen das aus dem Umgang mit dem betriebsrätlichen Schnellinformationssystem, aber – nach unserer Einschätzung – auch aus dem derzeitigen Umgang mit dem sogenannten Dachflächenkataster, wenn es darum geht, Solaranlagen anzubieten und dem Privatmann schmackhaft zu machen, indem man ihm sagt: Du sparst nicht nur ein, sondern du leistet auch einen guten Beitrag zur CO2-Vermeidung.
Dagegen ist nichts zu sagen. Aber gegen den Weg ist etwas zu sagen. Deswegen wollen wir, dass die Landesregierung an ihr Handeln durchgehend ihre eigene hohe Messlatte anlegt und sie das Einverständnis der Eigentümer voraussetzt, statt Sparkassenorganisationen und Handwerksbetriebe gezielt mit diesen Daten zu versorgen,
sodass diese in die Lage versetzt werden, dem Eigentümer entsprechende Angebote zu unterbreiten.
Wir bieten unsere engagierte Mitarbeit an, wenn es darum geht, die Durchgängigkeit des Regierungshandelns sicherzustellen, Widersprüche aufzulösen und den Bildungsauftrag auch bei der Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes durchzusetzen. So viel im ersten Teil.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will noch einmal kurz auf meine Vorredner eingehen, was das Thema „Aktualität“ anbelangt. Der Rhein-Hunsrück-Kreis ist nur der Anfang. Der Kreistag Mainz-Bingen hat bereits das Gleiche beschlossen, und zwar ohne jede Reaktion auf das Thema „Datenschutz“. Dort wird erhoben. Das heißt, wehret den Anfängen. Insoweit ist das Thema „Aktualität“ eindeutig.
Zweiter Punkt. Herr Pörksen, da wir technisch weiter sind als Sie, habe ich mir erlaubt, das auszudrucken, was unsere Geodatenbasis hergibt. Ich habe es auf DIN A3 gedruckt.
Das ist sozusagen mein Haus. Wenn Sie unter einen gewissen Maßstab, nämlich von 1.000 kommen, dann kommt ein Block. Das heißt, nur mit diesen Daten – das war die Behauptung des Sprechers des Umweltministeriums – werden die Dachflächenkataster ermittelt werden. Das geht gar nicht. Sie können auf dieser Basis keine Sparkassenorganisation finden, die Ihnen die Dachneigungen finanziert, um anschließend Angebote zu machen.
Das heißt, Sie müssen Vernetzungen von Daten vornehmen. Dann wird am Schluss das herauskommen, was heute technisch schon möglich ist. Sie können heute bis auf 15 Zentimeter – das wird teilweise sogar schon gemacht – mit Luftaufnahmen Abschattungen von Schornsteinen und Bäumen vornehmen.
Sagen Sie jetzt bitte nicht, dass wir es nicht tun, wenn es technisch geht. Ich behaupte, dann sind wir ein Stück zu blauäugig. Das glaube ich nicht. Deswegen ist es so wichtig, dass wir frühzeitig dagegenhalten.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer, außer den fachlich zuständigen Abgeordneten, Gelegenheit hat, mit Vertretern der Landjugend zu sprechen, wird aus diesen Gesprächen immer wieder ein erfreuliches Gefühl mitnehmen. Das sind selbstbewusste junge
Menschen, die die Landschaft, in die sie hineingeboren sind, erhalten und pflegen wollen.
Deswegen ist es meiner Meinung nach sehr schön, wenn wir im Plenum die Chance haben, das, was diese jungen Menschen aus ihrer Sicht für ihre Zukunft formulieren, nicht nur zu begleiten, sondern auch im Rahmen unserer Möglichkeiten umzusetzen.
Deswegen begrüße ich es, dass meine beiden Vorredner auf die guten Inhalte des Positionspapiers der Landjugendverbände, was die agrarische Ausbildung betrifft, hingewiesen haben und sie erwähnt haben, wie wichtig es ist, dass es uns neben der Gewährleistung einer qualifizierten Ausbildung gelingt – da sehe ich noch ein riesengroßes Defizit –, den Stellenwert einer Ausbildung in der Landwirtschaft auf dieselbe Ebene zu bringen wie den Stellenwert einer Ausbildung in einem Handwerksbetrieb oder in einem Industriebetrieb.
Vielfach ist es nämlich auch heute noch so, dass sich junge Menschen bei der Wahl ihres Ausbildungsplatzes nach dem Image richten, das dieser Beruf in ihrem Umfeld hat. In den vergangenen Jahren ist in einem anderen defizitären Feld vieles gelungen: Junge Frauen ergreifen jetzt auch die – wie es einmal hieß – klassischen Männerberufe. Hier hat man Fortschritte erzielt.
Aber leider hat man noch nicht genug Fortschritte erzielt, wenn es darum geht, Begeisterung für eine Ausbildung in der Landwirtschaft und im Weinbau zu wecken. Deswegen ist es gut, wenn wir auf der Basis dieser Vorschläge im Ausschuss weiter darüber sprechen.
Wir hatten in der Vergangenheit, zum Beispiel im Rahmen der Grünen Woche Rheinland-Pfalz, insofern richtige Ansätze, als wir die Bandbreite der agrarischen Leistungen insgesamt als einen ganz wesentlichen Mosaikstein dargestellt haben, was unsere gesamte gewerbliche Wirtschaft anbelangt. Auf diese Weise kommen wir in der Diskussion endlich einmal davon weg, dass wir Landwirtschaft und Weinbau lediglich nach ihrem Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt bewerten. Nein, es geht weit darüber hinaus: Sie sind für unser gesamtes Zusammenleben wichtig. Sie sind wichtig für den Erhalt einer Landschaft, in der andere Menschen ihren Urlaub verbringen, in der andere Menschen gern ihr Geld ausgeben und in der andere Menschen gern auf Dauer leben wollen.
Deswegen halte ich es für wichtig, dass wir uns, vielleicht auch im Ausschuss, noch einmal über zwei oder drei Themen unterhalten, die mir, was die Begründung anbelangt, in dem Antrag ein bisschen zu kurz kommen. Wie ist es zum Beispiel zu verstehen, dass man über eine jährliche Prämierung der Ausbilder ihre Qualifikation erhöhen soll? – Vielleicht können wir im Ausschuss darüber genauso diskutieren wie über die Frage, welchen Fortschritt es bringen würde, wenn wir die betrieblichen Zeugnisse und das Berichtsheft in die Abschlussprüfung einbeziehen würden.
Das sind nur Dinge am Rande, die aber nicht den Blick darauf verstellen sollten, dass wir in der Pflicht stehen, diejenigen zu unterstützen, die in einem nicht leichten Umfeld und angesichts einer nicht leichten Zukunft bereit sind, sich als Selbstständige für unser Land, für die Landwirtschaft und für den Weinbau zu engagieren. Ich habe den Eindruck, dass die beiden anderen Fraktionen mit genauso viel Herzblut an dieses Thema herangehen wie die FDP-Fraktion.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das wichtigste Signal, das von diesem Tagesordnungspunkt an den Berufsstand ausgeht, ist die Tatsache, dass es wieder einmal gelungen ist, fraktionsübergreifend eine gemeinsame Position im Interesse der Milchwirtschaft zu formulieren; denn gerade in unseren Mittelgebirgsregionen ist eine Landwirtschaft ohne Milchviehwirtschaft aus gesamtstaatlichen Gründen – je- denfalls für mich – nicht vorstellbar und schon gar nicht erstrebenswert.
Aber – meine Vorredner haben bereits darauf hingewiesen – der dramatische Preisverfall macht uns gemeinsam Sorge, und manchmal muss man sich einfach einmal anhand einer Grafik verdeutlichen, was auf einzelne Betriebe zugekommen ist. Wenn man sich die Milcherzeugerpreise der letzten zehn Jahre anschaut und sieht, welches Hoch es im Jahr 2007 gab, konnte man als Betriebswirt noch so gut Vorsorge treffen. Mit einem solchen Preisverfall wären sicherlich auch viele von uns nicht in der Lage gewesen, ein auskömmliches Einkommen für die Familienbetriebe zu erwirtschaften. Deswegen ist es so wichtig, in einer gemeinsamen Anstrengung dafür zu sorgen, dass gerade die Familienbetriebe in die Lage versetzt werden, auch in Zukunft Milchviehhaltung zu betreiben.
Aus Sicht der FDP-Fraktion ist es besonders wichtig zu unterstreichen, dass es keinen Weg zurück mehr gibt;
denn die Verlängerung der Quotenregelung, die sich manche immer noch vorstellen, wird es nicht geben. Die Signale sind so eindeutig, man muss sich darauf einstellen, dass es keine Verlängerung dieser Regelung geben wird.
So schmerzlich dieser Fakt auch sein mag, auf der anderen Seite schafft er Klarheit. Er trifft nur zum gegenwärtigen Zeitpunkt – umso schmerzlicher wird er – auch noch mit der Tatsache zusammen, dass der steigenden Tendenz zur Milchproduktion eine sinkende Nachfrage gegenübersteht. Ich hoffe, dass es gelingen wird, dass wir auch mit diesem Antrag zur Förderung der Milchwirtschaft in Rheinland-Pfalz Signale dahin gehend setzen, dass das Sonderprogramm der Bundesregierung für die Jahre 2010 und 2011, das verabschiedet worden ist, Mut macht, sich in diesem Segment auch weiterhin landwirtschaftlich zu betätigen, und es wichtig bleibt, für die Jahre 2010 und 2011 eine Aufstockung des Bundeszuschusses an die Landwirtschaftliche Unfallversicherung bzw. das Liquiditätshilfeprogramm zu erwirken. Wir müssen Signale in die Milchwirtschaft senden, damit die Betriebe nicht aufgeben, sondern weitermachen.
Ein weiterer Punkt müsste in diesem Zusammenhang in der Diskussion noch unterstrichen werden: Vielleicht schaffen wir es doch, die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Milcherzeuger dadurch zu stärken, dass wir über das Wettbewerbsrecht dafür Sorge tragen, dass die Molkereien tatsächlich auf Augenhöhe mit dem Lebensmitteleinzelhandel verhandeln können, um damit auskömmliche Preise für die Milchwirtschaft zu erzielen und die Verbraucher dazu zu animieren, Milch zu auskömmlichen Preisen zu kaufen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich heute Morgen auf meinem Crosstrainer war und dann anschließend von meiner Hantelbank kam,
anschließend ein Glas Milch getrunken habe
und beim Rausgehen noch einmal auf mein Dach geschaut habe, habe ich mich mental auf die Tagesordnungspunkte vorbereitet, zu denen ich heute rede.
Doch nun wirklich zum Ernst und zum Thema der Großen Anfrage. Jeder, der meine Familiengeschichte ein bisschen kennt, weiß, dass bei uns in der Familie das Thema „Sport“ immer einen hohen Stellenwert hatte.
Ja, und noch hat.
Deshalb freue ich mich, dass ich heute die Gelegenheit habe, zu dieser Großen Anfrage ein paar Bemerkungen zu machen, die mir in der bisherigen Diskussion deswegen ein bisschen zu kurz gekommen sind, weil die teilweise dramatischen Veränderungen, wie Sport heute begriffen und betrieben wird, nach meiner Auffassung bei meinen Vorrednern nicht ausreichend zum Tragen kamen.
Wer sieht, wie viele heute in Sportvereinen überhaupt nicht mehr bereit sind, Vereinsfunktionen in Vorständen zu übernehmen und dass das alles nur noch funktions- und projektbezogen gemacht wird, der wird sich sicherlich wie ich Sorgen darüber machen, wie unsere Sportvereinsstruktur in 10 oder 15 Jahren aussehen wird, wenn wir nicht gegensteuern. Wer sieht, wie den Vereinen mittlerweile die Konkurrenz durch Sportstudios aufgewachsen ist, die sogenannten Muckibuden, muss sich fragen: Wie soll es an dieser Stelle mit unseren Vereinen weitergehen, wenn wir nicht ein bisschen gegensteuern? – In der Großen Anfrage ist erfreulicherweise eine Fülle von Ansätzen enthalten, wie man gegensteuern kann. Ich spreche das Thema der Kooperation der Sportvereine mit Kindergärten, mit Schulen, wie es zum Teil von meinen Vorrednern schon angesprochen wurde, aber auch mit Krankenhäusern und Altenheimen an.
Wie ist es mit der Planung unseres Sportstättenbaus? Man muss sehen, dass Sportstätten auch immer mehr im Hinblick auf trendige Sportarten nachgefragt sind. Wie reagieren wir darauf? Wie sieht es mit dem Thema „Bildung und Ausbildung von Ausbildungsleitern“ aus? Wie kann man die unterschiedlichen Bildungsträger stärker zu einer Zusammenarbeit animieren?
Ja, ich meine, dass das Thema „Sport“ auch in seiner Funktion als Integrationsmodell noch stärker ausgebaut werden sollte, indem man beispielsweise über gemeinsame Projekte auch mit den Kassen, den Unfallkassen oder den privaten Krankenkassen versuchen kann, dieses noch stärker zu akzentuieren. Angesichts der aktuellen Olympischen Spiele der Paralympics ist es doch faszinierend, wenn man sieht, welch große Leistungen gerade im Bereich des Behindertensports nicht
nur in unserem Land, sondern weit darüber hinaus vollbracht werden. Sport zeichnet aus, dass er auch ein ganz wichtiges Element ist, um Leben lebenswert zu machen.
Kollege Presl hat auf das Thema „Bekämpfung von Doping“ hingewiesen.
Zum Schluss möchte ich noch einen Aspekt ansprechen, den ich in den Antworten auf die Große Anfrage gar nicht entdeckt habe. Das ist folgende Frage: Wenn Sport Fair Play ist, was tun wir eigentlich dagegen, dass über Wettmanipulationen das hohe Ansehen des Sports und das Vertrauen in faire Wettkämpfe gesichert wird?
Wenn selbst der Deutsche Fußballbund in seiner jüngsten Vorstandssitzung einräumt, dass in diesem Sektor die Zusammenarbeit zwischen dem Sport und den staatlichen Ermittlungsbehörden bisher nur rudimentär stattfinde, sollte es meiner Meinung nach unser gemeinsames Ziel sein, diese Zusammenarbeit im Interesse des Sports, im Interesse eines sauberen Sports zu fördern.
Danke.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte an den Beginn meiner Ausführungen stellen, wie wichtig es ist – ein Signal auch an den Berufsstand –, dass es gelungen ist, zu einem gemeinsamen Antrag aller drei Fraktionen zu kommen; denn dieser gemeinsame Antrag unterstreicht noch einmal, dass die Grundlinien der Landwirtschaftspolitik in diesem Land von diesen Fraktionen in der Vergangenheit gemeinsam unterstützt wurden und wir alle ohne Streit über Erstgeburtsrechte oder sonstige Dinge für uns in Anspruch nehmen können, vieles getan zu haben, und das gerade für die Betriebe, die jetzt um ihre Zukunft bangen.
Er unterstreicht, dass wir ihre Leistungen anerkennen, wir dafür gemeinsam kämpfen, dass ihre Leistung gewürdigt wird, beispielsweise als Erhalter unserer Kulturlandschaft, und die gemeinsamen Bemühungen darauf hinauslaufen, diese Landwirtschaft zukunftssicher zu machen.
Ich will unterstreichen, dass wir es insbesondere auch noch einmal mit diesem Antrag für besonders wichtig erachten, dass die Betriebe – das hat mein Vorredner von der SPD-Fraktion noch einmal unterstrichen – für sich selbst einen Auftrag sehen zu sagen: Wie stehe ich selbst da, habe ich eine Zukunft für meinen Betrieb, und kann ich auf Dauer in diesem Land mit meinem Betrieb arbeiten und davon meine Familie ernähren? –
Die Grundlagen für die Standortverhältnisse bei uns im Land, nämlich keine Massenproduzenten zu haben, sind im Rahmen dieser Aktivitäten geradezu ideal. Wichtig ist, dass – aus diesem Grunde begrüßt meine Fraktion das auch – im Rahmen des GAP-Gesundheitschecks die beschlossene, nahezu vollständige Entkoppelung aller Direktzahlungen bis ins Jahr 2012 verabschiedet wurde und wir uns – genauso wie Frau Schäfer es gesagt hat – natürlich wünschen würden, dass wir im Rahmen von Cross Compliance noch ein bisschen näher an das Thema „Entbürokratisierung“ herangehen würden, als es derzeit der Fall ist; denn nur dann wäre auch im Rahmen von Transfereffizienz diese agrarpolitische Maßnahme noch in ihrer Effektivität zu erhöhen.
Lassen Sie mich auf das Thema „Milchwirtschaft“ kommen. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Milchquotenregelung 2015 ist es nach wie vor sinnvoll, die Milchquote EU-weit um jeweils einen Prozentpunkt jährlich aufzustocken, weil nur so ein totaler Kollaps des Milchmarktes nach völliger Freigabe der Quote verhindert werden kann.
Aufgrund der derzeit angespannten Lage sind gerade im Milchbereich gezielte flankierende Maßnahmen vonnöten, um den Anpassungsprozess in der Milchwirtschaft an mehr Markt zu erleichtern. Hierzu zählt meine Fraktion:
1. die Ausgleichszulage als wichtiges einkommensstützendes Instrument auf hohem Niveau zu stabilisieren,
2. weitere Verbesserungen für Vieh haltende Betriebe bei der einzelbetrieblichen Investitionsförderung vorzusehen,
3. das Auszahlen von Vorschüssen im Rahmen der EUBetriebsprämienregelung, womit ein wichtiger Beitrag zur Liquiditätssicherung bei den derzeit gerade besonders betroffenen Milchbauern gewährleistet würde,
4. das Fortsetzen der sektorspezifischen Agrarförderung, allgemein mit einem Hauptaugenmerk auf den Bereich Milchviehbetriebe.–
In diesem Zusammenhang begrüßt meine Fraktion auch, was am vergangenen Montag auf Brüsseler Ebene vereinbart wurde. Danach ist es den nationalen Regierungen erlaubt, bedürftige Bauern von sofort an bis Ende 2010 bis zu 5.000 Euro staatliche Beihilfe zu zahlen, ohne dass vorher ein besonderer Antrag in Brüssel gestellt werden muss.
Es ist beabsichtigt, dass die EU-Kommission eine öffentliche Kampagne zur Förderung des Milchabsatzes zur Hälfte mitfinanziert.
Ich werte es als ein positives Signal, dass man gemeinsame Verhandlungen von Milchbauern und Molkereien zur Stärkung deren Marktmacht gegenüber den Einzelhandelsketten tolerieren wird. Vielleicht liegt hierin ein entscheidender Ansatzpunkt, um langfristig zu höheren Milchauszahlungspreisen für die Bauern zu gelangen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Unterstützung einer im europäischen Markt wettbewerbsfähigen Landwirtschaft ist die spürbare Anhebung der Prosperitätsgrenze bei den Zuschüssen von besonderer Bedeutung. Deshalb ist es auch gut, dass im Rahmen der bevorstehenden Neuabgrenzung der von der Natur benachteiligten Gebiete sozioökonomische Förderkriterien wie die Prosperitätsgrenzen entfallen sollen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.