Protokoll der Sitzung vom 25.06.2010

Entschuldigen Sie, also mit dem Präsidenten.

(Weitere Zurufe von der CDU)

Ja, Sie wissen genau, dass der Hamburger gemeint ist.

sagt: Und auch wenn er erkannt hätte, dass möglicherweise Partei- und Fraktionsgelder nicht ordnungsgemäß ausgegeben worden seien, wäre es für ihn bedeutungslos gewesen. „Mir hätte als Berater völlig gleichgültig sein können, woher das Geld kommt.“ – Das mag ja sein, aber eine angeblich übergebene CD mit Belegen darüber ist verschwunden.

Nach den Berichten des Rechnungshofs gibt es auch keine Belege über diese Zahlungen. Da sagen Sie, zu diesem Sachverhalt gibt es keinen Aufklärungsbedarf? Ich halte eine weitere Aufklärung für geboten, damit wir – das ist dem Untersuchungsausschuss, dem Parlament vorbehalten – die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen können, was das für den Umgang mit öffentlichen Geldern bedeutet und ob wir möglicherweise andere Mechanismen – auch für die Frage, ob Fraktionen Kredite aufnehmen können oder nicht – einführen müssen.

Ich will ein Weiteres aufzeigen: Sie sagen, Sie haben alles getan, damit Aufklärung passiert. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, bei Ihnen sind heute noch

die gleichen Rechnungsprüfer tätig, die damals diese Sachen geprüft, für in Ordnung befunden und abgezeichnet haben, obwohl keine Belege über ca. 400.000 Euro vorhanden waren. Das ist Kontinuität.

(Bracht, CDU: Das ist eine falsche Behauptung!)

Sie sagen, das sei eine falsche Behauptung. Im Bericht des Rechnungshofs wird das nicht anders aufgezeigt. Diese Prüfer sind nach wie vor im Amt. Sie haben keine Konsequenzen gezogen.

Sie haben auch keine Schadenersatzansprüche beispielsweise gegen Verantwortliche in der Fraktion geltend gemacht. Nach den Feststellungen des Rechnungshofs müsste das vielleicht auf der Hand liegen. Auch deshalb muss man nachfragen.

Lassen Sie mich einiges ausräumen. Sie haben in der Vordiskussion gesagt, es sei ein Tabubruch, einen solchen Untersuchungsausschuss einzurichten. Wir haben hierzu ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags eingeholt, der sagt: Nach Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes liegen keine Bedenken dagegen vor, dass ein Untersuchungsausschuss im Rahmen des Kontrollrechts des Parlaments sich mit einem zulässigen Gegenstand beschäftigt.

Es gab einen Untersuchungsausschuss des rheinlandpfälzischen Parlaments, der sich gebildet hatte, und zwar war das der Untersuchungsausschuss, den Landtagspräsident Diehl (CDU) am 28. April 1947 gegen sich selbst beantragt und in die Gänge gesetzt hatte, der sich mit Parlamentsfragen in diesem Parlament beschäftigt hat.

Darüber hinaus gibt es Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts teilweise zur Frage „Neue Heimat“ und teilweise zum Fall „Gysi“, die besagen, dass das Kontrollrecht des Parlaments und die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen ebenfalls ein zulässiger Gegen- stand einer solchen Untersuchung sind, dass das im Interesse der Parlamentshygiene eine sinnvolle Beschäftigung ist und es zulässig ist, dass sich ein solcher Untersuchungsausschuss mit diesen Fragen befasst.

Herr Bracht, Herr Baldauf, Sie haben im Vorfeld angekündigt – möglicherweise auf Rechtsberatung von Ihnen, Herr Mertin –, dass – –

(Mertin, FDP: Ich habe kein Geld bekommen!)

Das ehrt Sie.

Sie das Verfassungsgericht des Landes RheinlandPfalz zu dieser Frage anrufen wollen. Das ist Ihr gutes Recht. Ein solches Vorgehen werden wir respektieren. Das ist doch gar keine Frage.

(Mertin, FDP: Das müssen Sie respektieren! – Wirz, CDU: Das kann selbst Ihr Präsident nicht verhindern!)

Wenn ich ankündige, dass wir das respektieren, heißt das für die SPD-Fraktion, dass wir auch im Umgang mit dieser Rechtsfrage das respektieren und parlamenta

risch vernünftig damit umgehen werden. Da gibt es die Frage, ob man etwas aussetzt oder zurückstellt, bis sich das Verfassungsgericht geäußert hat. Das ist in der Tat auch rechtlich eine spannende Frage.

Wir wollen nicht – das sage ich in dieser Offenheit – das ausforschen, was Sie in Ihrer Fraktion für die laufende oder künftige Arbeit vorbereitet haben. Wir wollen aber – das ist im Interesse der politischen Hygiene im Parlament notwendig –, dass der Verdacht aus dem Weg geräumt wird, dass unzulässig mit Fraktionsgeldern, die Ihnen aufgrund der Fraktionsgesetze zur Verfügung stehen, Parteifinanzierung betrieben worden ist, wie das eine unselige Tradition der CDU in diesem Lande gewesen ist. Ich hatte diese für abgeschlossen gehalten. Nach dem Augenschein ist das bei dieser Affäre nicht der Fall.

Meine Damen und Herren, Sie müssen sich entgegenhalten lassen, dass sich das Verfassungsgericht mit der Finanzierung von Reklame, die Ihr früherer Vorsitzender Christoph Böhr gemacht hat, auseinandergesetzt hat. Ich bleibe beim Fußballvergleich: Es hat Ihnen dort eindeutig die gelbe Karte gezeigt. Das heißt, Sie wussten, die frühere Fraktionsführung wusste, wie sie mit Fraktionsgeldern umgehen muss. Gleichwohl hat sie das in keiner Weise beachtet und hat vertuschenderweise Geld zur Seite geschafft. Es lastet der Verdacht auf Ihnen, dass diese Affäre verschoben, aber nicht hinreichend aufgeklärt wurde. Deshalb ist die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses notwendig.

Meine Bitte gilt, dass dann, wenn etwas unklar ist, im Parlament insgesamt daran gearbeitet wird, dass im Rahmen eines Untersuchungsausschusses die notwendige Aufklärung erfolgt.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD – Wirz, CDU: Dann tun Sie das beim Nürburgring auch so!)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Bracht von der CDUFraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Vorredner, Herr Hartloff, hat zum wiederholten Male viele falsche Behauptungen aufgestellt. Wir haben das in unterschiedlichen Stellungnahmen gegenüber der Presse und auch im Ältestenrat mehrfach öffentlich widerlegt. Deshalb stelle ich heute Folgendes fest: Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hat bezogen auf den Prüfungszeitraum 2003 bis 2006 ein unrechtmäßiges Gebaren in den Finanzen der damaligen CDU-Fraktion festgestellt. Für diese finanziellen Unregelmäßigkeiten der früheren Fraktionsgeschäftsführung entschuldige ich mich im Namen der heutigen CDU-Fraktion an dieser Stelle noch einmal öffentlich. Da sind Fehler gemacht worden. Deshalb tragen wir, obwohl wir nicht dafür ver

antwortlich sind, heute die Konsequenzen und zahlen den Betrag aus heutigen Mitteln an den Landtag zurück, und zwar genau den Betrag, der vom Rechnungshof als nicht dem Fraktionsgesetz entsprechend verausgabt und dokumentiert bzw. dokumentiert festgestellt wurde.

Meine Damen und Herren, wir haben in den vergangenen Monaten und Jahren alles getan, um die Vorgänge aufzuklären. Wir haben umfänglich mit der Staatsanwaltschaft und mit dem Rechnungshof kooperiert. Die Staatsanwaltschaft hat ermittelt, und sie ermittelt noch. Der Rechnungshof hat geprüft und einen umfangreichen Bericht vorgelegt. Dennoch beantragt die SPD-Fraktion die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.

Das zur parlamentarischen Klärung solcher Sachverhalte vorgesehene Instrument des Ältestenrats haben Sie nicht genutzt. Gerade einmal ein paar wenige Fragen haben Sie da gestellt, die wir umfänglich beantwortet haben.

(Ramsauer, SPD: Jetzt lache ich aber!)

Wir hätten Ihnen weitere Fragen beantwortet, wenn Sie weitere gestellt hätten. Das haben Sie nicht getan.

Stattdessen beantragen Sie einen Untersuchungsausschuss, wodurch schon alleine belegt wird, dass es Ihnen nicht um Aufklärungsarbeit geht. Ihnen geht es einzig und allein um Wahlkampfhilfe für die SPD. Einzig und allein!

(Beifall der CDU – Ramsauer, SPD: Wahlkampf, den haben Sie rechtswidrig bezahlt!)

Herr Ramsauer, hören Sie doch auf mit diesen falschen Behauptungen.

(Ramsauer, SPD: Natürlich!)

Das ist Unsinn.

(Ramsauer, SPD: Sie haben es doch ausgegeben!)

Dann hätte der Rechnungshof das festgestellt. Das hat er nicht getan. Deshalb behaupten Sie nicht ständig weiter so etwas Falsches.

Dieses Interesse an Wahlkampf Ihrerseits bestätigt Ihr Staatsekretär und SPD-Parteiratsvorsitzender Lewentz in einem veröffentlichten Interview.

(Beifall der CDU)

Meine Damen und Herren, wir halten die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses vor dem Hintergrund der Arbeit des Rechnungshofs, die sehr gründlich war, und der Staatsanwaltschaft für überflüssig. Wir halten die Einsetzung zudem auch für unzulässig.

Meine Damen und Herren, Sie missbrauchen das wichtige Instrument des parlamentarischen Untersuchungsausschusses,

(Pörksen, SPD: Seien Sie einmal sehr vorsichtig!)

nämlich das Recht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen,

(Pörksen, SPD: Ich weiß, wovon ich rede!)

ist originär ein Recht des Parlamentes zur Kontrolle der Regierung.

(Beifall der CDU und der FDP)

Die hiesige Regierungsmehrheit der SPD deutet dieses Recht jedoch genau in das Gegenteil um. Das ist nicht in Ordnung. Hier wird der Demokratiegrundsatz der Gewaltenteilung nachhaltig verletzt.

(Beifall der CDU und der FDP)

Zudem spricht der Verfassungsgerichtshof RheinlandPfalz in seinem Urteil vom 19. August 2002 im Zusammenhang mit der Prüfung von Fraktionsfinanzen von der Rechnungshofprüfung als dem „grundsätzlich abschließenden Kontrollinstrumentarium“.