Protokoll der Sitzung vom 07.10.2010

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Ich schließe mich den Worten von Herrn Pörksen dergestalt an, dass ein gutes Gesetz, ein guter Änderungsantrag eingebracht wurde. Ich bitte herzlich um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Ich erteile Herrn Kollegen Lammert für die CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Ende 2003 in einer Nacht- und Nebelaktion die Lebensarbeitszeit der Polizei erhöht wurde,

(Pörksen, SPD: Oje!)

hat die CDU schon damals gewarnt und sich gegen diesen Weg ausgesprochen. Aber Sie haben leider nicht auf uns gehört.

(Beifall bei der CDU)

Es war falsch, als einziges Bundesland eine solche Erhöhung vorgenommen zu haben. Der hohe Anstieg der eingeschränkt dienstfähigen Beamtinnen und Beamten und auch der hohe Krankenstand bei der rheinlandpfälzischen Polizei haben genau bestätigt, dass die Erhöhung kontraproduktiv war.

(Beifall bei der CDU)

Heute diskutieren wir erneut über das Landesbeamtengesetz, jetzt speziell über die Lebensarbeitszeit. Es ist im Übrigen schade, dass die Landesregierung im Gesetzentwurf keine Veränderung vorgenommen hat, obwohl eine dringende und notwendige Regelung immer wieder von der CDU-Fraktion eingefordert wurde.

Es liegt nun ein Änderungsantrag der Regierungsfraktion vor, der eine unterschiedliche Absenkung im gehobenen und höheren Dienst vorsieht, und diese Faktorisierung ab dem 20. Wechselschichtdienstjahr bis zum 25. Wechselschichtdienstjahr. Wir sehen dies – Herr Kollege Henter hat es schon gesagt – im Grundsatz und Ansatz als positiv an.

Die Regelungen im Änderungsantrag der SPD-Fraktion werden aber den besonderen Belastungen des Polizeidienstes und besonders des Wechselschichtdienstes nicht gerecht. Von daher hat die CDU einen eigenen Antrag eingebracht und schlägt in zwei wichtigen Punkten eine weitergehende Regelung vor. Erstens schlagen wir vor, der höhere Polizeidienst darf nicht unterschiedlich zu dem gehobenen Polizeidienst behandelt werden.

(Beifall bei der CDU)

Die Begründung ist einfach. Bei der Polizei gilt eine Einheitslaufbahn, keine unterschiedliche, das wissen Sie. Die Bundespolizei und andere Bundesländer haben ebenfalls keine Unterscheidung zwischen höherem und gehobenem Dienst. Auch Professor Nachreiner – Herr Kollege Hüttner, das haben Sie etwas falsch gelesen – hat sich klar geäußert und ausdrücklich betont, dass die besonderen Belastungen des Polizeidienstes unabhängig von laufbahnbezogenen Kriterien gelten, also sehr wohl auch für den höheren Dienst. Dieser macht ebenso auch sehr intensive Dienste oder leitet Polizeiinspektionen und ist an vorderster Front mit dabei.

Zweitens wollen wir eine Faktorisierung auch über das 25. Jahr des Wechselschichtdienstes hinaus haben. Es gibt viele Polizeibeamte, die mehr als 25 Jahre Wechselschichtdienst haben.

(Glocke des Präsidenten)

Diesen Belastungen würde man nicht gerecht.

Herr Präsident, ich komme zum Schluss. Wir wünschen uns hier eine Absenkung pro Wechselschichtdienstjahr

um zwei Monate. Unser Antrag liegt vor. Wir würden uns freuen, wenn dem Rechnung getragen würde.

Danke schön.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat Herr Minister Bruch.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir befassen uns in zweiter Beratung mit dem Entwurf eines in wesentlichen Teilen neu gestalteten Landesbeamtengesetzes. Es ist schon darauf hingewiesen worden, wir kommen dazu, weil uns diese Möglichkeit durch die Föderalismuskommission I gegeben worden ist, dies nun in eigener Verantwortung entsprechend zu verabschieden.

Im Mittelpunkt der heutigen zweiten Debatte und nach vielen Beratungen im Innenausschuss und im Rechtsausschuss steht das Laufbahnrecht. Im Kern geht es im Grunde um zwei entscheidende Fragen: Welche Qualifikation muss man mitbringen, um in eine bestimmte Laufbahn hineinzukommen? Was muss man gelernt und geleistet haben, um Beamtin oder Beamter werden zu können?

Was kann man zweitens als Beamtin oder Beamter werden? Wie weit kann man es bringen unter der Prämisse des Könnens, der Leistung und des lebenslangen Lernens? Das sind im Grunde genommen die zwei Grundpfeiler, um die es im Landesbeamtenrecht in der Änderung geht.

Herr Abgeordneter Henter und Herr Abgeordneter Pörksen, natürlich haben wir geschaut, was im Reigen der Länder im Moment passiert. Bayern geht mit uns gemeinsam diesen Schritt, geht aber noch einen Schritt weiter. Wir haben uns auf diese Änderungen konzentriert, die ich besprochen habe.

Die Zugangswege zum Berufsbeamtentum sind in ihrer ganzen Brandbreite natürlich wichtig. Was kann in dem vielfältigen Aufgabenbereich des öffentlichen Dienstes geschehen? Wie kann man ihm gerecht werden? Wie sieht das mit der Vorbereitung für die Laufbahn aus? Wie sieht es aus – das haben wir mittlerweile viel öfter – mit externen Berufsabschlüssen und der hauptberuflichen Tätigkeit, die anders zu bewerten sind als zu früheren Zeiten? Andersherum, das Anforderungsprofil an die Beamtinnen und Beamten hat sich geändert. Es ist nicht mehr so, man geht in eine Laufbahn hinein, und dann ist diese Laufbahn zu Ende, sondern man muss heute durch lebenslanges Lernen auch die Möglichkeit haben, dass diese Entwicklung sich dann auch entsprechend auszahlt, um es einmal sehr salopp zu sagen.

Der externe Berufsabschluss und die Beamtenlaufbahn stehen nach unserer Meinung gleichberechtigt nebeneinander. Wir halten es für richtig, dass beide Zugangs

wege über den Vorbereitungsdienst mit der Laufbahnprüfung und mit dem Abschluss einer hauptberuflichen Tätigkeit gleichberechtigt nebeneinander stehen.

Die bisherigen Regellaufbahnen und die von Ihnen getrennten Laufbahnen wurden dem nicht gerecht. Bisher hatten wir strikte Trennungen in diesem Bereich gehabt. Was tun wir? Wir haben uns auf sechs Fachrichtungen konzentriert. Es gibt heute unendlich viele, wenn Sie sich die Tätigkeit von Beamtinnen und Beamten ansehen. Wir haben uns auf sechs Fachrichtungen beschränkt. Wir haben das Ziel, die richtige Frau, den richtigen Mann an den Arbeitsplatz zu bringen, nicht dadurch zu erreichen, dass wir detaillierte Vorgaben machen. Diese wird es so nicht geben. Wir müssen diese Vorgaben im Rahmen sehen. Es ist schon einmal angesprochen worden, dazu bedarf es im weiteren Verlauf in der Qualifikation großer Anstrengungen, wenn wir diese Änderung haben. Dazu gehört die Frage, wie wir Beamtinnen und Beamte nach ihrer Ausbildung weiter qualifizieren.

Man muss die Möglichkeit der beruflichen Entwicklung sehen. Diese werden in Perspektiven aufgenommen, die für ein ganzes Berufsleben gelten. Das gilt nicht nur für ein Beamtenverhältnis, das man in einer bestimmten Laufbahn hat. Sie gelten für die gesamte Lebenszeit.

Der Gesetzentwurf spricht deswegen von vier unterschiedlichen Einstiegsämtern. Darauf ist hingewiesen worden. Diese Einstiegsämter richten sich der Höhe nach nach dem Besoldungsrecht. Sie sind eigentlich von dem Besoldungsrecht aus definiert worden, sodass wir zwar eine einheitliche Laufbahn haben, aber wir haben vier geordnete Einstiege. Herr Kollege Henter hat es gesagt. Wichtig ist, dass ich nach den Einstiegen weiterkommen kann. Das ist nicht der Schlusspunkt einer Karriere, weil ich über den Einstieg I wegen meiner beruflichen Laufbahn oder meiner schulischen Ausbildung eingestiegen bin. Ich soll dann durch eine lebenslange Qualifikation die Möglichkeit haben, mich zu entwickeln. Das heißt, wir haben auf die Laufbahngruppen verzichtet. Der Schwerpunkt ist in der Ausbildung und Qualifizierung zu sehen. Deswegen brauchen wir so viel Zeit bis zum Inkrafttreten. Wie qualifizieren wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die weitere Laufbahn?

Ich will darauf hinweisen, wir haben besoldungsrechtliche Verbesserungen. Wir haben eine Reform des materiellen Dienstrechtes. Das ist heute nicht weiter angesprochen worden. Das war in den Beratungen ein wichtiger Punkt. Das betrifft die Schaffung eines funktionslosen Beförderungsamtes für Lehrkräfte. Sie kennen das. Nach dem alten Sprachgebrauch gehörten sie dem gehobenen Dienst an. Nun wird es eine generelle Verbesserung bei den unteren Besoldungsgruppen insgesamt geben. Im Bereich der Hochschulen gibt es eine Anhebung der Grundgehaltssätze in der Besoldungsordnung W.

Ich denke, dass wir ein modernes Regelwerk geschaffen haben. Wenn wir das heute so beschließen, ist das durch Qualifizierung auszufüllen.

Der zweite Teil der Schwerpunkte war auf den sogenannten § 208 gelegt. Das betrifft die Frage des Le

bensalters bzw. Dienstalters von Polizistinnen und Polizisten. Dazu gab es 2003 eine Veränderung. Das ist richtig. Damals gab es eine Veränderung der Dienstaltersgruppe von 60 auf 63 Jahre. Das war es vom Grundsatz her. Ich muss die Feinheiten nicht darstellen.

Der Ministerpräsident hat damals, ohne dass es im Gesetz steht oder protokolliert wurde, zugesagt, dass es eine Evaluierung geben wird. Diese Evaluierung ist offen. Diese Evaluierung haben wir durchgeführt. Diese Evaluierung ist von Wissenschaftlern begleitet worden. Das ging über die Frage, wie die Belastung von Polizeibeamtinnen und -beamten ist, wo die starke Belastung liegt. Nicht für alle war es das überraschende Ergebnis, dass man sagen kann, die Hauptbelastung lag im Bereich des Wechselschichtdienstes. Es war die Frage, wie man das ändern kann. Man kann eine bestimmte Wechselschichtdienstaltersstufe festlegen, bei der man in den Ruhestand treten kann. Das kann man abgestuft machen. Das wird mit dem Begriff Faktorisierung – ich sage das in Richtung der Zuhörerinnen und Zuhörer – dargestellt. Im Grunde genommen geht es um die Abstufung, wer eine bestimmte Zeit Schichtdienst gemacht hat, kann entsprechend in den Ruhestand gehen. Das beginnt mit 62 Jahren und wird dann rückwärts gerechnet bis zum 60. Lebensjahr. Ich denke, das ist in Ordnung.

Ich muss zugeben, die Frage der Lebenszeitkonten stellte eine Innovation dar. Wenn ich über die Lebenszeitkonten rede, dann kann ich hier anders verfahren. Allerdings muss man wissen, dass Lebenszeitkonten beinhalten, dass dies eine sehr weitgehende Erfassung der Tätigkeiten der Beamtinnen und Beamten beinhaltet. Es muss geprüft werden, ob Wechselschichtdienst geleistet wurde. Ist das richtig, dass andere belastende Dienste gemacht wurden? Ich bin der Meinung, man sollte sich einer solchen Innovation nicht verschließen. Da wir zugesichert haben, diese Veränderung zu evaluieren, bin ich der Meinung, dass man das aufnehmen kann. Wenn man es später durchdenkt, dann stellt man fest, dass es ein großer Aufwand ist. Irgendwann muss man mit etwas beginnen. Das ist vergleichbar mit dem Pensionsfonds, irgendwann muss man beginnen. Ich denke, das ist nicht unvernünftig.

Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD ist von unserer Seite, von denen, die Personalbewirtschaftung machen und sehen müssen, dass eine bestimmte Stärke der rheinland-pfälzischen Polizei, nämlich 9.000 Polizeibeamtinnen und -beamten, festgeschrieben ist, wichtig. Der Antrag der Fraktion der CDU ist weitergehend und geht auf eine Lebensalterszeit von unter 60 Jahren ein. Das bringt in der Folge eine öffentlich schwierige politische Diskussion mit sich. Diese Regelung ist sehr weitgehend. Um die Dienstfähigkeit der Beamtinnen und Beamten bzw. die Dienststärke zu erhalten, bin ich der Meinung, dass man diesen Weg nicht gehen kann.

Ich bedanke mich für die bisherigen Beratungen. Ich denke, mit diesem vorliegenden Gesetz gehen wir einen guten Schritt nach vorne, um in der Attraktivität des Berufsbeamtentums einen Schritt nach vorne zu kommen. Alle Verbände sind beteiligt worden. Es gibt unterschiedliche Einschätzungen. Grundsätzlich gibt es von allen, wenn auch mit Veränderungswünschen verbun

den, ein positives Votum. Ich bin ganz zufrieden mit dieser Entwicklung.

Ich bedanke mich für die Beratung.

(Beifall der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/5045 – ab. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthal- tungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der FDP abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/5042 –. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und CDU bei Stimmenthaltung der FDP angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksachen 15/4465/4523 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrages – Drucksache 15/5042 –. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der SPD und CDU bei Stimmenthaltung der FDP angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist das Gesetz mit den Stimmen der SPD und der CDU bei Stimmenthaltung der FDP angenommen.

Wir kommen zu den Entschließungsanträgen. Wer dem Entschließungsantrag der FDP – Drucksache 15/5041 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der FDP bei Stimmenthaltung der CDU abgelehnt.

Jetzt kommen wir zu dem Entschließungsantrag der CDU – Drucksache 15/5048 –. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Fraktion der FDP enthält sich, die Fraktion der SPD stimmt dagegen, und die Fraktion der CDU stimmt dem zu. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt.