Sie haben damals als CDU diesem Instrument nicht zugestimmt, waren skeptisch, haben jetzt allerdings mit Ihrem eigenen Antrag deutlich gemacht, dass auch der Richterwahlausschuss bei Ihnen angekommen ist.
Wir freuen uns auch, dass die Praxis den Richterwahlausschuss als absolut sinnvolles Gremium erachtet und deshalb auch weite Teile der Gesetzesnovelle mitträgt. Das hat die Anhörung deutlich ergeben.
Das betrifft im Wesentlichen die Verdopplung der Zahl der richterlichen Mitglieder, die Wählbarkeit von Richterinnen und Richtern aus allen Gerichtsbarkeiten, die Ausweitung der Entscheidungen auf Versetzungen und die analog zum Beamtenrecht getroffene Beurlaubungs- und Teilzeitregelung.
Meine Damen und Herren, ein lang gehegtes Anliegen der Richterschaft wird umgesetzt. Wir führen mit dem Änderungsantrag der Koalition die Direktwahl der richterlichen Mitglieder ein. Auch in der Anhörung hat sich doch deutlich gezeigt, dass die Richterschaft besonderen Wert auf eine direkte, unmittelbare Wahl legt. Bisher entscheidet der Landtag aus den vorgelegten Vorschlagslisten der Richterschaft. Nun nehmen wir uns als Parlament zurück und überlassen das Letztentscheidungsrecht den Betroffenen. Damit senden wir ein starkes Signal an die Richterinnen und Richter, dass wir das im Koalitionsvertrag genannte Ziel der Stärkung der dritten Gewalt ernsthaft umsetzen.
Sie haben das gestern im Ausschuss und heute in ähnlicher Form als Wahlkampfthema abgetan. Das bedauere ich sehr, weil Sie damit das Anliegen der Richterschaft konterkarieren. Unterstützung und Zustimmung zu diesem Vorschlag wäre sinnvoll gewesen. Das wäre besser, als Polemik und Abgründe zu beschreiben, die sich dadurch auftun. Ich denke, deshalb werden Sie dieser Forderung, auch der Richterschaft, nicht gerecht.
Wir stehen auch dazu, dass nicht alle Vorschläge und Wünsche aus der Praxis aufgenommen werden konnten. Da
hatte es die Opposition etwas einfacher. Das ist ein bisschen Wunschkonzert, was sich in Ihrem Gesetzentwurf wiederfindet.
Ein Gesetzentwurf der Regierung hat nämlich zwischen dem erklärten Ziel der Mitbestimmung einerseits und einer effektiven und flexiblen Personalbewirtschaftung andererseits abzuwägen. Deshalb ist es richtig, Versetzungsentscheidungen nur dann dem Richterwahlausschuss vorzulegen, wenn damit ein Beförderungsamt verbunden ist und wirklich eine Personalauswahl im Sinne einer Bestenauslese zu treffen ist. Alles andere führt nämlich nur zu einem: zu Zeitverlusten, zu längeren Vakanzen, und das ist wahrlich nicht im Sinne der Praxis.
Bei der Frage von Abstimmungen und Mehrheiten soll es bei der geübten Praxis bleiben. Enthaltungen sind zulässig, und für Entscheidungen reicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Was für die Verabschiedung eines Gesetzes in diesem Hause gilt, sollte auch für Entscheidungen des Richterwahlausschusses gelten.
Das Gleiche gilt für die Verlängerung der Lebensarbeitszeit, das Hinausschieben des Ruhestandseintritts. Auch hier lehnen wir die Forderung der CDU ab, dies auf zwei Jahre hinausschieben zu können, zum einen, weil die Praxisumfrage bei den Bundesländern deutlich gemacht hat, dass dies die Personalplanung, die Personalentwicklung erschwert
und sich zudem ebenfalls schwierig auf die Einstellung von Berufsnachwuchs auswirkt, weil es hier keine Ermessensregelung des Dienstherrn gibt, sondern eine Anspruchsregelung. Der Dienstherr hat also grundsätzlich nicht die Möglichkeit, eine Entscheidung zu treffen, sondern es liegt ein Anspruch vor.
Abschließend noch zur Übergangsregelung: Der Minister hat durch seine Prüfung noch einmal deutlich gemacht, dass diese Übergangsregelung hält und wir die Möglichkeit haben, durch die Ausarbeitung einer Rechtsverordnung rechtzeitig eine Wahl durchzuführen, sodass wir im nächsten Jahr in diesem Parlament über die Mitglieder im Richterwahlausschuss aus dem Parlament heraus entscheiden und dann auch durch die Direktwahl der Richterinnen und Richter das Gremium zusammenführen.
Herr Staatsminister Robbers, wir bedanken uns bei Ihnen und den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihres Hauses für ein sehr gutes und fortschrittliches Gesetz,
Vielen Dank. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Sippel, ich danke Ihnen als meinem Vorredner für die ausführlichen Erläuterungen zu einigen Aspekten des Gesetzes und erlaube mir, Ihre Aufmerksamkeit noch auf einige weitere zu lenken, die uns besonders wichtig sind. Verehrter Herr Kollege Wilke, ich darf Ihnen versichern, der beste Gesetzentwurf wird heute eine Mehrheit finden.
Der vorliegende Gesetzentwurf mit dem begleitenden Änderungsantrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stärkt die Stellung der Justiz, und er stärkt die Stellung des Richterwahlausschusses. Er enthält Verbesserungen für die Richterschaft und ist ein Schritt hin zu einer größeren Selbstständigkeit der Justiz.
Wir erweitern die Zuständigkeit des Richterwahlausschusses auch auf Versetzungsentscheidungen. Wir erhöhen die Anzahl der richterlichen Mitglieder, und wir ermöglichen der Richterschaft, ihre Vertreterinnen und Vertreter künftig direkt zu wählen.
Meine Damen und Herren, das erscheint auf den ersten Blick eine nur marginale Änderung, dennoch ist damit ein Paradigmenwechsel und eine Veränderung der Wertigkeiten verbunden. Das Parlament nimmt sich hier selbst in seiner Entscheidungsbefugnis zugunsten der Justiz zurück. Das ist eine Entscheidung, die wir sehr begrüßen.
Sehr geehrte Damen und Herren, verfassungsrechtliche Bedenken, die Herr Dr. Wilke geäußert hat – im Übrigen in nicht allzu großer Gefolgschaft –, sehen wir hier nicht, übrigens ebenso wenig wie keiner der angehörten Sachverständigen. Also führen Sie hier bitte keine Scheindebatte.
Die neu geschaffene Möglichkeit für Richterinnen und Richter, Teilzeitbeschäftigungen auch mit weniger als 50 % der Arbeitszeit auszuüben, ist eine sinnvolle Maßnahme, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
Würden wir Ihrem Gesetzentwurf folgen, hätten wir diese Regelungen nicht, meine Kollegen von der CDU.
Sie ist aber auch eine große Herausforderung für die Personalplanung und die Geschäftsverteilung. Ich danke den
Verantwortlichen in den Gerichten, dass sie sich dieser Herausforderung stellen wollen und es gerne tun.
Die CDU-Fraktion hat sich gegen eine Regelung ausgesprochen, den Richterwahlausschuss paritätisch mit Frauen und Männern zu besetzen, meine Damen und Herren. Unter allen Mitgliedern des Richterwahlausschusses gibt es derzeit nur eine einzige Frau. Einzig die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat für die beiden ihr zustehenden Sitze eine Frau und einen Mann benannt, meine Damen und Herren. Diese Zustände wollen wir nicht länger hinnehmen.
Es ist gut, dass sich die CDU mit ihrer Ablehnung der Geschlechtergerechtigkeit hier nicht durchsetzen konnte.
Das Gesetz ist ein Schritt hin zu einer größeren Selbstständigkeit der Justiz. Dieser Weg ist aber bei Weitem noch nicht zu Ende beschritten.
Zentrale Punkte bleiben noch weiter in der Diskussion. So ist der Richterwahlausschuss bei aller Weiterentwicklung – erst schimpft er, nun ist er weg, der Herr Baldauf – immer noch nur ein Gremium, das die Rechtmäßigkeit von Ernennungen kontrolliert. Eine echte Wahl, wie der Name suggeriert, haben die Mitglieder dort nicht.
Wir können uns hier gemeinsam mit der Neuen Richtervereinigung durchaus noch weitere Maßnahmen zur stärkeren Transparenz und zu einer größeren Selbstständigkeit der Justiz vorstellen. Forderungen nach einer Personalvertretung, vergleichbar der in der öffentlichen Verwaltung oder nach Personalsenaten nach österreichischem Vorbild, bleiben in der Diskussion.
Als Fazit ist festzustellen, das von der Landesregierung vorgelegte Gesetz ist ein gutes Gesetz und ein Schritt auf dem Weg in eine größere Selbstständigkeit der Justiz.
Unser Änderungsantrag zur Direktwahl der richterlichen Mitglieder ist ein weiterer Schritt auf diesem Weg.
Ich bitte Sie, diesen Weg auch weiter mit uns zu gehen und dem Gesetzentwurf der Landesregierung sowie unserem Änderungsantrag zuzustimmen.
Verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die beiden Gesetzentwürfe sind
im Rechtsausschuss in einer Sachverständigenanhörung intensiv besprochen worden. Diese Sachverständingenanhörung hat den Entwurf der Landesregierung in weiten Teilen bestätigt. Ich freue mich darüber und bin dankbar.
Im Übrigen habe ich sehr erfreut den Willen der CDUFraktion zur Kenntnis genommen, die Regelungen aus dem Regierungsentwurf zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zu Schadenersatzansprüchen ehrenamtlicher Richterinnen und Richter zu übernehmen. Das ist eine schöne Entwicklung.
Im Wesentlichen soll zunächst betreffend den Richterwahlausschuss das Mitentscheidungsrecht des Richterwahlausschusses in seiner Erweiterung auf Versetzungen in Beförderungsämter geregelt werden, bei denen eine Bestenauslese zu treffen ist. Mehr scheint wirklich nicht erforderlich und würde auch die Arbeitskraft derjenigen, die im Richterwahlausschuss ihre Arbeit machen, für die wir alle sehr dankbar sind, ein wenig zu sehr belasten.