Heiko Sippel

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Dr. Wilke, zunächst einmal möchte ich sagen, das war wieder sehr viel Vergangenheitsbewältigung. Es liegt aber im Wesen der Haushaltsberatungen, dass es um die Zukunft geht.
Zunächst einmal zeigt sich in Zeiten wie diesen einmal mehr, wie wertvoll ein funktionierender Rechtsstaat ist. Die Justiz in unserem Land beweist das Tag für Tag. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen gelingt es in hohem Maße, den Rechtsgewährungsanspruch der Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen, effektiv für unsere Sicherheit einzutreten und Dienstleistungen auf einem sehr hohen und guten Qualitätsniveau zu erbringen. Deshalb gebührt allen Angehörigen der Justiz in Rheinland-Pfalz ein herzliches Dankeschön und unsere Anerkennung.
Der Justizhaushalt macht mit 8,5 Millionen Euro rund 5 % des Landeshaushalts aus. Es entbindet ihn aber gleichwohl nicht, auf dem Weg zur Einhaltung der Schuldenbremse seinen Beitrag zu leisten und sparsam mit den Haushaltsmitteln umzugehen. Das galt und gilt nach wie vor auch für den Personaletat, der in diesem Einzelplan zwei Drittel der Ausgaben ausmacht.
Jetzt kann man als Opposition bei allen öffentlichen Auftritten und auch heute hier wieder mehr Stellen versprechen, quasi das Füllhorn öffnen. Das kann man sicherlich machen, weil man nicht die Verantwortung für das Ganze hat.
Was ich aber für völlig verantwortungslos finde, lieber Herr Kollege Dr. Wilke, ist Ihr Versuch, die Aufhebung von
Untersuchungshaftbeschlüssen per se mit Personalmangel und damit mit einem Organisationsverschulden des Dienstherrn zu begründen. Sie wissen sehr genau, dass es da immer wieder unterschiedliche Gründe gibt. Deshalb haben Sie auch die Sondersitzung am Freitag beantragt,
damit der Minister die Hintergründe erläutern kann. Das hält Sie aber dennoch nicht davon ab, heute diese Behauptungen – Frau Klöckner heute Morgen schon – aufzustellen, letztendlich mit dem Effekt, Menschen zu verunsichern. Das ist aus meiner Sicht verantwortungslos.
Herr Minister Robbers, Sie haben Wort gehalten. Schon gleich nach Ihrem Amtsantritt haben Sie zugesagt, sich um die Interessen der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zu kümmern. Das ist der Bereich in der Justiz mit der größten Personalunterdeckung. Sie ist deutlich größer als im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften.
Schon in diesem Jahr haben Sie zehn Anwärterstellen neu geschaffen, die wir 2016 im Haushalt nachvollziehen. 2016 folgen weitere 15 Anwärterinnen und Anwärter. Es sind 24,5 Stellen, die eigentlich wegfallen sollten. Diese Stellen bleiben bestehen.
Herr Dr. Wilke, das waren übrigens Stellen, die vom Landesrechnungshof als entbehrlich angesehen wurden. Sie folgen gelegentlich dem Landesrechnungshof sehr stringent.
Es ist gut, dass wir uns in diesem Punkt einig sind. Noch einmal: 24,5 Stellen wären weggefallen, die uns jetzt erhalten bleiben, plus den Anwärterstellen, die wir bereits jetzt mit Prüfungsabsolventinnen und -absolventen besetzen können und die wir dann nach einer sehr fundierten Ausbildung in drei Jahren mittelfristig als dauernde Stellen sichern werden.
Auf dem Rechtspflegertag vor Kurzem wurde diese Aufstockung sehr anerkannt. Sie bringt jetzt bereits und mittelfristig noch mehr Entlastung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger auch im Bereich der Amtsanwältinnen und Amtsanwälte.
Meine Damen und Herren, der ursprüngliche Haushaltsplanentwurf für den Einzelplan 05 sah zur Kompensation der Mehraufwendungen die Reduzierung von einer Stelle im Ministerbüro vor – diese Reduzierung wird auch erfolgen, wenn die Stelle nicht mehr besetzt ist – und darüber hinaus elf Richter- und Staatsanwaltschaftsstellen von insgesamt rund 1.200. Das ist schmerzlich, aber in Anbetracht der Notwendigkeiten bei den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, die in hohem Maß auch richterliche Aufgaben wahrnehmen und Gerichte entlasten, vertretbar gewesen. Auch vonseiten der Richterschaft gab es viele Signale des Verständnisses und der Solidarität.
Herr Justizminister, Sie haben gezeigt, dass eine flexible
Personalbewirtschaftung am Machbaren orientiert möglich ist, und zwar zunächst dadurch, dass Sie gesagt haben, es verbleiben drei Richterstellen für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, um zu sehen, wie sich die Zahl der Asylverfahren weiter bewegt und entwickelt, und dass wir Vorsorge treffen, um dort ausreichendes Personal zur Verfügung zu stellen. Sie haben nach den schrecklichen Ereignissen in Paris weiter gehandelt, indem Sie drei zusätzliche Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für den Staatsschutz und den Bereich Cybercrime vorgesehen haben. Das sind drei zusätzliche Stellen gegenüber dem Regierungsentwurf.
Es wurde doch nach Paris schnell klar, dass die Bedrohungslage auch für uns in Europa konkreter wird und sich die Menschen ernsthafte Sorgen machen. Deshalb war es richtig, dass die Erhöhung der Sicherheit als ganz vornehmliche und dringende Aufgabe gesehen wird und sich auch die Justiz darauf einstellt. Sie haben diese Entscheidung innerhalb von zwei Tagen getroffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, das haben Sie im Rechtsausschuss als zu schnell, unüberlegt und überhastet kritisiert.
Herr Minister, ich bin davon überzeugt, dass Ihnen der gegenteilige Vorwurf gemacht worden wäre, wenn Sie nur wenige Tage zugewartet hätten.
Meine Damen und Herren, darüber hinaus sorgen wir in Übereinstimmung mit dem Minister dafür, dass gegenüber dem Haushaltsentwurf fünf zusätzliche Richterstellen für die Verstärkung der Strafjustiz vorgesehen werden. Dort ist es eng. Es gibt sehr komplexe Verfahren insbesondere im Bereich Koblenz, die dort zu verhandeln sind. Sie binden Kräfte. Aber auch hier gilt klar eines zu unterstreichen.
Herr Minister, Sie haben bereits in der Vergangenheit immer dort schnell reagiert, wo es zusätzliche Bedarfe gab, gerade in Koblenz durch zusätzliche Stellen, die innerhalb weniger Tage geschaffen wurden und für Entlastung gesorgt haben.
In der Summe bleibt es bei 49,5 zusätzlichen Stellen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, ohne dass auf der anderen Seite Personal reduziert werden muss. Das ist ein schöner Erfolg des Haushalts 2016.
Herr Baldauf – er ist leider nicht da – hat uns im Ausschuss Schönfärberei vorgeworfen. Ich meine, das kann nur einer sagen, der sich in Schwarzmalerei gut auskennt.
Meine Damen und Herren, wir haben mit dem Landesjustizvollzugsgesetz ein sehr modernes Regelwerk auf den Weg gebracht und jetzt mit dem Jugendarrestvollzugsgesetz komplettiert. Wir haben mit dem Resozialisierungsgedanken das Übergangsmanagement verstärkt, um Gefangene auf ein möglichst straffreies Leben nach der Haft vorzubereiten. Das dient nicht zuletzt unserer aller Sicherheit.
Mit der Reform der Sozialen Dienste haben wir einen weiteren Meilenstein gesetzt und die Zusammenarbeit der Dienste optimiert. Das vorliegende Gesetz über den So
zialdienst in der Justiz schließt eine Regelungslücke und schafft die rechtlichen Grundlagen für den Datentransfer zwischen den Sozialen Diensten und der Justiz. Das findet unsere Zustimmung.
Wir freuen uns, dass es im Strafvollzug gelungen ist, trotz des Rückgangs der Gefangenenzahlen – die Zahlen gehen kontinuierlich Jahr für Jahr zurück – das Personal zu halten. Das ist eine wichtige Entscheidung. Es gibt in einzelnen Einrichtungen höhere Krankenstände. Das müssen wir ernst nehmen. Deshalb geben wir auch hier unsere Zustimmung zu dem Ansatz des betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Hier gehen wir in der Justiz neue Wege. Das ist insbesondere für den Strafvollzug, aber für die Justiz insgesamt von großer Bedeutung. Wir sollten im Strafvollzug über eine Entlastung nachdenken, gerade was die Ersatzfreiheitsstrafen anbelangt. Wir sollten wirklich prüfen, ob es Alternativen gibt, weil diese sehr viel Personal gerade in der Vollzugsplanung binden.
Das Recht wird nicht nur dort geschaffen und geschützt, wo Recht gesprochen wird. Der Opferschutz in RheinlandPfalz nimmt traditionell einen hohen Stellenwert ein. Neben den Täterarbeitseinrichtungen, der Straffälligenhilfe und der Täter-Opfer-Hilfe sind es vor allem die Häuser des Jugendrechts, die durch eine enge Kooperation von Jugendhilfe, Polizei und Justiz eine schnelle und zielgenaue Reaktion auf Straftaten Jugendlicher ermöglichen. Wir sind sehr froh und dankbar, dass es jetzt gelungen ist, in allen Oberzentren des Landes – jetzt auch in Koblenz – Häuser des Jugendrechts einzurichten. Das ist ein Erfolgsmodell.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die nächsten Jahre werden weiter große Aufgaben mit sich bringen, wie die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs.
Herr Dr. Wilke, wir sind schon längst dabei. Es nicht so, dass wir bei null anfangen. Die Fachgerichtsbarkeiten sind längst soweit. Es wird die E-Akte kommen. Die Justiz wird sich stark verändern. Das Datenbankgrundbuch wird weitere Herausforderungen für die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger mit sich bringen. Auch da hat der Minister angedeutet, dass er dafür sorgen wird, den entsprechenden Personaleinsatz zu generieren.
Bei alledem gilt es, die bürgernahe Justiz zu bewahren und eher an die Struktur der Aufgabenzuschnitte als zuvorderst an die Struktur der Standorte zu gehen.
Abschließend darf ich feststellen: Wir haben eine gut funktionierende Justiz. Das merkt man allein im Bundesvergleich. Unsere Gerichte liegen, was die Kürze der Verfahrensdauern anbelangt, immer in den Spitzenfeldern. Das ist auch ein Grund zur Zufriedenheit und ein Grund, ein herzliches Dankeschön allen Beteiligten zu sagen.
Der vorliegende Haushalt findet unsere Zustimmung genauso wie das Rechtsbereinigungsgesetz zur Rechtsklar
heit und zur Rechtsvereinfachung.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Zum Thema Verbraucherschutz wird Frau Kollegin Simon Ausführungen machen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In Würde leben, in Würde sterben. – Dieser Leitspruch muss für unsere freiheitliche humane Gesellschaft uneingeschränkt gelten. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie hängt nicht von seinen Fähigkeiten, seiner Gesundheit oder Lebenssituation ab. Was bedeutet das aber für unseren Rechtsrahmen, den der Staat zu setzen hat, wenn es um das Recht des Einzelnen geht, frei über die letzte Phase des Lebens zu bestimmen? Inwieweit kann das Recht auf Selbstbestimmung mit der Verpflichtung des Staates, Leben zu schützen und die körperliche Unversehrtheit zu gewährleisten, in Einklang gebracht werden?
Meine Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass wir es mit dem Recht allein nicht schaffen, eine befriedigende Antwort auf ein Sterben in Würde zu geben.
Menschen in der letzten Lebensphase brauchen vor allem Zuwendung, Begleitung, Schmerzlinderung und Trost. Deshalb finde ich es persönlich sehr folgerichtig, dass die beiden vorliegenden Anträge sich zuallererst mit diesem Aspekt, konkret mit der Verbesserung der palliativen Versorgung und Hospizarbeit befassen. Die Erfahrung zeigt doch aus vielen Studien, dass eine gute Versorgung die Angst der Menschen mildern kann und den Suizidwunsch in vielen Fällen entkräftet. Darum muss es gehen.
Ich halte den aktuellen Rechtsrahmen in unserem Land für gut ausgeprägt und ausgewogen. In § 216 des Strafgesetzbuches ist das Töten auf Verlangen – das haben Sie soeben angesprochen – unter Strafe gestellt. Es gibt einen breiten gesellschaftlichen Konsens hierüber, dass die aktive Sterbehilfe auch künftig verboten bleiben muss.
Die passive und indirekte Sterbehilfe steht dagegen nicht unter Strafe. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat in sehr wegweisenden Urteilen den Rahmen hierzu gesetzt.
Mit dem Patientenverfügungsgesetz aus dem Jahr 2009 wurde darüber hinaus das Recht auf Selbstbestimmung gestärkt. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach darüber geurteilt, dass der verfügte oder der gesicherte und mutmaßliche Wille des Patienten zu achten ist.
Die Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung sind aus meiner Sicht immer noch nicht hinreichend bekannt, und es gibt nach wie vor in der Bevölkerung Rechtsunsicherheit, wie diese wasserdicht erstellt werden können.
Darüber hinaus ist vielfach auch nicht bekannt, dass eine Patientenverfügung sehr individuell ausgestaltet werden kann und es deshalb nicht sein muss, nur ein Formular anzukreuzen, sondern man sehr klar seine eigenen Wünsche darin formulieren kann. Das gilt auch für die Angehörigen, die Bedenken haben, ob sie den mutmaßlichen Willen in einem konkreten Fall zweifelsfrei durchsetzen können. Hier gilt es aus meiner Sicht, mehr Information und mehr Beratung anzubieten.
Meine Damen und Herren, die Beihilfe zum Suizid steht genauso wie der Suizidversuch nicht unter Strafe, soweit die Tatherrschaft bei dem Sterbenden verbleibt, er also die Verantwortung für seinen Tod selbst in der Hand behält.
Zu begrüßen ist es, dass sich das ärztliche Standesrecht in Rheinland-Pfalz nicht über die gesetzliche Realität erhebt und hinwegsetzt und damit Ärztinnen und Ärzte in eine Zwangslage bringt.
Fazit also, um den Menschen die Angst vor einem würdelosen Sterben zu nehmen, sollten wir mehr auf Hilfe setzen, weniger auf die Verschärfung des Strafrechts.
In einem Fall halte ich persönlich eine Anpassung des Strafrechts für geboten, und zwar im Hinblick auf die geschäftsmäßige und organisierte Förderung der Selbsttötung. Mit der Würde des Sterbens ist eine geschäftsmäßige Organisation, die dann quasi zur Normalität des assistierten Suizids beitragen würde, aus meiner Überzeugung heraus nicht vereinbart. Die Suizidbeihilfe muss sich auf tragische Ausnahmefälle beschränken. Die Gefahr der Normalisierung könnte Menschen unter Druck setzen, die sich als Last für andere empfinden und deshalb ihrem Leben ein Ende setzen wollen, weil sie eben nicht die Kraft dazu haben, ihr selbstbestimmtes Recht durchzusetzen.
Insoweit habe ich persönlich große Sympathie für den fraktionsübergreifenden Gruppenantrag der Abgeordneten Kerstin Griese und Michael Brand, der von 210 Abgeordneten im Deutschen Bundestag unterstützt wird. Er gilt als Weg der Mitte, der so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig an der momentanen Rechtslage ändert.
Meine Damen und Herren, ich bin dankbar, dass wir diese Debatte in diesem Hause führen konnten. Wenn wir es geschafft haben, einen kleinen Beitrag dazu zu leisten, das Thema Sterben etwas aus der Tabuzone zu holen und Wege für mehr Mitmenschlichkeit in einer sorgenden Gesellschaft aufzuzeigen, dann glaube ich, hat sich diese Debatte allemal gelohnt.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach einer intensiven Vorbereitung, einer Evaluierung mit weitreichender Praxisbefragung, mehrfachen Beratungen im Rechtsausschuss mit einer Anhörung wird die Novellierung des Landesrichtergesetzes in der Fassung des Regierungsentwurfs heute beschlossen. Mit dem neuen Gesetz stärken wir die Mitbestimmung und parlamentarisch kontrollierte Selbstverwaltung der Justiz. Wir erhöhen die Transparenz von Personalentscheidungen, und wir fördern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Richterinnen und Richter. Deshalb ist es heute eine gute Botschaft an die rheinlandpfälzische Justiz.
Fakt ist, der Richterwahlausschuss hat sich in den letzten elf Jahren bewährt.
Sie haben damals als CDU diesem Instrument nicht zugestimmt, waren skeptisch, haben jetzt allerdings mit Ihrem eigenen Antrag deutlich gemacht, dass auch der Richterwahlausschuss bei Ihnen angekommen ist.
Wir freuen uns auch, dass die Praxis den Richterwahlausschuss als absolut sinnvolles Gremium erachtet und deshalb auch weite Teile der Gesetzesnovelle mitträgt. Das hat die Anhörung deutlich ergeben.
Das betrifft im Wesentlichen die Verdopplung der Zahl der richterlichen Mitglieder, die Wählbarkeit von Richterinnen und Richtern aus allen Gerichtsbarkeiten, die Ausweitung der Entscheidungen auf Versetzungen und die analog zum Beamtenrecht getroffene Beurlaubungs- und Teilzeitregelung.
Meine Damen und Herren, ein lang gehegtes Anliegen der Richterschaft wird umgesetzt. Wir führen mit dem Änderungsantrag der Koalition die Direktwahl der richterlichen Mitglieder ein. Auch in der Anhörung hat sich doch deutlich gezeigt, dass die Richterschaft besonderen Wert auf eine direkte, unmittelbare Wahl legt. Bisher entscheidet der Landtag aus den vorgelegten Vorschlagslisten der Richterschaft. Nun nehmen wir uns als Parlament zurück und überlassen das Letztentscheidungsrecht den Betroffenen. Damit senden wir ein starkes Signal an die Richterinnen und Richter, dass wir das im Koalitionsvertrag genannte Ziel der Stärkung der dritten Gewalt ernsthaft umsetzen.
Sie haben das gestern im Ausschuss und heute in ähnlicher Form als Wahlkampfthema abgetan. Das bedauere ich sehr, weil Sie damit das Anliegen der Richterschaft konterkarieren. Unterstützung und Zustimmung zu diesem Vorschlag wäre sinnvoll gewesen. Das wäre besser, als Polemik und Abgründe zu beschreiben, die sich dadurch auftun. Ich denke, deshalb werden Sie dieser Forderung, auch der Richterschaft, nicht gerecht.
Wir stehen auch dazu, dass nicht alle Vorschläge und Wünsche aus der Praxis aufgenommen werden konnten. Da
hatte es die Opposition etwas einfacher. Das ist ein bisschen Wunschkonzert, was sich in Ihrem Gesetzentwurf wiederfindet.
Ein Gesetzentwurf der Regierung hat nämlich zwischen dem erklärten Ziel der Mitbestimmung einerseits und einer effektiven und flexiblen Personalbewirtschaftung andererseits abzuwägen. Deshalb ist es richtig, Versetzungsentscheidungen nur dann dem Richterwahlausschuss vorzulegen, wenn damit ein Beförderungsamt verbunden ist und wirklich eine Personalauswahl im Sinne einer Bestenauslese zu treffen ist. Alles andere führt nämlich nur zu einem: zu Zeitverlusten, zu längeren Vakanzen, und das ist wahrlich nicht im Sinne der Praxis.
Bei der Frage von Abstimmungen und Mehrheiten soll es bei der geübten Praxis bleiben. Enthaltungen sind zulässig, und für Entscheidungen reicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Was für die Verabschiedung eines Gesetzes in diesem Hause gilt, sollte auch für Entscheidungen des Richterwahlausschusses gelten.
Das Gleiche gilt für die Verlängerung der Lebensarbeitszeit, das Hinausschieben des Ruhestandseintritts. Auch hier lehnen wir die Forderung der CDU ab, dies auf zwei Jahre hinausschieben zu können, zum einen, weil die Praxisumfrage bei den Bundesländern deutlich gemacht hat, dass dies die Personalplanung, die Personalentwicklung erschwert
und sich zudem ebenfalls schwierig auf die Einstellung von Berufsnachwuchs auswirkt, weil es hier keine Ermessensregelung des Dienstherrn gibt, sondern eine Anspruchsregelung. Der Dienstherr hat also grundsätzlich nicht die Möglichkeit, eine Entscheidung zu treffen, sondern es liegt ein Anspruch vor.
Abschließend noch zur Übergangsregelung: Der Minister hat durch seine Prüfung noch einmal deutlich gemacht, dass diese Übergangsregelung hält und wir die Möglichkeit haben, durch die Ausarbeitung einer Rechtsverordnung rechtzeitig eine Wahl durchzuführen, sodass wir im nächsten Jahr in diesem Parlament über die Mitglieder im Richterwahlausschuss aus dem Parlament heraus entscheiden und dann auch durch die Direktwahl der Richterinnen und Richter das Gremium zusammenführen.
Herr Staatsminister Robbers, wir bedanken uns bei Ihnen und den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihres Hauses für ein sehr gutes und fortschrittliches Gesetz,
dem wir zusammen mit unserem Änderungsantrag gern zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ja, Cybercrime, die Computerkriminalität, hat sich binnen weniger Jahre zu einer echten Herausforderung für die Verbrechensbekämpfung und die Strafverfolgung entwickelt. Gerade im Bereich der Computersabotage, bei der Täuschung im Rechtsverkehr sowie beim Ausspähen und Abfangen von Daten steigen die Fallzahlen kontinuierlich, und der entstandene Schaden ist massiv. Die Zahl stimmt: über 20 % der Deutschen wurden bereits Opfer von digitalem Identitätsdiebstahl, also der unrechtmäßigen Verwendung von Zugangsdaten insbesondere im Bereich des OnlineBanking oder des Cloud-Computing.
Das Tatmittel Internet wird nach dem Bundeslagebild des Bundeskriminalamtes mittlerweile bei der Begehung von etwa 260.000 Straftaten bundesweit eingesetzt. Davon betroffen sind Privatpersonen vor allem durch die Varianten des Phishings, aber auch öffentliche Stellen und zunehmend die Unternehmen im Land. Hackerangriffe legen Fernsehkanäle lahm, spähen Millionen von E-MailAdressen aus oder greifen länderübergreifende Computersoftware an, wie zuletzt bei den Kfz-Zulassungsstellen. Das sind die Dimensionen von Cybercrime, die heute bereits Realität sind.
Meine Damen und Herren, dabei werden die Täter immer einfallsreicher, professioneller, internationaler, vernetzter. Sie nutzen die Anonymität des Internets und die Schwachstellen in der Computersicherheit gnadenlos aus. – Insoweit, Herr Baldauf, stimme ich Ihrer Analyse zu, dass das Phänomen der Cyberkriminalität in der Arbeit von Polizei und Justiz eine immer größere Rolle einnimmt.
Ihre Schlussfolgerung allerdings, die sich auf mehr Personal reduziert, springt zu kurz und verkennt, dass die Landesregierung längst gehandelt hat.
Die Sicherheits- und Justizbehörden müssen der Täterseite mit der zumindest gleichen Professionalität und einer noch besseren Verzahnung entgegentreten. Genau das geschieht in Rheinland-Pfalz. Im Bereich des Landeskriminalamtes wurde mit dem Dezernat 47 die Zentralstelle Cybercrime eingerichtet, die neben der Ermittlung, der Analyse und der Abwehr von Straftaten auch die systematische anlassunabhängige Recherche nach strafbaren
Inhalten im Netz, etwa im Hinblick auf extremistische Umtriebe oder Kinderpornografie, vornimmt. Das Dezernat ist Anlaufstelle und mittlerweile d a s Kompetenzzentrum für öffentliche und private Stellen sowie für die Wirtschaft im Land.
Hinzu kommen die Unterstützungskommissariate – das haben Sie gesagt – bei den Polizeipräsidien und die intensive Vermittlung des Themas Cybercrime bereits in der Ausbildung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten.
Meine Damen und Herren, wichtig ist der Wissenstransfer zwischen der Praxis, der Polizei, der Justiz und den Hochschulen. Deshalb ist die Kooperationsvereinbarung mit der Hochschule Worms sehr zu begrüßen. Auch hier wurde der Wissenstransfer auf eine neue Grundlage gestellt.
Herr Baldauf, das Innenministerium hat mehrfach deutlich gemacht, dass die im Sicherheitspaket vorgesehenen Stellenzuwächse – wie angekündigt – sukzessive vorgenommen werden, und zwar in diesem und darüber hinaus noch im nächsten Jahr. Dies wird auch ohne Ihren Antrag so umgesetzt, der deshalb in diesem Punkt absolut ins Leere greift.
Es ist auch nicht möglich, alle Neueinstellungen im Handumdrehen vorzunehmen. Wir brauchen nämlich nicht nur IT-Fachkräfte, wir brauchen die besten Spezialisten in diesem Bereich. Diese fallen in einem hart umkämpften Markt in einem anderen Gehaltsgefüge in der freien Wirtschaft nicht vom Himmel.
Meine Damen und Herren, für die Justiz gilt das Gleiche. Mit der eingerichteten Landeszentralstelle Cybercrime bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und entsprechenden Fachstellen in nahezu allen Landesjustizverwaltungen ist auch hier ein hohes Maß an Spezialisierung und Professionalisierung erfolgt. Die Stellenzuweisung mit zwei Dezernenten der Generalstaatsanwaltschaft wird zunächst als angemessen beurteilt. Das hat Herr Minister Professor Dr. Robbers im Rechtsausschuss gesagt. Es werden der zukünftige Geschäftsanfall und der Personalbedarf weiter geprüft und, wenn nötig, auch angepasst. Es gibt also keinen Grund, ohne weitere valide Daten einen Stellenzuwachs zu fordern. Das ist schon ein bisschen Aktionismus und hilft uns in der Sache nicht weiter.
Meine Damen und Herren, Ihr Antrag geht auf viele Dinge, die ebenfalls ganz wichtig wären, wie die Steigerung der Medienkompetenz in der Bevölkerung beispielsweise, und auf andere Herausforderungen nicht ein.
Deshalb sehen wir den Nachholbedarf eher in Ihrem Antrag und weniger bei der Landesregierung. Dort gibt es keinen Nachholbedarf. Dort wurden die Hausaufgaben gemacht. Deswegen werden wir Ihrem Antrag auch nicht
zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Sozialen Dienste in der rheinland-pfälzischen Justiz leisten eine hervorragende Arbeit mit hohem persönlichen Einsatz und mit großer Sachkenntnis. Sie verdienen deshalb unseren Dank und unsere Anerkennung.
Sie arbeiten daran, Straftäter durch Resozialisierung und, wenn nötig, durch Kontrolle bei einem straffreien Leben zu unterstützen. Dies dient nicht zuletzt dem Sicherheitsinteresse unserer Bevölkerung und ist praktizierter Opferschutz.
Mit der Neuregelung unserer Strafvollzugsgesetze haben wir den Schwerpunkt klar auf das Thema Übergangsmanagement gelegt. Es muss frühzeitig alles getan werden, dass Straftäter und Haftentlassene wieder in der Gesellschaft Fuß fassen und die Rückfallgefahr reduziert wird.
Die Sozialen Dienste innerhalb der Justizvollzugsanstalten und die ambulanten Dienste außerhalb der Einrichtungen müssen enger verzahnt werden. Genau das war der Ansatzpunkt für den Reformgedanken im Koalitionsvertrag, übrigens, Herr Dr. Wilke, kein rheinland-pfälzischer Sonderweg; das Thema der Reform der Sozialen Dienste wird in vielen Bundesländern intensiv diskutiert. Gerade vor dem Hintergrund des Kooperationsgedankens gibt es sehr unterschiedliche Wege. Es gibt Bundesländer, die die Dienste zusammengelegt haben, und es gibt andere Bundesländer, die eine enge Kooperation beschließen. Wir in RheinlandPfalz haben uns ebenfalls aufgemacht, die Kooperation und das Miteinander weiter zu verbessern.
Es war legitim, im Rahmen der eingerichteten Arbeitsgruppe und Unterarbeitsgruppen verschiedene Modelle auch aus anderen Bundesländern zu diskutieren. Eine Reformdiskussion setzt voraus, dass man solches bewegt, miteinander bespricht und man nicht von vornherein den Königsweg hat. Deshalb auch an dieser Stelle ein Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizministerium, namentlich Frau Lutzebäck von der Stabsstelle, die diesen Prozess über einen langen Zeitraum begleitet hat.
Danke an die Betroffenen und Bediensteten, die sich sehr konstruktiv und klar in diesen Reformprozess eingebracht haben. Es gab Mitsprache und Beteiligung.
Neben der intensiven Arbeit in den Arbeitsgruppen wurde eine sehr umfangreiche Praxisbefragung durchgeführt, die genauso wie die Anhörung im Rechtsausschuss ein Ergebnis für uns gebracht hat. Ja, die Betroffenen sehen selbst einen Reform- und Verbesserungsbedarf gerade
im Hinblick auf die engere Zusammenarbeit der Sozialen Dienste.
Auch wenn andere Organisationsstrukturen aufgrund der Gespräche in den Arbeitsgruppen denkbar gewesen wären, bringt das Justizministerium jetzt eine Reform auf den Weg, die die Zustimmung der Betroffenen findet. Das ist gut so.
Sie wissen aber auch, dass ohne Zutun der CDU bereits Staatsminister Jochen Hartloff vieles an Entscheidungsvorschlägen auf den Weg gebracht hat, die aus den Gesprächen mit den Betroffenen resultieren. Sie, Herr Staatsminister Professor Dr. Robbers, haben eines deutlich gemacht: Es geht Ihnen weniger um die Reform der Organisationsstruktur, sondern vielmehr um die Reform der Aufgabenwahrnehmung, um die Effektivität der Aufgabenwahrnehmung. Nichts ist so gut, dass man es nicht verbessern könnte.
Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass wir heute zu einem gemeinsamen Antrag gekommen sind. Es ist in der Tat so, dass wir in den letzten Monaten sehr sachlich miteinander zusammengearbeitet haben. Das ist im Interesse der Betroffenen. Wir haben kein Interesse daran, dass dieses Thema parteipolitisch als Zankapfel gesehen wird. Deshalb ist es schade, dass Sie das Nachkarten in dieser Frage nicht lassen konnten, Herr Dr. Wilke.
Es ist kein Thema, aus dem man parteipolitisch Kapital schlagen kann.
Es ist dennoch gut, dass sich alle Seiten aufeinander zu bewegt haben. Die fraktionsübergreifende Übereinstimmung ist ein starkes Signal an die Betroffenen, dass wir einerseits die wertvolle Arbeit anerkennen, die hohe Leistungsfähigkeit der Betroffenen, und dass wir andererseits den Erhalt der bewährten Strukturen unterstützen, wie die Trennung von Gerichtshilfe und Bewährungshilfe und die Beibehaltung des Sprechermodells.
Dazu gehört, dass wir Ja sagen zu den erforderlichen Veränderungen in der Aufgabengestaltung, beispielsweise in der Führungsaufsicht. Es ist sehr wichtig, dass wir vor dem Hintergrund komplexer werdender Delikte die Standorte konzentrieren und die Arbeit spezialisieren sowie die Führungsaufsicht um eine sozialpädagogische, sozialarbeiterische Komponente ergänzen. Es ist gut, dass wir die Fachaufsicht im Justizministerium an einer Stelle bündeln und dass wir den Datentransfer zwischen den Diensten verbessern und hierzu datenschutzrechtliche Grundlagen legen.
Meine Damen und Herren, die Arbeit und die Diskussionen zur Reform haben sich gelohnt. Wir schaffen die Voraussetzungen, dass die Sozialen Dienste künftig noch effektiver als bisher zusammenarbeiten und im Sinne unseres Rechtsstaates weiter erfolgreich wirken.
Danke schön.
Frau Ministerin, wie bewerten Sie die wirtschaftliche Situation des Landes in Bezug auf den Außenhandel?
Ein weiterer Komplex der Umfrage ist die Frage der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Wie bewerten Sie die Umfrage im Hinblick auf zu erwartende Impulse?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will mich gerne mit dem Gesetzentwurf und weniger mit der Vergangenheit befassen.
Mit diesem Entwurf zur Änderung des Landesrichtergesetzes unterstreicht die Landesregierung nämlich die
Absicht, die parlamentarisch kontrollierte Selbstverwaltung der dritten Gewalt weiter zu stärken.
Frau Schneider, die Justiz in diesem Land genießt hohes Ansehen und Vertrauen, deshalb ist die erweiterte Einbindung von Richterinnen und Richtern in die Entscheidungsprozesse des Richterwahlausschusses nicht zuletzt auch ein Ausdruck der Wertschätzung für deren Arbeit.
Es geht aber auch um Mitbestimmung, Transparenz und deshalb auch um mehr Demokratie.
Herr Baldauf, ja, der Gesetzentwurf hat Zeit in Anspruch genommen. Das ist völlig klar, es hat eine Evaluierung stattgefunden, die Praxisbefragung war sehr umfangreich,
und es erfolgte die Anpassung an die Regelungen des Landesbeamtengesetzes, gerade im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Ausweitung von Teilzeitmöglichkeiten, die Ausweitung der Beurlaubungszeiträume.
Es war sinnvoll, die entsprechende Gesetzgebung des Landesbeamtengesetzes abzuwarten.
Wenn wir über Mitbestimmung reden – das wollen wir hier ermöglichen –, dann war es auch sinnvoll abzuwarten, bis die Verbände, die Interessenvertretungen aus den Fachgerichtsbarkeiten ihre Stellungnahmen abgeben konnten; denn sie haben gerade darum gebeten, noch einmal abzuwarten, bis alle Stellungnahmen eingehen.
Wir reden nicht nur über Mitbestimmung, sondern wir haben es auch so gemacht. Das ist gut so.
Meine Damen und Herren, die Ergebnisse der Praxisbefragung zeigen, dass die Stärkung des Richterwahlausschusses als Organ der Mitentscheidung bei richterlichen Personalentscheidungen begrüßt wird. Die Arbeit des Richterwahlausschusses wird mittlerweile anerkannt. Das hat mittlerweile auch die CDU-Fraktion eingesehen,
nachdem sie vor zehn Jahren den Richterwahlausschuss noch abgelehnt hat. Im letzten Jahr hat sie schließlich dazu einen Gesetzentwurf eingebracht, der in vielen Teilen mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung übereinstimmt.
Herr Baldauf, deshalb kann ich Ihre grundsätzliche Kritik an dem Gesetzentwurf nicht verstehen, weil doch einiges konsensual zu sein scheint.
Es waren aber auch inhaltliche Punkte, die uns dazu bewogen haben, Ihren Entwurf im letzten Jahr abzulehnen. Sie haben beispielsweise eine Ausdehnung der Mitwirkung des Richterwahlausschusses auf alle Versetzungsentscheidungen vorgesehen, auch wenn es nicht um die Besetzung von Beförderungsämtern geht und nur eine Bewerbung vorliegt. Das Einzige, was wir dadurch erreicht hätten, wäre ein Zeitverlust gewesen, um eine vakante Stelle neu zu besetzen.
Wenn Sie die Praxisbefragung dazu noch einmal explizit lesen, wird Ihnen klar, es wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass alles getan werden soll, Besetzungsverfahren zügig durchzuführen. Deshalb ist es auch richtig, dass in einfachen Verfahren auch das schriftliche Verfahren in Zukunft möglich sein soll. Auch hierzu gibt es unsere Zustimmung.
Wir begrüßen die Erhöhung der Zahl der ständigen und nicht ständigen richterlichen Mitglieder im Richterwahlausschuss unter Beibehaltung der Mehrheit auf der Abgeordnetenseite. Das ist Ausfluss des Demokratieprinzips und wird gesetzlich so gefordert. Wir begrüßen die Ausweitung der Wählbarkeit der ständigen richterlichen Mitglieder auf die Fachgerichtsbarkeiten. Auch das ist ein Fortschritt.
Wir begrüßen die Ausweitung der Mitentscheidungsrechte auf Versetzungen in Beförderungsämter.
Wir begrüßen auch den Appell, beim Aufstellungsverfahren der Vorschlagslisten für die Wahl der richterlichen Mitglieder auf die Geschlechterparität zu achten. Frauen sind im Richterwahlausschuss – so war es in der Vergangenheit, so ist es auch aktuell – stark unterrepräsentiert.
Wir begrüßen auch eine flexiblere Vertretungsregelung für die Abgeordneten. Auch das ist sicherlich etwas, was unsere gemeinsame Unterstützung findet.
Meine Damen und Herren, wir halten es darüber hinaus für richtig, dass Entscheidungen auch künftig mit relativer Stimmenmehrheit getroffen werden. Das entspricht der grundsätzlichen demokratischen Praxis.
Ich sehe keinen Grund, warum wir hier abweichen sollten, zumal es eine noch stärkere Pluralität im Richterwahlausschuss durch die veränderte Zusammensetzung geben wird und eben keine Dominanz der Abgeordneten entsprechend der Parlamentsmehrheit.
Deshalb kann ich im Ergebnis festhalten, dass uns ein sehr gelungener Entwurf vorliegt. Wir verschließen uns dem Wunsch nach einer Anhörung natürlich nicht. Es ist durchaus sinnvoll, gemeinsam im Ausschuss darüber zu reden und nach Möglichkeit Wege für eine Verständigung im Interesse der Justiz zu suchen.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will mit einem Zitat beginnen, ein Zitat von Bischof Wolfgang Huber, dem früheren Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland. Ich zitiere: „Wir alle sollten Sterbenden so beistehen, dass der Wunsch, getötet zu werden oder sich selbst zu töten, gar nicht erst aufkommt.“
Meine Damen und Herren, Sterben ist eine essenzielle Frage unseres Lebens. Es ist gut, dass wir darüber eine offene Debatte führen. Das Thema wurde allzu lange tabuisiert.
Dies vorweg: Ich halte den Rechtsrahmen in unserem Land für ausreichend. Wir haben im Strafgesetzbuch eine Strafrechtsnorm in § 216, der das Töten auf Verlangen unter Strafe stellt. Schutzzweck des § 216 ist einerseits der umfassende Lebensschutz, andererseits aber auch die Verhinderung der Sterbehilfe, soweit der Suizident die Tatherrschaft nicht mehr hat, also den letzten todbringenden Schritt nicht mehr selbst ausübt, auch aktive Sterbehilfe genannt.
Es ist weitgehend unstrittig, dass diese Strafrechtsnorm sinnhaft und notwendig ist. Darüber gibt es breiten Konsens in unserer Gesellschaft.
Es ist auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Rechtsprechung die gesetzlichen Grundlagen weiter ausgeprägt hat. Sie hat in wesentlichen Urteilen zum Thema passive und indirekte Sterbehilfe den Rechtsrahmen gesetzt und das Selbstbestimmungsrecht von Patientinnen und Patienten gestärkt.
Wegweisend dazu war das dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts, bekannter als Patientenverfügungsgesetz, aus dem Jahre 2009. In mehreren Urteilen hat der Bundesgerichtshof danach klargestellt, dass der verfügte oder der gesicherte mutmaßliche Wille der Patientinnen und Patienten, auf lebensverlängernde oder lebenserhaltende Maßnahmen verzichten zu wollen, zu achten sei.
Für die passive und indirekte Sterbehilfe gilt in unserem Land Straffreiheit. Die Achtung der Selbstbestimmung äußert sich auch darin, dass der Suizid bzw. der Suizidversuch straffrei bleibt. Etwas anderes gilt allerdings für das Standesrecht, das in den Bundesländern unterschiedlich ausgeprägt ist und es den Ärztinnen und Ärzten zumindest in einigen Bundesländern dieses Landes verbietet, Beihilfe zum Suizid zu leisten.
Deshalb glaube ich, dass in dieser Diskussion auch die Einbeziehung der Ärzteschaft notwendig ist und Ärztinnen und Ärzte sich dieser Gesamtdiskussion stellen. Ich denke, wir sollten die Regelungshoheit bei den berufsständischen Vertretungen belassen und gesetzlich nicht einwirken.
Es gibt an dieser Stelle Vorschläge, das Bürgerliche Gesetzbuch zu ändern. Ich glaube, es muss Aufgabe der Selbstverwaltung, der berufsständischen Vertretung sein, diesen Diskussionsprozess jetzt in Gang zu bringen.
Meine Damen und Herren, ich respektiere die Auffassung von Befürwortern einer weiteren Liberalisierung zur Erweiterung der Möglichkeiten der Sterbehilfe in engen Grenzen. Ich verstehe es, dass man den Gestaltungswillen des Lebens und des Sterbens bis zum Schluss bei dem Einzelnen belassen will.
Allerdings mache ich mir diese Auffassung nicht zu eigen. Dem Recht auf Selbstbestimmung steht der strenge grundrechtliche Schutz des Lebens entgegen, der dem Staat eine Schutzpflicht auferlegt.
Neben den rein rechtlichen Aspekten geht es mir aber auch um den moralisch-ethischen Ansatz, der zugegebenermaßen immer subjektiv bleiben muss und auch von der eigenen Grundeinstellung geprägt ist, dem christlichen Menschenbild etwa.
Sterben gehört zum Leben. Das ist eine Binsenweisheit, aber es besteht die Gefahr, dass dies immer wieder verdrängt wird. Sterbende brauchen Nähe, Begleitung, Schmerzlinderung und ein Umfeld der Geborgenheit. Deshalb sehe ich es als Herausforderung für unsere Gesellschaft an, die Palliativmedizin und die Hospizarbeit auszubauen, die psychosoziale Betreuung von sterbenden Menschen weiter zu verstärken und ambulante Strukturen auszubauen. Das sind für mich die Antworten auf die drängende Frage, wie der Angst vor einem Sterben in Leid, Schmerzen und Würdelosigkeit begegnet werden kann.
Die organisierte Sterbehilfe – sei es gewerbsmäßig oder durch Vereine – lehne ich ab. Diesen Grenzbereich des Lebens kann man nicht organisieren, regelmäßig abwickeln oder gar gegen Geld vollziehen. Hier halte ich ein
strafbewehrtes Verbot, auch generell für die Werbung für Suizidhilfe, für erforderlich, ein Verbot sowohl für die Werbung als auch für die gewerbsmäßige und organisierte Suizidhilfe.
Meine Damen und Herren, ich habe es selbst in meiner Familie erlebt, meine Mutter im Sterbeprozess begleitet. Es ist ein sehr wertvoller, ein intensiver Prozess, eine Zeit des Abschiednehmens, die unglaublich tröstend sein kann. Deshalb ist der Fokus stärker auf den Sterbeprozess zu lenken, diese Zeit nicht abzukürzen, sondern wirklich bewusst damit umzugehen. Deshalb, glaube ich, ist diese Debatte so wichtig.
Danke schön.
Frau Ministerin, wie beurteilen Sie die aktuelle wirtschaftliche Situation des rheinland-pfälzischen Mittelstandes?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Auftragslage der mittelständischen Wirtschaft in RheinlandPfalz ist gut. Die Wirtschaft wächst, sowohl die Binnenkonjunktur als auch der Export. Die Beschäftigung erreicht Rekordquoten. Die Arbeitslosenquote ist auf einem Tiefststand.
Wir haben in Rheinland-Pfalz die drittniedrigste Arbeitslosenquote in Deutschland. Die Jugendarbeitslosigkeit ist auf einem Tiefststand. Rheinland-Pfalz hat bundesweit mit die meisten Existenzgründungen. Die Unternehmensinsolvenzen gehen deutlich zurück. Die rheinland-pfälzische Wirtschaft ist innovationsfreudig. Das ist die Realität, Herr Brandl. Das ist die Realität der Wirtschaft in Rheinland-Pfalz.
Rheinland-Pfalz ist das Land des Mittelstands. Die mittelständische Wirtschaft floriert in weiten Teilen. Das ist gut so. Das ist das Verdienst der Unternehmen und ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch das Verdienst der Rahmenbedingungen in diesem Land. Zu einem positiven Wirtschaftsklima trägt ein vertrauensvoller Umgang zwischen Wirtschaftsverbänden, Kammern und der Landesregierung maßgeblich bei. Ja, in Rhein
land-Pfalz gibt es kurze Wege zur Landesregierung. Das war bei den sozialdemokratisch geführten Vorgängerregierungen so, und das ist auch heute so. Die Ministerpräsidentin, die Wirtschaftsministerin, das gesamte Kabinett pflegen einen sachlich fairen, einen konstruktiven Dialog mit den Kammern. Ich nenne nur den Ovalen Tisch zur Ausbildung und Fachkräftesicherung. Ich denke, das ist bundesweit wirklich ein Vorzeigemodell. Es wird miteinander und nicht übereinander geredet. Genau das ist der richtige Weg.
Selbstverständlich gehört es zu den Aufgaben einer Kammer – das ist doch völlig klar –, Forderungen an die Politik zu stellen. Das ist deren Aufgabe. Dieser Aufgabe kommen sie nach. Vieles von dem, was an Forderungen erhoben wird, ist konsensfähig und wird miteinander begleitet, weil man im Ziel einig ist, den Mittelstand in Rheinland-Pfalz weiter voranzubringen. Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft. Er ist Garant für Beschäftigung, Ausbildung und Wachstum.
Wir werden uns im Landtag, im politischen Rahmen, insgesamt mit den Forderungen der Industrie- und Handelskammern auseinandersetzen. Einiges ist bereits auf den Weg gebracht worden. Frau Ministerin, Sie haben das in Ihrer Antwort gesagt. Zu wenigen Punkten gibt es sicherlich noch Diskussionsbedarf. Das ist doch völlig normal und nicht verwerflich.
Die Anpassung der Nivellierungssätze der Realsteuern war gerechtfertigt. Sie liegen im Bundesvergleich unter dem Durchschnitt. Es ist einfach so, dass die Kommunen für die Finanzierung der Bildungseinrichtungen, für die Infrastruktur insgesamt, mit verantwortlich sind. Deshalb kommen diese Einnahmen auch der Wirtschaft zugute.
Ich bin davon überzeugt, das Transparenzgesetz wird die Wirtschaft nicht mit überbordender Bürokratie belasten. Die Verwaltungen werden dieser Aufgabe nachkommen, um den Bürgerinnen und Bürgern, auch den Unternehmen, mehr Informationen und Mitwirkung zu ermöglichen. Das ist im 21. Jahrhundert zeitgemäß. Natürlich wird über die Ausgestaltung im Gespräch miteinander zu reden sein. Es werden Vorbehalte abgebaut werden können. Auch davon bin ich überzeugt.
Meine Damen und Herren, dass die Wirtschaft und die Kammern im Interesse des gemeinsamen Ziels gut miteinander arbeiten, zeigt sich auch an der Einrichtung der Welcome Center. Es ist genau die richtige Antwort auf die Herausforderungen der Zukunft, um Fachkräftesicherung zu betreiben, Menschen, die aus anderen Ländern zu uns kommen, einzuladen, ihnen die Möglichkeit zu geben, hier zu bleiben, sich einzubringen.
Sie brauchen ein Gefühl des Willkommenseins, eine Starthilfe durch Beratung. Genau das werden die Welcome Center leisten. Die Kammern werden sich dieser Aufgabe stellen und die Chancen nutzen.
Das gilt auch für das gemeinsame Ziel der Einrichtung von Business Improvement Districts. Auch hier gibt es große Übereinstimmung im Ziel, Stadtmarketing zu
betreiben, die Innenstädte zu beleben und hierfür einen Rechtsrahmen zu setzen.
Es gibt unterschiedliche Sichtweisen zum Landestariftreuegesetz. Ja, das stimmt. Hier wird evaluiert. Das Gesetz hat nach wie vor aus unserer Sicht seinen Sinn. Es behält seine Wirkung für mehr soziale Gerechtigkeit und Fairness im Wettbewerb um öffentliche Aufträge. Die Qualität und die Einhaltung von Sozialstandards sind letztlich auch für einen fairen Wettbewerb entscheidend und deshalb auch im Interesse der rheinland-pfälzischen Wirtschaft.
Der Ausbau der Kinderbetreuung, der Tagespflege, ich glaube, wenn es um das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht, haben wir das wirklich in diesem Land vorbildlich umgesetzt. Es wird weitere Erleichterungen für die Tagespflege in Betrieben geben. Das wurde bereits auf den Weg gebracht. Insoweit konnte den Wünschen der Wirtschaft bereits Rechnung getragen werden.
Alles Weitere in der zweiten Runde.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Brandl, Ihr Versuch, einen Dissens zwischen den Kammern und der Landesregierung zu konstruieren, schlägt fehl, weil die Realität anders ist. Diese Realität findet am ovalen Tisch und bei zahlreichen Gesprächen mit den Kammern, bei gemeinsamen Veranstaltungen und gemeinsamen Zielen, die man beschreibt, statt. Genau das ist der richtige Weg, nämlich im Interesse der Wirtschaft gemeinsam vorzugehen.
Natürlich ist es möglich, unterschiedliche Auffassungen zu vertreten. Das ist völlig klar. Das ist die Aufgabe der Kammern als Interessenvertretung der Wirtschaft.
Aber wenn Sie darauf abzielen, dass einiges auch bundespolitisch verursacht ist,
dann verweise ich auch einmal darauf, dass Ihr Bundesfinanzminister zurzeit ein Problem mit der Wirtschaft hat, gerade was die Reform der Erbschaftsteuer anbelangt.
Fragen Sie doch einmal die Wirtschaft, was sie davon hält.
Meine Damen und Herren, Mittelstandsförderung findet darüber hinaus in Rheinland-Pfalz in sehr unterschiedlichen Bereichen statt. Darauf muss man auch einmal eingehen, weil es ein Beleg einer sehr wertvollen Politik in Rheinland-Pfalz ist. Ich nenne beispielsweise die einzelbetriebliche Förderung wie auch die Innovations- und Technologieförderung; ich nenne die Außenwirtschaftsförderung und die Exportförderprogramme, die wir in Rheinland-Pfalz aufgelegt haben, sowie die Mittelstandsfinanzierung über die ISB, damit es eben
keine Kreditklemme für die mittelständische Wirtschaft gibt. Es gibt vieles, was wir in Rheinland-Pfalz im Bereich der Cluster-Strategie verwirklicht haben, sodass mittelständische Unternehmen, die eben nicht über eine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung verfügen, gemeinsam an einer Produktentwicklung arbeiten und sich gegenseitig fördern. Dies ist eine kluge Strategie, die wir in Rheinland-Pfalz in den letzten Jahren verwirklicht haben, und so soll es auch weitergehen. Rheinland-Pfalz ist ein wirtschaftsfreundliches Land, und so wird es bleiben.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Wilke, es war doch eher ein Blick in die Vergangenheit. Mir geht es um den Blick nach vorne.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ambulanten Sozialen Dienste in der rheinland-pfälzischen Justiz leisten eine hervorragende Arbeit. Sie verdienen deshalb Dank und Anerkennung.
Die ambulanten Sozialen Dienste sind gut aufgestellt in Rheinland-Pfalz. Das ist keine Frage. Aber dennoch gehen die Entwicklungen und Anforderungen weiter und bedürfen der Anpassung. Wir haben ein neues Landesjustizvollzugsgesetz, das neben der Behandlung und Resozialisierung auch das Übergangsmanagement noch stärker in den Mittelpunkt rückt. Die Bewährungshilfe soll und muss frühzeitiger und enger mit den Diensten in den Justizvollzugsanstalten kooperieren. Es geht darum, die Entlassungen von Gefangenen und deren Übergang in den Alltag draußen gemeinsam effektiver noch als bisher vorzubereiten.
In der Führungsaufsicht stellen wir fest, dass die Fallzahlen erheblich gestiegen sind, und das bei Stellenanteilen von in der Regel 0,1 Stellen an acht Landgerichtsbezirken.
Von vielen Seiten, auch von den Betroffenen, wurde anerkannt, dass die engere Verzahnung, das Miteinander, der Datentransfer, die Abstimmung absolut sinnvoll sind. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die ambulanten Sozialen Dienste sowohl nach innen als auch nach außen eine stärkere Stimme haben, um deren Wirkungsbreite zu erhöhen.
Vor diesem Hintergrund ist die Absicht im Koalitionsvertrag zu sehen, die Arbeit der Sozialen Dienste zu reformieren. Hierzu hat ein Beteiligungsprozess mit einer sehr intensiven Praxisbefragung und einer behördenübergreifenden Arbeitsgruppe stattgefunden.
Aus dieser Arbeitsgruppe heraus wurde eine Vielzahl konkreter Vorschläge für die praktische Arbeit gemacht. Nach der Diskussion in der Arbeitsgruppe lag der Vorschlagsentwurf auf dem Tisch, Bewährungshilfe und Gerichtshilfe zusammenzufassen.
Das ist keine rheinland-pfälzische Besonderheit. Die meisten Bundesländer in diesem Land sind diesen Weg gegangen, die Dienste zusammenzufassen. Andere tragen sich ebenfalls mit dem Gedanken, wie beispielsweise in Hessen.
Meine Damen und Herren, wir stehen als SPD-Fraktion in gutem Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der ambulanten Sozialen Dienste.Von daher blieb uns deren Skepsis, Bedenken und auch Ablehnung gegenüber einer Zusammenlegung nicht verborgen. Wir haben den Prozess deshalb begleitet und, wie wir zugesagt haben, auch das Gespräch mit den Ministern ge
sucht. Minister Jochen Hartloff hat seinerzeit bereits Änderungen zum Papier der Arbeitsgruppe angestoßen, die Sie, Herr Minister Robbers, fortentwickelt und konkretisiert haben. Sie werden diese gleich erläutern. Herzlichen Dank für diese Klarstellung. Herzlichen Dank für diese Wegweisung!
Diese Vorschläge finden unsere klare Zustimmung. Eine Reform in der Gestaltung der Aufgabenwahrnehmung bei weitgehendem Erhalt der bewährten Strukturen, genau darum geht es.
Gerichtshilfe und Bewährungshilfe bleiben organisatorisch eigenständige Dienste. Die Führungsaufsicht soll konzentriert und damit auch spezialisiert werden, etwa im Umgang mit besonders schwierigen Deliktgruppen. Das bewährte Sprechermodell in der Bewährungshilfe wird beibehalten.
Meine Damen und Herren, gleichwohl wird das Übergangsmanagement aus der Haft heraus klarer strukturiert und das Qualitätsmanagement verbessert. Das ist absolut zu begrüßen. Das gilt ebenso für die Fortbildung und Supervision in Kooperation der verschiedenen Dienste, wo eine engere Vernetzung möglich sein wird.
Es muss im Sinne der Resozialisierung, dem Sicherheitsinteresse und der Wahrung von Opferbelangen darum gehen, durchgehende Befassung und Betreuung in der Arbeit mit Täterinnen und Tätern durch alle Stadien des Verfahrens hindurch zu erreichen. Dazu brauchen wir eine ineinandergreifende und in den Erkenntnissen aufeinander aufbauende Kommunikation zwischen den verschiedenen Diensten.
Ich will auf den Antrag der CDU heute nicht weiter eingehen. Wir sollten diesen Antrag an den Ausschuss überweisen und gemeinsam mit den Vorschlägen von Herrn Minister Robbers besprechen.
Herr Dr. Wilke, nur eines: Es sind keine Vorschläge in diesem Antrag drin. Es ist im Prinzip der Antrag, alles beim Alten zu belassen. Dies wird den Herausforderungen der Zukunft der nächsten Jahre nicht gerecht.
Herr Minister Robbers, von Ihnen geht heute das Signal an die Betroffenen aus, dass Sie deren Arbeit wertschätzen und es Ihnen darum geht, im Gespräch miteinander einen guten gemeinsamen Weg zu suchen.
Das finden wir wirklich gut. Wir freuen uns deshalb auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. Alles Gute.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Evaluierung der Arbeit des Richterwahlausschusses ist Bestandteil des Koalitionsvertrags von Rot-Grün, dies mit dem Ziel, die parlamentarisch kontrollierte Selbstverwaltung der Dritten Gewalt zu stärken.
Die Evaluierung ist mittlerweile sehr umfassend erfolgt und ausgewertet. Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesrichtergesetzes steht und wird in Kürze in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Es ist Ihre Entscheidung, dass Sie heute einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen. Das ändert aber nichts daran, dass der Justizminister seine Hausaufgaben längst gemacht hat.
Die Gründe dafür, weshalb der Gesetzentwurf noch nicht eingebracht wurde, hat der Minister in seiner Pressemitteilung vom 18. September ausreichend dargelegt. Sie sind darauf nicht eingegangen. Möglicherweise haben Sie das übersehen. Die Gründe sind zum einen die Auswertung und die Einarbeitung weiterer Änderungsvorschläge aus der Richterschaft heraus,
die Angleichung von Regelungen an das neue Landesbeamtengesetz, Herr Baldauf, zum Beispiel die Frage der Teilzeitbeschäftigung von Richterinnen und Richtern, und es liegt zum anderen daran – das ist der entscheidende Punkt –, dass die Frist für die Praxisbefragung auf Antrag einer Richtervertretung verlängert wurde. Wenn es bei diesem Gesetz um Mitbestimmung, um
Mitwirkung der Richterinnen und Richter geht, warum sollte der Minister den Beteiligungsprozess zu diesem Gesetzentwurf abwürgen? Das verstehe ich nicht. Insoweit war es richtig, der Richtervertretung die Zeit noch zuzubilligen, bis die Stellungnahme eingeht, um dann den Gesetzentwurf letztendlich vorzulegen.
Eine Kritik, die Sie geäußert haben, zielt auf den Minister. Am Ende zielt diese Kritik aber auch auf die Richterschaft ab, die sich mit diesem Diskussionsprozess sehr intensiv auseinandersetzt und darum bittet, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht. Das ist etwas, was Sie in vielen Bereichen immer wieder fordern. Weshalb gewähren Sie hier nicht die nötige Zeit?
Meine Damen und Herren, die Ergebnisse der Evaluierung haben gezeigt, dass sich der Richterwahlausschuss als Organ der Mitentscheidung in richterlichen Personalentscheidungen grundsätzlich bewährt hat. Sie haben es gesagt, die CDU hat dieses Gremium vor zehn Jahren noch abgelehnt. Dass Sie heute einen Gesetzentwurf einbringen, ist ein Zeichen, dass Sie durchaus anerkennen, dass der Richterwahlausschuss Sinn macht. Gleichwohl gibt es aus der Praxis heraus konstruktive Kritik – das ist klar – und Reformvorschläge, die auch vonseiten des Ministers in vielen Fällen aufgegriffen wurden und die ihren Niederschlag im Gesetz finden werden.
Es gibt zu einigen Punkten auch von unserer Seite aus Übereinstimmung mit den Vorschlägen der CDUFraktion, Herr Dr. Wilke. Das deckt sich mit dem, was wir gerne ändern möchten. Das betrifft zum Beispiel die Erhöhung der Zahl der ständigen richterlichen Mitglieder und nicht ständigen richterlichen Mitglieder aus der jeweils betroffenen Gerichtsbarkeit. Es geht um die Ausweitung der Wählbarkeit der ständigen richterlichen Mitglieder auch auf die Fachgerichtsbarkeiten. Es geht um die Ausweitung des Mitentscheidungsrechts bei Versetzungen. Einschränkend sage ich hinzu, allerdings nur bei Versetzungen in Beförderungsämter, wenn überhaupt eine Auswahlentscheidung getroffen werden kann und es mehrere Bewerberinnen und Bewerber gibt.
Das Verfahren zur Selbstablehnung im Sinne des § 48 ZPO halten wir ebenfalls für sinnvoll. Das gilt auch für die Tatsache, dass die Unterlagen, die Entscheidungsvorschläge, die Stellungnahme des Präsidialrats oder auch die Niederschrift über ein etwaiges Einigungsgespräch rechtzeitig vor der Sitzung allen Mitgliedern des Richterwahlausschusses zugehen. Insoweit besteht Konsens.
Meine Damen und Herren, Herr Staatsminister Hartloff hat in seiner Pressemitteilung ebenfalls deutlich gemacht, dass in die Änderung des Landesrichtergesetzes auch die Angleichung an Regelungen des Landesbeamtengesetzes einfließen soll. Zum Beispiel findet die Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unsere absolute Zustimmung, ebenso die Soll-Vorschrift, dass der Richterwahlausschuss paritätisch mit Männern und Frauen je zur Hälfte besetzt werden soll. Diese Aspekte finden in Ihrem Gesetzentwurf überhaupt keinen Niederschlag.
Wir sehen es skeptisch, dass die Entscheidung über Versetzungen generell auf alle Versetzungen ausgedehnt werden soll. Darüber können wir im Ausschuss reden. Ebenso skeptisch sind wir, was die Mehrheit anbelangt. Warum muss es die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder sein? Es ist demokratische Gepflogenheit, dass die relative Mehrheit ausreicht. Wir haben im Richterwahlausschuss künftig eine hohe Pluralität. Wenn Sie da Bedenken haben, ist es so, dass eine Koalitionsmehrheit im Parlament eben nicht über eine Mehrheit im Richterwahlausschuss verfügt.
Meine Damen und Herren, wir werden den Gesetzentwurf heute an den Ausschuss überweisen. Die weitere Beratung dort macht allerdings nur Sinn, wenn der Gesetzentwurf der Landesregierung vorliegt.
Insoweit sind wir sehr optimistisch, weil wir zu einigen Punkten Konsens haben, dass wir sehr konstruktiv über diesen Gesetzentwurf beraten können.
Danke schön.
Frau Ministerin, wie hoch ist der Industrieanteil an der Bruttowertschöpfung in Rheinland-Pfalz auch in Relation zum Bundesvergleich?
Frau Ministerin, Rheinland-Pfalz hat bei den Unternehmensneugründungen einen Spitzenplatz erreicht. Dafür ist der Industrieanteil mit ursächlich. Wie können wir diese Position halten?
Herr Minister, ist es in anderen Verfahren gängige Praxis, dass auch nach der sogenannten Ordnungsfrist Bewerbungen eingehen und berücksichtigt werden?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Klöckner, zunächst einmal, es überrascht, dass Sie heute zu diesem Thema sprechen. Das steht Ihnen natürlich zu als Fraktionsvorsitzende, gar keine Frage,
aber es hat einen entscheidenden Nachteil: Sie waren weder bei den Sitzungen des Richterwahlausschusses