Protokoll der Sitzung vom 22.07.2015

Im Wesentlichen soll zunächst betreffend den Richterwahlausschuss das Mitentscheidungsrecht des Richterwahlausschusses in seiner Erweiterung auf Versetzungen in Beförderungsämter geregelt werden, bei denen eine Bestenauslese zu treffen ist. Mehr scheint wirklich nicht erforderlich und würde auch die Arbeitskraft derjenigen, die im Richterwahlausschuss ihre Arbeit machen, für die wir alle sehr dankbar sind, ein wenig zu sehr belasten.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN )

Zur Stärkung des richterlichen Elements im Richterwahlausschuss wird die Zahl der richterlichen Mitglieder von zwei auf vier erhöht und die Zahl der nicht ständigen richterlichen Mitglieder in diesem Rahmen von einem auf zwei.

Ich weise noch einmal darauf hin, dass es auch durch die Änderung des Wahlverfahrens auf Sainte-Laguë/Schepers zu genaueren Ergebnissen kommen wird. Auch das ist zur Klarstellung und zur besseren Transparenz wichtig.

Die Regelungen über die Vertretung der Mitglieder werden zur Praxiserleichterung führen, indem eine Pool-Lösung gewählt wird, bei der jetzt jedes stellvertretende Mitglied auch jedes ordentliche Mitglied vertreten kann.

Ich weise auch noch einmal darauf hin, dass der Appell zur Berücksichtigung der Geschlechterparität bei der Wahl zur besseren Ausrichtung mit Blick auf Geschlechterparität zu führen geeignet ist.

Dass auch die Fachgerichtsbarkeit deutlicher zum Ausdruck kommt, ist von allen Seiten unterstrichen und begrüßt worden. Ich freue mich über diese Einigkeit, die hier herrscht.

Ich möchte besonders noch darauf hinweisen – weil es sonst immer über den Richterwahlausschuss thematisch ging, der wichtig ist, ja – aber es werden die Regelungen ergänzt durch Regelungen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Durch die Anpassungen an die Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten können auch Richterinnen und Richter die Möglichkeit unterhälftiger Teilzeitbeschäftigung wahrnehmen.

Die Höchstdauer der Beurlaubung aus Arbeitsmarktgründen oder eben aus familiären Gründen wird von zwölf auf 15 Jahre angehoben; ein Schritt zur Stärkung der Familien, den dieses Gesetz auch macht. Manchmal sind es kleine Änderungen, die große und wichtige Folgen haben.

Schließlich beruhen die weiteren Änderungen auf prakti

schen Bedürfnissen, die sich bei der Gesetzesanwendung gezeigt haben. Das ist etwa bei der Regelung für die Schadenersatzansprüche bei Unfällen und unfallähnlichen Ereignissen für alle ehrenamtlichen Richterinnen und Richter nun einheitlich der Fall.

Hier darf ich die Gelegenheit ergreifen, mich auch an dieser Stelle von Herzen für das ehrenamtliche Engagement zu bedanken, das wir bei den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern bei uns haben. Das wird in der Bevölkerung oft nicht gesehen, und es sollte einmal ganz deutlich gesagt werden, dass die Justiz ohne dieses ehrenamtliche Engagement nicht funktionieren würde.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Darf ich abschließend sagen, dass ich ausdrücklich den Änderungsantrag der Regierungsfraktionen begrüße, dass die Direktwahl für den Richterwahlausschuss eingeführt wird. Das ist eine weitere Stärkung der Selbstverwaltung der Justiz, die aus meiner Sicht aus diesem Hause kommen und nicht von der Regierung, sondern von Abgeordnetenseite initiiert werden sollte.

Ganz klar sind im Übrigen auch die Regelungen über die Übergangsregelungen und die Inkrafttretungsregelungen, Herr Abgeordneter Wilke. Es hat etwas Schwierigkeiten im Rechtsausschuss gemacht.

(Dr. Axel Wilke, CDU: Das haben wir gemerkt!)

Ja, ich weiß nicht so recht. Ich fand es eigentlich völlig klar, Herr Abgeordneter Wilke. Es ist auch zweimal ganz klar erläutert worden. Man muss es aber dann auch in dem Horizont richtig einordnen können.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit bei der CDU)

Das macht manchmal etwas Schwierigkeiten zu sehen, warum eigentlich das Unverständnis persistiert. Wir haben dann aus Höflichkeitsgründen noch einmal überprüft, ich kann es auch jetzt noch einmal zum Besten geben, aber es ist sehr technisch.

Es ist klar, es ist richtig und macht es möglich, dass der neue Landtag dann auch den neuen Richterwahlausschuss wählt und dass nicht unnötigerweise vorher noch einmal gewählt werden müsste.

Es gab heute eine ganze Reihe von Unterstellungen und Verschwörungstheorien, die ich ausdrücklich zurückweisen möchte. Das wäre wirklich falsch am Ort. Es kann keinerlei Rede davon sein, dass irgendwie etwas verhindert werden soll, sondern es dient der Erleichterung der parlamentarischen Arbeit, wie diese Übergangsregelungen gestaltet sind.

Im Übrigen möchte ich sagen, der Gesetzentwurf lebt für die Zukunft und nicht in der Vergangenheit.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es verbleiben noch eineinhalb Minuten Redezeit. Gibt es noch Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/5323 – ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 16/3969 – ohne Änderungen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt. Damit entfällt die Schlussabstimmung über diesen Gesetzentwurf.

Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 16/5313 – ab. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/4900 – in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist das Landesgesetz zur Änderung des Landesrichtergesetzes mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Ich rufe nun Punkt 8 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/4671 – Zweite Beratung

Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 16/5314 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/5294 –

Als Berichterstatter erteile ich Herrn Kollegen Matthias Lammert das Wort. Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 18. März 2015 ist der Entwurf eines Landesgesetzes zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes – Drucksache 16/4671 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Haushaltsund Finanzausschuss und den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 51. Sitzung am 16. April 2015, in seiner 54. Sitzung am 2. Juni 2015 und in seiner 55. Sitzung am 9. Juli 2015 beraten. In seiner 54. Sitzung führte der Innenausschuss ein Anhörverfahren durch, zu dem auch die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses eingeladen waren.

Der Innenausschuss hat am 9. Juli mit Mehrheit empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen. Dieser Beschlussempfehlung haben sich auch die mitberatenden Ausschüsse, der Haushalts- und Finanzausschuss und der Rechtsausschuss, angeschlossen.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile zunächst Herrn Staatssekretär Kern für die Landesregierung das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes beinhaltet im Kern Änderungen im Bereich der Sportwetten und im Bereich der Spielhallen. Zentrales Anliegen des Gesetzentwurfs ist eine Änderung der Vertriebsstruktur zur Vermittlung von Sportwetten und die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Einführung eines landesweiten Sperrsystems für Spielhallen.

Darüber hinaus werden zur Verbesserung des Jugendund Spielerschutzes Mindeststandards an die Durchführung von Schulungsveranstaltungen für das Personal von Anbietern öffentlicher Glücksspiele festgelegt. Schließlich enthält der Gesetzentwurf Regelungen zur Sperrzeit für Spielhallen und für das Spiel an Geldspielgeräten in Gaststätten.

Ich möchte auf die Änderungen im Einzelnen zu sprechen kommen. Im Bereich der Sportwetten soll die Zahl terrestrischer Verkaufsstätten, in denen Sportwetten vermittelt werden dürfen, begrenzt werden. Nach geltender Rechtslage besteht die Möglichkeit, Sportwetten in über 1.000 Annahmestellen, bei 240 Vermittlungsstellen und einer

nicht begrenzten Anzahl von Verkaufsstellen der Konzessionsnehmer zu vermitteln. Würden diese Möglichkeiten ausgeschöpft, wären Sportwetten ein überall verfügbares Gut des täglichen Lebens, was mit dem Gebot zur Begrenzung des Glückspielangebots nur schwer zu vereinbaren ist.

Deshalb sollen Sportwetten im terrestrischen Bereich künftig nur noch über Wettvermittlungsstellen angeboten werden dürfen, während Lotterien den Annahmestellen vorbehalten sind. Die Zahl der zulässigen Vermittlungsstellen wird von 240 auf 400 erhöht, um den Wegfall des Sportwettangebotes in Annahmestellen zu kompensieren.

Ein wichtiger Baustein für einen verbesserten Spielerschutz ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Einführung eines landesweiten Sperrsystems für Spielhallen. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, dass sich Spieler mit problematischem und pathologischem Spielverhalten selbst sperren lassen können und hierdurch vom Zutritt zu allen rheinland-pfälzischen Spielhallen ausgeschlossen sind. Daneben besteht auch die Möglichkeit zur Erteilung einer Fremdsperre.

Nach Auswertung der vom Innenausschuss durchgeführten Anhörung soll die ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehene Ausgestaltung des Sperrsystems geändert werden. So haben sich die Sachverständigen für niederschwellige Präventionsangebote ausgesprochen, die es Spielerinnen und Spielern ermöglichen, eine vorübergehende Spielpause etwa von einigen Monaten einzulegen. Die ursprünglich vorgesehene Konzeption sah diese Möglichkeit nicht vor, weil hier die Sperre mindestens ein Jahr dauern sollte und nur hätte aufgehoben werden können, wenn der Betroffene durch geeignete Unterlagen nachgewiesen hätte, dass die Gründe, die zur Sperre geführt haben, entfallen sind.

Nunmehr wird die Möglichkeit für eine zeitlich befristete Selbstsperre geschaffen, die nach Ablauf der vereinbarten Dauer endet. Daneben besteht aber auch künftig die Möglichkeit einer zeitlich unbefristeten Selbstsperre, die mindestens ein Jahr dauert und nur aufgehoben werden kann, wenn der Betroffene eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung eines in Spielsuchtdiagnostik ausgewiesenen Experten vorlegt. An der Möglichkeit zur Erteilung einer Fremdsperre durch den Betreiber der Spielhalle wird allerdings festgehalten.