Nunmehr wird die Möglichkeit für eine zeitlich befristete Selbstsperre geschaffen, die nach Ablauf der vereinbarten Dauer endet. Daneben besteht aber auch künftig die Möglichkeit einer zeitlich unbefristeten Selbstsperre, die mindestens ein Jahr dauert und nur aufgehoben werden kann, wenn der Betroffene eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung eines in Spielsuchtdiagnostik ausgewiesenen Experten vorlegt. An der Möglichkeit zur Erteilung einer Fremdsperre durch den Betreiber der Spielhalle wird allerdings festgehalten.
Eine weitere Änderung infolge der Anhörung ist die Aufnahme einer veränderten Sperrzeitregelung für Spielhallen und für Betriebslaufzeiten von Geldspielgeräten in Gaststätten. Ursprünglich war vorgesehen, dass die für Spielhallen geltende Sperrzeitregelung von 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr auf Geldspielgeräte in Gaststätten übertragen wird. Der Änderungsantrag der Fraktionen sieht nunmehr vor, dass die Sperrzeit für Spielhallen künftig von 02:00 Uhr bis 08:00 Uhr gilt; der spätere Beginn der Sperrzeit trägt dem Freizeitverhalten der Bevölkerung Rechnung und soll durch die Ermöglichung eines legalen Angebots in der Zeit von 00:00 Uhr bis 02:00 Uhr ein Ausweichen auf unerlaubte Glücksspiele verhindern.
Durch die Verlängerung der Sperrzeit in den Morgenstunden soll sichergestellt werden, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. erwachsene Schülerinnen und
Die für Spielhallen geltende Sperrzeitregelung von 02:00 Uhr bis 08:00 Uhr wird auf die Betriebslaufzeiten von Geldspielgeräten in Gaststätten übertragen.
Als weitere wichtige Änderung ist vorgesehen, Mindeststandards zur Durchführung von Schulungsveranstaltungen zu erlassen. Alle Anbieter von öffentlichen Glücksspielen sind verpflichtet, das Aufsichtspersonal in Fragen des Spieler- und Jugendschutzes schulen zu lassen.
Der Schulung des Personals kommt dabei eine wesentliche Bedeutung bei der Verhinderung und Bekämpfung der Glücksspielsucht zu. Der Gesetzentwurf legt deshalb Mindestanforderungen an die Inhalte und Dauer der Schulungen fest. Ferner werden Anforderungen an die Form der Schulung, den Präsenzunterricht, Online-Verfahren und an die Qualifikation der Schulungsanbieter gestellt.
Schließlich wird eine Regelung zur Evaluation aufgenommen. So sollen die Auswirkungen der neuen Regelungen auf den Jugend- und Spielerschutz drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes überprüft werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich halte die vorgesehenen Änderungen des Landesglücksspielgesetzes insgesamt für ausgewogen. Sie berücksichtigen sowohl die verfassungsrechtlich garantierten Belange der privaten Glücksspielanbieter als auch das wichtige Gemeinwohlziel der Suchtprävention.
Deshalb bitte ich Sie, den Empfehlungen der Landtagsausschüsse zu folgen und dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Staatssekretär hat im Prinzip die parlamentarische Arbeit, die der Ausschuss gemacht hat, quasi mit abgearbeitet. Insoweit kann ich mich auf einige wenige Punkte beschränken, die wir insgesamt erarbeitet haben.
Lassen Sie mich noch einmal die Differenzierung des Gesetzentwurfs darstellen. Eigentlicher Punkt war das Thema der Wettvermittlungsstellen, dass nämlich aus Hessen heraus 20 Konzessionen zu vergeben sind und wir eine Regelung brauchen, wie diese Konzessionen über das Land verteilt werden. Für die 20 Konzessionsträger, die machbar sind, sind es auch nur 20 Konzessionen im Allgemeinen, sodass wir in der Summe auf die Zahl 400 kommen. Dabei ist auch geregelt, wo sie sein dürfen. Es soll in Gebietskörperschaften bis 100.000 Einwohnern nur
eine pro Konzessionsnehmer geben, damit es auch nicht überhand nimmt, sondern eine klare Struktur vorhanden ist.
Es sind dabei auch die Abstandsregelungen festgelegt, die in dem Fall nur 250 Meter zueinander betragen und insofern auch im Bereich der Wettvermittlungsstellen eine klare Struktur vorhanden ist, die dem Suchtverhalten oder der Suchtsituation auf der einen Seite und dem Spiel auf der anderen Seite ein klares Zueinander und Miteinander ermöglicht.
Die andere Seite ist das Thema der Spielhallen. Dort hatten wir in der Anhörung natürlich eine ganz andere Debatte; denn die Wettvermittlungsstellen waren eigentlich gar kein großes Thema gewesen, dagegen war das Thema der Spielhallen, der Spielsucht und der ganzen Problematik in der Anhörung der entscheidende Punkt.
Lassen Sie mich deswegen auch auf diese zwei Kernpunkte im Besonderen sprechen zu kommen. Ich möchte noch erwähnen, dass wir uns auch über andere Punkte Gedanken gemacht haben.
Wir haben über eine Zertifizierung gesprochen. Gäbe es die Möglichkeit, dass die Betriebe zertifiziert werden können? Welchen Umstand und Aufwand bedeutet das? Gemeinsam kamen wir zu der Auffassung, dass der Umstand und der Aufwand derzeit zu groß wären, dass es aber schön wäre, wenn die Branche mit freiwilligen Zertifizierungen vorangehen würde und insgesamt damit Betriebe, die nicht so toll arbeiten, vielleicht auch selbst ein Stück weit in einen Reinigungsprozess kommen.
Wir haben über ein Geräteregister nachgedacht. Aber auch das ist Bundesregelungskompetenz. Insofern liegt es nicht bei uns.
Wir haben auch über die Situation von illegalen oder konzessionsfreien Hallen nachgedacht, die aber im Bereich des Gaststättenrechts und dementsprechend in der Kontrollsituation der Kommune liegen.
Die entscheidenden Punkte sind die, die Herr Staatssekretär Kern bereits angesprochen hat, dass wir bei dem Thema des Sperrsystems als drittes Bundesland so weit sind, dass wir dieses Sperrsystem für das ganze Land einführen. Wir werden auch das gleiche System verwenden, das Hessen und Baden-Württemberg bereits haben; denn in der Folge soll es auch einmal die Möglichkeit geben, vielleicht ein bundesweites Sperrsystem zu machen, obwohl wir in der Konsequenz das föderale System haben.
In diesem Sperrsystem haben wir nunmehr die niederschwellige Spielerpause, die der Spieler selbst hineinbringen kann, geregelt. Erst später, wenn das alles nicht mehr greift, kann diese Fremdsperre, die die ganz großen Rückabwicklungsproblematiken bietet, ziehen.
Wir sind gemeinsam zu der Überzeugung gekommen, dass bestimmt 90 % damit nicht in die Fremdsperre kommen und es damit viel leichter in der Gesamtsituation wäre, was das Handling betrifft.
Zum Thema der Sperrzeiten gibt es jetzt, denke ich, eine klare Regelung, dass alle Bereiche dort, wo die Geräte stehen, dann von 02:00 Uhr bis um 08:00 Uhr betroffen sind. Es spielt nicht nur die Situation eine Rolle, dass die Schüler vielleicht morgens dort nicht hingehen, sondern auch der Aspekt, dass wir dann annähernd an den Bereichen sind, wie es in den Nachbarländern Hessen und Saarland geregelt ist, die immer noch eine Regelung von 04:00 Uhr an haben. Dann wird mit 02:00 Uhr kein Transport mehr von den Spielern gegeben sein, dass sie in das Nachbarland fahren. Von Mainz nach Wiesbaden wäre es ein kurzer Weg. Ich glaube, insoweit liegen wir dort in der Summe auf einem guten Weg. Damit würde es auch in der Konsequenz gut zueinander geführt werden können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich insoweit zusammenfassen: Wir haben mit der Änderung des Gesetzentwurfes und mit dem eigentlichen Gesetz insoweit ein ausgewogenes Mittel, was das Thema Spielen und Spielersucht, aber auch die Möglichkeiten betrifft, dass die Gastronomie in der Gesamtsituation arbeiten kann. Wir haben dies gut und geschickt zueinander gebracht. Deswegen bitte ich ebenfalls um die Zustimmung zu diesem Änderungsentwurf und hoffe, dass die CDU jetzt mitmacht, Herr Licht. Im Rechtsausschuss gab es Gegenstimmen. Von daher hoffe ich, dass wir bei dem gemeinsamen Antrag bleiben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung – das ist durch beide Vorredner deutlich geworden –, ist nicht mehr der, der eingebracht wurde. Wir haben dem Gesetzentwurf im Innenausschuss nicht zugestimmt, haben aber signalisiert, dass wir aufgrund der Anhörung und der guten Debatte, die durch die Anregungen entstanden ist, dann, wenn es zu punktuellen Veränderungen kommt, die ich gleich noch einmal auflisten werde, bereit wären, einen gemeinsamen Änderungsantrag einzubringen, um dem Gesetz am Ende mit den Änderungen zuzustimmen. Das ist jetzt der Fall.
Herr Hüttner, ich bedanke mich ausdrücklich bei Ihnen für die guten Gespräche, die wir über mehrere Tage hin und her geführt haben, wie das nun einmal so ist, wenn man etwas gemeinsam miteinander auf den Weg bringen möchte und dies dann in einem gemeinsamen Änderungsantrag münden soll, der auch notwendig war. Noch einmal ein ausgesprochener Dank an Sie, dass das so gelungen ist.
Es geht nicht mehr darum, wer sich mehr oder weniger durchsetzt, sondern es geht darum, den gemeinsamen Antrag zu begründen und zu verteidigen. Es sind vier Punkte, die ich nennen möchte.
1. Die Sportbünde und die Lotto Stiftung wollen wir jetzt in die Verteilung aus den Glücksspieleinnahmen mit aufnehmen.
2. Die Selbstsperre in der Spielsucht soll erstmals im Land niederschwellig ermöglicht werden. Herr Kern, das ist ein wichtiger Punkt gewesen, dem wir in dem ursprünglichen Gesetz so absolut nicht zustimmen konnten. Hier gab es wesentliche Veränderungen. Jetzt sind niederschwellige Selbstsperren möglich.
3. Die Sperrzeiten von Spielhallen und Spielgeräten in der Gastronomie werden gleichschaltend verändert. Das war uns wesentlich.
Das sind die vier wichtigen Punkte, die jetzt neu in diesem Gesetz sind, weswegen wir dem auch zustimmen können.
Meine Damen und Herren, im Rahmen der Anhörung zum Gesetz am 2. Juni 2015 bestand eine große Einigkeit aller geladenen Experten. Ich war etwas überrascht, ich hätte mir da mehr Kontra-Debatten der anzuhörenden Interessenvertreter vorgestellt. Es bestand aber große Einigkeit bei allen, die dort natürlich ihre Interessen vorgebracht haben, in der Bekämpfung der Spielsucht. Deswegen ist es gut, dass wir dies gemeinsam so in unserem Änderungsantrag mit aufnehmen.
Es gibt jetzt auch die Möglichkeit, kürzere Selbstsperren vorzusehen, ohne dabei einen Behördenbetrieb größeren Ausmaßes in Gang zu setzen. Es ist wichtig, was wir dabei festhalten.
Im präventivem Bereich wird es bei der Maßnahme in der Beratung Hürden senken, selbst seine Sucht früher in Angriff zu nehmen.
Meine Damen und Herren, der Glücksspielmarkt wird nicht kleiner, er wird durch die modernen Medien weiter anwachsen. Anwachsen werden auch illegale Angebote, illegale Geräte und illegale Spielorte. Darum hätte ich mir in diesem Gesetz einen Hinweis oder die Einwirkung auf die Möglichkeit einer Zertifizierung von Standorten und Unternehmen vorstellen können.
Für mich ist bemerkenswert gewesen, dass dies gerade aus der Spieleindustrie als Gedanken oder Überlegungen mit eingebracht worden ist. Es waren immerhin die Vertreter der Spielewirtschaft, die vortrugen, im Markt die Spreu vom Weizen durch Zertifizierungen zu trennen. Ich will es nur beschreiben. So war es zumindest im Innenausschuss.
Für uns war deutlich, dass es vielleicht jetzt noch nicht die Möglichkeit gibt. Das Gleiche gilt für die Festlegung eines Spielgeräteregisters. Hier bedarf es wohl einer Länderinitiative und war im jetzigen Gesetz so noch nicht möglich. Darum ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass es zu diesem Gesetz durch den Änderungsantrag in drei Jahren eine Evaluation geben wird.
Ob es durch europäische Rechtsprechung schon früher zu Änderungen kommen kann, bleibt abzuwarten. Deswegen will ich auf Konzessionen und auf die ganzen Debatten, die es gibt, und auf das, was wir vielleicht im September schon Neues aus europäischer Rechtsprechung hören, nicht eingehen.
Für wichtig halte ich die Einigung auf einheitliche Sperrzeiten in der Gastronomie und in Spielhallen. Zwischen 02:00 Uhr und 08:00 Uhr morgens darf es künftig in beiden Fällen keinen Betrieb geben. Wir machen da keinen Unterschied mit neuen Fragen oder neuen Konsequenzen.
Nicht unerwähnt lassen will ich die Diskussion über die Verwendung der erstmals in dieser Form festgeschriebenen Mittel aus dem öffentlichen Glücksspiel. Der Sport ist jetzt mit eingebunden. Ich hätte mir da eine Dynamisierung vorstellen können. Durch den Kompromiss über die Evaluation ist in drei Jahren eine Änderung möglich. Wir und insbesondere der Sport wollen darauf achten, dass die Punkte, die sich vielleicht bis dahin neu ergeben haben, mit Aufnahme finden.