Michael Hüttner

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........ 7123 Abg. Wolfgang Reichel, CDU:....... 7124, 7128 Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 7125 Roger Lewentz, Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur:.......... 7126 Abg. Johannes Klomann, SPD:...... 7128 Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:............. 7129
Chaos beim BAMF – Auswirkungen des politischen Versagens des verantwortlichen Bundesinnenministers auf Rheinland-Pfalz auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5817 –........... 7129
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben gestern das Transparenzgesetz verabschiedet, auch weil wir der Auffassung sind, dass das rechtliche Handeln für den Bürger nachvollziehbar, offen und überprüfbar sein muss.
Wir reden auch immer wieder davon, dass wir die Bürger frühzeitig informieren, wir offen und ehrlich sind und den Bürger mit seinem Fachwissen mitnehmen und einbinden müssen.
Wir versuchen immer wieder, neue Instrumente im Sinne der Bürgerbeteiligung und gute Entscheidungen hinzubekommen.
Jetzt haben wir hier ein Gesetz, bei dem überhaupt keine Möglichkeit besteht, dass der Bürger eingebunden wird. Dann haben wir die Tatsache, dass sich der Gesetzgeber, in dem Fall in Berlin, regelrecht weigert, dass wir noch Anpassungen vornehmen. Das ist für die Flugrouten der Fall, und das kann so nicht angehen.
Wir haben im Landtag schon oft darüber gesprochen, wie unsäglich es ist, wenn die Deutsche Flugsicherung oder das Bundesamt für Flugverkehr die Routen kompromisslos festlegt, die Nachteile für die Menschen mit sich bringen.
Wenn Sie einmal überlegen, bei jedem Straßenbauprojekt wird genau erhoben, ob ein anderer Lärm entsteht, und dann hat der Bürger ein entsprechendes Anrecht.
Hier wird der Mensch, wird der Bürger mit Lärm belastet, und es besteht keine Chance, darauf zu reagieren.
Es ist wissenschaftlich festgestellt, dass der Lärm krank macht. Die NORAH-Studie, die vor Kurzem herausgekommen ist, bestätigt das erneut, auch wenn es darüber verschiedene Debatten gibt.
Wenn also der Lärm krank macht, wenn dort Belastungen entstehen, dann muss in der Konsequenz ein Gesetz so gestaltet sein, dass die Belastungen nicht aufgrund der rechtlichen Situation bestehen dürfen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist ein guter Schritt, der hier gemacht wird, dass drei Bundesländer gemeinsam diesen Weg gehen, dass Rheinland-Pfalz, das mit der Initiative 2013 leider bereits einmal gescheitert ist, den Weg erneut angeht, um für bessere Verhältnisse und ein besseres rechtliches Verfahren zu sorgen.
Wenn ich auf die Deutsche Flugsicherung schaue, dann reibe ich mir ganz verwundert die Augen, wie man dort mit den Belangen umgeht. Für mich ist das Thema der Südumfliegung, wie man das abgetan hat, was damals ein Gutachten dargestellt hat, ein ganz besonders bemerkenswerter Punkt.
Das gilt aber auch für Start- und Landeverfahren, die an anderen Flughäfen, in London oder Oslo oder sonst wo, obligatorisch sind, dass man hier auch einfach sagt, nein, in Frankfurt geht das alles nicht, obwohl Piloten eindeutig sagen, doch, es ist auch in Frankfurt möglich. Mühsame Prozesse.
Wenn die Bürger und die Bürgerinitiativen – diese gilt es hier ausdrücklich zu loben – nicht so hartnäckig an der Sache dranbleiben würden, würde sich bei der Deutschen Flugsicherung kein einziger Millimeter gedreht werden.
Wenn ein Millimeter da ist, dann wird er noch mit zeitlichen Befristungen festgesetzt, nämlich dass wir erst lange
Prüfverfahren brauchen, die Jahre dauern, also in der Konsequenz: Man will in der Richtung überhaupt nichts tun.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich weiß, dass der Flughafen Frankfurt eine hohe wirtschaftliche Bedeutung hat. Aber wir haben auch eine Abwägung, die zwischen einem Wirtschaftsunternehmen, insbesondere der Fraport, besteht, und auf der anderen Seite die Beeinträchtigung, die die Menschen aushalten müssen. Dementsprechend gilt es, neben dem, was hier jetzt festgelegt werden soll, dass auch andere Regelungen auf dem Flughafen Frankfurt – insbesondere der Flughafen Frankfurt, weil es unsere Region betrifft – beachtet werden müssen.
Das Thema der gesetzlichen Nachtruhe, also eine Verlängerung des heutigen Nachtflugverbots, oder die Aspekte Rückenwindkomponente, gleichmäßiger Sinkflug, veränderte Neigungswinkel, technische Veränderungen, all das wäre hier möglich, und all das wird im Augenblick hinausgeschoben, letztendlich zum Schaden der Menschen.
In dem Gesetz ist ein anderer Punkt mit dabei, nämlich das Thema Kunstflug. Herr Kollege Sippel kann für den Bereich Alzey und Wörrstadt ein Lied davon singen, in Bingen ist das ein Stück weit ähnlich. Das ist nervig, richtig nervig, kann ich Ihnen sagen.
Wenn Sie ein relativ gleichmäßiges Lärmgeräusch haben, plötzlich ist nichts mehr da, und dann dauert es zehn Sekunden, und dann ist ein ganz extremer Lärm am Himmel, dann haben die Menschen einfach Angst, dass etwas passiert. Deswegen ist es gut, dass man hier vorangeht und sagt, wir brauchen andere Abstände zu den Orten, wir brauchen andere Höhenlinien. Deshalb ist die Gesamtinitiative mit diesen beiden Kernpunkten einfach so wichtig.
Herzlichen Dank, dass Sie sich auf diesen Weg gemacht haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuregelung des Melde-, Pass- und Ausweiswesens – Drucksache 16/5543 – wurde am 24. September 2015 beraten und an den zuständigen Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss verwiesen.
Der Innenausschuss hat dem Gesetzentwurf in seiner 58. Sitzung am 1. Oktober 2015 beraten und einstimmig zugestimmt. Der mitberatende Rechtsausschuss hat dem Gesetzentwurf in seiner 48. Sitzung am 5. Oktober 2015 beraten und einstimmig zugestimmt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Henter hat ein Stück weit formal ausgeholt, um Redezeit verbrauchen zu können. Es ist nicht sehr viel, was wir zu ändern haben.
Ich mache auch nicht sehr lange.
Es ist wichtig, was wir zu regeln haben. Es ist in der Summe nicht sehr viel. Wir haben gemeinsam mit den Fraktionen in den Ausschüssen zugestimmt.
Lassen Sie mich auf das Bundesmeldegesetz, das ein paar elementare Punkte beinhaltet, kurz mit zwei Sätzen eingehen. Dort wird etwas geregelt, was eine wichtige Bedeutung für die Bürger hat, auch wenn es nicht unsere Kompetenz ist. Dort geht es in Zukunft wieder darum, dass der Vermieter mitwirken muss, wenn es um das Melderecht geht.
Es gibt eine zweite noch viel wichtigere Sache. Es geht darum, dass bei der Weitergabe der Adressen für Werbung die Personen zustimmen müssen. Bis dahin ist das nicht der Fall gewesen. Daher sind es hier ganz wichtige Punkte.
Die drei Punkte, die Herr Henter schon angesprochen hat, will ich insoweit abkürzen, dass das Thema mit den Ordnungsbehörden so bleibt, wie es ist. Das wird bestätigt, und das Thema der Serviceleistungen für die ausländischen Staatsangehörigkeiten gleichermaßen. Einzig erwähnen möchte ich noch den Punkt, der die KommWIS betrifft. Dort haben wir heute die Situation, dass die 192 Meldebehörden immer einzelne Verträge mit der KommWIS geschlossen haben. Das ist natürlich mit einem großen Umstand verbunden.
Dadurch, dass wir jetzt hingehen und diese gemeinsame zentrale Meldebehörde installieren, haben die mit ihrer eigenen Regelung – das werden sie sicher dann auch machen – die Chance, alles viel leichter zu machen. Es wird entbürokratisiert werden. Insoweit haben wir dort gute Entscheidungen auf den Weg zu bringen.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
........ 6873, 6874....................... 6875, 6876....................... 6880, 6882 Roger Lewentz, Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur:.......... 6873, 6874....................... 6875, 6876....................... 6878, 6880....................... 6881, 6882....................... 6883 Abg. Alexander Licht, CDU:........ 6874, 6875....................... 6883, 6884 Abg. Anke Beilstein, CDU:........ 6875, 6876 Abg. Christian Baldauf, CDU:....... 6876, 6877....................... 6878, 6881....................... 6885 Prof. Dr. Gerhard Robbers, Minister der Justiz und für Verbraucherschutz:.... 6877, 6878 Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 6878, 6880 Abg. Dietmar Johnen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 6880 Abg. Matthias Lammert, CDU:...... 6880, 6882 Abg. Dr. Dr. Rahim Schmidt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:............. 6881 Abg. Anne Spiegel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 6881 Abg. Alexander Schweitzer, SPD:.... 6882 Prof. Dr. Salvatore Barbaro, Staatssekretär: 6883, 6884....................... 6885
Umwandlung der nicht behandelten Mündlichen Anfragen Nummern 5 bis 28 gemäß § 98 Abs. 4 GOLT in Kleine Anfragen...... 6885
AKTUELLE STUNDE............ 6885
Mindestlohn in Rheinland-Pfalz: Stabiler Arbeitsmarkt, steigende Beschäftigung, sinkende Aufstockerzahlen auf Antrag der Fraktion der SPD
Drucksache 16/5611 –........... 6885
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Schwerpunkte hat die Landesregierung auch im Hinblick auf den demografischen Wandel bei ihrer Förder- und Investitionspraxis gesetzt?
2. Welche Bedeutung haben die Bereiche Polizei und Feuerwehrwesen in der Kommunalbilanz?
3. Welche Rolle spielten Formen der kommunalen Zusammenarbeit für die Förder- und Investitionspolitik?
Herr Minister, Sie sprachen davon, dass die Investition, die das Land leistet, in den Kommunen weitere Investitionen nach sich ziehen. Können Sie etwa bemessen, wenn wir hier von 1,3 Milliarden Euro sprechen, was privat oder
kommunal zusätzlich investiert worden ist?
Herr Minister, auch im Aspekt der Berechnung der Feuerwehr sprachen Sie von der hohen Förderung mit einem anderen Ansatz. Wie sehen Sie das große Engagement des Landes, was die Förderung betrifft, auch auf die gesellschaftlichen Auswirkungen bei den 2.400 Feuerwehren, die wir haben, weil die auch neben den klassischen Arbeiten noch ganz andere Dinge in der Kommune leisten?
Herr Minister, Sie haben nur relativ kurz die Sportförderung angesprochen. Vielleicht können Sie noch einmal die Systematik in der Sportförderung darstellen. Dabei würde mich insbesondere interessieren, wie es bei der Förderpraxis für die Vereine aussieht.
Herr Minister, Sie sprachen davon, dass wir in RheinlandPfalz eine relativ geringe Anzahl von Straftaten haben. Welche Bedeutung hat für die Landesregierung das Thema Aufklärung und Prävention im gesamten Kampf gegen den Rechtsextremismus?
Herr Minister, Sie sprachen vorhin vom Vorgehen von Polizei und Justiz. Ich habe das so verstanden, dass die Hetze in aller Regel eine Straftat darstellt und das Entscheidende dabei die Strafverfolgung ist. Nun ist es aber so, dass die IP-Adresse bei den Providern nur relativ kurz erkennbar ist und damit in der weiteren Folge nicht mehr vorhanden ist. Wo sehen Sie dort eine Problematik, oder sehen Sie keine Problematik darin?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute schon viele wichtige Gesetz im Landtag zu debattieren. Das Spielbankengesetz ist auf der einen Seite zwar auch wichtig, aber wir haben auch schon andere Gesetze mit einer elementareren Bedeutung. Dennoch ist es für die Fortführung der staatlichen Spielbanken ein ganz entscheidender Punkt, dass wir hier Anpassungen vornehmen.
Herr Staatssekretär Kern ist auf die wichtigen Punkte schon eingegangen. Insoweit lassen Sie mich einfach nur noch ein paar Eckpunkte zusätzlich dazunehmen; denn es kommt nicht allein von uns, dass wir das anpassen wollen, sondern das liegt auch daran, dass die EU gesagt hat, wir haben hier Veränderungen vorzunehmen. Auch der Landesrechnungshof hat uns Maßgaben mitgegeben, die wir hier auch mit eingebaut haben.
Wichtig bei diesen Anpassungen, die vorgenommen werden müssen – Herr Licht ist teilweise darauf eingegangen –, ist auch die Tatsache, dass wir in der Konsequenz auf Mehreinnahmen als Land verzichten oder verzichten müssen; denn wir brauchen verlässliche Konzessionsnehmer. Der Markt hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Das ganze Spielerverhalten, das insgesamt stattfindet, hat sich verlagert. Das ist nicht nur das Thema Spielhallen, sondern insbesondere auch das Thema Internet hat eine herausragende Bedeutung angenommen. Wir brauchen einfach verlässliche Partner, die auch draußen vorhanden sind. Wenn das Land etwa 2 Millionen Euro von den möglichen Einnahmen zurückhalten muss oder nicht mehr einnehmen kann, dann ist das schon eine Hausnummer.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir diese Spielbanken sehen, so ist es von einer hohen Bedeutung, dass dort richtigerweise auch Sozialkonzepte vorhanden sind, die kanalisiert sind, die klar strukturiert sind und damit auch ein Suchtverhalten auf einer richtigen Linie geleitet wird.
Wir haben mit der Veränderung in dem ganzen Spielerverhalten auch die Situation, dass viel weniger Leute in die Spielbanken gehen, viel weniger Umsätze dabei tätigen. Eine besondere Sache, die vielleicht die Wenigsten kennen, ist das Trinkgeldverhalten. Der sogenannte Tronc hat bei den Konzessionsnehmern immer mit dazu geführt, dass auch die Gehälter der Mitarbeiter davon bestückt wurden. Das ist fast total zusammengebrochen. Dementsprechend muss der Konzessionsnehmer schauen, wie er mit den Umsätzen, den Bruttospielerträgen klarkommt, um das Ganze leisten zu vermag.
Es ist hierbei geregelt, dass wir eine Ausschreibung über zehn Jahre und eine maximale Verlängerung von einmal fünf Jahren machen können. Das ist ein Zeitraum, der notwendig ist, um geleistete Investitionen ebenfalls mit aufzunehmen; denn diese müssen sich für den Konzessionsnehmer ebenfalls amortisieren, sodass wir auch klare
Strukturen haben. Aber über 15 Jahre hinaus kann es auch nicht weitergehen. Das würde möglicherweise den Einzelnen bevorzugen können.
Dass das Verfahren natürlich EU-konform, transparent und diskriminierungsfrei ist, ist selbstverständlich.
Lassen Sie mich auch auf den Punkt eingehen, den Herr Licht angesprochen hat. Natürlich sind auch wir von Bad Neuenahr angesprochen worden bezüglich dieser Regelung die es dort insgesamt gibt, die auch für Trier oder Mainz eine besondere Situation hätte, die das allerdings in den letzten Jahren nicht mehr in Anspruch genommen haben. Das ist eine Situation, die wir zu beachten haben. Wir müssen hier aber sehen, dass mit der neuen Regelung die Spielbanken lebensfähig gemacht werden, dass auch Verlustvorträge stattfinden können und wir mit dem veränderten System in einer sicheren und ohne große Risiken auch für das Land – das ist auch unsere Aufgabe – stehenden Situation sind.
Dementsprechend ist auch im Haushalt festzulegen, welcher Anteil eines Bruttospielergebnisses wir wieder an die Kommunen zurückgeben, die dort, wo der Sitz ist, dann wieder eine Einnahme haben.
Sehr geehrter Herr Licht, damit haben wir natürlich auch den Punkt des Landesrechnungshofs aufgenommen, der sagt, wir haben alle Standortgemeinden gleichermaßen gleich zu behandeln. Dementsprechend ist es schwierig, eine Gemeinde, die momentan einen größeren Benefit hat, zu bevorzugen.
Das Ganze ist mit dem Haushalt festzulegen. Je nachdem – das liegt auch an den Umsätzen insgesamt – werden die Kommunen dann auch einen vernünftigen Ertrag haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen, das sind einige notwendige und wichtige Anpassungen. Wir werden über diese weiter im Ausschuss diskutieren und sie dann gemeinsam auf den Weg bringen.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Tourismus hat für Rheinland-Pfalz eine herausragende Bedeutung. Wir haben Erhebungen, wonach im Tourismus etwa 200.000 Menschen beschäftigt sind. Also arbeiten 10 % aller Beschäftigten im Tourismusbereich.
Herr Stich hat es bereits angeführt, es gibt annähernd 25 Millionen Übernachtungen bei 9 Millionen Gästen. Das ist eine ganz stolze Leistung für ein Land wie Rheinland-Pfalz, das in der ursprünglichen Situation nicht so prädestiniert ist, dort Urlaub zu machen, wie das an der Nordsee, der Ostsee oder in Bayern der Fall ist. Dementsprechend ist es eine tolle Leistung, die von unseren Tourismusverbänden erbracht wird.
Wir haben in 2015 bereits erneute Steigerungen festzustellen.
Das Ganze bedeutet in der Konsequenz, dass wir im Wettbewerb um den Gast stehen. Sich um den Gast zu bemühen, ist das Wichtigste. Das erwarten wir von den Kommunen, die Ausgaben im großen Maße haben.
Die Ausgaben in den Kommunen sind jeweils unterschiedlich. Die einen investieren in große Parkanlagen, weil das wichtig ist und sie vielleicht Kurort sind. Die anderen legen einen Wanderweg an oder was auch immer, was dort Bedeutung hat. Dazu gehören auch Touristinformationen und Informationssysteme im Allgemeinen. Es sind große Investitionen zu leisten.
Dementsprechend ist es ganz wichtig, dass wir nun die Chance eröffnen und sagen, nicht nur die bereits heute anerkannten Fremdenverkehrsgemeinden, sondern alle Gemeinden können einen Beitrag erheben. Das geht ein Stück weiter. Es geht nicht nur um alle Gemeinden, denen heute nach den Regelungen im Tourismus das Recht zusteht, sondern auch die Verbandsgemeinden und Zweckverbände werden zukünftig in der Lage sein, einen Beitrag zu erheben, soweit sie selbst die Ausgaben haben. Das ist der entscheidende Punkt.
Wenn Sie einmal die beiden Instrumente betrachten, die zukünftig Tourismusabgabe oder Gästebeitrag heißen, dann können Sie Boppard als Vergleichssituation nehmen.
Dort werden für beide Instrumente heute schon über
400.000 Euro eingenommen. Damit es einmal im Bewusstsein ist, was es bedeutet, mit einer solchen Summe, mit solchen Instrumenten in den Tourismus zu investieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir stehen dabei natürlich immer in einem Schnittpunkt, in einer Schwierigkeit, wer genau dafür ist, dass dort auch der Vorteil im Tourismus da ist. Klar ist, ein Hotel oder eine Gastronomie, die unmittelbar mit dem Gast zu tun hat. Die Schwierigkeit ist mittelbar in der Konsequenz zu sehen. Dabei ist nach dem Urteil des OVG auch diese Neuregelung erforderlich; denn es muss kausal zu dem Gast kommen. Ich nenne Ihnen einmal ein Beispiel: Ohne Brötchen vom Bäcker, der keinen direkten Kontakt mit dem Gast hat, ist das Hotel nicht in der Lage, das entsprechende Frühstück anzubieten. Solche Zusammenhänge müssen da sein. Dann ist auch die Mittelbarkeit in der Konsequenz gegeben.
Der zweite Punkt, bei dem wir die Differenzierung jetzt neu regeln, ist im Bereich des Übernachtens. Früher hieß es „aufhalten“, nun heißt es „Unterkunft nehmen“. Das differenziert auch den Tagestouristen. Für den Tagestouristen ist es bei der Abgabe der Infrastruktur und bei allen anderen Maßnahmen im Tourismus in der Konsequenz separat zu bewerten. Das heißt, auch dort haben wir einen Schnittpunkt, eine Schwierigkeit, die es für die Kommunen notwendig macht, das ganz klar zu differenzieren.
Herr Stich hat es bereits ebenfalls angeführt. Die Kommunen können den Tourismusbeitrag und den Gästebeitrag erheben, sie müssen es nicht. Sie können es auch differenzieren. Sie können es dergestalt differenzieren, dass sie das nicht in der gesamten Kommune leisten; denn wenn dort kommunale Teile sind, die nun wirklich nichts mit dem Tourismus zu tun haben, ist die Kommune in der Lage, das bei Satzung so zu regeln. Dementsprechend ist hier eine größere und eine weitere Öffnung der Fall, als das bisher da war.
Natürlich gefällt eine solche Regelung nicht jedem. Der DEHOGA ist nicht von Haus begeistert darüber, wenngleich es sich nicht um eine neue Abgabe handelt. Doch er ist auch nicht dagegen; denn er fordert vielmehr ein Mitspracherecht bei der Verwendung des Geldes. Ich denke, das kann im Gesetz nur sehr schwierig geregelt werden. Es kann aber in der kommunalen Satzung oder noch darunter, bezogen auf runde Tische in der Kommune, geregelt werden. Ich denke, deswegen sollte man das nicht im Gesetz regeln, sondern sollte es den Kommunen überlassen.
Ich denke, wir sind hier auf einem guten Weg, ein gutes Gesetz zu machen, das es den Kommunen erlaubt, finanzielle Möglichkeiten auszuschöpfen, die sie im Tourismus haben. Ich bitte um Behandlung im Ausschuss und um einen konstruktiven Weg, dass wir den Kommunen einen guten Baustein liefern können.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Staatssekretär hat im Prinzip die parlamentarische Arbeit, die der Ausschuss gemacht hat, quasi mit abgearbeitet. Insoweit kann ich mich auf einige wenige Punkte beschränken, die wir insgesamt erarbeitet haben.
Lassen Sie mich noch einmal die Differenzierung des Gesetzentwurfs darstellen. Eigentlicher Punkt war das Thema der Wettvermittlungsstellen, dass nämlich aus Hessen heraus 20 Konzessionen zu vergeben sind und wir eine Regelung brauchen, wie diese Konzessionen über das Land verteilt werden. Für die 20 Konzessionsträger, die machbar sind, sind es auch nur 20 Konzessionen im Allgemeinen, sodass wir in der Summe auf die Zahl 400 kommen. Dabei ist auch geregelt, wo sie sein dürfen. Es soll in Gebietskörperschaften bis 100.000 Einwohnern nur
eine pro Konzessionsnehmer geben, damit es auch nicht überhand nimmt, sondern eine klare Struktur vorhanden ist.
Es sind dabei auch die Abstandsregelungen festgelegt, die in dem Fall nur 250 Meter zueinander betragen und insofern auch im Bereich der Wettvermittlungsstellen eine klare Struktur vorhanden ist, die dem Suchtverhalten oder der Suchtsituation auf der einen Seite und dem Spiel auf der anderen Seite ein klares Zueinander und Miteinander ermöglicht.
Die andere Seite ist das Thema der Spielhallen. Dort hatten wir in der Anhörung natürlich eine ganz andere Debatte; denn die Wettvermittlungsstellen waren eigentlich gar kein großes Thema gewesen, dagegen war das Thema der Spielhallen, der Spielsucht und der ganzen Problematik in der Anhörung der entscheidende Punkt.
Lassen Sie mich deswegen auch auf diese zwei Kernpunkte im Besonderen sprechen zu kommen. Ich möchte noch erwähnen, dass wir uns auch über andere Punkte Gedanken gemacht haben.
Wir haben über eine Zertifizierung gesprochen. Gäbe es die Möglichkeit, dass die Betriebe zertifiziert werden können? Welchen Umstand und Aufwand bedeutet das? Gemeinsam kamen wir zu der Auffassung, dass der Umstand und der Aufwand derzeit zu groß wären, dass es aber schön wäre, wenn die Branche mit freiwilligen Zertifizierungen vorangehen würde und insgesamt damit Betriebe, die nicht so toll arbeiten, vielleicht auch selbst ein Stück weit in einen Reinigungsprozess kommen.
Wir haben über ein Geräteregister nachgedacht. Aber auch das ist Bundesregelungskompetenz. Insofern liegt es nicht bei uns.
Wir haben auch über die Situation von illegalen oder konzessionsfreien Hallen nachgedacht, die aber im Bereich des Gaststättenrechts und dementsprechend in der Kontrollsituation der Kommune liegen.
Die entscheidenden Punkte sind die, die Herr Staatssekretär Kern bereits angesprochen hat, dass wir bei dem Thema des Sperrsystems als drittes Bundesland so weit sind, dass wir dieses Sperrsystem für das ganze Land einführen. Wir werden auch das gleiche System verwenden, das Hessen und Baden-Württemberg bereits haben; denn in der Folge soll es auch einmal die Möglichkeit geben, vielleicht ein bundesweites Sperrsystem zu machen, obwohl wir in der Konsequenz das föderale System haben.
In diesem Sperrsystem haben wir nunmehr die niederschwellige Spielerpause, die der Spieler selbst hineinbringen kann, geregelt. Erst später, wenn das alles nicht mehr greift, kann diese Fremdsperre, die die ganz großen Rückabwicklungsproblematiken bietet, ziehen.
Wir sind gemeinsam zu der Überzeugung gekommen, dass bestimmt 90 % damit nicht in die Fremdsperre kommen und es damit viel leichter in der Gesamtsituation wäre, was das Handling betrifft.
Zum Thema der Sperrzeiten gibt es jetzt, denke ich, eine klare Regelung, dass alle Bereiche dort, wo die Geräte stehen, dann von 02:00 Uhr bis um 08:00 Uhr betroffen sind. Es spielt nicht nur die Situation eine Rolle, dass die Schüler vielleicht morgens dort nicht hingehen, sondern auch der Aspekt, dass wir dann annähernd an den Bereichen sind, wie es in den Nachbarländern Hessen und Saarland geregelt ist, die immer noch eine Regelung von 04:00 Uhr an haben. Dann wird mit 02:00 Uhr kein Transport mehr von den Spielern gegeben sein, dass sie in das Nachbarland fahren. Von Mainz nach Wiesbaden wäre es ein kurzer Weg. Ich glaube, insoweit liegen wir dort in der Summe auf einem guten Weg. Damit würde es auch in der Konsequenz gut zueinander geführt werden können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich insoweit zusammenfassen: Wir haben mit der Änderung des Gesetzentwurfes und mit dem eigentlichen Gesetz insoweit ein ausgewogenes Mittel, was das Thema Spielen und Spielersucht, aber auch die Möglichkeiten betrifft, dass die Gastronomie in der Gesamtsituation arbeiten kann. Wir haben dies gut und geschickt zueinander gebracht. Deswegen bitte ich ebenfalls um die Zustimmung zu diesem Änderungsentwurf und hoffe, dass die CDU jetzt mitmacht, Herr Licht. Im Rechtsausschuss gab es Gegenstimmen. Von daher hoffe ich, dass wir bei dem gemeinsamen Antrag bleiben.
Herzlichen Dank.
Herr Minister, wir erkennen immer wieder auf Bundesautobahnen Beschränkungen wegen Lärmschutz. Wir haben ganz viele Verordnungen, wonach gewisse Straßen zu gewissen Zeiten beschränkt sind. Sehen Sie einen Unterschied zwischen Straße und Bahn? Ist hier nicht eine Bevorteilung der Bahn allgemein gegeben? Ist das nicht auch rechtlich problematisch?
Herr Minister, Sie sprachen davon, dass der Gutachter in seinem Gutachten zum Ergebnis kommt, dass bei Betroffenheit des Allgemeinwohls Einschränkungen möglich sind. Sie sprachen auch davon, dass der Bund zu einer anderen Auffassung kommt. Ist Ihnen bekannt, wie der Bund es begründet, dass er eine andere Auffassung hat als der Gutachter, und ist Ihnen bekannt, warum der Bund dann nicht mehr Energie hineinsteckt, die rechtlichen Möglichkeiten dafür zu schaffen, um Einschränkungen zu ermöglichen?
........ 6542, 6547....................... 6551 Abg. Matthias Lammert, CDU:...... 6543 Abg. Nils Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 6544, 6549....................... 6552 Roger Lewentz, Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur:.......... 6545, 6550 Abg. Hans-Josef Bracht, CDU:...... 6547 Abg. Julia Klöckner, CDU:......... 6550
Entscheidungen der Großen Koalition zu Klimaschutz und Energiewende und Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5219 –........... 6553
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit 2002 ist das Obere Mittelrheintal Weltkulturerbe – und das zu Recht. Es ist eine wunderbare Region. Seit 2002 und davor ist schon vieles passiert, was den romantischen Charakter des Tales wieder verstärkt und zurückbringt. Wenn Sie sich zum Beispiel die Rheinanlagen in Bacharach, Sankt Goar und Bingen anschauen, wie sich diese in den letzten Jahren verändert haben, dann können Sie das sehr gut nachvollziehen.
Es ist aber noch vieles möglich und nötig, dass sich dort etwas verändert. Die Kommunen leben von ihrer einzigen Chance, nämlich von diesem Tal und der Romantik. Sie leben damit von dem Tourismus. Deswegen braucht die Region den Tourismus als weitere Chance. Der Gast ist die Chance. Um diesen Gast bemühen sich alle, ob das an der Ostsee, der Nordsee oder in Bayern ist. Deswegen müssen wir gute und harte Argumente bringen.
Die BUGA 2031 könnte eine Chance sein. Das ist übrigens die nächste BUGA, die noch zur Disposition steht. Diese könnte dem Mittelrheintal einen Schub bringen und es weiter voranbringen.
Herr Innenminister, das war eine gute Idee, die Sie hatten und auf den Weg gebracht haben. Herzlichen Dank dafür! Das hat der Region einen Push gegeben.
Man hat zunächst den Gedanken, dass es sich um eine große Entfernung handelt. Aber das Havelland mit einer Entfernung von 80 Kilometer macht uns das jetzt vor. Ich denke, das, was Mecklenburg-Vorpommern kann, können wir bei uns auch.
Lassen Sie uns einfach einmal zurückschauen, was eine BUGA oder eine Landesgartenschau bedeutet. In Bingen ist ein Bereich von 2,8 Kilometer Länge vollkommen umgestaltet worden. Dort sind 1,3 Millionen Gäste hingekommen. Wenn Sie heute an einem Sonntag nach Bingen fahren, dann glauben Sie, die Landesgartenschau sei immer noch in Bingen, weil dort immer noch viel Betrieb vorhanden ist. Die Leute haben das so verinnerlicht, dass es einfach schön ist, dort zu sein. Das gilt auch für Koblenz. Koblenz hatte 3,5 bis 3,6 Millionen Besucher. Das ist eine fantastische Situation. Die Bundesgartenschau hat Koblenz weiter gestärkt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist der entscheidende Punkt, dass eine Gartenschau nachhaltig stärkt und ein Zusammenwachsen stattfindet. Man arbeitet miteinander in der jeweiligen Kommune. Wenn wir über das Mittelrheintal reden, dann wächst ein Tal noch viel mehr zusammen. Das erkennen Sie auch sehr deutlich, wenn Sie einmal schauen, was auf dem Zukunftsworkshop bei der Regionalkonferenz in Boppard in der Zusammenfassung der Fall war:
1. Wir wollen die BUGA 2031.
2. Wir wollen die BUGA 2031.
3. Wir wollen die BUGA 2031.
Die Region steht da. Dementsprechend sollten wir uns auf den Weg machen.
Herr Bracht hat sich mittlerweile auch dazu geäußert und findet es positiv. Der Generalsekretär hat eine andere Meinung.
Er hat dem Innenminister vorgeworfen, er würde in Parallelwelten leben und hätte die Bodenhaftung verloren. Sie können das gleich korrigieren und sagen, dass der mangelnde Weitblick, den Ihr Generalsekretär hatte, von Ihnen korrigiert wird. Das steht Ihnen vollkommen frei.
Den Weitblick hat auf jeden Fall der Vorsitzende des Zweckverbandes, nämlich Frank Puchtler. Der sagt: Das ist unsere Chance. Das ist die Entwicklungschance für die Kommunen. Lasst uns auf den Weg machen. –
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns noch einmal darauf zurückkommen, was dort insgesamt zu tun ist und was die Gemeinsamkeiten dort fördern kann. Lassen Sie uns auch einmal Problempunkte ansprechen, die mit einer Bundesgartenschau 2031 einen ganz neuen Schub bekommen könnten.
Ich nenne zum Beispiel das Stichwort Bahnlärm. Wir haben den Eindruck, dass in Berlin im Augenblick überhaupt nichts geschieht. Die kleinen Maßnahmen, die stattgefunden haben, sind regelrecht irgendwo in der Luft verpufft. Hier könnte wirklich Substanz hineingebracht und etwas dafür getan werden, dass die Menschen wieder gut leben können. Genauso wichtig ist es, dass sich dort die Gäste wohlfühlen, dass sie gut schlafen und über das Tal gut reden können. Der entscheidende Punkt ist, dass die Gäste wieder zurückkommen. Das ist heute ganz anders.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, Herr Puchtler sagt, er persönlich kann sich vorstellen, dass eine Mittelrheinbrücke logistische Vorteile bringt. Ja, das kann man sehr wohl so sehen. Wenn Herr Puchtler diese Meinung äußert, dann ist das auch sein Recht, das so zu sagen. Eine Brücke verbindet und verbessert die Logistik. Dann muss man schauen, welche Entwicklungen sich dort insgesamt bieten.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam auf den Weg zur BUGA 2031 gehen. Lassen Sie uns mit den Kommunen, die auf dem Weg sind, gemeinsam arbeiten. Das Tal nimmt eine gute Entwicklung. Wir können daran arbeiten.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe gesehen, Herr Bracht meldet sich für die zweite Runde. Ich denke, es ist auch gut so, dass Sie einmal Stellung beziehen.
Herr Lammert hat in der ersten Runde für die CDU versäumt, eine Chance zu nutzen. Die CDU hat versäumt, eine Chance zu nutzen, hier ein klares Bekenntnis für eine BUGA 2031, für ein Oberes Mittelrheintal und für Rheinland-Pfalz abzulegen. Sie hat nur herumgenörgelt.
Herr Lammert, Sie haben ein bisschen etwas von der Brücke erzählt, und Sie haben ein bisschen etwas von Walter Schumacher erzählt. Wenn Sie in der Schule wären, hätte man gesagt, Thema verfehlt, setzen, 5.
Der Herr Minister hat eben davon gesprochen, was in Koblenz investiert wurde, und das mal fünf. Sie wissen, die BUGA hat 100 Millionen Euro gekostet. Dies mal fünf, 500 Millionen Euro aus privatem Invest, darüber hinaus sind allein in den Jahren 2002 bis 2006 von Landesseite 150 Millionen Euro in dieses Tal geflossen. Also rechnen Sie noch einmal das Ganze mal fünf. Wir liegen also im Bereich 1 Milliarde Euro, die seit 2002 in dieses Tal geflossen ist. Das sind Summen, das sind Leistungen der Landesregierung für das UNESCO-Weltkulturerbe Oberes Mittelrheintal. Das ist Infrastruktur. Das ist eine gute Arbeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Kommunen machen sich auf den Weg. In den kommunalen Parlamenten gibt es Anträge, dass die Kommunen sich zusammentun und einen Verband gründen, der das alles auf den Weg bringt. Es geht doch darum – wir unterstützen das –, dass auch Sie das Ganze mit unterstützen. Es geht auch um den Weg dorthin, die Gemeinsamkeiten verbinden, die Gemeinsamkeiten zu fassen, das Ziel im Auge zu haben. Auf dem Weg dorthin werden schon die ersten Maßnahmen stattfinden, so wie die Maßnahmen für Bingen oder für Koblenz stattgefunden haben und wie sie zwischendrin auch weiterentwickelt worden sind. Deshalb ist es doch wahnsinnig wichtig, dass wir der Region dieses Zeichen geben, dass wir als Land, als Parlament dahinterstehen, dass wir uns entwickeln, dass wir das Land voranbringen.
Deswegen lassen Sie uns gemeinsam diesen Weg gehen für Rheinland-Pfalz.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Klöckner, wenn Sie, anstatt über die BUGA 2031 zu reden – und das trifft auf Herrn Lammert und Herrn Bracht ebenso zu –, immer nur das Thema Brücke ansprechen,
dann sollten Sie sich auch wirklich einmal die Frage stellen, weshalb Sie selbst in der Region diese Brücke unter einen Finanzierungsvorbehalt gestellt und damit selbst Zweifel hineingebracht haben. Dementsprechend sollten Sie sich einmal an die eigene Nase fassen, was dieses Thema betrifft.
Ich habe noch einen zweiten Punkt. Wenn Sie darauf ansprechen, dass sich die SPD-Fraktion eine Brücke vorstellen kann und sich auch der Minister aus der Region schon einmal positiv dazu geäußert hat, dass aber der Koaliti
onspartner von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagt, nein, wir brauchen dort keine Brücke, dann sage ich Ihnen, vielen Dank für den Hinweis, dass wir bei den Koalitionsverhandlungen 2016 auch über dieses Thema reden werden, ob wir sie nun bauen oder ob wir sie nicht bauen oder ob wir möglicherweise bei der BUGA 2031 mit mehreren Seilbahnen arbeiten und so über eine Million Menschen hin- und hertransportieren,
das wird sich noch herausstellen. Aber wir werden das gemeinsam besprechen, und Sie werden nicht mit am Tisch sitzen und darüber reden können.
Sehr geehrter Herr Bracht, Sie haben soeben das Thema des Bahnlärms angesprochen. Herr Minister Lewentz hat Ihnen schon einige Dinge deutlich gesagt. Auch dort sollten Sie sich an die eigene Nase fassen und einfach einmal nach Berlin schauen. – Was ist denn in dem CDU/CSUgeführten Verkehrsministerium in den letzten Jahren passiert? – Nichts, nichts ist in Sachen Bahnlärm dort passiert.
Nichts ist passiert! Kleinigkeiten sind passiert. Zählen Sie einmal die Waggons, die mittlerweile umgerüstet sind. Sie sind an einer Hand abzuzählen.
Es sind nicht mehr als 100.000 Waggons. Was das Thema des Nachtfahrverbots betrifft, ist nichts passiert. Was das Thema Trassenpreise betrifft, ist nichts passiert.
Dort sitzt Herr Dobrindt. Sie haben doch die tollen Kontakte, gehen Sie hin, oder nutzen Sie einen anderen Kontakt.
Wenn Sie in Wikipedia hineinschauen, steht darin: Ronald Profalla, deutscher Lobbyist im Dienst der Deutschen Bahn. Sprechen Sie doch einmal mit ihm. Er hatte doch alle Beziehungen. Er kann es doch auf den Weg bringen. Dann passiert doch auch etwas im Tal. Darum geht es doch! Reden Sie mit Ihren Leuten, bringen Sie es auf den Weg, und machen Sie keine Beschuldigungen.
Nehmen Sie einfach zur Kenntnis, dass das Land in dieses Tal bereits investiert hat und es auch weiterhin tun wird.
Nehmen Sie zur Kenntnis, dass es nicht nur um eine Brücke geht, sondern dass wir gemeinsam mit den GRÜNEN den Weitblick haben.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister, Sie sprachen davon, dass viele Kräfte aus Rheinland-Pfalz nach Elmau zur Sicherung des dortigen G7-Gipfel gehen müssen. Die Frage: Wäre es auch möglich gewesen, in Elmau mit Sicherungsmaßnahmen statt mit Personal zu arbeiten und damit die Kräfte des gesamten Bundesgebietes zu schonen?
........ 6328, 6332 Abg. Marlies Kohnle-Gros, CDU:..... 6329, 6333 Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 6330, 6333 Roger Lewentz, Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur:.......... 6331
Image-Schädigung des Weltkulturerbes Mittelrheintal durch den Beauftragten der Landesregierung für das Weltkulturerbe auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/5061 –........... 6334
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor einigen Jahren mussten wir immer wieder aus den Medien erfahren, dass Anschläge auf Flüchtlingsheime oder ähnliche Einrichtungen insbesondere in den neuen Bundesländern stattgefunden haben. Nun haben wir die Situation, dass trotz aller Bemühungen, die in Rheinland-Pfalz laufen, erstmals auch in unserem
Bundesland auf die geplante Unterkunft in Limburgerhof ein solcher Anschlag verübt wurde. Damit werden Fremdenhass verbreitet und Hetze gegen Leute betrieben.
Rheinland-Pfalz ist gemäß den entsprechenden Studien äußerst tolerant. In keinem anderen Bundesland finden die ausländerfeindlichen Parolen so wenig Widerhall. In Rheinland-Pfalz wird eine sehr umfangreiche und sehr gute präventive Arbeit geleistet, wie Sie den Unterlagen der Präventionsagentur entnehmen können. Bundesweit findet die Arbeit, die wir in Rheinland-Pfalz leisten, von denen, die sich damit beschäftigen, allerhöchste Anerkennung; denn in Rheinland-Pfalz arbeitet jedes Ministerium an diesem Thema. Auch die Organisationen und die Bürgerinnen und Bürger leisten ebenfalls in diesem Bereich eine gute und engagierte Arbeit.
Es ist in keinem Bundesland zu tolerieren, dass irgendwo auch nur eine einzige hinterhältige Tat erfolgt; denn von uns allen muss gegen die Vorurteile, die von manchen geschürt werden, ein humane Flüchtlingspolitik betrieben werden. Wir dürfen nicht akzeptieren, dass sich einzelne Leute mit einem rechtsextremen Gedankengut gegen die Flüchtlinge aufstellen und Hetze betreiben.
Wir müssen den Menschen, denen in ihrem Heimatland Gewalt, Ablehnung oder Verfolgung widerfahren ist, hilfsbereit zur Seite stehen. Schauen Sie einmal, was „Der III. Weg“ in Limburgerhof gemacht hat. Es ist total perfide, dass man am 21. März, am Tag gegen den Rassismus, eine Veranstaltung durchführt und gegen Menschen aus anderen Ländern hetzt. Das muss untersagt und verboten werden.
Wenn man eine solche Situation betrachtet, ist es besonders wichtig, dass man jetzt schon mit aller Sorgfalt Materialien und Informationen sammelt, um gegebenenfalls zur rechten Zeit ein Verbot auf den Weg bringen zu können. Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, stets das Material zu sammeln. Wenn sich hier eine Partei neu aufstellt, ist es unsere Aufgabe und Pflicht, auch dort frühzeitig auf dem Weg zu sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir reden von Offenheit, Toleranz und Hilfsbereitschaft. Diese sind gefragt. Die Demokratie muss zusammenstehen. Viele gute Aktionen in der Bevölkerung belegen dies immer wieder. Das war auch in Limburgerhof so gewesen. Es muss wirklich gelebt werden. Das darf kein Lippenbekenntnis sein. Wir müssen gerade als Demokraten zusammenstehen, dass nicht einer von uns ausbüxt, wie es Herr Rainer Wagner getan hat, der gegen Juden und Moslems gehetzt hat. Das kann nicht sein. Das dürfen wir uns als Demokraten nicht erlauben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, vieles läuft im repressiven Bereich. Noch viel wichtiger ist aber der präventive Bereich. Ich habe eingangs davon gesprochen, dass es unsere Aufgabe ist, die jungen Menschen frühzeitig charakterlich so zu stärken, dass sie auf die braunen Sprüche nicht hereinfallen. In den Schulen wird im Rahmen der vielen Initiativen eine tolle Arbeit geleistet. Ich will insbesondere auf das Schulnetzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ als vorbildliche Maßnahme hinweisen. Ich will auch die anderen Bereiche, wie „(R)AUSwege aus dem Extremismus“, das „Netzwerk Demokratie und Courage“, „jugendschutz.net“, die „Elterninitiative gegen Rechts“ oder die vielen Tätigkeiten der Landeszentrale für Politische Bildung, nennen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns weiterhin eine gute repressive Arbeit machen,
lassen Sie uns aber gemeinsam mit einem großen Engagement in der Prävention, mit Offenheit, Toleranz und Hilfsbereitschaft gegen den Rechtsextremismus in RheinlandPfalz vorgehen. Dann werden wir für ein gutes und sicheres Land sorgen können.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kohnle-Gros, ich nehme an, es war vorhin eine sprachliche Ungeschicklichkeit, als Sie davon sprachen, dass wir die Jugend auf den rechten Weg weisen müssen. Ich glaube, das haben Sie anders gemeint, aber ich wollte das dennoch dargestellt haben.
Sie sprachen auch an, wo denn die Wirkung sei, was bei der Jugend insgesamt geschieht. Wenn Sie sich das Beispiel Schule gegen Rassismus betrachten: Wir haben 84 weiterführende Schulen. Das sind Zigtausende von Schülern, die sich über das Jahr permanent mit dem Thema beschäftigen. Das ist eine anständige, bodenhaftende Arbeit, die dort gemacht wird. Deswegen ist es eine gute Arbeit im Sinne der Prävention.
Ich möchte der Polizei ausdrücklich einmal ein Dankeschön sagen, nicht nur – Frau Schellhammer hat es schon gesagt – bei dem Thema Oldschool Society, Braunes Haus und Ähnlichem, auch der Spannungsbogen, in dem die Polizei immer wieder steht, wenn es zu Demos kommt, sie auf der einen Seite das Versammlungsrecht zu verteidigen hat und auf der anderen Seite immer wieder dazwischensteht. Das löst sie hervorragend. Deswegen muss man der Polizei ausdrücklich ein Kompliment machen.
Lassen Sie mich die NPD natürlich noch einmal ansprechen. Gemeinsam haben alle Bundesländer den Verbotsantrag auf den Weg gebracht. Gemeinsam haben alle Bundesländer jetzt noch einmal nachgeliefert, was das Verfassungsgericht erbeten hat.
Mich persönlich stört gewaltig – das sage ich Ihnen in aller Offenheit und in aller Stärke hier so –, sie erklären uns, sie stehen gegen die Verfassung, sie stehen gegen das Land, und dann bezahlen wir sie noch dafür, dass sie gegen dieses Land stehen. Deswegen ist es eine der logischen Konsequenzen,
dass wir wirklich alles dafür tun, dass diese Partei verboten wird.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! „Lärm – voll nervig“, das war das Motto des gestrigen Tags des Lärms. Insoweit sind wir mit dem Thema tagesaktuell. Alle Vorredner haben bereits die wissenschaftlich belegten Studien angesprochen, dass Lärm krank macht. Insoweit haben wir eine gemeinsame und klare Grundlage.
Herr Reichel, leider haben wir keinen gemeinsamen Punkt erreicht, als Sie den früheren Staatssekretär angesprochen haben. Es gibt einen anderen früheren Staatssekretär, der handeln könnte. Der könnte direkt handeln. Klaus-Dieter Scheurle, der momentane Geschäftsführer der DFS, kann per Verordnung sofort mit der DFS das machen, was zu Lärmentlastungen führen würde. Er könnte mit der DFS die Änderung von Flugrouten angehen. Er könnte Lande- und Steigflüge verändern. Er könnte die Rückenwindkomponente verändern. Nicht alles auf einmal, aber dort bestehen die Möglichkeiten. Ein CDU-Mitglied, früherer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, könnte handeln und ändern.
Herr Lewentz sprach zum Schluss noch vom Bereich der Lärmpausen. Für mich werden mit dem Thema Lärmpausen die Leute an der Nase herumgeführt. Fakt ist doch bei der Situation, kein einziger Flieger wird weniger
in der Luft sein. Er wird woanders fliegen. Das heißt, die Leute, die an dem einen Tag entlastet werden, werden am nächsten Tag stärker belastet. Deswegen reduzieren wir doch nicht den Lärm, sondern wir müssten dafür Sorge tragen, dass weniger Flieger in der Luft sind.
Es müsste auch endlich einmal dafür gesorgt werden, dass nach 23:00 Uhr nicht laufend Genehmigungen erteilt werden, dass die Flieger doch landen dürfen. Wir brauchen andere Dispositionen. Das könnte man viel anders leisten, wenn das gewollt wäre. Auch das könnte die DFS. Wieder sind wir in der Situation bei Herrn Scheurle.
Lassen Sie mich noch ein klein wenig auf den Bereich des dritten Terminals eingehen, weil das der Vollständigkeit und der aktuellen Situation geschuldet ist.
Das Gutachten, das von der hessischen Landesregierung erstellt wurde, sagt eindeutig aus, wir brauchen das dritte Terminal für die Steigerung der Zahlen nicht. Der Bau einer Erweiterung am Terminal 1 wäre nicht nur wirtschaftlich viel günstiger, sondern er würde auch die reduzierten prognostizierten Zahlen – die Steigerungen sind gar nicht so, wie sie einmal gedacht waren – für den Frankfurter Flughafen gewährleisten.
Ich schließe mich den Vorrednern, insbesondere Herrn Minister Lewentz, an. Es ist unzumutbar, wenn die Fraport dafür sorgen möchte, dass sich die Flugbewegungen in den nächsten Jahren um 50 % steigern. Das geht so nicht. Das ist absolut inakzeptabel. Hier arbeitet die Fraport absolut an den Menschen vorbei.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der aktuelle Entwurf zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes beinhaltet im Prinzip zwei Komplexe, auf die vom Herrn Minister schon hingewiesen wurde. Das ist zum einen die Situation der Wettvermittlungsstellen, und das ist zum anderen der Bereich der Spielhallen.
Das Glücksspiel im Allgemeinen steht in einem dauerhaften Spannungsverhältnis zwischen Suchtverhalten auf der einen Seite, aber auch zwischen Freizeitverhalten oder wirtschaftlichen Interessen auf der anderen Seite. Es ist unsere Aufgabe, unsere Pflicht, den geeigneten Weg in der Mitte zu finden.
Wir haben bereits mit der Veränderung des Landesglücksspielgesetzes 2012 einen ganz enormen Schritt getan, indem wir gesagt haben, dass wir die Suchtverhinderung verstärken wollen. So geht es hier in der Konsequenz noch einmal einen klaren Schritt weiter; denn es wird jetzt endgültig klar festgelegt, dass Beschulungen durchgeführt werden müssen, dass Sozialkonzepte umgesetzt werden müssen und wie sie in aller Konsequenz durchzuführen sind.
Dort dürfen nicht einfach nur Mitarbeiter sitzen, die keine Ahnung von der Situation haben, sondern die Mitarbeiter müssen erkennen können, wo die Probleme möglicherweise liegen.
Für mich ist der entscheidende Punkt bei diesem Gesetz das Thema des Spielersperrsystems. Überlegen Sie einmal, in der heutigen Situation gibt es jemanden, der ein suchtproblematisches Verhalten hat, der sich bewusst irgendwo sperren lässt. In diese Halle kommt er nicht mehr hinein, aber in die Nachbarhalle, die vielleicht in der gleichen Gemeinde liegt, kann er hineingehen. Künftig wird es so sein, dass er landesweit dadurch geschützt wird. Das heißt, dass er selbst einen Beitrag dazu leistet, das Elend zu verhindern, in das er möglicherweise sich und seine Familie hineinführen wird. Ich denke, das ist eine ganz wichtige Sache.
Wir sind übrigens das dritte Bundesland, das genau diesen Weg geht. Damit befinden wir uns auch in gewissem Maße in einer Vorbildsituation.
Der dritte Punkt, der im Bereich der Spielhallen anzusetzen ist, ist das Thema der Sperrzeitenregulierung. Auch hier haben wir eine ganz besondere Situation. Während die Spielhalle um 00:00 Uhr zugemacht wird, können die Spieler, die aus der Spielhalle kommen, in die nächste Gaststätte gehen. Während in der Spielhalle kein Alkohol ausgeschenkt werden darf, dürfen sie dort noch spielen und auch Alkohol trinken. Insoweit ist es mehr als konsequent, klar zu sagen, dass das dort in Zukunft nicht mehr in diesem Maß sein kann. Deswegen sind
auch in der Gaststätte um 00:00 Uhr die Spielgeräte abzuschalten.
Der Minister hat es angedeutet. Dort wird der DEHOGA wenig Verständnis dafür haben, weil er sagt, dass die Automaten eine ganz hohe Bedeutung für die Gastronomie haben. Deswegen werden wir noch einige Gespräche zu führen haben.
Lassen sie mich auf den zweiten Teil eingehen, der für mich bei diesem Gesetz einen ganz entscheidenden Kern darstellt. Dabei geht es um das Thema der Wettvermittlungsstellen. Der Minister hat die große Zahl der erlaubten Möglichkeiten genannt. Wenn wir dabei beachten, dass die Branche, die die Konzession wohl bekommen wird, schon Überlegungen angestellt hat, sogenannte Verkaufsstellen auf dem Vertriebsweg mit der Lebensmittelbranche, also Aldi, Lidl, REWE, Netto, usw. einzurichten, dann kann man sich vorstellen, was es bedeuten würde, wenn wir die Verkaufsstellen weiterhin zulassen würden.
Deswegen ist es von allergrößter Bedeutung, eine Regulierung einzuführen. Aus diesem Grund ist es gut, richtig und sinnvoll, von den 240 zulässigen Wettvermittlungsstellen auf 400 zu gehen. Es ist auch richtig, dass wir eine klare Festlegung haben, was in den großen kreisfreien Städten oder in den Kreisen geregelt werden darf.
Damit schafft man eine klare Marktsituation, ohne diese zu überlasten. Deswegen ist es unproblematisch zu sagen, man verändert die Entfernung von Halle zu Halle. Sie wurde von 500 Meter auf 250 Meter verändert.
Demzufolge wird zwar eine deutliche Reduzierung möglich sein, aber die wirtschaftliche Betätigung wird, weil das im Internet auch möglich ist, dennoch gegeben sein. Auch dort ist das Spannungsverhältnis zwischen der Suchtsituation auf der einen Seite und dem wirtschaftlichen Betrieb auf der anderen Seite sehr gut gewahrt.
Es ist noch eine sehr geschickte Regelung mit aufgenommen worden, nämlich dass in der Nähe dieser Wettvermittlungsstellen und der Spielhallen kein Geldautomat sein darf. Dadurch kann man nicht auf die Idee kommen, an den nächsten Geldautomaten zu gehen, wenn man sein Geld verspielt hat. Dementsprechend ist das ein wichtiger Punkt in der Regelung.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Mit diesem Gesetzentwurf sind wichtige Regelungen zur Veränderung und zur Verhinderung des Suchtverhaltens auf den Weg gebracht worden. Deswegen ist es ein guter Gesetzentwurf. Über diesen werden wir im Ausschuss weiter beraten.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Ministerin, ein wichtiger Punkt bei der Windenergie ist auch die Speicherung der Energie. Wie ist hier der Sachstand, z. B. mit dem Pumpspeicherwerk bei Niederheimbach am Mittelrhein?
Ich möchte noch einmal anschließen bei dem Stichwort der RegioBiG-Berater, und zwar mit den guten Beispielen, die Sie mit Dienheim und Speyer erwähnt haben.
Frau Ministerin: Gibt es bei diesen guten Beispielen in Dienheim und Speyer auch RegioBiG-Berater, oder leisten diese Vereine das für sich alleine?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Bahnreform 1994 wurde der Schienenpersonennahverkehr in die Verantwortung der Länder gegeben und damit regionalisiert. Seit dieser Zeit hat das Land Rheinland-Pfalz besondere Anstrengungen unternommen und das Nahverkehrsangebot auf der Schiene deutlich verbessert. Man kann feststellen, dass der SPNV in Rheinland-Pfalz eine Erfolgsgeschichte ist.
Die Reaktivierung von Strecken, das Ausweiten des Netzes, der Umbau von Bahnhöfen und Haltepunkten insbesondere im Hinblick auf die Barrierefreiheit und eine dichtere Taktung der Verbindung mit der Konsequenz einer enormen Steigerung der Zugkilometerleistung sind das Resultat, das die Landesregierung und die gut arbeitenden Zweckverbände erreicht haben.
Im Rahmen des Rheinland-Pfalz-Taktes 2015 stehen wir nun vor dem nächsten Schritt. Eine weitere Reaktivierung, eine weitere Ausweitung noch einmal um rund 20 % auf dann insgesamt 40 Millionen Zugkilometer werden einen attraktiven SPNV in Rheinland-Pfalz gewährleisten.
In diesem Zusammenhang sei erwähnt: Wenn man sich die gesamten Mittel, die Rheinland-Pfalz bekommt, einmal im Detail betrachtet, so hat Rheinland-Pfalz mit die höchsten Leistungsbestellungen der Kilometer – annähernd 90 % gehen in diesen Bereich hinein – und darüber hinaus mit die geringsten Managementkosten aller Bundesländer. Auch das ist ein deutliches Indiz für die gute Arbeit.
Aktuell zahlt der Bund 7,3 Milliarden Euro an alle Länder. Dieser Betrag wuchs jedes Jahr um 1,5 % an. Diese Regionalisierungsmittel insgesamt stehen nicht mehr im Einklang mit den Kostensteigerungen bei den Trassen, den Stationen, den Löhnen oder bei der Energie. Dementsprechend ist eine Aufstockung notwendig. Andernfalls wäre unglücklicherweise die Konsequenz zu ziehen.
Die Länder haben ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten kommt eindeutig zu folgendem Ergebnis: Um den SPNV in diesem Maß aufrechtzuerhalten, muss eine Steigerung von 7,3 Milliarden Euro auf 8,5 Milliarden Euro erfolgen, und es bedarf einer weiteren Dynamisierung, die über den 1,5 % liegt. Es gibt verschiedene Modelle. Im Mittel liegen wir irgendwo bei 2,5 %.
Mit diesen Mitteln von 8,5 Milliarden Euro wären alle Bundesländer in der Lage, einen bürgernahen und attraktiven Schienenpersonennahverkehr anzubieten und damit – das ist auch eine Konsequenz der Gesamtsituation – auch die Straßen zu entlasten. Die Länder haben in schwierigen Verhandlungen in der Verkehrsministerkonferenz eine 16 : 0-Entscheidung gefasst. Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten haben diese bestätigt.
Das ist beileibe kein leichtes Unterfangen gewesen. Man kann mit Stolz sagen, dass für Rheinland-Pfalz ein hervorragendes Ergebnis erzielt wurde; denn wir liegen über den Quoten, die uns eigentlich nach dem Königsberger Schlüssel zustehen würden.
Wenn wir nun einmal nach Berlin schauen – von dort soll das Geld kommen –, hat man den Eindruck, dass Bundesverkehrsminister Dobrindt abgetaucht ist. Entweder versucht er nicht, sich im Sinne von Sicherung und Verbesserung für den Schienenpersonennahverkehr einzusetzen, oder es ist ihm vollkommen gleich. In der Konsequenz bedeutet das: Was ist das für ein Verkehrsminister, der sich nicht für sein Aufgabengebiet einsetzt?
Fakt ist, der Finanzminister, Herr Schäuble, scheint sich ohne Diskussion einfach gegenüber seinem Kollegen durchgesetzt zu haben. Er ist darüber hinaus noch daran interessiert, die Dynamisierung wegzunehmen und langfristig sogar die 7,3 Milliarden Euro noch zu kürzen. Ich teile die Auffassung von vielen Personen, die das bereits geäußert haben. Das passive Handeln von Minister Dobrindt gefährdet die Erfolgsgeschichte des SPNV in allen Bundesländern extrem.
Meine sehr verehrten Damen und Herren auch von der CDU, ich appelliere an Sie, dringend bei Herrn Dobrindt oder auch beim Finanzminister – Sie haben die stellvertretende Bundesvorsitzende in Ihren Reihen – dafür Sorge zu tragen, dass wir eine zukunftsgerechte und zukunftsgesicherte Finanzierungsleistung in RheinlandPfalz und in den anderen Bundesländern bekommen. Ich will Ihnen noch eines mit auf den Weg geben. Ihr Ablenkungsmanöver in Sachen LBM bedeutet nichts anderes, als dass Sie entweder das System nicht verstanden haben, wozu die Mittel da sind, oder es nicht verstehen wollen.
Lassen Sie uns gemeinsam für einen hohen Mitteleinsatz in allen Ländern kämpfen. Das wäre die Konsequenz für einen zukunftsgerechten SPNV.
Herzlichen Dank.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Was haben die Verkehrsminister bezüglich der Höhe und Verteilung der Regionalisierungsmittel beschlossen?
2. Inwiefern soll dieser Beschluss dem Land RheinlandPfalz und der hiesigen Finanzierung des Nahverkehrs zugutekommen?
3. Welche weiteren Verfahrensschritte zu einer Neuregelung der Finanzierung der Regionalisierungsmittel sind nunmehr erforderlich und wie sieht die Landesregierung die Chancen auf eine Einigung mit dem Bund?