Das war sozusagen die inhaltliche Verabschiedung von dieser Grundidee der Vorsorge. Heute verabschiedet man sich von dieser Idee auch formal.
Der zweite Grundsatz des Pensionsfonds, die Transparenz, wird heute ebenfalls endgültig beerdigt, denn mit der Aufgabe des versicherungsmathematischen Modells zur Berechnung der Zuführungen nach konkreten Zahlfällen löst sich der Zusammenhang zwischen real vorhandenem und eingestelltem Personal und dem Fonds vollends in Luft auf.
Was hier stattfindet, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nichts anderes als haushaltstechnische Produktpiraterie, nämlich die gute Idee des Landesrechnungshofs aus dem Jahr 1996 wird unter Beibehaltung des Namens in eine allgemeine Rücklage verwandelt mit mehr oder weniger beliebigen Einzahlungen und beliebigen Entnahmemöglichkeiten.
Neben vielen Expertisen, die man zitieren könnte, zitiere ich mit der Genehmigung des Herrn Präsidenten aus dem Protokoll der Anhörung Herrn Professor Dr. Tappe. Zitat: Mit der Aufgabe der versicherungsmathematischen Grundsätze mit der weiteren Loslösung von den tatsächlichen Versorgungslasten und der Zuführung und Entnahme nach davon unabhängigen Entscheiden des Haushaltsgesetzgebers wird der Pensionsfonds tatsächlich zu einer nur falsch bezeichneten Rücklage. –
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Rücklage wirkt im Grunde genommen wie ein Druckausgleichsbehälter bei Ihrer Heizung.
Wenn die Schuldenaufnahme der Landesregierung die Schuldenbremse zu sprengen droht, wenn also der Schuldendruck im Landeshaushalt auf die Schuldenbremse zu groß wird, dann wird ab dem Geltungsjahr 2020 für die verfassungsmäßig festgelegte Schuldenbremse eine Entnahme aus diesem Pensionsfonds möglich sein, um diesen Druck zu mindern, um die Verschuldung am strukturellen Defizit vorbei zu verschleiern, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Dazu stehen im aktuellen Fonds ungefähr 5,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Das hochgerechnet auf die nächste Legislaturperiode würde bedeuten: Wenn Sie dann noch regieren würden,
könnten Sie jedes Jahr wie in den vergangenen Jahren immer auch jeweils 1 Milliarde Euro neue Schulden machen, diese 1 Milliarde Euro neue Schulden gegenfinanzieren durch Entnahmen aus dem Pensionsfonds, und das würde im strukturellen Defizit nicht auftauchen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Jetzt wird gleich wieder jemand hierherkommen und von Verschwörungstheorien sprechen. Es ist aber keine Verschwörungstheorie, sondern das ist in Ihrem Gesetzentwurf, den Sie heute hier zur Abstimmung bringen wollen, so angelegt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vielleicht finden die Kollegen Pörksen und Schweitzer auch das Folgende lustig, was ich sage. Die Landesregierung verpasst heute die einmalige Gelegenheit, vor dem Hohen Haus zu sagen, wir hatten eine gute Idee mit dem Pensionsfonds. Das hat aber in der Umsetzung nicht geklappt. Dafür kann man unterschiedliche Gründe anführen. Auf diese will ich nicht eingehen. Wir hatten eine gute Idee. Das hat aber mit der Umsetzung nicht geklappt. Deshalb ziehen wir jetzt einen Strich und beenden den Pensionsfonds.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, genau das macht die Landesregierung nicht. Die Landesregierung erweckt siebeneinhalb Monate vor der Landtagswahl den Eindruck, als könne der Pensionsfonds fortgeführt werden, was er aber inhaltlich nicht mehr ist. Das soll nämlich heute beschlossen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Handlungsmuster dieser Landesregierung ist mindestens schon einmal vorgekommen; denn im Jahr 2010 wurde uns versprochen – jetzt können Sie noch einmal lachen –, mit dem Nürburgring wird alles gut. Wie das dann nach der Wahl 2011 ausgegangen ist, wissen wir heute.
Heute wird uns versprochen, mit dem Pensionsfonds wird alles gut – das muss dann auch Herr Dr. Alt noch wider besseres Wissen erläutern –, um sich über die Landtagswahl am 13. März 2016 zu retten. Einen anderen Grund hat diese Rosstäuscherei heute nicht.
Wir werden es alle erleben. Es wird nicht gut, sondern es geht mit dieser Landesregierung und mit der Schuldenmacherei weiter, wenn am 13. März 2016 nicht eine Abwahl dieser Landesregierung stattfindet. Schon allein aus diesem Grund muss eine Abwahl stattfinden.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! 1996 hat das Land Rheinland-Pfalz als erstes Land einen eigenen Pensionsfonds eingerichtet. Dieser soll nun modifiziert werden. Anlass hierfür ist die Feststellung, dass unser Bundesland mit seinen bisherigen Zuführungen weit über dem Durchschnitt westdeutscher Bundesländer liegt.
Warum ist das bisher so? Das ist so, weil in unserem Bundesland bisher die Versorgungsausgaben der vom Pensionsfonds erfassten Bediensteten vollständig über den Fonds finanziert werden. Eine Teilfinanzierung erscheint im Ländervergleich jedoch angemessener.
Nun gilt es, von parlamentarischer Seite zu prüfen, ob die Kernelemente der geplanten Neuregelung die grundsätzlichen Ziele des Pensionsfonds infrage stellen, wie das Ziel der Vorsorge für die zukünftigen Versorgungsaufgaben und das Ziel der Transparenz im Hinblick auf die zukünftigen Belastungen des Landeshaushalts. Als neues Element gilt es, durch das Parlament zu prüfen, ob in Zukunft eine Übertragung der Vermögensanlagen auf Dritte zugelassen werden soll, zum Beispiel in Anlagen, Aktien und Aktienfonds.
Bevor ich mich mit den Ergebnissen der Anhörung auseinandersetze, gestatten Sie mir bitte eine Vorbemerkung. Ich habe es bedauert, dass sich ein Teil der Anzuhörenden ausgiebig mit der Fragestellung der Eingruppierung der Zahlung als Darlehen bzw. Investition beschäftigt hat. Hierzu sieht nämlich der Gesetzentwurf überhaupt keine Änderung vor. Unabhängig davon wird diese Frage auf Veranlassung der CDU-Fraktion zurzeit vom Verfassungsgericht geprüft. Insofern war die Anhörung über diesen Sachverhalt nicht wirklich zielführend, bzw. hat sich leider nicht mit den konkreten Änderungen des Gesetzentwurfs beschäftigt. Man könnte auch ein Stück weit sagen: Thema verfehlt.
Kommen wir nun zu dem Ziel, Vorsorge durch den Pensionsfonds zu betreiben. Die Zuführungsmittel – das haben schon meine Kollegen gesagt – werden auf mindestens 70 Millionen Euro pro Haushaltsjahr festgesetzt. Das ist eine erhebliche Abschmelzung der bisherigen Zuführungen. Wir werden damit aber weiterhin an der Spitze im Ländervergleich liegen.
Entscheidend für die Frage der langfristigen Sicherstellung der Pensionsverpflichtungen ist jedoch nicht der Pensionsfonds oder der Stellenwert im Ländervergleich. Vielmehr ist die konsequente Einhaltung der Schuldenbremse der entscheidende Maßstab. Darauf hat Herr Professor Dr. Kaul an mehreren Stellen in der Anhörung explizit hingewiesen.
Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich aus dem Anhörungsprotokoll: „Die tatsächliche Vorsorge hängt überhaupt nicht mehr primär am Pensionsfonds. Das mag 1996 der Fall gewesen sein, heute wird die Vorsorge für die Beamtenpensionen vor allem über die Schuldenbremse erreicht. Der Pensionsfonds tritt hier zurück. Warum ist das so? – Weil die Schuldenbremse und die Sparlasten, zu denen uns die Schuldenbremse zwingt, sicherstellen, dass der Haushalt Jahr um Jahr immer stärker seine Vermögensposition konsolidiert, immer weniger bis ins Jahr 2020 Neuverschuldung aufnimmt, und genau das ist das Kernelement, das die Beamtenpensionen nach 2020 sicherstellt, nicht mehr der Pensionsfonds (...).“
Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen wird für mich deutlich, dass Sie von der CDU die Debatte an einer völlig falschen Stelle führen. Sie diskutieren den Pensionsfonds insbesondere vor dem verfassungsrechtlichen Hintergrund und vergessen völlig, worum es inhaltlich beim Pensions
fonds geht, nämlich um eine Teilvorsorge für die Pensionsverpflichtungen zu betreiben und diese im Haushalt sichtbar abzubilden.
Zentral für die Bewältigung der kommenden Pensionsverpflichtungen ist jedoch ein konsequenter Sparkurs, wie ihn diese Landesregierung bisher über die Absenkung des strukturellen Defizits sicherstellt, immerhin allein im Jahr 2011 bis 2015 von 1,6 Milliarden Euro auf 0,5 Milliarden Euro sowie die Einhaltung der Schuldenbremse ab 2020. Was wir brauchen, ist ein Landeshaushalt, der strukturelle Überschüsse generiert, die wir in einem Pensionsfonds dann auch als Vorsorgeleistung abbilden können.
Kommen wir zum Ziel der Transparenz im Hinblick auf zukünftige Belastungen des Landeshaushalts. Hier wird in der Tat durch die Gesetzesänderung nur noch eine Teilfinanzierung sichtbar. Diese Teilfinanzierung wird aber weiterhin dazu beitragen – so hat es der Sachverständige, Herr Professor Dr. Wieland, ausgedrückt –, die mit der Beschäftigung von Beamtinnen und Beamten verbundene Pensionsbelastung für die öffentliche Hand sichtbar zu machen, und zwar ab dem Haushalt 2016 in einer Höhe, die sich an das Niveau westdeutscher Flächenländer annähert. Deshalb sollte die gewünschte Transparenz durch Prognosen zu den zukünftigen Versorgungsausgaben ergänzt werden. Dies hat ausdrücklich auch Herr Professor Dr. Kaul in der Anhörung empfohlen. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: Um mehr Informationen über die zukünftigen Versorgungsverpflichtungen zu erhalten, sollte eine langfristige Projektion über die voraussichtlichen jährlichen Versorgungslasten erstellt werden. –
Aufgrund der verkürzten Redezeit lasse ich die anderen Stichpunkte weg. Ich möchte nur zum Schluss noch einmal im Rahmen der Zahl zum demografischen Wandel daran erinnern, dass bis zum Jahr 2030 allein die Zahl der Berufstätigen um ca. 15 % zurückgeht und die Zahl der Menschen über 65 Jahre um ca. 30 % zunimmt. Das Thema der Pension wird uns folglich in verschärfter Form erhalten bleiben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Pensionsfonds des Landes dient der Vorsorge für künftige Ausgaben bei der Beamtenversorgung. Sie alle wissen, dass die Herausforderung groß ist. Wenn man sich das Jahr 2014 ansieht, haben wir einen Anstieg bei den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern um 1.800. Wir haben auch einen Anstieg bei den Versorgungsausgaben um 6,2 %.
Im Hinblick auf diese absehbare Entwicklung – es ist berichtet worden – hat das Land im Jahr 1996 als erstes Bundesland einen Pensionsfonds auf den Weg gebracht. Wenn man lange mit einem solchen Thema unterwegs ist, ist es sicherlich vernünftig zu sehen, dass die Mehrzahl der Bundesländer und der Bund diesem Ansatz gefolgt sind. Es ist aber auch wichtig, sich zu vergleichen, in welchem Umfang und auf welchem Weg dort die Pensionsfonds gestaltet werden, und das vor allen Dingen in Zeiten, in denen der Vergleich von Haushaltsdaten deutlich wichtiger geworden ist. Für uns sind dabei eine wichtige Vergleichsgruppe die westlichen Flächenländer.
Wir haben gesagt, wir wollen den Pensionsfonds zeitgemäß mit diesen Erfahrungen weiterentwickeln. Wir wollen die ursprünglichen Ziele beibehalten, nämlich dass der Pensionsfonds der Vorsorge, der rationalen Bewirtschaftung und der Transparenz bei der Beamtenversorgung dient.
Auch während der Anhörung – ich will nicht im Einzelnen darauf eingehen – ist deutlich geworden, dass selbst von sehr kritischen Betrachtern der Pensionsfonds als grundsätzlich wertvolle Einrichtung gewürdigt worden ist, und dass auch von den Expertinnen und Experten durchaus zu einer Reihe von Regelungen im Pensionsfonds Zustimmung signalisiert worden ist.
Was ändern wir mit diesem Gesetzentwurf? – Wir verändern die Zuführungen, indem wir zukünftig einen Mindestbetrag von 70 Millionen Euro vorsehen. Das bewegt sich dann nach wie vor im Länderkanon mit an der Spitze. Wir haben in der Tat vorgesehen, dass, wenn wir auf ein solches System umstellen, dann logische Konsequenz ist, dass es auch globale Entnahmen gibt, die natürlich dem Gesetzgeber und dem Parlamentsvorbehalt obliegen.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Weiland, wir haben als frühestes Entnahmejahr das Jahr 2020 vorgesehen. Wenn ich mir anschaue, dass dies zum Beispiel in Hessen ab 2018 der Fall ist, in Baden-Württemberg ab 2020 und in Bayern ab 2023, kann man, glaube ich, auch nicht sagen, dass wir uns von den anderen Ländern weit entfernt hätten.
Zum Dritten sind neue Möglichkeiten der Vermögensanlage in dem Gesetzentwurf ausdrücklich vorgesehen, einerseits durch die Möglichkeit der Übertragung der Vermögensanlage auf Dritte, insbesondere auf die Bundesbank, und andererseits dadurch, dass wir die Anlagerichtlinien sehr konstruktiv miteinander diskutieren wollen, ob es gerechtfertigt und sinnvoll ist, die Anlagemöglichkeiten zu erweitern.
Auch für diese Bereiche gilt, wir wollen es immer mit dem Parlament machen, das heißt, auch die Funktion des Haushaltsgesetzgebers bzw. des Parlaments wird durch dieses Gesetz gestärkt.
In der Tat gibt es Dinge, die wir nicht ändern. Dazu gehört die Möglichkeit der Anlage beim Land Rheinland-Pfalz. Das ist auch in anderen Ländern der Fall. Zehn von 16
Bundesländern bieten diese Möglichkeit an. Wir haben auch nicht vor zu ändern, dass die Zuführungen weiterhin als Darlehen vergeben werden; denn das Land überlässt dem Fonds Geld auf Zeit. Der Fonds kann über diese Mittel eigenständig verfügen, und durch die Erstattung von Versorgungsausgaben erhält das Land Rheinland-Pfalz eine Rückzahlung samt Zinsen. Deswegen sind das aus unserer Sicht Finanzinvestitionen.