Bernhard Braun

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Ich sehe im Moment keine Wortmeldung. Können Sie sich einigen, oder sind wir am Ende
des Tagesordnungspunktes? Der Minister will auch noch dazu Stellung nehmen. Es wäre aber gut, wenn sich noch jemand melden würde. –
Danke schön. Für die SPD-Fraktion hat Herr Schwarz das Wort.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Raue.
Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Lammert das Wort.
Zu einer Kurzintervention erteile ich Frau Raue das Wort.
Zu einer Antwort erteile ich Herrn Abgeordneten Lammert das Wort.
Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich den SPDGemeindeverband Bad Marienberg und Schülerinnen und Schüler des Wilhelm-Hofmann-Gymnasiums St. Goarshausen, 7. Jahrgangsstufe. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Schmitt das Wort. Sie haben noch eine Redezeit von drei Minuten und 30 Sekunden.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Blatzheim-Roegler das Wort. Sie haben noch eine Redezeit von sieben Minuten.
Es gibt eine Kurzintervention von Herrn Abgeordneten Licht.
Es folgt eine Antwort von Frau Blatzheim-Roegler.
Für die Landesregierung hat das Wort der Innenminister, Herr Lewentz.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vor. Die Tagesordnungspunkte 11 bis 16 werden am Schluss mit den Abstimmungen zum Landeshaushaltsgesetz beraten und sind bis dahin in der Beratung unterbrochen.
Zu Tagesordnungspunkt 17, dem Landesgesetz über die Gebietsänderung der Verbandsgemeinde BetzdorfGebhardshain, gibt es einen Überweisungsvorschlag an
den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. Da sich kein Widerspruch erhebt, wird dementsprechend verfahren.
Wir kommen dann zur
Beratung des Einzelplans 09 – Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur
Dazu rufe ich Punkt 18 der Tagesordnung auf:
...tes Landesgesetz zur Änderung des Schulgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5697 – Zweite Beratung
dazu:
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung – Drucksache 16/5945 –
Qualitätsmanagement an rheinland-pfälzischen Schulen Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksache 16/5957 –
Auf eine Berichterstattung wird verzichtet, weil die Berichterstatterin Frau Schneid gewesen wäre. Wir haben eine Grundredezeit von 20 Minuten vereinbart. Für die CDUFraktion hat Frau Abgeordnete Dickes das Wort.
Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Sahler-Fesel das Wort.
Für die SPD-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Elsner.
Wenn nicht, dann spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abgeordnete Spiegel.
Ich darf Gäste im Landtag begrüßen. Zunächst begrüße ich Mitglieder des Rad- und Sportvereins Klein-Winternheims mit den aktuellen Weltmeistern im Kunstradfahren André und Benedikt Bugner. Herzlich willkommen!
Außerdem begrüße ich die Mitarbeitervertretung vom St. Franziskus Krankenhaus Linz, VdK Waldbreitenbrach, die Frauen Union Kreis Neuwied und den Bacchus mit Begleitung aus Leutesdorf. Herzlich willkommen bei uns!
Für die CDU-Fraktion hat Frau Dr. Ganster das Wort. Sie haben noch zehn Minuten Redezeit.
Für die SPD-Fraktion hat Abgeordnete Frau Elsner das Wort. Sie haben noch eine Redezeit von acht Minuten und 30 Sekunden.
Zu einer Kurzintervention erteile ich Frau Abgeordneter Klöckner das Wort. Sie haben eine Redezeit von drei Minuten.
Die Frau Ministerpräsidentin hat die Gelegenheit zu antworten. Die Redezeit beträgt etwa drei Minuten.
Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Dr. Weiland das Wort. Herr Dr. Weiland hat noch eine Redezeit von neun Minuten und 30 Sekunden, die SPD noch fünf Minuten und die GRÜNEN noch 19 Minuten.
Ich darf Gäste im Landtag begrüßen. Es sind Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 14, Bad NeuenahrAhrweiler, anwesend. Herzlich willkommen bei uns in Mainz!
Darüber hinaus darf ich den Seniorenausflug Berg in der Pfalz und die Junge Union Rülzheim begrüßen. Herzlich willkommen bei uns im Landtag!
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter Hartenfels das Wort. Sie haben eine Obergrenze von 19 Minuten.
Für die SPD-Fraktion hat das Wort Herr Dr. Alt. Ihnen steht
noch eine Redezeit von fünf Minuten zur Verfügung.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen nun zur
Beratung des Einzelplans 05 – Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Mitberaten werden die Punkte 2 und 3 der Tagesordnung:
...tes Rechtsbereinigungsgesetz
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5635 – Zweite Beratung
dazu:
Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 16/5935
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5954 –
Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über den Sozialdienst der Justiz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5770 – Zweite Beratung
dazu:
Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 16/5936 –
Zu beiden Gesetzentwürfen sind Berichterstatter ernannt.
Es wird auf Berichterstattung verzichtet. Wir kommen nun direkt zur Beratung. Es wurde eine Grundredezeit von 15 Minuten vereinbart. Für die Fraktionen der CDU hat das Wort der Abgeordnete Dr. Wilke. Ihnen stehen also 22,5 Minuten zur Verfügung.
Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Reichel das Wort.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun Herr Abgeordneter Köbler das Wort.
Ich darf zunächst Gäste im Landtag begrüßen, und zwar Teilnehmerinnen und Teilnehmer am 143. Mainzer Landtagsseminar. Herzlich willkommen bei uns!
Des Weiteren haben wir Besuch von einer Gruppe der AWO, Ortsverein Weierbach. Herzlich willkommen bei uns im Landtag!
Für die Landesregierung hat nun der zuständige Minister Herr Lewentz das Wort.
Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Klomann das Wort.
Ich erteile Herrn Abgeordneten Reichel das Wort.
Ich erteile Frau Blatzheim-Roegler das Wort.
Der zweite Teil der Aktuellen Stunde hat damit seinen Abschluss gefunden.
Wir kommen zum dritten Thema der
AKTUELLEN STUNDE
Chaos beim BAMF – Auswirkungen des politischen Versagens des verantwortlichen Bundesinnenministers auf Rheinland-Pfalz auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5817 –
Ich erteile Frau Abgeordneter Spiegel das Wort.
Herr Bracht, wir haben ausgemacht, dass wir Wiederholungen von Zwischenrufen nicht zulassen. Das war jetzt viermal. Danke.
Ich bitte, die Rednerin reden zu lassen.
Frau Klöckner hat das Wort.
Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Kollegin Sahler-Fesel das Wort.
Für die Landesregierung hat Frau Staatsministerin Alt das Wort.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Herrn Kollegen Köbler das Wort.
Für die CDU-Fraktion hat Frau Klöckner das Wort.
Damit ist auch der dritte Teil der Aktuellen Stunde zu Ende.
Wir kommen dann zu Punkt 13 der Tagesordnung:
Unternehmen Klimaschutz – Politik zukunftsfähig gestalten Regierungserklärung von Frau Staatsministerin Lemke
Für die Landesregierung spricht Frau Lemke.
Darf ich um Aufmerksamkeit für die Regierungserklärung bitten? Wir sind beim nächsten Tagesordnungspunkt.
Ich bitte, die Auswertung der letzten Debatte anderen zu überlassen. Danke.
Für die CDU-Fraktion hat nun Frau Abgeordnete Dickes das Wort.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Kollegin Ratter das Wort.
Für die Landesregierung hat Frau Bildungsministerin Reiß das Wort.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Fraktionen sind übereingekommen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung – federführend – und den Rechtsausschuss zu überweisen. Wenn es keinen Widerspruch gibt, dann wird so verfahren.
Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:
Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5698 – Erste Beratung
Die Fraktionen sind im Ältestenrat übereingekommen, die Behandlung ohne Aussprache vorzunehmen. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und den Rechtsausschuss zu überweisen. – Wie ich sehe, gibt es dagegen keinen Widerspruch. Dann wird so verfahren.
Ich rufe Punkt 18 der Tagesordnung auf:
...tes Landesgesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5720 – Erste Beratung
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Pörksen das Wort.
Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Seekatz das Wort.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Nabinger das Wort.
Für die Landesregierung hat der Innenminister, Herr Lewentz, das Wort.
Es liegen zu diesem Tagesordnungspunkt keine weiteren Wortmeldungen vor.
Die Fraktionen sind übereingekommen, den Gesetzentwurf – Drucksache 16/5720 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es dagegen Einwendungen? – Das ist nicht der Fall. Dann wird dementsprechend verfahren.
Bevor wir zu Punkt 19 kommen, begrüße ich als Gäste auf der Zuschauertribüne die Katholische Familienbildungsstätte Koblenz e.V. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Als weitere Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich ehrenamtlich Aktive in der Flüchtlingsarbeit im Eifelkreis Bitburg-Prüm und Landkreis Vulkaneifel. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Des Weiteren begrüße ich noch als Gäste auf der Zuschauertribüne Koordinatorinnen und Koordinatoren der Mehrgenerationenhäuser in Rheinland-Pfalz. Seien auch Sie herzlich willkommen im Landtag!
Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf:
Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Rheinland-Pfalz über die Vereinigung der LBS Landesbausparkasse Baden-Württemberg und der LBS Landesbausparkasse Rheinland-Pfalz zur LBS Landesbausparkasse Südwest (LBS Südwest) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5778 – Erste Beratung
Die Fraktionen sind übereingekommen, den Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln.
Es wird beantragt, den Gesetzentwurf – Drucksache 16/5778 – an den Ausschuss für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es Widerspruch? – Das ist nicht der Fall, dann findet die Überweisung statt.
Wir kommen zu Punkt 20 der Tagesordnung:
...tes Landesgesetz zur Änderung abfallrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5779 – Erste Beratung
Auch dieser Punkt soll ohne Aussprache behandelt werden.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5779 – an den Ausschuss für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Auch hier sehe ich keinen Widerspruch, dementsprechend wird der Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen.
Wir kommen zu Punkt 21 der Tagesordnung:
Umsetzung des ESF in Rheinland-Pfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 16/5094/5360/5540 –
Ursprünglich war eine Grundredezeit von zehn Minuten vereinbart, die Fraktionen haben sich auf fünf Minuten Grundredezeit geeinigt.
Für die CDU-Fraktion hat Frau Abgeordnete Thelen das Wort.
Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Dr. Machalet das Wort.
Sie können eine zweite Runde machen, Sie haben ja noch Redezeit.
Frau Dr. Machalet, Ihre Redezeit ist überschritten.
Es liegt eine Kurzintervention von Herrn Kollegen Baldauf vor.
Frau Dr. Machalet, möchten Sie darauf antworten?
Wenn Sie antworten möchten, dann jetzt. Sie haben noch drei Minuten Redezeit.
Dann bitte ich Sie aber auch, nun die Antwort anzuhören.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun Herr Kollege Dr. Konrad das Wort.
Wenn Sie ausdiskutiert haben, erteile ich ihm das Wort. Herr Dr. Konrad, Sie können gern warten, bis es so weit ist.
Für die Landesregierung hat nun Frau Staatsministerin Bätzing-Lichtenthäler das Wort.
Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales,
Arbeit, Gesundheit und Demografie:
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Anlässlich der Auftaktveranstaltung zur ESFFörderperiode 2014 bis 2020 im Dezember 2014 wurde dem Land Rheinland-Pfalz seitens des Kommissionsvertreters attestiert, dass die Bemühungen um eine fehlerfreie Umsetzung des ESF als erfolgreich zu bezeichnen sind. Die zuletzt festgestellte Fehlerquote lag bei 1,04 %. Das ist ein deutliches Zeichen, dass der ESF in Rheinland-Pfalz gut und richtig umgesetzt wird.
Diese Aussage wird auch durch die vorliegende Antwort der Landesregierung auf die zweite Große Anfrage der CDU bestätigt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Große Anfrage stellt auf die Förderperiode 2007 bis 2013 ab. Herr Baldauf, wenn Sie an dieser Stelle von Geschmacklosigkeit sprechen, dann finde ich es geschmacklos, dass Sie von der CDU unbedingt den Namen von Claus Jensen fürs Protokoll und für die Presse in diesem Hause nennen, obwohl Sie genau wissen, dass er 1999 aus dem Unternehmen ausgeschieden ist und es keinerlei Verbindung gibt. Das finde ich geschmacklos.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mich in meinen Ausführungen auf die Behauptung der CDU konzentrieren, wir hätten einen Vergabeverstoß begangen, weil keine öffentliche Ausschreibung für die Telefonhotline zum Förderansatz QualiScheck erfolgte. Der von der CDU in den letzten Tagen im Zusammenhang mit der Telefonhotline benannte EU-Schwellenwert für die Vergabe von Lieferund Dienstleistungsaufträgen ist uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, selbstverständlich bekannt. Er war aber hier nicht einschlägig für die Beschaffung.
Tatsächlich ist es so, dass diese Dienstleistung über eine geringfügige Nachbestellung zum bestehenden Vertrag für die landesweite Beratungsstelle für Arbeitsmarktpolitik beschafft wurde. Ich stelle fest, das war rechtlich zulässig, es war sachgerecht, und es war effizient. Die Vorgaben des Vergaberechts wurden eingehalten, und eine gesonderte öffentliche Ausschreibung war nicht erforderlich.
Da die CDU – wir haben es bereits gehört – zu dieser Frage jedoch eigens einen als solchen bezeichneten Vergaberechtsexperten hinzugezogen hat, will ich an dieser Stelle auch kurz auf die Begründung der rechtlichen Zulässigkeit eingehen. Wir gehen dafür zurück ins Jahr 2008. Im Jahr 2008 erfolgte die Beschaffung für die Dienstleistung der landesweiten Beratungsstelle für die Arbeitsmarktpolitik im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung. Die zum damaligen Zeitpunkt, also im Jahr 2008, geltende Rechtslage ergab eine Zuordnung von Beratungsdiensten im Sozialwesen auch bei Überschreiten des EU-Schwellenwertes in diese Art des Beschaffungswesens, also in eine nationale Ausschreibung. Diese Rechtslage und damit die nationale Ausschreibung gilt demnach auch für die landesweite Beratungsstelle für die Jahre 2007 und 2008. Zur
näheren Erläuterung dieser damaligen Rechtslage möchte ich auf die Antwort zu Frage Nummer 55 der vorliegenden Großen Anfrage verweisen.
Zum Zeitpunkt der Umsetzung des im Jahr 2012 neu geschaffenen ESF-Förderansatzes QualiScheck konnte wegen fehlender Personalstellen im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zunächst die Beratung von an der beruflichen Weiterbildung interessierten Bürgerinnen und Bürgern nicht durch die zwischengeschaltete Stelle des ESF übernommen werden. Das heißt, diese Dienstleistung war daher zu beschaffen, und dies erfolgte über eine geringfügige Nachbestellung ohne Ausschreibung.
Natürlich ist uns bekannt, dass das Land verpflichtet ist, Aufträge grundsätzlich durch öffentliche Ausschreibung zu vergeben. Aber von dieser Pflicht kann nach den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen abgewichen werden. Diese gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen sind die beschränkte Ausschreibung und die freihändige Vergabe.
Die Landesregierung hat die Möglichkeit der geringfügigen Nachbestellung im Anschluss an einen bestehenden Vertrag als Spezialfall der freihändigen Vergabe genutzt. Rechtsgrundlage dafür ist § 3 Abs. 5 Buchstabe d der VOL/A 1. Danach ist eine geringfügige Nachbestellung möglich, wenn
1. kein höherer Preis als für die ursprüngliche Leistung erwartet wird,
2. die Nachbestellung 20 % des Werts der ursprünglichen Leistung nicht überschreitet und
3. die Leistungen den ursprünglichen Leistungen inhaltlich weitgehend entsprechen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, „inhaltlich weitgehend entsprechen“ bedeutet aber nicht, dass sie gleich sein müssen.
Die Leistung für die Hotline entsprechen den bereits durch die landesweite Beratungsstelle erbrachten Leistungen der allgemeinen Beratung von Projektträgern im Kontext der ESF-Förderung in Rheinland-Pfalz weitgehend.
Der neue Aspekt war lediglich die Beratung von natürlichen Personen zu einem individualisierten ESF-Förderansatz.
Von daher mache ich abschließend die Klarstellung, der einzige relevante Schwellenwert bei der Nachbestellung ist die gesetzlich vorgegebene Höchstquote. Diese liegt bei 20 % des ursprünglichen Auftragswertes.
Der für die telefonische Beratung geschätzte Auftragswert in Höhe von rund 212.000 Euro liegt gemessen am Auftragswert des laufenden Vertrages in Höhe von 1,6 Millionen Euro, genau 1.686.032,46 Euro, deutlich unter 20 %.
Der von der CDU angeführte EU-Schwellenwert des Vergaberechts ist hier somit nicht einschlägig und kann keinesfalls für einen Vorwurf eines rechtswidrigen Handelns der Landesregierung herangezogen werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hoffe, dass mit der
Beantwortung der sechs Kleinen und zwei Großen Anfragen sowie den Diskussionen über diese Anfragen jetzt alle Punkte geklärt sind und wir die Beratungen zum ESF in den letzten 20 Jahren nun zu einem guten Abschluss bringen können.
Vielen Dank.
Den Fraktionen steht eine zusätzliche Redezeit von zwei Minuten zur Verfügung.
Frau Thelen hat das Wort. Ihnen stehen drei Minuten und 50 Sekunden zur Verfügung.
Herr Dr. Konrad hat das Wort. Sie haben noch vier Minuten und 10 Sekunden Redezeit.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wird die Überweisung an den Ausschuss beantragt?
Dieser Ausschussüberweisung muss nicht zugestimmt werden. Wenn die antragstellende Fraktion das beantragt, dann wird das so gemacht. Es gibt keine Gegenrede. Es wird so verfahren, Punkt 21 der Tagesordnung, Umsetzung des ESF in Rheinland-Pfalz, Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 16/5094/5360/5540 – wird an den Sozialpolitischen Ausschuss und an den Rechtsausschuss überwiesen.
Ich rufe Punkt 22 der Tagesordnung auf:
Die Mittelständische Wirtschaft in Rheinland-Pfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksachen 16/5319/5534/5709 –
Ursprünglich waren zehn Minuten Grundredezeit vereinbart. Die Fraktionen haben sich auf fünf Minuten geeinigt.
Ich erteile Herrn Guth das Wort.
Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Schäffner das Wort.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Kollegin Schellhammer das Wort.
Für die Landesregierung spricht Herr Innenminister Lewentz.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen dann zur Abstimmung. Wir stimmen unmittelbar über das Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Kaiserslautern-Süd und Landstuhl – Drucksache 16/5584 – ab. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Dann ist das Gesetz mit den Stimmen von SPD, CDU und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön. Stimmt jemand gegen dieses Gesetz? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig angenommen.
Wir kommen dann zu Punkt 9 der Tagesordnung:
Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5616 – Zweite Beratung
dazu:
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – Drucksache 16/5793 –
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Biebricher.
Für die CDU-Fraktion hat Frau Abgeordnete Schäfer das Wort. Wir haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart.
Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin SchleicherRothmund das Wort.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Herr Heinisch das Wort.
Für die Landesregierung hat die Wissenschaftsministerin Frau Reiß das Wort.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen dann zur Abstimmung. Wir stimmen in zweiter Beratung über das Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer ab.
Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5616 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Es gibt keine Gegenstimmen und keine Enthaltungen. Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das ist auch hier nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:
Landesgesetz zur Stärkung der inklusiven Kompetenz und der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften (IKFWBLehrG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5283 – Zweite Beratung
dazu:
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung – Drucksache 16/5794 –
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5820 –
Ich erteile der Berichterstatterin, der Abgeordnete Frau Hayn, das Wort.
Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Frau Schneid das Wort. Wir haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart.
Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Brück das Wort.
Lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Licht zu?
Der CDU stehen noch 50 Sekunden Redezeit zur Verfügung.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Ratter das Wort.
Für die Landesregierung hat Frau Bildungsministerin Reiß das Wort.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag und dann über den Gesetzentwurf ab.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5820 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist das Gesetz in zweiter Beratung mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir sind damit am Ende der Sitzung. Ich lade Sie für morgen zur 108. Plenarsitzung um 09:30 Uhr ein.
Für die Landesregierung hat Ministerpräsidentin Frau Dreyer das Wort.
Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Seekatz das Wort.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Herr Wiechmann das Wort.
Für die Landesregierung hat Herr Stich das Wort.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Dann kommen wir zur Abstimmung.
Wir stimmen zuerst über den Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5355 – ab. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/5617 –. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:
Situation der Frauen, die als Flüchtlinge oder als Asylbegehrende nach Rheinland-Pfalz kommen Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 16/4731/4994/5153 –
Für die CDU-Fraktion hat Frau Abgeordnete Kohnle-Gros das Wort.
Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. – Bitte schön.
Zehn. Wenn das falsch dasteht und Sie sich einig sind, dann nehmen wir zehn. Zehn Minuten sind vereinbart.
Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Scharfenberger das Wort.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Spiegel das Wort.