......................................................................................................................... 208, 209 Abg. Dr. Wilke, CDU:..................................................................................................................................... 209 Abg. Frau Klöckner, CDU:..................................................................................................................... 199, 215 Abg. Hering, SPD:......................................................................................................................................... 200 Abg. Hoch, SPD:............................................................................................................................................ 212 Abg. Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:............................................................................................ 213, 217 Abg. Licht, CDU:.................................................................................................................................... 216, 217 Abg. Schreiner, CDU:.................................................................................................................................... 203 Abg. Steinbach, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:...................................................................................... 202, 209 Abg. Wansch, SPD:....................................................................................................................................... 204 Dr. Kühl, Minister der Finanzen:.................................................................................................................... 205 Lewentz, Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur:............................................................................ 214 Vizepräsident Dr. Braun:............................................................................................... 214, 215, 216, 217, 218 Vizepräsident Schnabel:................................................................................................................ 209, 212, 213 Vizepräsidentin Frau Klamm:........................................................................ 199, 200, 202, 203, 204, 205, 208
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich begrüße Sie herzlich zur 5. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz.
Zu schriftführenden Abgeordneten berufe ich die Kolleginnen Bettina Brück und Ellen Demuth. Frau Demuth führt die Redeliste.
Entschuldigt sind für heute Präsident Joachim Mertes sowie die Abgeordneten Martin Brandl, Thomas Günther, Carsten Pörksen, Anne Spiegel und Thomas Weiner. Des Weiteren sind entschuldigt Frau Staatsministerin Margit Conrad, Herr Staatssekretär Dr. Salvatore Barbaro, Frau Staatssekretärin Jacqueline Kraege, Frau Staatssekretärin Heike Raab, Frau Staatssekretärin Vera Reiß, Herr Staatssekretär Ernst-Christoph Stolper sowie Frau Staatssekretärin Margit Gottstein. Herr Staatsminister Hartloff wird voraussichtlich eine drei viertel Stunde später kommen.
Ich darf Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen, und zwar Auszubildende der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises, den Senioren-Rock-Pop-Chor „Die wilden Alten“ aus Berghausen – das hört sich toll an – sowie Bürgerinnen und Bürger für den Zivilflughafen Hahn. Seien Sie alle herzlich willkommen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Dies ist nicht der Fall. Somit können wir die Tagesordnung so feststellen.
Es wurde eine Grundredezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Zunächst hat Frau Kollegin Klöckner für die antragstellende Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Besucher! Es ist verständlich, dass die Regierungsfraktionen ungern über die beiden Anträge debattieren möchten, die heute auf der Tagesordnung dieser Sondersitzung stehen. Ich kann es nachvollziehen, aber ich bitte doch darum, mit dem Argument, wir hätten Fristen verstreichen lassen, mit dem Sie auch an die Öffentlichkeit gegangen sind, etwas redlicher zu sein.
Sie wissen, wir haben die drei Anträge für die vergangene Sitzung rechtzeitig eingereicht. Es gab kein Fristen
verstreichen. Wäre dies der Fall gewesen, dann wäre Ihr Antrag zu EHEC, den Sie nach uns eingereicht hatten, auch eine Fristverletzung gewesen.
Der zweite Punkt ist, es gab von der Landtagsverwaltung einen Vorschlag, einen Entwurf für eine Tagesordnung, in dem auch unsere Anträge aufgeführt wurden, genauso wie Ihre Regierungserklärung und auch Ihr Antrag zu EHEC. Diesen Entwurf hätte es sicherlich nicht gegeben, wenn wir irgendeine Frist nicht eingehalten hätten.
Schließlich halten wir noch einen dritten Punkt fest: Es gab ein Angebot Ihrerseits, dass unsere Punkte auf der Tagesordnung bleiben könnten, wenn wir nicht darüber debattieren. – Herr Hering, ich sage noch einmal, ich verstehe es, gerade aus Ihrer Sicht, dass Sie uns dieses Angebot machen, weil Sie nicht an einer Aussprache interessiert sind. Wir aber sind an einer Aussprache interessiert, speziell bei dem Antrag, mit dem ich nun beginnen möchte.
Es geht um den Nachtragshaushalt. Ich denke, es ist auch im Interesse der Mitglieder der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, einen klaren Schnitt zu machen. Wir befinden uns in einem laufenden Haushaltsjahr, das sich glücklicherweise eklatant verändert hat. Die Steuerschätzungen versprechen uns Mehreinnahmen in Höhe von über 350 Millionen Euro. Wenn wir aber für die neue Legislaturperiode eine klare und ehrliche Eröffnungsbilanz haben wollen, muss es auch einen klaren, aktuell angepassten Nachtragshaushalt geben. Ein Nachtragshaushalt ist kein unanständiges Instrumentarium. Im Gegenteil, er ist genau dafür vorgesehen, dass wir das, was sich im Laufe eines Haushaltsjahres entwickelt, anpassen. Wer sich dem verweigert, der weigert sich auch, eine klare Eröffnungsbilanz vorzulegen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bei dem Nachtragshaushalt müssen wir es, ähnlich wie bei der Energiewende, schaffen, eine Schuldenwende hinzubekommen. Wir müssen heraus aus der bisherigen Schuldenpolitik.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, Sie haben sehr häufig – auch im Jahr 2006 in Ihrer Regierungserklärung – erläutert, dass Sie bei Ihrer Sparpolitik Kurs halten wollen. – Ich bitte Sie, halten Sie nicht Kurs bei einer Sparpolitik dieser Art; denn ansonsten sehen die Schulden ganz anders aus.
Ihre Art der Schuldenpolitik hat dazu geführt, dass der Landesrechnungshof Ihnen ins Stammbuch geschrieben hat, dass wir einer Haushaltsnotlage gleichkommen und man anhand des laufenden Haushaltes überhaupt nicht erkennen kann, wie im Jahr 2020 die Schuldenbremse nur annähernd vollzogen werden kann. Wir freuen uns über die unverhofften Mehreinnahmen. Ein Nachtragshaushalt pressiert zeitlich; denn es macht wenig Sinn, erst nach den Ferien darüber zu reden, wenn wir jetzt
schon an dem neuen Haushalt sitzen. Deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt dafür. Deshalb ist jetzt der Zeitpunkt.
Deshalb ist es wichtig, dass wir heute auch als Oppositionsfraktion unser Recht in Anspruch genommen haben – wenn wir niedergestimmt werden, dann nicht aus sachlichen Gründen –, eine Sondersitzung zu beantragen.. Das haben wir heute damit getan. Ich denke, dieser Punkt ist schnell erledigt und kommt von der Tagesordnung, und er ist schnell behandelt, wenn die Koalitionsfraktionen heute zustimmen, dass wir jeden Cent der unerwarteten Steuermehreinnahmen zum Schuldenabbau nutzen und eben nicht in das eine oder andere Projekt hineinfließen lassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht uns um eine klare und sachliche Auseinandersetzung. Diese Auseinandersetzung hat etwas mit Zahlen und Fakten zu tun. Dass ich dabei nicht ganz falsch liege, wissen auch die Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; denn schließlich war es auch einmal eine ihrer Forderungen vor der Wahl, vor der Regierungsübernahme, mit einem Nachtragshaushalt eine klare Eröffnungsbilanz vorzulegen. Diese Chance ist heute gegeben. Deshalb möchten wir diesen Antrag auch nicht an die Ausschüsse überwiesen sehen, sondern darüber abstimmen, damit die Bürgerinnen und Bürger eine klare Eröffnungsbilanz bekommen, und Sie in dieser Koalition die Chance bekommen, das einzuhalten, was Sie vorher versprochen haben.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Klöckner, es ist schon erstaunlich, dass Sie eine Geschäftsordnungsdebatte führen, anstatt sich zur Sache, zu der Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts, zu äußern.
(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Billen, CDU: Na! Na! Na! – Zuruf der Frau Abg. Kohnle-Gros, CDU)
Ich gehe davon aus, dass das Präsidium des Landtags die Stilfragen, die Sie aufgeworfen haben, beantworten und dazu Stellung nehmen wird. Ich möchte als Fraktionsvorsitzender zu der Sache Stellung nehmen, die Sie angesprochen haben.
Sie haben es für notwendig erachtet, eine Sondersitzung des Landtags zu beantragen mit dem Inhalt, die Landesregierung aufzufordern, das Verfahren eines Nachtrags
haushalts auf den Weg zu bringen. Man muss sich aber einmal die Frage stellen: Ist ein Nachtragshaushalt notwendig?
Ein Dorfbürgermeister weiß, wann ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden muss, nämlich dann, wenn Mehrausgaben anstehen, die zu decken sind. – Das ist eindeutig nicht der Fall.
Wenn man massive Mindereinnahmen zu verzeichnen hat, kann es geboten sein, einen Nachtragshaushalt aufzustellen. Auch das ist vorliegend unstreitig nicht gegeben. Wir haben erfreulicherweise aufgrund der guten Konjunktur brutto mit Steuermehreinnahmen von 350 Millionen Euro zu rechnen.
Staatsminister Kühl hat bereits am 12. Mai dieses Jahres erklärt, diese Steuermehreinnahmen werden vollumfänglich zur Konsolidierung eingesetzt. Das, was Sie hier beschrieben haben, ist nach der Landeshaushaltsordnung gar nicht möglich; denn Mehrausgaben müssen für Schuldenrückführung und Senkung der Nettokreditaufnahme eingesetzt werden. Das beschreibt die Landeshaushaltsordnung explizit. Es wäre hilfreich, diese zu lesen und sich vorher sachkundig zu machen.
Man kann noch die Frage stellen, wenn man den Nachtragshaushalt entgegen der Fakten für notwendig erachten würde, ob ein solcher Haushalt noch Wirkung entfalten kann. In der Landeshaushaltsordnung RheinlandPfalz – Lektüre empfehlenswert – ist geregelt, dass für den Nachtrag dieselben Verfahrensvorschriften gelten wie für einen Haushalt. Das heißt, die Regierung könnte ihn im September einbringen. Wir könnten ihn bei zügigem Beraten im Oktober/November verabschieden. Er könnte wohl kaum noch Wirkung entfalten.
Dann stellt man sich die Frage, warum die CDU eine Sondersitzung beantragt und die Aufstellung eines Nachtragshaushalts. Das muss doch irgendeinen Sinn haben.
Es ist klar, eine der großen Herausforderungen dieser Legislaturperiode ist die Frage, ob die Schuldenbremse eingehalten wird. Es wird erwartet, dass man sich dazu im Detail äußert. Wenn man nicht den Mut hat – den hatten Sie eben auch nicht, Frau Klöckner –, sich konkret zur Sache und zu den Fakten zu äußern,
dann muss man anderes versuchen, Spektakuläres. Das kann dann sein, entgegen der Notwendigkeit und Fakten einen Nachtragshaushalt zu beantragen und damit zumindest das Thema zu besetzen, ohne sich inhaltlich zu äußern.