Der Landtag hat in seiner 10. Sitzung am 15. September 2011 auf Antrag der Fraktionen der CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig die Enquete-Kommission 16/1 „Kommunale Finanzen“ eingesetzt. Der Einsetzungsbeschluss lautete:
I. Gemäß § 90 der Vorläufigen Geschäftsordnung des rheinland-pfälzischen Landtags wird eine EnqueteKommission „Kommunale Finanzen“ eingesetzt. Sie soll Vorschläge für die Sicherung der Zukunft der kommunalen Selbstverwaltung entwickeln. Die Enquete-Kommission besteht aus elf Mitgliedern und sechs Ersatzmitgliedern, die dem Landtag angehören, sowie sechs weiteren Mitgliedern. Die Kommission soll schnellstmöglichst ihre Arbeit aufnehmen.
II. Die rheinland-pfälzischen Städte, Gemeinden und Landkreise befinden sich überwiegend in einer schwierigen Finanzlage. Ihre Situation ist überwiegend von hohen Haushaltsdefiziten und einem Schuldenanstieg gekennzeichnet. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.
Ziel muss es sein, Vorschläge für ein tragfähiges Finanzierungskonzept zur Sicherung der Zukunft der kommunalen Selbstverwaltung in Rheinland-Pfalz zu entwickeln.
Hier ist es erforderlich, Entlastungsmöglichkeiten bis hin zur Frage einer ausdrücklichen Konnexität aller staatlichen Ebenen zu untersuchen. Nach übereinstimmender Auffassung muss die Verschuldung aus den Liquiditätskrediten reduziert werden. Sonst könnten diese dramatisch zunehmen.
Die Belastung der kommunalen Haushalte durch den Schuldendienst, der derzeit noch bei einem vergleichsweise niedrigen Zinsniveau begrenzt ist, wäre dann schwierig zu bewältigen.
Ausgabenbelastung und Einnahmen stehen nicht im Einklang. Die hieraus resultierenden Belastungen stellen die Kommunen in den kommenden Jahren vor erhebliche Herausforderungen.
III. Die Enquete-Kommission hat vor diesem Hintergrund die Aufgabe, die Ursachen und Auswirkungen der Verschuldung auf die Kommunen im Lande zu analysieren und nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
1. eine detaillierte Einnahmen- und Ausgabeanalyse als Bestandsaufnahme der Entwicklung der finanziellen Einnahmen und Ausgaben der Kommunen in den letzten 30 Jahren vornehmen nach
2. die Verschuldensentwicklung der Kommunen in den letzten 30 Jahren darstellen sowie die Erarbeitung einer mittelfristigen Verschuldungsprognose bis 2015 unter Berücksichtigung des kommunalen Entschuldungsfonds sowie des Stabilisierungsfonds der Landesregierung vornehmen. Berücksichtigt werden soll dabei auch
b) die Zukunft und die Gefährdung öffentlicher Daseinsvorsorge und öffentlicher Einrichtungen durch die Verschuldung und die mangelnde finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen;
3. das Konsolidierungspotenzial von Kreisen, Städten und Gemeinden im Bereich der Auftragsangelegenheiten, der Pflichtaufgaben und der freiwilligen Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung untersuchen;
4. Grundlagen für eine Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs unter Einbeziehung der Ergebnisse des Gutachtens „Finanzwissenschaftliche Benchmarkinganalyse der kommunalen Haushalte in Rheinland-Pfalz“ des Niedersächsischen Instituts für Wirtschaftsforschung (NIW) für das Finanzministerium Rheinland-Pfalz entwickeln;
5. Möglichkeiten und Optionen begutachten, die zu einer dauerhaften Entschuldung der Kommunen führen;
6. prüfen, ob und wie eine Vergleichbarkeit zwischen Kreisen, Städten und Gemeinden im Bereich der Auftragsangelegenheiten, der Pflichtaufgaben und der freiwilligen Aufgaben hergestellt werden kann, damit
die Kommunen „von den Besten lernen“ können. Zudem sollen Potenziale eigener Einnahmemöglichkeiten und Maßnahmen zur Reduzierung kommunaler Ausgaben, insbesondere durch Reduzierung kommunaler Standards, analysiert werden;
7. analysieren, inwiefern die demografische Entwicklung Auswirkungen auf die Finanzausstattung der Kommunen haben wird;
8. die Stadt-Umland-Problematik erörtern und interkommunale Kooperationsmöglichkeiten zwischen kreisfreien Städten, Gemeinden und Landkreisen zur Verbesserung der Finanzsituation und zur Sicherung der Daseinsvorsorge analysieren;
9. untersuchen, inwieweit Formen der Bürgerbeteiligung bei der Aufstellung und Durchführung kommunaler Haushalte haushaltspolitisch von Nutzen sein können;
10. erörtern, inwieweit die staatliche Aufsicht über die kommunalen Finanzen den heutigen Erfordernissen gerecht wird.
IV. Die Enquete-Kommission erstattet dem Landtag einen Bericht, der Vorschläge zur Sicherung der finanziellen Basis der Kommunen und gegebenenfalls Vorschläge zur Änderung von Bundes- und Landesrecht enthalten soll.
V. Den kommunalen Spitzenverbänden wird die Möglichkeit eingeräumt, dem Landtag je einen Vertreter einschließlich Stellvertreter zu benennen, der das Recht hat, beratend an den Sitzungen der Enquete-Kommission teilzunehmen.
Für die Fraktion der SPD: Peter Wilhelm Dröscher, Friederike Ebli, Hans Jürgen Noss, Carsten Pörksen, Thomas Wansch Ständige Ersatzmitglieder: Heiko Sippel, Thorsten Wehner
Für die Fraktion der CDU: Bernhard Henter, Anke Beilstein, Alexander Licht, Gabriele Wieland Ständige Ersatzmitglieder: Marion Schneid, Andreas Biebricher
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ulrich Steinbach, Andreas Hartenfels Ständiges Ersatzmitglied: Dr. Bernhard Braun
II. Benannte Sachverständige: Wilhelm Zeiser, Dr. Josef Peter Mertes, Michael Reitzel, Oswald Metzger, Universitätsprofessor Dr. Martin Junkernheinrich, Universitätsprofessorin Dr. Gisela Färber
Die Enquete-Kommission hat in ihrer konstituierenden Sitzung am 26. Oktober 2011 den Abgeordneten Bernhard Henter zum Vorsitzenden und den Abgeordneten Hans Jürgen Noss zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Im Verlauf der bisherigen Beratungen haben sich bei den Mitgliedern folgende personelle Änderungen ergeben: als Nachfolger des Mitglieds Abgeordneter Peter Wilhelm Dröscher Abgeordneter Dr. Denis Alt, als Nachfolger des Mitglieds Abgeordnete Friederike Ebli Abgeordneter Daniel Schäffner, als Nachfolger des Mitglieds Abgeordneter Ulrich Steinbach Abgeordneter Wolfgang Schlagwein.
Vertreter der kommunalen Spitzenverbände waren für den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz Winfried Manns und als Stellvertreter Dr. Thomas Rätz; für den Städtetag Rheinland-Pfalz Dr. Bernhard Matheis und als Stellvertreter Professor Dr. Gunnar Schwarting; für den Landkreistag Rheinland-Pfalz Günther Schartz und als Stellvertreter Ernst Beucher.
Im Verlauf der Beratungen haben sich bei den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände folgende personelle Änderungen ergeben: als Nachfolger von Herrn Dr. Bernhard Matheis Herr Nikolaus Roth, als Nachfolger von Herrn Professor Dr. Gunnar Schwarting Herr Dr. Wolfgang Neutz.
Die Landesregierung hat mit Schreiben vom 20. Dezember 2011 Herrn Staatssekretär Jürgen Häfner als Beauftragten der Landesregierung benannt, mit Schreiben vom 24. Februar 2014 ist Herr Staatssekretär Günter Kern benannt worden.
Der Enquete-Kommission waren seitens des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags Herr Regierungsrat Andreas Ziegler bis April 2012 und Herr Regierungsdirektor Dr. Michael Mensing ab Mai 2012, Frau Regierungsrätin Sabine Klockner und Frau Sabine Böneke zugeordnet.
Zu Beginn ihrer Arbeit hat die Enquete-Kommission eine umfassende Bestandsaufnahme der kommunalen Finanzsituation vorgenommen und sich dabei insbesondere mit der Entwicklung der kommunalen Einnahmen, Ausgaben, Finanzierungssalden und Schulden auseinandergesetzt.
In der sich anschließenden Phase befasste sich die Enquete-Kommission schwerpunktmäßig mit dem kommunalen Finanzausgleichssystem in Rheinland-Pfalz und dessen Weiterentwicklung auch vor dem Hintergrund der Direktiven des Verfassungsgerichtshofs für eine Neuregelung der Materie.
Die Auseinandersetzung mit einer wissenschaftlichen Untersuchung des rheinland-pfälzischen Finanzausgleichssystems durch das ifo-Institut, die Erarbeitung eines Eckpunktepapiers für eine Reform des kommunalen Finanzausgleichs und die Befassung mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung für eine Reform des kommunalen Finanzausgleichs zählten in diesem Zusammenhang zu den Arbeitsschwerpunkten der Kommission.
In der dritten Phase hat sich die Enquete-Kommission 13 Themenfeldern gewidmet, die für die kommunale Finanzsituation in Rheinland-Pfalz von aktueller Bedeutung sind.
Auch in ihrem dritten Beratungsabschnitt setzte sich die Enquete-Kommission mit Aspekten der kommunalen Finanzen auseinander, die in der vorgenannten Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Erwähnung fanden. Für ihre Beratungen hat sich die EnqueteKommission jeweils im Rahmen von Anhörverfahren externen Sachverstands bedient.
die Stellungnahme der Fraktionen und der kommunalen Spitzenverbände zur Arbeit, zu Zielen und Aufgaben der Enquete-Kommission,
die Vorlage einer Analyse der Landesregierung, unter anderem zur Entwicklung der finanziellen Einnahmen, Ausgaben und Verschuldung der Kommunen in den letzten 30 Jahren,